Hallöle,
hat jemand einen Tipp für mich? Ich muss eine Arbeitsbescheinigung für eine Teilzeitkraft erstellen. Unter Punkt 4 der Arbeitsbescheinigung soll ja eigentlich die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft bescheinigt werden.
Die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit ist sowohl in den Mandantendaten unter Arbeitszeit als auch bei der Mitarbeiterin unter regelmäßige Arbeitszeit / Zusatzangaben zur regelmäßigen Arbeitszeit erfasst. Trotz allem wird dieser Wert auf der Arbeitsbescheinigung nicht ausgewiesen.
Fällt da jemandem etwas ein?
Besten Dank im Voraus!
Gruß
Flitze
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Den Wert habe ich bisher nie eingetragen (löst meines Wissens in LuG keine Fehlermeldung aus) u. hatte damit keine Probleme = bis 31.12.2022. 2023 kann ich (noch) nicht beurteilen.
Hallo,
geht mir genauso wie cro. Meine Lösung bisher war auch "einfach weglassen" - wurde nie beanstandet.
Gruß Alma82
Ohne es mal selbst angegeben zu haben, vermute ich, dass nur bei einer geänderten Arbeitszeit und Angabe eines Grundes der Grund und die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft auf der Arbeitsbescheinigung erscheint.
Nachfragen zu dem auch bei uns immer leeren Punkt gab es aber bisher noch nie.
Doch mal getestet. 🙂
Für Juni habe ich die Arbeitszeit geändert, sowie den Grund und die Vollzeitarbeitszeit angegeben.
Ich gehe davon aus, dass die Angabe im Normalfall nicht notwendig ist.
Hallo Flitze,
bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Sachverhalts über einen anderen Servicekanal an uns.
Besten Dank für eure Antworten.
Hatte den Fall bislang auch noch nicht oder es ist mir nicht aufgefallen. Da du @pogo das mit dem Ausweis auf der Bescheinigung hingekriegt hast, gehe ich mal davon aus, dass es bei mir nicht geklappt hat, weil unsere MAin schon länger in Teilzeit arbeitet als das Entgelt bestätigt wird. So oder so ähnlich.
Beste Grüße
Flitze
High,
live long and prosper, hatte ich doch schon mal gelesen?
Versehen?
Ist ja wie "dein Schornstein möge ewig rauchen"
Gruss Mike