Hallo,
jetzt habe ich nochmal eine Frage zur Korrektur zum Schätzverfahren. Ich bin hier Neuling und muss dies das erste mal machen.
Ich muss die Schätzung für Januar bei einer Krankenkasse um 60% (weniger als der geschätzte Betrag) korrigieren.
Ich bin nun im Bearbeitungsmonat Januar und habe unter dem Register "Korrektur Prozentsätze" unter Korrekturgrund 1 manuell den Grund eingetragen und dann 60% nun setzt das Programm automatisch bei Summe Korrektur Prozentsätze 160%. Hier müssen dann normal aber auch 60% stehen, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn du die Beträge um 60 % reduzieren möchtest, musst du -60% eingeben, wenn du sie auf 60 % reduzieren möchtest entsprechend -40%. 😉
Du könntest die Beträge ja auch erhöhen wollen, wenn z.B. viele neue AN mit der gleichen Krankenkasse kommen, deshalb musst du dem Wert das Vorzeichen mitgeben, in welche Richtung du korrigieren möchtest.
Vielen Dank!
Und bei der Summe Korrektur-Prozentsätze steht dann die Differenz? Also wenn ich um -60% reduziere steht bei Summe Korrektur-Prozentsätze dann 40%. Ist dies dann so korrekt oder muss dies auch auf -60% geändert werden?
Die Summe oben sagt dir den Faktor, mit dem die ursprüngliche Schätzung multipliziert wird. 40 % ist also korrekt.
-60 % dort würde bedeuten, dass du gar nichts zahlst, sondern im Gegenteil sogar 60 % des ursprünglichen Schätzbetrages von der Krankenkasse erstattet bekommst. 😉
Hallo,
ich hole das Thema nochmal hoch da ich ebenfalls vor dem Problem stehe die Schätzung für den Monat August korrigieren zu müssen weil nach der Lohnabrechnung Juli mitgeteilt wurde das im August keine Beiträge anfallen werden aufgrund unbezahlter Fehlzeit im ganzen Monat.
Wenn ich das richtig verstanden habe, geben ich im Bearbeitungsmonat August bei der voraussichtlichen Beiträgschuld -100% ein (die Schätzung für August soll ja komplett auf 0€) und schicke nur die Stammdaten ins Rechenzentrum? Ist das richtig so?
Hallo,
ja, das Vorgehen ist richtig.
Bei der Eingabe von -100% werden dann 0% der tatsächlichen Beitragsschuld aus Juli als Schätzung für August herangezogen.
Der Schätzbeitragsnachweis wird mit dem Senden der Stammdaten VOR der Abrechnung korrigiert.
Ich habe dazu auch noch eine Frage.
Ich habe auf das Schätzungsverfahren umgestellt und habe dummerweise bei allen Krankenkassen die voraussichtliche Beitragsschuld erfasst, so dass die Krankenkasse jetzt doppelt abgebucht hat.
Jetzt habe ich überall die Schätzung rausgenommen. Kann ich einfach die Stammdaten erneut senden oder hätte ich anders vorgehen müssen?
Wir rechnen nächste Woche noch die 2. Abrechnungsgruppe ab. Werden die SV-Daten dann mit der Abrechnung korrigiert?
Hallo @Nadine_Edel,
möchten Sie das Schätzverfahren wieder deaktivieren?
Oder wollen Sie Schätz-Beitragsnachweise in einfacher Höhe erstellen?
Ich möchte nicht deaktivieren. Ich möchte den regulären Betrag erstellen.
Laut Auswertung habe ich die geschätzt eingegebene Summe plus den geschätzten Betrag in der Abrechnung und das Geld wurde auch schon eingezogen.
Allerdings habe ich die von mir eingegebenen Schätzbeiträge bereits gelöscht. Das war sicher dumm. 😮
@Nadine_Edel schrieb:
Allerdings habe ich die von mir eingegebenen Schätzbeiträge bereits gelöscht. Das war sicher dumm. 😮
Nein, das ist völlig korrekt. Sie müssen dann NUR die Stammdaten senden, damit entsprechend geänderte Beitragsnachweise übermittelt werden. Zusammen mit einer Abrechnung würden diese Stammdaten nicht verarbeitet.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dann mache ich das mal.