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Arbeitsbescheinigung vor Austritt

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letzte Antwort am 08.11.2024 15:35:55 von lodas-abrechner
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b_b_
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Liebe Community,

 

ist es in LuG wirklich nicht vorab möglich (also vor Austritt und letzter Abrechnung) eine Arbeitsbescheinigung abzusetzen?

 

Wie die Agentur für Arbeit ja immer schreibt, ist es nicht notwendig bis zum Austrittsmonat zu warten, wenn 12 Monate bescheinigt werden können.

 

Ich möchte den Mitarbeiter ungern bis Ende des Monats vertrösten.

Also alternativ Abrechnung erstellen und dann wieder löschen?

 

 

Danke für Info!

BB

 

 

d_brusch
Erfahrener
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Nachricht 2 von 8
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Das ist meistens die Lösung: Einzeln abrechnen, um die Bescheinigung zu erhalten und danach wieder löschen, damit die anderen AN auch noch abgerechnet werden können. 

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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 8
5130 Mal angesehen

LuG versendet also keine Arbeitsbescheinigung, wenn das Austrittsdatum hinterlegt, der Austrittsmonat aber noch nicht abgerechnet ist? Schon mal versucht?

Bei LODAS klappt das.

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b_b_
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Ja, versucht - geht leider nicht.

Mit Hinweis, dass erst abgerechnet werden muss.

Habe auch gesehen, dass das in LODAS geht. Schade, dass hier Unterschiede bestehen.

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
5066 Mal angesehen

Hallo bb,

 

die Arbeitsbescheinigung kann nur dann erstellt werden, wenn für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis ein Austrittsdatum erfasst ist.

 

Wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeitsverhältnis jedoch weiter fortbesteht (z. B. bei einer unwiderruflichen Freistellung durch den Arbeitgeber mit Weiterzahlung des Arbeitsentgelts oder bei Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug), dann kann eine Arbeitsbescheinigung auch ohne ein erfasstes Austrittsdatum erstellt werden.

 

Unabhängig von der Lohnabrechnung führen Sie dann die Erstellung der Arbeitsbescheinigung auf Mitarbeiterebene über den Menüpunkt Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen durch.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
lodas-abrechner
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
2544 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe eine Frage: Kann ich die Arbeitsbescheinigung bereits vor Austritt im laufenden Monat übermitteln, auch wenn der laufende Monat (z.B. jetzt November 2024) noch nicht abgerechnet ist ?

Es hat nämlich nicht geklappt.

Hilfsweise habe ich mich in Lodas in den vorherigen Monat, der abgerechnet ist, also der Oktober 2024 gestellt und da die Bescheinigung abgerufen, dies funktioniert auch nicht.

 

Anscheinend drängen die Jobcenter auf die Übermittlung vor Austritt.

 

Für eine weiterführende Hilfe bin ich dankbar.

Schöne Grüß

BD

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 7 von 8
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lodas-abrechner
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Sehr geehrter Lohnexperte,

 

vielen DANK! Dann ist meine Frage vollumfänglich beantwortet und ich brauche nicht mehr suchen und probieren.

 

Schönes Wochende, viele Grüße

BD

7
letzte Antwort am 08.11.2024 15:35:55 von lodas-abrechner
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