Ein AN bekommt ab 05.04.2023 Arbeitslosengeld I nach Ende des Krankengeldes.
Ich habe bereits in den Fehlzeiten das Krankengeld zum 04.04.23 beendet und ab 05.04.23 die neue Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" erfasst.
Unter Kündigung/Entlassung habe ich unter Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Nein geändert.
Allerdings ist zuletzt Februar abgerechnet. Die März-Abrechnung erfolgt erst zum 10.04.2023.
Im Dokument 1070718 unter 4.3:
Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld
Der Monat der Fehlzeit muss bereits abgerechnet sein.
Da das Arbeitslosengeld erst mit April anfängt, kann die Arbeitsbescheinigung erst mit oder nach der April-Abrechnung erstellt werden? Der AN ist seit 17.11.2021 im Krankengeldbezug. Für März und April 2023 gibt es kein Entgelt.
Oder kann schon nach der März-Abrechnung die Arbeitsbescheinigung erstellt werden?
Hallo @tbehrens ,
die Option eine Arbeitsbescheinigung bei Ende Krankengeld automatisch über Lodas zu generieren ist zwar nett gedacht, da Lodas aber nur auf die Daten des aktuellen und letzten Jahres zurückgreifen kann - die Arbeitsagentur aber die Werte von vor dem Krankengeldbezug haben möchte - muss die Bescheinigung weiterhin manuell bzw. über das Modul Bescheinigungen (auch i-wie manuell) erstellt werden.
Oder man macht das ganze über SV-Net.. das ist aber auch zu Fuß
Gruß
Flitze
da Lodas aber nur auf die Daten des aktuellen und letzten Jahres zurückgreifen kann
Ich glaube nicht, dass das dies stimmt.
Wir hatten bereits mal für einen AN eine Arbeitsbescheinigung über Lodas erstellt (DÜ am 30.01.2020), hatten dies aber mit Austritt (15.08.2019), und Kündigungsdaten (Aufhebungsvertrag) erstellt. Dort wurde automatisch der Zeitraum 09/2017 bis 12/2018 mit Entgelten und ab 01/2019 bis 08/2019 ohne Entgelt gemeldet. 2017 hätte dann gar nicht bescheinigt werden können.
ich lassse mich gern belehren.. dann wüsste ich gerne, wie das funktioniert..
@Flitze0815 schrieb:ich lassse mich gern belehren.. dann wüsste ich gerne, wie das funktioniert..
Mitarbeiter öffnen -> Menü Mitarbeiter -> DÜ Arbeitsbescheinigungen wählen
dann wird auch die § 312 Bescheinigung (vorausgesetzt die korrekte Fehlzeit ist erfasst) losgelöst von der Abrechnung erstellt. Nach ca. 1,5 Std. mal in den Auswertungen schauen, ob und was ggf. im Fehlerprotokoll steht.
Moin @greese
die Arbeitsbescheinigung wird in 2023 mit Daten von vor 2022 bestückt? Dann ist wohl mit meinem Lodas wohl was nicht richtig. Bei mir funktioniert das so nicht.
Ich weiß nicht, ob es immer noch funktioniert. Aber damals hat mit Lodas es funktioniert.
Immerhin soll gerade bei Krankengeld bis zu 24 Monate gemeldet werden.
Für mich wäre nur wichtig, ob ich nach der März-Abrechnung oder erst mit der April-Abrechnung die Arbeitsbescheinigung erstellen kann. Die April-Abrechnung erfolgt erst Anfang Mai 2023.
du kannst die Arbeitsbescheinigung unabhängig von der Verarbeitung des Lohnlaufs 'erstellen' (siehe @greese s Beitrag)
für die Prüfung würde ich vorher aber zumindest erst eine Probeabrechnung losschicken
Die Arbeitslosenbescheinigung ist für April. Wir haben aber den März noch nicht abgerechnet, da dies erst bis zum 10.04.2023 erfolgt.
Habe aber trotzdem dies DÜ abgeschickt. Habe jetzt im Fehlerprotokoll stehen:
BEA: Die Arbeitsbescheinigung kann nicht übermittelt werden, da der Monat 04/2023 des Beginn der Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld in der Zukunft liegt und noch nicht abgerechnet wurde. Bitte erstellen Sie die Arbeitsbescheinigung über den Menüpunkt Mitarbeiter/DÜ Arbeitsbescheinigung nach der Abrechnung des Monats 04/2023 erneut.
Ich würde sagen, dass beantwortet meine Frage, dass tatsächlich die April-Abrechnung gelaufen sein muss, bevor die Arbeitsbescheinigung übermittelt werden kann. Die April-Abrechnung erfolgt zwischen 4. und 10. Mai 2023. Wer hat sich denn so ein Blödsinn ausgedacht?
Kann ein Mitarbeiter der DATEV vielleicht mir sagen, ob nach der März-Abrechnung ich eine Vorweg-Abrechnung für den AN erstellen kann und danach es möglich ist, die Arbeitsbescheinigung zu übermitteln.
Ich habe vor ein paar Tagen eine 312-Bescheinigung, für Austritt März 2023, über DÜ versendet. War kurz nach Abrechnung für Februar. Die Märzabrechnung erfolgt um den 8. April.
Verstehe nicht warum das bei dir nicht funktioniert.
Hast mal probiert die Fehlzeit nach Krankengeld = Aussteuerung zu ändern und dann noch einmal per DÜ die Bescheinigung versendet?
Beim Austritt kann ein Monat früher (also vor Austrittsmonat), die Arbeitsbescheinigung erstellt werden, offensichtlich geht dies bei Ende Krankengeld nicht, obwohl hier überhaupt kein Entgelt für den Austrittsmonat gemeldet wird, da eben Krankengeld.
Ich werde erst einmal Anfang nächsten Monat nach der März-Abrechnung nochmals die Versendung versuchen.
Gibt es denn zum Thema inzwischen eine DATEV-Lösung / Antwort?? Ich habe diesen Vorgang/ Problem ebenfalls.
Hallo @jkr,
bei der Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld muss der Monat der Fehlzeit bereits abgerechnet sein, damit die Erstellung und Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung möglich ist.
Wenn dies vor der Erstabrechnung des Monats passieren soll, können Sie die Personalnummer unter Personaldaten | Schnellerfassung in der Registerkarte Beschäftigung bei Zuordnung zur Abrechnungsgruppe auf "Vorwegabrechnung, vor Erstabrechnung komplett oder 1. Gruppe" schlüsseln.
Über Mandant | Daten senden... können Sie dann die Vorwegabrechnung ins Rechenzentrum senden.
Danach können Sie die Arbeitsbescheinigung über den Menüpunkt Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen anfordern.
da bin ich mal gespannt😰
Tatsächlich: es funktioniert! Danke
Ich habe der gleiche Fall: Krankengeld endet am 08.03.2024 und Mitarbeiter hat schon Arbeitslosengeld beantragt. Der Arbeitsbescheinigung muss spätestens am 22.03.2024 beim Arbeitsamt vorliegen.
Ich habe gelesen das eine Lösung wäre: Über die Personaldaten, Schnellerfassung, Beschäftigung, die Zuordnung zur Abrechnungsgruppe zu ändern auf: Vorwegabrechnung, Vor Erstabrechnung komplett oder 1. Gruppe.
Wenn ich anschließend über Mandant, Daten sende gehe, dann befürchte ich das die komplette Zahl der Mitarbeiter abgerechnet wird, da traue ich mich gar nicht...ich kann ja keine Mitarbeiter auswählen oder?
Hallo,
es werden bei der Abrechnungsgruppe "Vorwegabrechnung vor Erstabrechnung" wirklich nur die MA abgerechnet, die dieser Vorwegabrechnungsgruppe zu geordnet wurden. Man kann auch einzelne MA aus der Gruppe auswählen. Einfach mal über eine Probeabrechnung probieren (da wird dann auch die § 312 Bescheinigung angezeigt), dann hat man "Sicherheit".
Guten Morgen,
bei mir erscheint keine Probebescheinigung 🤔
MA ist bis 14.04.2024 im Krankengeld.
Ab 15.04.2024 Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld - ohne Enddatum.
In Kündigung/Entlassung ist bei Zahlungen bei Austritt mit "nein" geschlüsselt.
Da die Mitarbeiterin im Krankengeld ist, wird keine Abrechnung erstellt. In den Bewegungsdatum habe ich daher 100 Euro Gehalt erfasst und einmal mit -100 Euro, damit zumindest eine Abrechnung kommt.
Ob ich eine Vorwegabrechnung oder eine normale Abrechnung anstoße kommt zum selben Ergebnis - was mache ich falsch?
Bearbeitungsmonat ist 04/2024
Siehe Beitrag von Herrn Fürther vom 12.05.2023:
Über Mandant | Daten senden... können Sie dann die Vorwegabrechnung ins Rechenzentrum senden.
!!!Danach können Sie die Arbeitsbescheinigung über den Menüpunkt Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen anfordern.