Hallo,
für die Neuerung zum 01.01.2022 muss für die geringfügig Beschäftigten die Steuer ID hinterlegt werden. Gleichzeitig fordert Lodas aber auch die Eingabe der Steuernummer des Arbeitgebers zu prüfen.
Der Arbeitgeber ist in meinem Fall eine Hausverwaltung, welche keine eigene Steuernummer besitzt. Muss die Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers zwingend angegeben werden oder kann in dem Fall einer Eigentümergemeinschaft darauf verzichtet werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Güßen
T. Stommel
Hallo,
die Angabe der Steuernummer ist doch ein Pflichtfeld auf dem Beitragsnachweis, oder irre ich mich da?
Siehe z. B.: Minijob-Zentrale - Ausfüllhilfe Beitragsnachweis unter der Überschrift "Steuernummer des Arbeitgebers).
Die Minijobzentrale erhebt die pauschale Lohnsteuer doch lediglich für den Fiskus. Die Hausverwaltungen und WEGs, die ich betreue haben alle eine eigene Steuernummer (zumindest für die Lohnsteuer).
Schöne Grüße
G. Noll
Moin zusammen!
Der Frage möchte ich mich gerne anschließen.
Wir betreuen als Hausverwaltung mehrere Eigentümergemeinschaften, die alle keine Steuernummer besitzen, da sie nicht zur Umsatzsteuer optiert haben und ausschließlich Minijobber beschäftigen; somit wird auch keine Lohnsteuer (abgesehen von der Pauschsteuer an die MJ-Zentrale) abgeführt.
Bei der Rücksprache mit zwei Finanzämtern war man bei einem Finanzamt vollkommen ratlos (und auch nicht informiert bzgl. der Neuerung), sagte uns aber die Erteilung der Steuernummern für die WEGs zu (bisher jedoch nicht erfolgt), bei dem anderen Finanzamt bekamen wir die Info, dass eine Steuernummer zu diesem Zweck nicht erteilt wird, da "die Finanzverwaltung sachlich nicht zuständig" sei. Wir sollen das der Minijobzentrale so mitteilen und dort fragen, wie hier vorgegangen werden soll.
Letztendlich ist ja aber auch die Frage, wie dies in LODAS gehandhabt wird, da ja nach dem Jahreswechsel, wie ich es verstanden habe, keine Meldungen mehr ohne Steuernummer abgegeben werden kann.
Gibt es hierzu eine Info von DATEV?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Kathrin
Die Steuernummer ist eine Pflichtangabe bei den DEÜV-Meldungen ab dem 01.01.2022 (maßgebend ist der Übermittlungstag, nicht der Meldezeitraum).
Die DATEV wird daher wohl kaum eine Meldung versenden (können), wenn nicht alle Pflichtbestandteile vorhanden sind.
Ich hatte das gleiche Problem mit einer WEG bei einem bayerischen Finanzamt.
Große Ungläubigkeit am Telefon. Dann habe ich die entsprechende Forderung aus der DEÜV an das Finanzamt gemailt. Dort hat sich dann der Sachgebietsleiter damit auseinandergesetzt.
Folge:
Wir bekamen für die WEG eine Steuernummer (wenn ich es richtig verstanden habe, in einem eigenem Steuernummernkreis) der weder für Elstam noch Lohnsteueranmeldungen freigeschaltet wird, sondern nur diesem Zweck dann entsprechen soll.
@ChrisW schrieb:Die Steuernummer ist eine Pflichtangabe bei den DEÜV-Meldungen ab dem 01.01.2022 (maßgebend ist der Übermittlungstag, nicht der Meldezeitraum).
Die DATEV wird daher wohl kaum eine Meldung versenden (können), wenn nicht alle Pflichtbestandteile vorhanden sind.
Genau das. Meine Frage ging eher in die Richtung, ob die Problematik bekannt ist und ob ggf. Ausnahmeregelungen vorgesehen sind wenn als Unternehmensform Wohnungseigentümergemeinschaft hinterlegt ist.
Die große Ungläubigkeit hatten wir am Telefon mit dem Finanzamt auch; und eben dann bei dem anderen Finanzamt die Aussage, dass die Steuernummern nicht erteilt werden weil keine Zuständigkeit.
Wir müssen ja aber nun weiterhin die Minijobber abrechnen und ich bin da grade etwas ratlos, wie das in der Praxis funktionieren soll. Laut Gesetz, Minijobzentrale und LODAS wird die Steuernummer benötigt, das Finanzamt sagt aber nein. Was macht man nun mit diese Aussage?
Bei mir hat es geholfen, eine Mail an den entsprechenden Sachgebietsleiter zu schreiben und ihm einen Auszug aus dem DATEV-Dokument 1021196 zu schicken.
