Ich habe einige Arbeitnehmer mit der Auswertung 16 Berechnungsschema Geldwerter Vorteil PKW auf Arbeitnehmer online umgestellt. Die Auswertung 16 Berechnungsschema Geldwerter Vorteil PKW wird mir weiterhin gedruckt und im Auswertungspaket mit den anderen Abrechnungen zugesendet.
Wie kann ich den Ausdruck der Auswertung 16 Berechnungsschema Geldwerter Vorteil PKW bei den Arbeitnehmern online verhindern und bei den anderen soll er weiterhin ausgedruckt werden. Wer kann mir helfen?
Hallo,
in Arbeitnehmer online können aktuell nur folgende Lohn- und Gehaltsdokumente bereitgestellt werden:
- Brutto/Netto-Abrechnung
- Lohnsteuerbescheinigung
- Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
In LODAS kann die Auswertung 16 Berechnungsschema Geldwerter Vorteil PKW nicht für einzelne Mitarbeiter unterdrückt werden.
Guten Tag,
das geht ja immer noch nicht. Wann kommt das denn mal ?
Grüße Jörg Baumhämmel
@jbcl07 schrieb:Guten Tag,
das geht ja immer noch nicht. Wann kommt das denn mal ?
Abgesehen davon, dass, wenn überhaupt, dies sicherlich nicht mehr für die On-Premises-Programme kommen wird, bleibt die Frage: Wieso überhaupt?
Hallo,
nicht falsch verstehen. Es geht darum, dass diese Auswertung in Lodas bzw Lodas Auswertungen voll drin ist und erstellt wird. Aber noch heute nicht im Arbeitnehmer online verfügbar ist.
Da versucht man die Mitarbeiter zu online zu überreden und dann fehlt so etwas.
Grüße
@jbcl07 schrieb:Hallo,
nicht falsch verstehen. Es geht darum, dass diese Auswertung in Lodas bzw Lodas Auswertungen voll drin ist und erstellt wird. Aber noch heute nicht im Arbeitnehmer online verfügbar ist.
Da versucht man die Mitarbeiter zu online zu überreden und dann fehlt so etwas.
Und nochmal - bitte nicht falsch verstehen: Wieso?
In der Regel interessieren sich Arbeitnehmer nicht für dieses Berechnungsschema. Woher ich das wissen kann? In meinen jetzt ca. 30 Jahren Lohnabrechnung hatte ich einmal den Fall, dass diese Auswertung von einer Arbeitnehmerin angefordert wurde.
Jetzt kann der Einwand kommen, dass sich laut
(1) Dem Arbeitnehmer [...] ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen [ist]. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
eine Pflicht ergibt. Hier ist aber nur die Rede von der Zusammensetzung des Entgelts und der Art und der Höhe, nicht aber von Nachweisen für die Höhe. Siehe übrigens auch ► § 1 EBV - Einzelnorm.
Möglicherweise sind meine Erfahrungen nicht repräsentativ genug. Die Frage aber bleibt, was ein Arbeitnehmer mit einem monatlich gleichbleibenden, sich nicht ändernden Berechnungsschema möchte? Diesen Umstand erkennt
(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
sogar für die Entgeltbescheinigung an und ermöglicht es dem Arbeitgeber damit, auf die Zuverfügungstellung der monatlichen Entabrechnung ganz verzichten zu können. Das wird in aller Regel aber nicht angewendet, weil der Arbeitnehmer in manchen Antragsfällen z. B. die letzten drei Abrechnungen vorlegen soll und Diskussionen wegen der Unkenntnis von § 108 Abs. 2 GewO nicht zielführend sind.
Ich kann es verstehen, dass evtl. Interesse an der Berechnung bei einem Fahrzeugwechsel bestehen kann. Für diese Fälle ist der Aufwand, dem AN diese Auswertung einmalig gesondert durch den AG zur Verfügung zu stellen, zu vernachlässigen.
DATEV hält sich an die gesetzlichen Vorgaben und wird darüber hinausgehende Wünsche nachvollziehbar nicht umsetzen. Hier gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Ich kann den Wunsch durchaus nachvollziehen.
