Hallöle,
hat jemand einen Tipp für mich? Ich muss eine Arbeitsbescheinigung für eine Teilzeitkraft erstellen. Unter Punkt 4 der Arbeitsbescheinigung soll ja eigentlich die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft bescheinigt werden.
Die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit ist sowohl in den Mandantendaten unter Arbeitszeit als auch bei der Mitarbeiterin unter regelmäßige Arbeitszeit / Zusatzangaben zur regelmäßigen Arbeitszeit erfasst. Trotz allem wird dieser Wert auf der Arbeitsbescheinigung nicht ausgewiesen.
Fällt da jemandem etwas ein?
Besten Dank im Voraus!
Gruß
Flitze
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