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Austritt Mitarbeiter vergessen

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letzte Antwort am 13.08.2025 15:47:32 von rschoepe
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Änni
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo zusammen,

 

ich habe bei einer Mitarbeiterin vergessen das Austrittsdatum zu setzen.

Ich könnte es bei der nächsten Abrechnung korrigieren. Besteht die Möglichkeit es jetzt schon zu korrigieren? Wenn ja, wie? Bitte verurteilt mich nicht. Ich habe für unsere Lohnbuchhaltung 2 Seminare besucht und bim dementsprechend semi fit.

Dadurch das ich den Austritt vergessen habe zu setzen, hat die Mitarbeiterin auch zu viel Geld ausgezahlt bekommen.
Mist. Das kann ich vermutlich nur zurück fordern oder?

 

Danke für eure Hile.

 

 

Der Beitrag wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Zunächst einmal, arbeitest du mit LODAS oder LuG?

Du kannst das Austrittsdatum setzen und eine Wiederabrechnung für die Mitarbeiterin machen, damit das jetzt schon erledigt ist.

 


@Änni  schrieb:

Das kann ich vermutlich nur zurück fordern oder?


Korrekt.

Momo1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Hallo,

 

ich würde die Abmeldung mit der nächsten Abrechnung durchführen. 

Wenn der Arbeitnehmer aber schon einen neuen Arbeitgeber hat, würde ich die Elstam-Abmeldung jetzt schon durchführen, damit es keine Probleme beim neuen Arbeitgeber gibt. 

Hierfür machst du folgendes (LODAS):

Mitarbeiter / Elektronische Lohnsteuerkarte

und dann bei Angaben für die Abmeldung bei Meldeende, dass Austrittsdatum erfassen und die Abmeldung senden. 

Mach dann am Besten eine Probeabrechnung und guck, wie viel der Mitarbeiter zu viel bekommen hat.

Am Besten forderst du das Geld so schnell wie möglich zurück. In meiner Erfahrung, lassen sich die Mitarbeiter da gern mal etwas viel Zeit für. 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 7
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Wie schon geschrieben, reicht das mit dem nächsten Monat.

 

Wenn du mit Lohn und Gehalt arbeitest statt mit Lodas, kannst du für diesen Mitarbeiter die Lohnabrechnung auch schon vorab erstellen und die SV-Meldung sowie LSt-Bescheinigung senden. Dann ist auch der Schritt von Momo nicht notwendig.

LG
VM
tbehrens
Fachmann
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Nachricht 5 von 7
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In Lodas, wenn über eine Wiederholungsabrechnung abgerechnet wird, ist es sinnvoll den tatsächlichen Auszahlungsbetrag als ein Nettoabzug (ggf. muss eine neue Netto-Abzug anlegt werden) zu erfassen, damit man direkt sehen kann, wie hoch die Überzahlung war.

 

Bei einer Nachberechnung mit dem nächsten Abrechnung erfolgt dies automatisch.

 

Auch in Lodas gibt es die Möglichkeit der Vorwegabrechnung.

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
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Unser Arbeitsrechtsanwalt riet in so einem Fall:

 

Lohnabrechnung sofort erstellen, ein Anschreiben dazu in dem die Worte "Abrechnungsversehen" und der Rückforderungsbetrag  vorkommen. Per Einwurfeinschreiben an den Mitarbeiter schicken. Wenn der Arbeitnehmer den Überschuss bereits ausgegeben hat, ist es mit der Rückforderung evtl. schwierig, wenn er mit einer Rückforderung nicht rechnen musste/konnte.

rschoepe
Experte
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Nachricht 7 von 7
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@tbehrens  schrieb:

In Lodas, wenn über eine Wiederholungsabrechnung abgerechnet wird, ist es sinnvoll den tatsächlichen Auszahlungsbetrag als ein Nettoabzug (ggf. muss eine neue Netto-Abzug anlegt werden) zu erfassen, damit man direkt sehen kann, wie hoch die Überzahlung war.


Oder in Mandantendaten > Auswertungssteuerung > Zusatzeinstellungen > DÜ den Haken für den Differenzzahlungsträger setzen. Dann macht LODAS das automatisch.

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letzte Antwort am 13.08.2025 15:47:32 von rschoepe
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