Ob es sinnvoll ist, dem AN die Auswertung jeden Monat zur Verfügung zu stellen, kann man sicherlich drüber streiten. Aber DATEV bietet beim Druck im RZ es durchaus an, dies als AN-Auswertung direkt an den AN zu senden oder -beim Versand an den AG- dies kuvertiert zu erhalten.
Irgendwie wurde mein Text nicht vollständig übernommen. Der eingefügte Screenshot und der gesamte Text danach fehlte. Hier also noch als Ergänzung (erst mal ohne Screenshot):
Wenn also bei DATEV jemand entschieden hat, dies ist eine Auswertung, die durchaus dem AN zur Verfügung gestellt werden kann, sollte es bei Umstellung auf ANO auch so sein, dass diese online zur Verfügung steht. Wenn ich dann nämlich die eine Auswertung weiter in gedruckter Form erhalte, ist dies durchaus merkwürdig.
Und ob und was noch in der "alten Welt" umgesetzt werden kann, soll doch bitte von der DATEV entschieden werden. Welcher Aufwand dahinter steht, diese Auswertung auch in ANO zu integrieren, kann ich nicht beurteilen. Ich würde es sogar eher so verstehen, dass ANO Vorbereitungen für die neue Welt sind. Und wenn da etwas fehlt, sollte dies zeitnah angepasst werden.
Und hier noch mal der Versuch, den Screenshot nachzureichen:
Ich hoffe, dass es diesmal klappt
@Uwe_Lutz schrieb:
Irgendwie wurde mein Text nicht vollständig übernommen. Der eingefügte Screenshot und der gesamte Text danach fehlte. Hier also noch als Ergänzung (erst mal ohne Screenshot):
Hallo an alle,
lieber Herr Preuss,
hier mit Paragrafen rum zu werfen finde ich schon merkwürdig. Man erhält den Eindruck, dass Sie hier die Datev extrem verteidigen. Bekommen Sie dafür Geld?
Bei mir in der Kanzlei fragen die Mitarbeiter der Mandanten schon danach, wie wird denn meine Kfz-Nutzung berechnet. Ich bin übrigens auch über 30 im Beruf tätig. Bei den Mandanten wo wir noch drucken und vergessen wurde, erhalten wir sogar Nachfragen.
AN online ist doch gerade die sog neue Welt, warum soll da nicht ein Dokument eingestellt werden. Ich sehe überhaupt nicht das Problem. Wir wollen alle digitale werden, zahlen einen haufen Geld für Lodas und dann sollen wir einzelnes wieder drucken. Da lacht doch der Mandant wieder zu Recht.
Vielen Dank Herr Lutz mit dem Druck Hinweis, das kostet dann aber wieder etwas.
Schönen Sonntag
@Uwe_Lutz schrieb:Ich kann den Wunsch durchaus nachvollziehen.
Ob es sinnvoll ist, dem AN die Auswertung jeden Monat zur Verfügung zu stellen, kann man sicherlich drüber streiten. Aber DATEV bietet beim Druck im RZ es durchaus an, dies als AN-Auswertung direkt an den AN zu senden oder -beim Versand an den AG- dies kuvertiert zu erhalten.
Wenn also bei DATEV jemand entschieden hat, dies ist eine Auswertung, die durchaus dem AN zur Verfügung gestellt werden kann, sollte es bei Umstellung auf ANO auch so sein, dass diese online zur Verfügung steht. Wenn ich dann nämlich die eine Auswertung weiter in gedruckter Form erhalte, ist dies durchaus merkwürdig.
Das Berechnungsschema wurde erst viel später als Personalauswertung angeboten, wie Sie sich selbst gut erinnern können. Zu dieser Zeit gab es noch keine Online-Auswertungen und so wurde auch diese Berechnung in gedruckter Form angeboten.
Und dass dann nochmal einige Zeit später die Möglichkeit geschaffen wurde, diese kuvertiert auch dem AN zur Verfügung zu stellen, sollte aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass diese Auswertung nicht zu den Unterlagen gehört, auf welche der AN einen Anspruch auf Aushändigung hat.
