Liebe Community, eine Mitarbeiterin bei einem Mandanten von uns übt dort eine geringfügige Beschäftigung aus. Daneben geht sie einer SV-pflichtigen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nach. Nun ist diese Mitarbeiterin in Mutterschutz. Die Krankenkasse der Mitarbeiterin hat uns nun mitgeteilt, dass wir bei ihr einen anteiligen Arbeitgeberzuschuss abrechnen müssen, obwohl sie eine geringfügige Beschäftigung ausübt. Leider habe ich kein Info-Dokument gefunden, wie ich einen von der Krankenkasse mitgeteilten, individuellen kalendertäglichen Arbeitgeberzuschuss für eine Minijobberin erfassen und so abrechnen kann, damit unser Mandant diesen Zuschuss im Rahmen der U2 erstattet bekommt. Hat jemand eine Idee? Aus meiner Sicht trifft das Feld im Bereicht "Mutterschutz-Verdienstangaben-Angaben bei Nebenbeschäftigung" hier nicht zu, da sie neben dem Minijob keine weitere Nebenbeschäftigung sondern eine Hauptbeschäftigung ausübt. Oder sind hier beide Fälle gemeint? Falls ja, erfasse ich bei Nebenverdienst pro Tag den Wert, den mir die Krankenkasse mitgeteilt hat oder den Nettoverdienst vom Hauptarbeitgeber? Vorab vielen Dank für eure Ideen 🙂
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