abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

tbehrens
Erfahrener
Offline Online
3620 Mal angesehen

Ein AN bekommt ab 05.04.2023 Arbeitslosengeld I nach Ende des Krankengeldes.

 

Ich habe bereits in den Fehlzeiten das Krankengeld zum 04.04.23 beendet und ab 05.04.23 die neue Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" erfasst.

 

Unter Kündigung/Entlassung habe ich unter Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Nein geändert.

 

Allerdings ist zuletzt Februar abgerechnet. Die März-Abrechnung erfolgt erst zum 10.04.2023.

 

Im Dokument 1070718 unter 4.3:

  • Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld

    Der Monat der Fehlzeit muss bereits abgerechnet sein.

Da das Arbeitslosengeld erst mit April anfängt, kann die Arbeitsbescheinigung erst mit oder nach der April-Abrechnung erstellt werden? Der AN ist seit 17.11.2021 im Krankengeldbezug. Für März und April 2023 gibt es kein Entgelt.

 

Oder kann schon nach der März-Abrechnung die Arbeitsbescheinigung erstellt werden?

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben