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Arbeitnehmertyp Arbeiter 0 oder Angestellte 1 - Warum die Unterscheidung?

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letzte Antwort am 08.09.2025 21:29:43 von Lohnnutzer
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CWeber1
Einsteiger
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Ich hoffe, dass ich mich mit der Frage nicht blamiere. Warum wird eigentlich in den Lohnprogrammen noch zwischen Arbeiter und Angestellten unterschieden? Ist das noch aus der Zeit, als es jeweils eine Rentenversicherung für Arbeiter oder Angestellt gab? Oder gibt es auch heute noch Fälle, bei denen eine Unterscheidung notwendig ist? Ich bin selbstabrechnender Mandant und hab vielleicht nur noch nicht die Fälle erkannt. 

rschoepe
Experte
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Überwiegend ist das nur noch ein historisches Überbleibsel, ja. Im Baulohn macht es aber einen Unterschied, ob es sich um einen gewerblichen oder kaufmännischen AN handelt.

Claudia-
Fortgeschrittener
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Arbeiter = Stundenkräfte die nach Stunden bezahlt werden

Angestellte = Gehaltsempfänger

 

So teile ich es ein.

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rschoepe
Experte
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Die "traditionelle" Unterscheidung ist m.W., dass Arbeiter vorrangig mit den Händen, Angestellte vorrangig mit dem Kopf schaffen. Das ist jedenfalls die Unterscheidung im Baulohn.

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Ewa123
Einsteiger
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Es kommt auf die Tätigkeit an. So war die Einstufung schon immer.

 

Ich rechne viele Arbeiter mit Festlohn ab. Trotzdem geschlüsselt auf „Arbeiter“

 

Auswirkungen hat das aber ja eigentlich nicht mehr. Wüsste ich jedenfalls nicht 

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Ich vermute auch historisches Überbleibsel. Ich wüsste nicht welche Auswirkungen das haben sollte 

 

Ich gucke was der Tätigkeitsbereich/ausgeübte Beruf ist und Stufe danach ein. Mit Lohn/Gehalt oder Stunden-Abrechnung hat das nicht zu tun .

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letzte Antwort am 08.09.2025 21:29:43 von Lohnnutzer
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