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Beschäftigung Arbeitnehmer aus Österreich

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letzte Antwort am 14.07.2022 13:58:14 von sboe
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DanaWeber
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Hallo,

 

mein Mandant mit Firmensitz in Deutschland hat einen Arbeitnehmer mit Wohnsitz und Tätigkeitschwerpunkt (zumeist Homeoffice) in Österreich eingestellt. Hatte jemand schon so einen Fall und wie kann ich den AN in DATEV schlüsseln?

Die SV-Pflicht müsste meines Erachtens in Österreich liegen und er wäre beschränkt steuerpflichtig.

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Informationen dazu, wie Sie beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer erfassen und zudem ausländische SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen können, finden Sie in unserem Dokument – Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer erfassen – Beispiele für Lohn und Gehalt.


Bitte beachten sie im Dokument auch den Hinweis zum verpflichtenden ELStAM-Abruf für beschränkt Steuerpflichtige.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tobias_maass
Fortgeschrittener
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@DanaWeber 

Bei lediglich unbeschränkter StPfl in Österreich und keine steuerliche Anknüpfung ans Inland fällt LSt in Österreich an. Ggf. ist eine Abrechnung in Österreich zu erstellen und sämtliche Meldungen dort abzugeben.

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AK48599
Einsteiger
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Hallo DanaWeber,

 

 

die DVKA ist der beste Ansprechspartner für den Fall. Es geht vor allem darum, wie viel Zeit in den beiden Ländern gearbeitet wird. 

 

Gruß

AK

 

 

 

 

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jjunker
Experte
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Gründet ihr Mandat damit ggf. eine Niederlassung in AUT? 🤔Kopfkratz.

 

Weiter müsste sich ihr Mandat wohl mit den arbeitsrechtlichen Gegebenheiten in Österreich beschäftigen. Muss ggf. ein Arbeitsplatz eingerichtet werden? So wäre es ja in D wenn im Vertrag primär Home-Office vorgesehen ist. 

Berufsgenossenschaft? Wenn der AN zu Hause auf dem Weg vom Bad zum im Keller liegenden Büro verunglückt. Österreichische Berufsgenossenschaft?

Da würden mir noch ein paar Fallstricke einfallen.

 

Warum nicht als Arbeitsort D im Vertrag festhalten mit der Option zum Home-Office auf Vertrauensbasis? Dann muss zunächst Mal wer beweisen, dass der AN nicht mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit in D war. 🙈🙉🙊😇

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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DanaWeber
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Vielen Dank. Können Sie mir noch sagen, wie es sich mit der Unfallversicherung verhält.

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bodensee
Experte
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Die Frage ist doch ist das überhaupt von AN und AG gewollt ? 

 

Wenn Nein und davon gehe ich aus, hilft das simplifizieren auf das was wir kennen nicht weiter. 

 

Ich habe solche Fälle hin und wieder mit der Schweiz. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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tobias_maass
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....und ruckzuck rutscht man bei den Aussagen hier in die Hinterziehungsberatung...

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sboe
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Ich habe gestern mit der ÖGK telefoniert und man sagte mir, dass der Mitarbeiter dann auch in Österreich unfallversichert ist. Ich habe allerdings auch noch eine Mail an die VBG gesendet um mir das bestätigen zu lassen.
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sboe
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Nachricht 10 von 12
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Vielen Dank für den Hinweis auf das Dokument, Herr Aras! Ich hab ja schon viel überlegt, wo ich die SV-Beiträge, welche an die ÖGK abzuführen sind, hinterlegen soll, aber bei Bewegungsdaten/Monatsstammdaten habe ich nicht gesucht ... Nur zur Sicherheit: Bei SV-Pflicht in Österreich gebe ich beim Personengruppenschlüssel K.A. ein und beim Beitragsgruppenschlüssel 0000. Richtig? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! S. Böttinger
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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

der Arbeitnehmer wird doch gar nicht angelegt in der deutschen Lohnbuchhaltung. Es ist eine Lohnabrechnung nach österreichischen Vorschriften zu erstellen.

VG Eva

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sboe
Beginner
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Hallo Eva, kann es sein, dass es noch Kriterien gibt, wann ein Mitarbeiter mit Wohnsitz in Österreich doch über Datev abgerechnet werden kann? Unser Steuerberater sagte mir vorgestern, dass unser Mitarbeiter (bis Juni Grenzgänger) über Datev weiterhin abgerechnet wird: - in Deutschland steuerpflichtig, da der Grenzgängerstatus wegen Homeoffice ab 1.7. wegfällt, - in Österreich sv-pflichtig incl. UV-Pflicht. - PGS ist 900 und BGS ist 0000 - Wir überweisen an die ÖGK den SV-Gesamtbetrag, den mir die ÖGK bereits mitgeteilt hat. Jetzt muss ich nur noch die richtigen Lohnarten dafür finden 🙂 Herzliche Grüße Svenja
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letzte Antwort am 14.07.2022 13:58:14 von sboe
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