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BEA LODAS - Ersteintrittsdatum vor Beschäftigungsbeginn

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letzte Antwort am 03.04.2025 18:12:55 von Betül_Kilic
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Tally87
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Hallo Zusammen,

 

ich muss eine BEA erstellen mit folgenden Eckdaten:

 

Ersteintritt 01.05.2021

Ersteintritt für BEA 01.05.2021

Beschäftigungszeit 01.01.2024 bis 09.02.2024 (System-/StB-Wechsel zum 01.01.2024).

 

Die BfA möchte die Entgelte für das Jahr 2023 haben.

Diese haben wir auch über die Vortragswerte erfasst, aber leider werden sie nicht in der BEA abgebildet!?

 

Wo liegt mein Fehler? HILFE!!!

 

Vielen Dank schonmal!

tbehrens
Fachmann
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Wurden alle Vortragswerte (SV-Daten, AZ) oder nur die Entgelte vorgetragen? Bitte Screenshot.

Es müssen alle Vortragswerte erfasst werden.

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Tally87
Einsteiger
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Tally87_0-1742974066141.png

 

Tally87_1-1742974088014.png

 

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Tally87
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Besten Wissens und Gewissens alle verfügbaren Felder ausgefüllt

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Tally87,

 

wenn es einen Systemwechsel zum 01.01.2024 gab, geben Sie als Eintrittsdatum auch das tatsächliche Eintrittsdatum (also 01.05.2021) an.
Das Ersteintrittsdatum wird nur für statistische Zwecke und wenn das Kontrollkästchen Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden aktiviert ist, für die Berechnung des AAG verwendet und auf dem Brutto/Netto-Formular als Eintrittsdatum angedruckt.
Erfassen Sie dann die BEA Vortragswerte gemäß Dok. 1036789 und fordern die Arbeitsbescheinigung über Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen an.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tally87
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Hallo,

 

wir haben dies entsprechend berücksichtigt und dennoch wurden die Vortragswerte nicht gezogen:

Tally87_0-1743065946342.png

 

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lohnhilfe
Meister
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Sie müssen das Eintrittsdatum auf 1.5.21 setzen.

 

Bsp.:

 

ich rechne seit 2023 ab, der Mitarbeiter ist schon länger beschäftigt. zu erfassen war:

lohnhilfe_0-1743066520864.png

 

LG
VM
Tally87
Einsteiger
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Dann korrigiert das System doch aber die Gehaltsabrechnungen??

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


im Programm LODAS können Nachberechnungen immer nur für das aktuelle und das Vorjahr durchgeführt werden.


Eine Nachberechnung auf das Jahr 2021 findet hier nicht statt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tally87
Einsteiger
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Hallo,

 

ich möchte ja aber auch für das Jahr 2024 keine Nachberechnung haben!?

Und das würde doch passieren, wenn ich das Eintrittsdatum abändere?

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Tally87,

 

ja, bei Änderung des Eintrittsdatums kann es zu Nachberechnungen ab 01/2024 kommen.
Die Erfassung des tatsächlichen Eintrittsdatums als Beschäftigungsbeginn ist aber Voraussetzung für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tally87
Einsteiger
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Aber für was gibt es denn dann das Feld "Angaben für die BEA??

 

Tally87_0-1743504798606.png

 

Das haben wir ja mit dem korrekten Datum gefüllt!?

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Tally87,


die Angaben in der Gruppe Angaben für die Arbeitsbescheinigung sind nur für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung (BEA) relevant.


Das dort eingetragene Datum hat keine Auswirkung auf den Inhalt der Arbeitsbescheinigung.


Wir müssen uns die in LODAS erfassten Eingaben genauer ansehen.


Bitte wenden Sie sich über den Servicekontakt an uns, damit wir prüfen können, woran es liegt.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.04.2025 18:12:55 von Betül_Kilic
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