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BEA Fehlermeldung

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letzte Antwort am 23.01.2025 15:16:10 von Kati42
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advent04
Einsteiger
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Nachricht 1 von 18
687 Mal angesehen

Hallo Wertes Team,

 

ich habe heute ein Problem mit der Erstellung der Elektronisches BEA.

 

Der Arbeitnehmer ist zum 30.12.2024 raus und bekommt noch eine Urlaubsabgeltung, für den nicht genommenen Urlaub ausgezahlt.

Ich habe es wie immer im Register Zahlung bei Austritt eingetragen. Nach Probeabrechnung erstellt er mir keine Bescheinigung wegen Begründung:

 

BEA: Die Auswahl im Feld " Urlaubsabgeldung wegen Beendigung des Arbeitsv. " ist falsch.

Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden.

 

Ich habe es wie immer gemacht und seit dem letzten Update geht es nicht mehr.

 

Was mache ich denn falsch. Ich komme einfach nicht weiter 😞

 

 

vielen Dank für eure Hilfe.

 

 

advent04
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 18
663 Mal angesehen

ich habe nun vor der Dezember Abrechnung die BEA Bescheinigung manuell über

    

    * Mitarbeiter * DÜ Arbeitsbescheinigung

 

rausgeschickt. In den Stammdaten unter den Punkt ** Beschäftigung - Zeitraum, habe ich das

Häkchen bei

 

    * Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat für die elektronische Übermittlung * 

 

rausgenommen. Ich werde es dann sehen, ob es funktioniert hat 🙂

 

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advent04
Einsteiger
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Nachricht 3 von 18
615 Mal angesehen
Spoiler
leider bekomme ich wieder eine Rückmeldung, dass die Angaben zu der Urlaubsabgeltung falsch sind.

BEA: Die Auswahl im Feld **Urlaubsabgeltung wegen Beendigung d. Arbeitsverh.** ist falsch.

Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden. Bitte korrigieren sie ihre Angabe.

Dok 1070718.

 

Ich habe in Dok darin gelesen, aber finde nicht den Fehler.

 

Kann mir bitte jemand helfen, was ich hier übersehen habe, oder woran es liegen kann.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 18
585 Mal angesehen

Hallo @advent04,

 

haben Sie bei Urlaubsabgeltung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses "ja" ausgewählt und bei Urlaubsabgeltung erfolgt bis das korrekte Datum gefüllt?

Erfassen Sie das Datum, wie lange das Arbeitsverhältnis andauert, wenn nach den gesetzlichen/(tarif-)vertraglichen Bestimmungen die Urlaubstage im Anschluss an das Arbeits-/Dienstverhältnis genommen werden.

 

Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis endet am 28.02.2024. Der Arbeitnehmer hatte laut den arbeitsvertraglichen Bestimmungen eine Fünftagewoche (Mo - Fr). Aus dem Arbeitsverhältnis hinaus besteht ein Restanspruch auf 4 Urlaubstage. Die reguläre Urlaubsabgeltung besteht demnach bis zum 05.03.2024.

 

Wiederholen Sie den Abruf über das Menü "Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen" für eine neue Bescheinigung.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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advent04
Einsteiger
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Nachricht 5 von 18
581 Mal angesehen

... alles so wie sie es beschrieben haben, habe ich gemacht.

Bis dato hat es auch immer geklappt.

Ich habe nun eine Meldung bekommen, nachdem ich den MA nochmals über "MA / DÜ Arbeitsbescheinigung" versendet habe:

.... BEA: Die Bescheinigun kann nicht erstellt werden. Der zur Meldungserstellung zur Verfügung stehende Zeitraum ist noch nicht vollständig abgerechnet bzw. der abgerufene Zeitraum entspricht nicht dem aktuellen Beschäftigungszeitraum. Bitte überprüfen und korrigieren ihre Angaben.

 

Ich bin ja immer noch in der Probeabrechnung! Liegt es daran?

 

Er ist zum 30.12.2024 ausgeschieden. Resturlaub sind 12 Tage.

 

* UrlAbg wegen Beendigung Arbeitsv: JA angegeben,

* Urlaubsabgeltung bis :  16.01.2025 eingetragen

* nicht beanspruchte Urlaubstage : 12 Tage eingetragen

* Höhe der Urlaubsabgeltung :  (Betrag) xxx,- Euro eingetragen

 

 

 

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advent04
Einsteiger
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Nachricht 6 von 18
572 Mal angesehen

...ich habe nun nochmals über Menü : MA I DÜ-Arbeistbescheinigung die Daten versendet.

 

Aufgrund der letzten Meldung....

" BEA .... der abgerufene Zeitraum entspricht nicht dem aktuellen Beschäftigungszeitraum"

 

habe ich den zu meldenden Zeitraum im Menüpunkt MA / DÜ Arbeitsbescheinigung manuell abgeändert.

D.h. ich habe den Beschäftigungszeitraum ...... 2022 auf den 31.12.2023 abgeändert. Der MA ist zum 30.12.2024 ausgeschieden und die letzten 12 Monate werden nur benötigt.

 

Ich hoffe das es nun behoben ist.

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 18
570 Mal angesehen

@advent04  schrieb:

 

Ich bin ja immer noch in der Probeabrechnung! Liegt es daran?

 

 


Sie können die Arbeitsbescheinigung erst abrufen, wenn der Dezember abgerechnet ist. Vorzeitige Abrufe sind nicht (mehr) möglich. DATEV prüft aber, ob bzw. was hier noch wieder angepasst werden muss und kann.

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advent04
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 18
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Hallo Herr Lutz,

 

das bedeutet, dass ich erst nach der Dezember Abrechnung, über die Auswertung 442, die Bescheinigung 

zurück bekomme?

 

 

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pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 9 von 18
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Die Bescheinigung ist in der Proabrechnung für Dezember enthalten, wenn das Kästchen für die ArbBesch im Austrittsmonat markiert ist.

 

Hab gerade denselben Fall und sehe sie...

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advent04
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 18
517 Mal angesehen

... vorab danke für ihre Nachricht.

 

Ich habe das Häkchen drin.

Es hat auch immer funktioniert, ohne Probleme, dass mir bei einer Probeabrechnung die

ArbBesch angezeigt wird.

 

Ich habe nun für Januar eine Probeabrechnung gestartet, wo ein AN zum 31.01.2025 Austritt. 

 

Personaldaten|Beschäftigung|Kündigung/Entlassung, Register Zahlungen bei Austritt 01/2025
BEA: Sie haben eine Arbeitsbescheinigung angefordert. Wegen der nach der Januarabrechnung
durchgeführten Datenmigration stehen nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
Bitte rufen Sie die Bescheinigung am Tag nach der ersten Januarabrechnung erneut ab.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070718

 

Die BEA Bescheinigung konnte nicht erstellt werden, da (wie Herr Uwe Lutz bereits in diesen Chat es schon sagte), prüft Datev wohl im Hintergrund die Daten ab und eine Bescheingung wird erst nach erfolgter Abrechnung erstellt und man kann sie wohl abrufen.

 

Aber wie soll es denn funktionieren, wenn der AN bei einer Kündigung zum 07.02.2025 bereits ausscheidet, da kann der AG erst nach Februarabrechnung eine BEA an das Arbeitsamt versenden?

Das wird sicherlich zu spät.

 

 

 

 

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pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 11 von 18
472 Mal angesehen

Austritt im Dezember und Januar sind halt unterschiedliche Dinge.

Ich wollte nur sagen, dass bei der Dezemberabrechnung mit Austritt im Dezember die Arbeitsbescheinigung angezeigt wird, wenn alles richtig ausgefüllt ist.

 

Wenn ein MA früh ausscheidet und der AG spät abrechnet, muss man halt eine Vorwegabrechnung zeitnah nach Austritt machen, damit man für den MA die Arbeitsbescheinigung verschicken kann.

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advent04
Einsteiger
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Nachricht 12 von 18
467 Mal angesehen

vielen Dank für ihre Nachricht.

 

Das mit der Vorwegabrechnung werde ich mir mal durchlesen.

 

Viele Grüße und danke.

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greese
Erfahrener
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Nachricht 13 von 18
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Hallo,

 

bitte berücksichtigen, dass in Lodas für Januar keine Vorwegabrechnung erstellt werden kann.

 

Grüße

Greese

MW93
Beginner
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Nachricht 14 von 18
355 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

haben Sie zufällig herausgefunden, warum es nicht funktioniert? Ich sitze hier mit dem selben Thema, ich bekomme die Bescheinigung nicht rausgeschickt.

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advent04
Einsteiger
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Nachricht 15 von 18
350 Mal angesehen

guten morgen...

 

leider NEIN 😞

Es ist wie ein roter Faden, der sich mittlerweile durch alle Firmen zieht.

 

 

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MW93
Beginner
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Nachricht 16 von 18
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Na super, dann wollen wir mal hoffen, dass DATEV da schnell eine Lösung für findet.

Cyurd
Beginner
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Nachricht 17 von 18
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Hier muss dringend eine Lösung her, der Weg über SV-Meldeportal ist viel zu umständlich. Das macht uns gerade enorm viel Mehrarbeit. 

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Kati42
Beginner
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Nachricht 18 von 18
223 Mal angesehen

Hast du auch ganz oben bei "Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" "ja" angegeben?

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letzte Antwort am 23.01.2025 15:16:10 von Kati42
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