Hallo Zusammen,
ich muss eine BEA erstellen mit folgenden Eckdaten:
Ersteintritt 01.05.2021
Ersteintritt für BEA 01.05.2021
Beschäftigungszeit 01.01.2024 bis 09.02.2024 (System-/StB-Wechsel zum 01.01.2024).
Die BfA möchte die Entgelte für das Jahr 2023 haben.
Diese haben wir auch über die Vortragswerte erfasst, aber leider werden sie nicht in der BEA abgebildet!?
Wo liegt mein Fehler? HILFE!!!
Vielen Dank schonmal!
Wurden alle Vortragswerte (SV-Daten, AZ) oder nur die Entgelte vorgetragen? Bitte Screenshot.
Es müssen alle Vortragswerte erfasst werden.
Besten Wissens und Gewissens alle verfügbaren Felder ausgefüllt
Hallo @Tally87,
wenn es einen Systemwechsel zum 01.01.2024 gab, geben Sie als Eintrittsdatum auch das tatsächliche Eintrittsdatum (also 01.05.2021) an.
Das Ersteintrittsdatum wird nur für statistische Zwecke und wenn das Kontrollkästchen Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden aktiviert ist, für die Berechnung des AAG verwendet und auf dem Brutto/Netto-Formular als Eintrittsdatum angedruckt.
Erfassen Sie dann die BEA Vortragswerte gemäß Dok. 1036789 und fordern die Arbeitsbescheinigung über Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen an.
Hallo,
wir haben dies entsprechend berücksichtigt und dennoch wurden die Vortragswerte nicht gezogen:
Sie müssen das Eintrittsdatum auf 1.5.21 setzen.
Bsp.:
ich rechne seit 2023 ab, der Mitarbeiter ist schon länger beschäftigt. zu erfassen war:
Dann korrigiert das System doch aber die Gehaltsabrechnungen??
Hallo,
im Programm LODAS können Nachberechnungen immer nur für das aktuelle und das Vorjahr durchgeführt werden.
Eine Nachberechnung auf das Jahr 2021 findet hier nicht statt.
Hallo,
ich möchte ja aber auch für das Jahr 2024 keine Nachberechnung haben!?
Und das würde doch passieren, wenn ich das Eintrittsdatum abändere?
Hallo @Tally87,
ja, bei Änderung des Eintrittsdatums kann es zu Nachberechnungen ab 01/2024 kommen.
Die Erfassung des tatsächlichen Eintrittsdatums als Beschäftigungsbeginn ist aber Voraussetzung für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung.
Aber für was gibt es denn dann das Feld "Angaben für die BEA??
Das haben wir ja mit dem korrekten Datum gefüllt!?
Hallo @Tally87,
die Angaben in der Gruppe Angaben für die Arbeitsbescheinigung sind nur für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung (BEA) relevant.
Das dort eingetragene Datum hat keine Auswirkung auf den Inhalt der Arbeitsbescheinigung.
Wir müssen uns die in LODAS erfassten Eingaben genauer ansehen.
Bitte wenden Sie sich über den Servicekontakt an uns, damit wir prüfen können, woran es liegt.
Hallo Tally87,
ich bin relativ neu in dem Bereich BEA Vortragswerte Nutzung für die Arbeitsbescheinigung. Ich muss das aktuell benutzen, weil ich mehrere AB erstellen muss für einen Mandanten in Insolvenz, bei dem viele Mitarbeiter im Jahr 2022 von einer anderen Mandantennummer rüber kamen in die aktuelle.
Nachdem ich die ersten Eingaben in den BEA Vortragswerten gemacht habe, irgendwann dann auch die richtigen ;-), wurde das abweichende Beginndatum trotzdem nicht in die AB übernommen. Daraufhin habe ich einen Servicekontakt aufgemacht und das Ergebnis ist im Endeffekt, dass es da wohl einen Programmfehler bei der DATEV gibt, an dessen Behebung sie wohl dran sind. Aber ob das dieses Jahr noch passiert oder nächstes, konnte man mir jetzt im August 2025 nicht sagen.
Laut DATEV sollen ja die Eingaben in den BEA Vortragswerten mit der Anforderung der Arbeitsbescheinigung mit ins RZ übermittelt werden. Ich hatte allerdings bei zwei MA gesehen, dass die ausgefüllten Felder in den Vortragswerten, zum Beispiel das Feld 'Dauer der Betriebszugehörigkeit' in dem zweiten Reiter, nach dem Senden der Arbeitsbescheinigung noch grün waren. Hier sagt die DATEV man möge das bitte dokumentieren und denen weiterleiten.
Bei zwei Bescheinigungen hat DATEV dann das abweichende Beginndatum verarbeitet, einmal lag es im Jahr 2021, da wurde es korrekt übernommen. Beim anderen MA lag es im Jahr 2019. Hier hat DATEV in der AB selbstständig auf Juni 2020 gekürzt, weil es dann fünf Jahre für die Agentur für Arbeit sind bis zum Austritt Ende Mai 2025... Auch das ist wohl ein Programmfehler an dem sie dran sind.
Alternativen wenn die Agentur für Arbeit trotzdem auf die Angabe des ursprünglichen Eintrittsdatums besteht:
1. Bescheinigung ausdrucken, händisch abändern, stempeln, AG unterschreiben lassen und dem Mitarbeiter mitgeben.
2. wenn das nicht klappt, alles im SV-Meldeportal manuell erfassen und übermitteln.... so auch der Tipp der Datev. Und wir alle "lieben" das neue SV-Meldeportal, nicht wahr?
Viel Erfolg allen die damit zu tun haben!