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BEA LODAS - Ersteintrittsdatum vor Beschäftigungsbeginn

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letzte Antwort am 22.08.2025 11:23:06 von SWeißer1
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Tally87
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

ich muss eine BEA erstellen mit folgenden Eckdaten:

 

Ersteintritt 01.05.2021

Ersteintritt für BEA 01.05.2021

Beschäftigungszeit 01.01.2024 bis 09.02.2024 (System-/StB-Wechsel zum 01.01.2024).

 

Die BfA möchte die Entgelte für das Jahr 2023 haben.

Diese haben wir auch über die Vortragswerte erfasst, aber leider werden sie nicht in der BEA abgebildet!?

 

Wo liegt mein Fehler? HILFE!!!

 

Vielen Dank schonmal!

tbehrens
Fachmann
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Wurden alle Vortragswerte (SV-Daten, AZ) oder nur die Entgelte vorgetragen? Bitte Screenshot.

Es müssen alle Vortragswerte erfasst werden.

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Tally87
Einsteiger
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Tally87_0-1742974066141.png

 

Tally87_1-1742974088014.png

 

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Tally87
Einsteiger
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Besten Wissens und Gewissens alle verfügbaren Felder ausgefüllt

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Tally87,

 

wenn es einen Systemwechsel zum 01.01.2024 gab, geben Sie als Eintrittsdatum auch das tatsächliche Eintrittsdatum (also 01.05.2021) an.
Das Ersteintrittsdatum wird nur für statistische Zwecke und wenn das Kontrollkästchen Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden aktiviert ist, für die Berechnung des AAG verwendet und auf dem Brutto/Netto-Formular als Eintrittsdatum angedruckt.
Erfassen Sie dann die BEA Vortragswerte gemäß Dok. 1036789 und fordern die Arbeitsbescheinigung über Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen an.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tally87
Einsteiger
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Hallo,

 

wir haben dies entsprechend berücksichtigt und dennoch wurden die Vortragswerte nicht gezogen:

Tally87_0-1743065946342.png

 

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lohnhilfe
Meister
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Sie müssen das Eintrittsdatum auf 1.5.21 setzen.

 

Bsp.:

 

ich rechne seit 2023 ab, der Mitarbeiter ist schon länger beschäftigt. zu erfassen war:

lohnhilfe_0-1743066520864.png

 

LG
VM
Tally87
Einsteiger
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Dann korrigiert das System doch aber die Gehaltsabrechnungen??

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


im Programm LODAS können Nachberechnungen immer nur für das aktuelle und das Vorjahr durchgeführt werden.


Eine Nachberechnung auf das Jahr 2021 findet hier nicht statt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tally87
Einsteiger
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Hallo,

 

ich möchte ja aber auch für das Jahr 2024 keine Nachberechnung haben!?

Und das würde doch passieren, wenn ich das Eintrittsdatum abändere?

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Tally87,

 

ja, bei Änderung des Eintrittsdatums kann es zu Nachberechnungen ab 01/2024 kommen.
Die Erfassung des tatsächlichen Eintrittsdatums als Beschäftigungsbeginn ist aber Voraussetzung für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tally87
Einsteiger
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Aber für was gibt es denn dann das Feld "Angaben für die BEA??

 

Tally87_0-1743504798606.png

 

Das haben wir ja mit dem korrekten Datum gefüllt!?

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Tally87,


die Angaben in der Gruppe Angaben für die Arbeitsbescheinigung sind nur für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung (BEA) relevant.


Das dort eingetragene Datum hat keine Auswirkung auf den Inhalt der Arbeitsbescheinigung.


Wir müssen uns die in LODAS erfassten Eingaben genauer ansehen.


Bitte wenden Sie sich über den Servicekontakt an uns, damit wir prüfen können, woran es liegt.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SWeißer1
Beginner
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Hallo Tally87,

 

ich bin relativ neu in dem Bereich BEA Vortragswerte Nutzung für die Arbeitsbescheinigung. Ich muss das aktuell benutzen, weil ich mehrere AB erstellen muss für einen Mandanten in Insolvenz, bei dem viele Mitarbeiter im Jahr 2022 von einer anderen Mandantennummer rüber kamen in die aktuelle.

 

Nachdem ich die ersten Eingaben in den BEA Vortragswerten gemacht habe, irgendwann dann auch die richtigen ;-), wurde das abweichende Beginndatum trotzdem nicht in die AB übernommen. Daraufhin habe ich einen Servicekontakt aufgemacht und das Ergebnis ist im Endeffekt, dass es da wohl einen Programmfehler bei der DATEV gibt, an dessen Behebung sie wohl dran sind. Aber ob das dieses Jahr noch passiert oder nächstes, konnte man mir jetzt im August 2025 nicht sagen.

 

Laut DATEV sollen ja die Eingaben in den BEA Vortragswerten mit der Anforderung der Arbeitsbescheinigung mit ins RZ übermittelt werden. Ich hatte allerdings bei zwei MA gesehen, dass die ausgefüllten Felder in den Vortragswerten, zum Beispiel das Feld 'Dauer der Betriebszugehörigkeit' in dem zweiten Reiter, nach dem Senden der Arbeitsbescheinigung noch grün waren. Hier sagt die DATEV man möge das bitte dokumentieren und denen weiterleiten.

 

Bei zwei Bescheinigungen hat DATEV dann das abweichende Beginndatum verarbeitet, einmal lag es im Jahr 2021, da wurde es korrekt übernommen. Beim anderen MA lag es im Jahr 2019. Hier hat DATEV in der AB selbstständig auf Juni 2020 gekürzt, weil es dann fünf Jahre für die Agentur für Arbeit sind bis zum Austritt Ende Mai 2025... Auch das ist wohl ein Programmfehler an dem sie dran sind.

 

Alternativen wenn die Agentur für Arbeit trotzdem auf die Angabe des ursprünglichen Eintrittsdatums besteht: 

 

1. Bescheinigung ausdrucken, händisch abändern, stempeln, AG unterschreiben lassen und dem Mitarbeiter mitgeben.

2. wenn das nicht klappt, alles im SV-Meldeportal manuell erfassen und übermitteln.... so auch der Tipp der Datev. Und wir alle "lieben" das neue SV-Meldeportal, nicht wahr?

 

Viel Erfolg allen die damit zu tun haben!

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letzte Antwort am 22.08.2025 11:23:06 von SWeißer1
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