Natürlich kann man es merkwürdig finden, dass diese Auswertung nicht per ANO bereitgestellt wird. Man kann aber auch damit argumentieren, dass in ANO vorerst eben nur die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorgehalten werden (Stichwort MVP), der Rest in der Entscheidung des AG liegt. Zu bedenken ist übrigens auch, dass nicht zwingend notwendige Dokumente auch Speicherplatz benötigen, welcher bezahlt werden muss.
Und ob und was noch in der "alten Welt" umgesetzt werden kann, soll doch bitte von der DATEV entschieden werden.
Ich schätze Ihre Expertise und Ihre Kommentare sehr, das wissen Sie auch, aber der Duktus dieses Satzes lässt mich etwas ratlos zurück. DATEV hat fürs Erste doch schon entschieden und was zukünftig kommen mag, wer weiß. Ich könnte den Satz aber auch dahingehend lesen, als würde ich die Entscheidung treffen (können), was ich nun definitiv nicht kann/will.
Welcher Aufwand dahinter steht, diese Auswertung auch in ANO zu integrieren, kann ich nicht beurteilen. Ich würde es sogar eher so verstehen, dass ANO Vorbereitungen für die neue Welt sind. Und wenn da etwas fehlt, sollte dies zeitnah angepasst werden.
Meines Wissens ist ANO noch nicht in der Endausbaustufe angelangt. Es soll ja zukünftig auch möglich sein, individuelle Dokumente ablegen zu können. Allerdings würde ich auf eine zeitnahe Umsetzung nicht viel wetten, da jetzt DATEV Lohn die absolute Priorität haben wird. Sollte 2027 nicht irgendwann die erste Version auf den Markt gebracht werden können, bedeutet dies einen absoluten Gesichtsverlust für DATEV. Die Mitbewerber lesen auch hier mit und werden die bisherigen Verzögerungen und Schwierigkeiten bei den Zusatzanwendungen mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis nehmen.
@jbcl07 schrieb:Hallo an alle,
lieber Herr Preuss,
hier mit Paragrafen rum zu werfen finde ich schon merkwürdig.
Laut Ihrem Rang sind Sie Einsteiger. Bei dieser Stufe kann man nicht wissen, ob es sich auch um einen Einsteiger in die Lohnabrechnung handelt oder es sich tatsächlich nur um die Dauer der Zugehörigkeit zu und Aktivität in der Community handelt. Das Anführen von Paragrafen diente der Klarstellung, dass DATEV sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Man erhält den Eindruck, dass Sie hier die Datev extrem verteidigen. Bekommen Sie dafür Geld?
Sie sind wirklich Einsteiger, sonst wüssten Sie, dass ich alles andere als ein DATEV-Fanboy bin. Den zweiten Satz lasse ich aus Gründen der Diskussionshygiene mal unkommentiert.
Bei mir in der Kanzlei fragen die Mitarbeiter der Mandanten schon danach, wie wird denn meine Kfz-Nutzung berechnet. Ich bin übrigens auch über 30 im Beruf tätig.
Bei den Mandanten wo wir noch drucken und vergessen wurde, erhalten wir sogar Nachfragen.
Jeden Monat ist die Kfz-Nutzung identisch und dann wird nachgefragt, wie berechnet wird oder wo die Auswertung ist?
Ich will Ihnen bzw. den AN Ihrer Mandanten nicht zu nahe treten, aber das ist doch ein typisches "Das war doch schon immer so"-Verhalten. Aus eigener Erfahrung weiß ich um das Beharrungsvermögen von Menschen, aber nur weil etwas seit Jahren so gemacht wird, heißt das doch nicht, dass das in den nächsten Jahren immer weiter so laufen muss. (Diese Diskussionen gibt es auch bei der Umstellung vom alten Pendelordner auf Belege online oder den Buchungsdatenservice.)
Sollte der AN auf die Frage, wofür er denn die Berechnung genau benötigt (und das monatlich), nur die Antwort geben "Die lege ich mir immer zu den Abrechnungen in meinem Ordner ab, weil ich dachte, dass die dazu gehören.", dann sollte die Diskussion recht schnell vom Tisch sein.
AN online ist doch gerade die sog neue Welt, warum soll da nicht ein Dokument eingestellt werden. Ich sehe überhaupt nicht das Problem.
Einen Grund habe ich Ihnen bereits geschrieben. Ansonsten siehe oben meine Antwort auf Herrn Lutz.
Wir wollen alle digitale werden, zahlen einen haufen Geld für Lodas und dann sollen wir einzelnes wieder drucken. Da lacht doch der Mandant wieder zu Recht.
Natürlich zahlen Sie an DATEV und sicherlich nicht wenig, da bin ich bei Ihnen, aber jetzt aus einer dem AN gewohnheitsbedingt und freiwillig zur Verfügung gestellten, zusätzlichen Auswertung abzuleiten, dass dies von DATEV zwingend als Standard unterstützt werden muss, halte ich für etwas zu weit gesprungen.
Und wer weiß, vielleicht ermöglicht DATEV das in einer späteren Ausbaustufe noch. Wenn nicht, macht DATEV aus den bereits geschilderten Gründen aber rechtlich gesehen nichts verkehrt.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich war von Anfang an ein "Ordner-aus-dem-Schrank-Zieher" und musste mich innerhalb eines Jahres vom zu einem digitalen und damit hochmobilen Lohnabrechner wandeln. Das war nicht immer nur ein Fingerschnippen.
Damit einhergehend musste ich Workflows umstellen und die Mandantenansprache ändern, neue Anwendungen selbst nutzen lernen und Mandanten "beibringen" und verzweifle dennoch immer noch an der Statik einiger Mandanten.
Allerdings habe ich dadurch aber bei vielen Betrieben einmal so richtig "durchfeudeln" können, was sich jetzt als gute Investition in die Zukunft herausstellt. Dabei wurden auch Dinge zur Disposition gestellt, welche unnötig, ineffektiv oder ablaufhemmend waren. Dazu gehört übrigens auch, den Beteiligten klar zu machen, dass nur weil etwas statt auf Papier nun in digitaler Form vorliegt, keine Datensparsamkeit bedeutet.
Lieber Ulli,
darf ich dich ergänzen?
@ulli_preuss schrieb:
@jbcl07 schrieb:Hallo an alle,
lieber Herr Preuss,
hier mit Paragrafen rum zu werfen finde ich schon merkwürdig.
.... Das Anführen von Paragrafen diente der Klarstellung, dass DATEV sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Ich selbst schätze sehr die Artikel von Volker Hartmann. Eines seiner Zitate haftet an meiner Wand:
"Ein Blick in´s Gesetz erspart uns viel Geschwätz!"
Das Anführen von Paragrafen betrachte ich selbst (auch mit > 30 Jahren Lohnabrechnungserfahrung) als außerordentlich professionell, weil dann jeder die Rechtsgrundlage nachschlagen kann und man eine gemeinsame, gefühlsneutrale Basis hat. Dass Professionalität heutzutage oftmals weder erkannt, noch gewürdigt; statt dessen sogar offen als "merkwürdig" bezeichnet wird, müssen wir in zunehmendem Maße wegatmen. (Ich mag auch das Mantra
"Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.") 😉
Viele Grüße und einen guten Start in diese neue Woche!
Dann möchte ich hier doch auch noch meinen Senf dazu beitragen.
Ich denke ,nur weil etwas gesetzlich nicht erforderlich ist, heißt es nicht, dass es nicht den Arbeitnehmern bereitgestellt werden sollten könnte.
Neben dieser Berechnung - die bei mir auch bisher nur von Arbeitnehmern bei Wechsel eines PKW erbeten wurden - gibt es so einige Auswertungen, die nützlich wären:
- Arbeitszeitkonto,
- Darlehensübersicht,
- Pfändungsübersicht, vielleicht sogar die Pfändungsberechnung,
- A1-Bescheinigung
um ein paar Wichtige aufzuzählen.
Von individuellen oder aus anderen Datev-Auswertungen möchte ich mal erst gar nicht anfangen.
Ich befürchte viel eher, dass das Ganze in "Datev ANO Plus" hinter einer "Bezahlschranke" verschwinden wird. Und das Ganze vielleicht tatsächlich mit dem Argument, man ist dazu ja gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig wie aufwendig die Programmierung ist.
@t_r_ schrieb:
Ich denke ,nur weil etwas gesetzlich nicht erforderlich ist, heißt es nicht, dass es nicht den Arbeitnehmern bereitgestellt werden sollten könnte.
Da bin ich doch auch nicht dagegen, zumindest grundsätzlich. Meine Antwort(en) waren als Replik auf den unterschwellig drängelnden Ton in dem Beitrag
das geht ja immer noch nicht. Wann kommt das denn mal ?
gemeint. DATEV erfüllt(e) die gesetzlichen Vorgaben, nicht mehr, nicht weniger. Alles andere ist ein Nice-to-have.
Neben dieser Berechnung - die bei mir auch bisher nur von Arbeitnehmern bei Wechsel eines PKW erbeten wurden - gibt es so einige Auswertungen, die nützlich wären:
- Arbeitszeitkonto,
- Darlehensübersicht,
- Pfändungsübersicht, vielleicht sogar die Pfändungsberechnung,
- A1-Bescheinigung
um ein paar Wichtige aufzuzählen.
Von individuellen oder aus anderen Datev-Auswertungen möchte ich mal erst gar nicht anfangen.
Wo will man die Grenzen ziehen, welche jetzt wichtig sind und welche nicht. Bei Darlehen oder Pfändungen würde ich es befürworten, bei AZK bin ich geteilter Meinung und mit einer A1-Bescheinigung wird eine AN-Entsendung abgebildet, welche AG-seitig passiert und meines Erachtens keine Unterlage ist, von der der AN Kenntnis haben muss.
Natürlich wäre es schön, wenn der AG selbst entscheiden könnte, welche Unterlagen auch dem AN "ausgehändigt" werden, aber speziell bei dem Berechnungsschema, um welches es eigentlich ging, möchte ich nur noch mal daran erinnern:
Diese spezielle Auswertung gibt es jetzt zwar schon eine Weile, aber halt eben nicht von Anfang an. Da wurde die Kfz-Nutzung noch per Fuß aus- und dann abgerechnet. Damals wäre doch niemand auf den Gedanken gekommen, diese manuelle Berechnung Monat für Monat zu kopieren, die Kuverts von DATEV zu öffnen und die Kopien in die Umschläge zu packen.
Ich befürchte viel eher, dass das Ganze in "Datev ANO Plus" hinter einer "Bezahlschranke" verschwinden wird. Und das Ganze vielleicht tatsächlich mit dem Argument, man ist dazu ja gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig wie aufwendig die Programmierung ist.
Das kann gut sein, zumal ich den Gedanken auch schon hin und wieder geäußert habe, dass DATEV den Bereich DATEV Personal zu einer eigenständigen, cloudbasierten Entgeltabrechnungs-Suite umbauen möchte/könnte oder sogar schon dabei ist. Solange aber die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente den AN erreichen, was DATEV sicherstellen muss, gibt es aus meiner Sicht kein Problem. Alles andere ist wie schon geschrieben zusätzlich und fakultativ.
Um es noch einmal klarzustellen:
Ich empfinde den Wunsch nach einer Erweiterung von ANO für legitim und angebracht. DATEV nun aber einen Vorwurf daraus zu machen, dass sich die Genossenschaft momentan nur an die geringsten, rechtlichen Vorgaben hält, schießt ebenso über das Ziel hinaus wie der Vorwurf, dass DATEV sich nicht an meine Gewohnheiten anpasst.
Hallo Herr Preuss,
ich antworte jetzt ein letztes Mal. Das ist Kindergarten von ihnen. Wir bezahlen Lodas und das nicht zu wenig und dann kann man auch etwas erwarten.
Nur weil ich in der Community nicht viel aktiv bin und noch nicht so lange, heißte es nicht, dass ich mich nicht auskenne.
Ich mache seit über 30 Jahren Gehälter und schon vorher habe ich als Aushilfe bei meinem Vater mitgeholfen. Ich kenne noch viele Dos Programme.
Lassen wir das Thema und beenden es. Vielleicht nimmt ja Datev mal Stellung.
Eine gute Woche allen