Liebe Community,
wir rechnen einen Mandanten auf Stundenbasis ab, der seinen Mitarbeiter die steuerfreien Nacht-/Sonntags-/Feiertagszuschläge gewährt.
Nun müssen diese Zuschläge (weil sie regelmäßig gewährt werden) im Falle vom Urlaub und Krankheit nach dem 3-Monatsdurchschnitt steuer- und sv-Pflichtig gewährt werden.
Hab ich in Lodas die Möglichkeit mir die Zuschläge automatisch berechnen lassen, wenn ich eine Fehlzeit beim Mitarbeiter hinterlegt habe oder den Urlaub mit Urlaubsstunden erfasse? Im Moment berechnen und erfassen wir über 20 Mitarbeiter manuell, das scheint mir allerdings auf die Dauer weder effektiv noch wirklich sicher zu sein.
Hat jemand eine Idee oder einen Lösungsansatz?
Viele Grüße
Der Durchschnittsspeicher hilft da weiter:
https://help-center.apps.datev.de/search?q=Durchschnittsspeicher&product=datev-lodas
Grundsätzlich funktioniert es so, dass alle Stundenlöhne und Zuschläge in einem Durchschnittsspeicher gespeichert werden und die Lohnarten für Urlaub, Krankheit und Feiertage rechnen dann aus diesem Durchschnittsspeicher.
Vielen Dank, damit bekomme ich den Euro-Betrag heraus. Gibt es aber ein Möglichkeit, dass mir Lodas die abzurechnenden Stunden ermittelt, ohne dass ich eine manuelle Berechnung durchführen muss?
Vielleicht habe ich hier einen Denkfehler, ich hatte es mir von einer DRV Prüferin so notiert, dass wir schauen müssen, was für Stunden der Mitarbeiter in den letzten 3 Monaten für Spesen/Zuschläge erhalten hat (z. B. 10 Stunden am Sonntag, 15 Stunden für die Zeit 20:00-00:00 Uhr) und dann den Durchschnitt für jede Zuschlagsart daraus bilden. Die ermittelte Stundenzahl bzw. das Entgelt daraus wird dann steuer- und sv-pflichtig dem Mitarbeiter während seiner Abwesenheit gewährt.
Wenn ich die genaue Stundenanzahl nicht brauche, wie fülle ich die Felder in der Maske Bewegungsdaten, damit mir der Betrag ermittelt wird?
Da hab ich leider noch keine Lösung gefunden, außer dass wir manuell die Stunden ermitteln und dann in den Bewegungsdaten die Stundenanzahl mit BS1 und der entsprechenden Lohnart erfassen.