Ein AN bekommt ab 05.04.2023 Arbeitslosengeld I nach Ende des Krankengeldes.
Ich habe bereits in den Fehlzeiten das Krankengeld zum 04.04.23 beendet und ab 05.04.23 die neue Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" erfasst.
Unter Kündigung/Entlassung habe ich unter Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Nein geändert.
Allerdings ist zuletzt Februar abgerechnet. Die März-Abrechnung erfolgt erst zum 10.04.2023.
Im Dokument 1070718 unter 4.3:
Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld
Der Monat der Fehlzeit muss bereits abgerechnet sein.
Da das Arbeitslosengeld erst mit April anfängt, kann die Arbeitsbescheinigung erst mit oder nach der April-Abrechnung erstellt werden? Der AN ist seit 17.11.2021 im Krankengeldbezug. Für März und April 2023 gibt es kein Entgelt.
Oder kann schon nach der März-Abrechnung die Arbeitsbescheinigung erstellt werden?