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Anlasskündigung nach Austritt

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letzte Antwort am 20.10.2025 10:39:24 von M_Verver
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Rabia_KY
Beginner
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Nachricht 1 von 11
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Liebe Datev-Community,

wir haben einen Fall, dass eine Mitarbeiterin zum 25.02.25 gekündigt wurde, während sie Krankgeschrieben war. Nun muss der Arbeitgeber weitere 6 Wochen Gehalt fortzahlen (Gesetzesgrundlage https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html)
Das Problem ist, dass ich nach dem Austritt zum 25.02.25 kein Zugriff auf den Kalender habe.

Wie kann ich ihr 6 Wochen Gehalt auszahlen?

Wenn ich Ihren Austrittsdatum ändern würde, was ja nicht korrekt wäre, hätte sie weitere 6 WOchen Anspruch, weil sie noch weiter krank geschrieben ist.- Teufelskreis

Freue mich auf eure Lösungsvorschläge.

Herzliche Grüße
Rabia

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@Rabia_KY  schrieb:



wir haben einen Fall, dass eine Mitarbeiterin zum 25.02.25 gekündigt wurde, während sie Krankgeschrieben war. Nun muss der Arbeitgeber weitere 6 Wochen Gehalt fortzahlen


Das behaupten die Krankenkasse gerne. Letztlich ist aber zu unterscheiden, ob die Kündigung WEGEN der Erkrankung erfolgt ist (in dem Fall muss der Arbeitgeber die sechs Wochen zahlen) oder WÄHREND der Erkrankung aus ggf. anderem Grund (dann muss keine Entgeltfortzahlung geleistet werden bzw. nur bis zum Datum, zu dem gekündigt wurde).

 

Das sollte Sie auf jeden Fall rechtlich prüfen (lassen).

 

Der § 3 EntgFG macht hierzu übrigens gar keine Aussage. Hier ist die normale sechswöchige Entgeltfortzahlung geregelt.

 

 

Martina161
Einsteiger
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Nachricht 3 von 11
499 Mal angesehen

es stellt sich auch die Frage wie es hierzu gekommen ist oder warum der Arbeitgeber

6 Wochen weiterhin Gehalt bezahlen soll/möchte. Gibt es hierüber ein gerichtliches Urteil?

Sollte es bei der Weiterzahlung bleiben, würde ich das Gehalt ausrechnen und in den

Stammdaten einpflegen mit Zuordnung 02/2025. In der Arbeitsbescheinigung müsste 

dann im Feld "Arbeitsentgelt über Ende des Beschäftigungsverhältnisses" dieser Betrag

eingepflegt werden.

 

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mhaas
Fachmann
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Nachricht 4 von 11
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Du müsstest den März als Abrechnungsmonat einstellen, dann solltest Du auch wieder in den Kalender kommen. Ich würde allerdings - wie die Vorredner bereits bemerkt haben - vorab klären lassen, ob wirklich Entgelt fortgezahlt werden muss.

Lang may yer lum reek
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Die Rechtsgrundlage für die Entgeltfortzahlung über das Kündigungsende hinaus ist übrigens § 8 EntgFG: § 8 EntgFG - Einzelnorm

 

Dort ist aber auch ausdrücklich gesagt, dass dies gilt, wenn "der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt".

 

rschoepe
Experte
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@Rabia_KY  schrieb:

Wenn ich Ihren Austrittsdatum ändern würde, was ja nicht korrekt wäre, hätte sie weitere 6 WOchen Anspruch, weil sie noch weiter krank geschrieben ist.


Aber auch nur, wenn sie sich nach den 6 Wochen mit einer (komplett!) anderen Diagnose krank schreiben lässt. Sonst kommt sie ja ins Krankengeld. 😉

Und wenn sie alle 6 Wochen eine neue Diagnose anbringt, die auf keine der bisherigen Vorerkrankungen anrechenbar ist, würde ich als Arbeitgeber spätestens beim zweiten Mal ziemlich deutliche Zweifel anmelden.

Rabia_KY
Beginner
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden parallel geprüft, dennoch möchte ich die Umsetzung über Datev wissen/lernen, damit ich im Falle einer Zahlung schnell handeln und abrechnen kann.

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Martina161
Einsteiger
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Nachricht 8 von 11
378 Mal angesehen

Wie ich vorhin schon geschrieben habe. Ich würde das Gehalt ausrechnen und in den Bewegungsdaten

manuell erfassen mit Zuordnungsmonat Februar 2025

M_Verver
Beginner
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Hallo, 

 

ich habe aktuell denselben Fall. Die Krankenkasse fordert Geld zurück. Ich kann aber tatsächlich keine anderen Gründe der Kündigung angeben, weil der MA erst am 01.07.2025 angefangen hat und fast durchgehend krank gemeldet war. 

Der MA wurde zum 22.08.2025 gekündigt, so dass sein Gehalt bis zum 22.08.2025 gezahlt wurde. 

Krankmeldung lag bis 31.08.2025 vor. Somit habe ich vom 23.08.2025 - 31.08.2025 die Fehlzeit Krankentagegeld eingegeben. Jetzt im Oktober verlangt die Krankenkasse das Geld vom 23.08.2025 - 14.09.2025 zurück wegen einer sog. Anlasskündigung. Leider können wir keine andere Begründung angeben, und auch die Berufung auf die Probezeit greift hier wohl nicht. Jetzt muss ich die Abrechnungen irgendwie korrigieren, weiß aber nicht wie und bekomme das einfach nicht hin. 

Kann mir da bitte jemand helfen und Tips geben, wie ich jetzt eine Entgeltfortzahlung bis 14.09.2025 machen kann. Egal wie ich es eingebe, ich bekomme immer die Fehlermeldung dass über das Beschäftigungsverhältnis hinaus keine Änderungen möglich sind. Wie kann ich das jetzt sauber korrigieren und abbilden ?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wenden Sie sich bitte an unseren persönlichen Kundensupport. Nur so können wir genau identifizieren, woran das liegt und Ihnen gezielt helfen.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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M_Verver
Beginner
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Das habe ich bereits gemacht. Aber auch hier konnte man mir keine konkrete Lösung zu diesem Fall anbieten. 

Vorschlag war hierzu: In 08.2025 über die Bewegungsdaten eine Einmalzahlung in Höhe des Gehaltes für 09.2025 nachzuberechnen. 

Ist nicht das wie ich es gerne hätte, aber werde ich zur Not so machen. 

Weiterer Vorschlag hierzu war, das Austrittsdatum nach hinten auf den 14.09.2025 zu setzen, das halte ich aber für keine gute Idee, da das Austrittsdatum definitiv nicht korrekt wäre dann. 

 

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letzte Antwort am 20.10.2025 10:39:24 von M_Verver
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