Da steht dann auch die Gesetzesgrundlage drin (7. Änderungsgesetz SGB IV). Das hat geholfen.
Wenn aber dann selbst der Leiter Stress macht und keine vergibt, dann über die OFD eine Beschwerde einreichen. Sowas musste ich aber noch nie machen.
Steuernummer und Steueridentifikationsnummer müssen zwingend angegeben werden.
Ausnahme ist, sofern die Steuerverwaltung keine Steuernummer/Steueridentifikationsnummer vergeben hat.
So steht es auf Seite 131:
Die Meldung sollte dann doch auch ohne Steuerangaben versendet werden können. Theoretisch.
Insgesamt bin ich aber auch etwas ratlos...
Super, danke für die Links.
Aber selbst die beiden Dokumente sind ja eigentlich widersprüchlich.
Im Rundschreiben heißt es, es ist anzugeben. Also eigentlich zwingend.
Im Datenaustausch (S.131 / Kompliment fürs Durchlesen) wohl doch nicht so vorgesehen.
Ich hab Gott sei Dank alle Steuernummern bekommen, die ich ab 01.01.2022 brauche.
Aber final klären kann es eigentlich nur die DATEV, ob die DEÜV-Meldung auch ohne raus geht.
Vielleicht liest hier ja jemand mit.
@pogo schrieb:Steuernummer und Steueridentifikationsnummer müssen zwingend angegeben werden.
Ausnahme ist, sofern die Steuerverwaltung keine Steuernummer/Steueridentifikationsnummer vergeben hat.
So steht es auf Seite 131:
Die Meldung sollte dann doch auch ohne Steuerangaben versendet werden können. Theoretisch.
Insgesamt bin ich aber auch etwas ratlos...
Ah, super, vielen Dank für den Link, ich hatte auch irgendwann mal was von einer Ausnahme gelesen, es aber nicht wiedergefunden.
Es bleibt spannend ...
Hallo Community,
vielen Dank für Ihre Beiträge, Folgendes möchte ich hierzu gern ergänzen:
In Fällen, in denen der Arbeitgeber keine Steuernummer oder der Arbeitnehmer keine Steuer-ID hat und auch zukünftig von den Behörden nicht erhalten wird, wird die DEÜV-Meldung auch ohne Daten im Steuerbaustein übermittelt.
Für LODAS finden Sie diese Information im Dokument 1021073, für Lohn und Gehalt im Dokument 1021196.
Hallo Frau Frohmeyer (@Kristin_Frohmeyer) ,
ich habe zu diesem Thema zwei kurze Nachfragen:
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße aus dem zur Zeit trüben Norden,
bfit
@Kristin_Frohmeyer schrieb:Hallo Community,
vielen Dank für Ihre Beiträge, Folgendes möchte ich hierzu gern ergänzen:
In Fällen, in denen der Arbeitgeber keine Steuernummer oder der Arbeitnehmer keine Steuer-ID hat und auch zukünftig von den Behörden nicht erhalten wird, wird die DEÜV-Meldung auch ohne Daten im Steuerbaustein übermittelt.
Für LODAS finden Sie diese Information im Dokument 1021073, für Lohn und Gehalt im Dokument 1021196.
Hallo Frau Frohmeyer,
danke für diese Info!
Dazu noch eine Nachfrage: ist im Fall einer nicht erteilten AG-Steuernummer in LODAS an irgendeiner Stelle eine Angabe zu machen oder geht ab Januar dann die DEÜV-Meldung trotz der nicht eingetragenen Daten raus?
Vielen Dank!
Hallo,
in diesem Fall gehen die DEÜV Meldungen ab Januar trotz der nicht eingetragenen Daten raus.
Hallo @bfit,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Richtig, die Kennziffer 0 oder 1 muss nicht gesondert eingetragen werden. Diese wird durch das Feld Pauschalsteuer berechnen unter Personaldaten | Schnellerfassung, Registerkarte Steuer in der Gruppe Angaben zur Besteuerung geringfügig entlohnt beschäftigter Arbeitnehmer gesteuert. Hierbei gilt 0= keine Pauschsteuer / 1 = 2% Pauschsteuer.
Wenn unter Auswertungssteuerung | Standardauswertungen in der Spalte Datenübermittlung bei der Auswertung 23 der Wert Papier hinterlegt wird, findet keine Datenübermittlung an das zuständige Finanzamt statt. Die Lohnsteuer-Anmeldung wird nicht übermittelt.
Hallo Frau Simmerlein,
vielen herzlichen Dank für die Informationen.
Ihre Antwort ist für meine Zwecke ja immer noch vollkommen rechtzeitig. Jetzt kann ich mit der Dezember-Abrechnung auch wieder die Steuernummer in LODAS einfügen.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit