Warum wird bei der Lohnabrechnung für die 50% Sonntagszuschläge bei der Lohnart unter "SV" und "St" der Buchstabe "F" nicht ausgewiesen? Beide Felder sind leer, es steht nur bei GB ein "J" .
Ich tippe mal:
es liegt daran wie sie ausweisen sprich mit welcher Lohnart.
Wenn dort 150% ausgewiesen werden sprich die regulären 100% Überstunden ( steuer und sv pflichtig) und der steuerfreie Zuschlag 50%, dann haben sie eine Mischform und daher kein Ausweis von F , das geht nur wenn Sie mit 2 Lohnarten arbeiten einmal 100% Überstunden ( ST: L , SV: L und GB: J)
und lohnart 2 nur der Zuschlag mit 50% dann ST : F , SV : F und GB: J
@bodensee danke für die Info.
Wie ist es bei Krankheitsfällen oder Urlaub oder Feiertagen? Wenn der Fall eintritt, muss doch der Zuschlag aus den letzten 13 Wochen fortgezahlt werden?
Welche Lohnart ist hierfür geeignet?
Hier müssen sie eine Lohnart mit Durchschnittsberechnung verwenden.
Das ist in der Lohnart zu sehen oder sie müssen es auswählen. Da wo sonst zB Stundenlohn steht.
Die Lohnarten die in den Durchschnitts fließen sollen müssen sie korrekt einsteuern
Hallo @Spring2025 ,
welche Stammlohnart verwenden Sie denn? Vielleicht gibt Ihnen die Auswertung Nr. 13 schon einen weiteren Einblick in die tatsächliche Steuer- und SV-Freiheit.
VG
Also es geht mir um folgendes; den AN ist Stundelohnempfänger. Zuschläge wird erst seit einem Monat bezahlt. Was oder wie muss das abgerechnet werden, wenn der AN nun krank wird oder Urlaub oder Feiertag anfällt. Ich habe wirklich keine Erfahrung wie das ganze einzurichten ist. Vorallem bei den Zuschlägen gibt es ja nicht mal 13 Wochen Durchschnitt für die Ausgleichsberechnung der Zuschläge im November wenn der Ausfall eintreten sollte.