Ich hoffe, dass ich mich mit der Frage nicht blamiere. Warum wird eigentlich in den Lohnprogrammen noch zwischen Arbeiter und Angestellten unterschieden? Ist das noch aus der Zeit, als es jeweils eine Rentenversicherung für Arbeiter oder Angestellt gab? Oder gibt es auch heute noch Fälle, bei denen eine Unterscheidung notwendig ist? Ich bin selbstabrechnender Mandant und hab vielleicht nur noch nicht die Fälle erkannt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Überwiegend ist das nur noch ein historisches Überbleibsel, ja. Im Baulohn macht es aber einen Unterschied, ob es sich um einen gewerblichen oder kaufmännischen AN handelt.
Arbeiter = Stundenkräfte die nach Stunden bezahlt werden
Angestellte = Gehaltsempfänger
So teile ich es ein.
Die "traditionelle" Unterscheidung ist m.W., dass Arbeiter vorrangig mit den Händen, Angestellte vorrangig mit dem Kopf schaffen. Das ist jedenfalls die Unterscheidung im Baulohn.
Es kommt auf die Tätigkeit an. So war die Einstufung schon immer.
Ich rechne viele Arbeiter mit Festlohn ab. Trotzdem geschlüsselt auf „Arbeiter“
Auswirkungen hat das aber ja eigentlich nicht mehr. Wüsste ich jedenfalls nicht
Ich vermute auch historisches Überbleibsel. Ich wüsste nicht welche Auswirkungen das haben sollte
Ich gucke was der Tätigkeitsbereich/ausgeübte Beruf ist und Stufe danach ein. Mit Lohn/Gehalt oder Stunden-Abrechnung hat das nicht zu tun .