Liebes Schwarmwissen,
ich muss bei 2 Geschäftsführern die Urlaubsabgeltung vornehmen. Beide haben ein Grundarbeitsentgelt. Aber sie erhalten monatlich variable Bonus- und Provisionszahlungen, sowie einen Euroausgleich (ST laufend und SV laufend).
laut Lex-Info wurde folgendes ausgewiesen:
somit rechne ich die Provision mit rein, aber den Bonus nicht? Der vorhergehende Steuerberater hatte nur den Grundlohn berechnet.
Danke für die Mithilfe
Grüße Sandra Schwarz
In dem Dokument geht es um Urlaubsentgelt und nicht um Urlaubsabgeltung.
Ich berechne nur auf das Bruttogehalt
(3 Monatsgehälter : 13 Wochen : wöchentliche Arbeitstage x abzugeltende Urlaubstage
Außer der Mandant wünscht eine andere Berechnung oder gibt uns schon den selber errechneten Betrag auf. Dann wird dementsprechend angerechnet
Vertag einsehen ob es dort Regelungen gibt.
Hallo!
Das Dokument ist schon das Richtige. Für die Berechnung des Abgeltungsanspruchs gelten dieselben Regelungen wie für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 Abs. 1 BUrlG.
Bezugszeitraum für die Berechnung sind die letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Werden Bezüge wie Provisionen, andere monatliche Zulagen etc. regelmäßig als laufender Bezug abgerechnet, gehören diese in die Berechnung mit hinein.
Ok, danke. Es ist richtig kniffelig, da wir als Unternehmen selbst in der PA abrechnen ohne Steuerberater. Der vorhergehende Steuerberater hat mit 3 verschiedenen Sachbearbeiter auch mit 3 verschiedenen Varianten gerechnet. Es geht hier um die angestellten Geschäftsführer, die nie Urlaub machen und jährlich um die 23 - 28 Urlaubstage sich auszahlen lassen.
Sie treten beide nicht aus. die DRV hat auch schon über 25 Jahre mittlerweile es akzeptiert, dass es jährlich ist.
Ich war mir nur nicht sicher ob Bonus auch dazu zählt. Die Provision schon, da es ein Bestandteil des mtl. Gehaltes ist aber nur die Höhe variabel.
Oder hänge ich an dem Begriff "Bonus" und es ist gleich wie die Provision zu sehen.
Danke vorab.
Heißt das die bekommen jährlich ihren gesamten Urlaub ausgezahlt?
Schwieriges Thema .
Wenn es Arbeitnehmer (nicht Gesellschafter Geschäftsführer) sind erst recht.
Ab und zu kommt das bei Mandanten auch vor. Ich sagt dann immer das es „eigentlich“ nicht erlaubt ist.
Aber wir rechnen das schon ab. Wenn es später zu Forderungen von Arbeitnehmen (man weiß ja nie) kommt ist es die Sache des Mandanten.
In so einer Regelmäßigkeit wäre mir das zu heikel. Auf jeden Fall bei deinem Chef abklären
Sie sind beide Gesellschafter-Geschäftsführung und über 50 % Angestellte mit Arbeitsvertrag. War seid Gründung so. 2 Lohnsteueraußenprüfungen und DRV Prüfungen haben es immer durchgewunken.
Warum die DRV was sagen. Es wird ja voll SV abgeführt
Wenn die SV-Frei sind eh.
Ein Gesellschafterbeschluss ist wichtig
Das Verbot im Bundesurlaubsgesetz gilt nur für Arbeitnehmer (sind sie bei SV-Freiheit nicht)
Sehe ich auch so.
Eine Statusprüfung wird ja vorliegen.
ja ein Gesellschafterbeschuss ist Pflicht. Das gucken die Prüfer sich gerade genau an
um die rechtlichen Dinge geht es nicht nur welche Lohnarten zu der Urlaubsabgeltung herangezogen werden. Nur der Monatslohn oder auch zusätzlich die Provisionen (monatliche variable Umsatzbeteiligung) und mtl. Bonus. Werden diese beiden Lohnarten mit angerechnet. Denn in der Anleitung sind die Provisionen genannt aber nicht die Bonuszahlungen. es macht einen riesen Unterschied von 50 % mehr aus.
Genau so ist es!
Vielen lieben Dank euch allen