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An- und Abwesenheiten

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letzte Antwort am 20.11.2025 10:05:30 von Simmi-Ulm
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Simmi-Ulm
Beginner
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Der Mandant möchte nach dem Abrechnungslauf, aber noch im selben Monat einen Mitarbeiter als Krank in der Ab- und Anwesenheiten eintragen. Hier kommt dann immer die Fehlermeldung, dass die Ab- und Anwesenheiten im aktuellen Abrechnungsmonat liegen müssen. Auch hier muss der Mandant also die Fehlzeit wieder über eine extra E-Mail an die Kanzlei senden und die Kanzlei trägt die Fehlzeit ein und es wird rückwirkend abgerechnet und z.B. die U1 berechnet. 

Gibt es hier eine Möglichkeit, dass trotzdem der Mandant das eintragen kann? Habe ich da etwas übersehen? Oder wird das erst möglich sein, wenn es die Kalender-Funktion gibt? Es kommt ja regelmäßig vor, das Abwesenheiten erst nach Abrechnungslauf gemeldet werden. 

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Abwesenheiten können für den bereits abgerechneten Monat nicht erfasst werden.

 

Genau wie generell Bewegdaten für den Vormonat . Das funktioniert auch nicht 

 

Ich weiß gerade nicht wie es mit Stammdatenänderungen für den Vormonat ist zB rückwirkende Gehaltserhöhungen.

Aber ich vermute dass das auch nicht möglich ist.

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Simmi-Ulm
Beginner
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Ich kann das überhaupt nicht verstehen, da wir als Kanzlei das ja auch rückwirkend eingeben können. 

Kann mir hier DATEV sagen, ob das überhaupt vorgesehen ist und wenn ja, wann es umgesetzt wird? 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Simmi-Ulm,


wir entwickeln die Anwendung fortlaufend weiter. Das Erfassen von An-und Abwesenheiten für einen Vormonat ist bereits für 2026 eingeplant.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ulli_preuss
Meister
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@Kristin_Frohmeyer  schrieb:

Hallo @Simmi-Ulm,


wir entwickeln die Anwendung fortlaufend weiter. Das Erfassen von An-und Abwesenheiten für einen Vormonat ist bereits für 2026 eingeplant.


Ich schätze Ihre Arbeit hier Forum sehr Frau @Kristin_Frohmeyer , aber dass Sie derartige abrechnungsrelevante Funktionen mit einem bereits für 2026 ankündigen, löst bei mir, ganz vorsichtig geschrieben, einen hysterischen Lachanfall aus.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
Simmi-Ulm
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Es ist da schon ein Unterschied, wann das im Jahr 2026 kommt: 01/2026 oder womöglich 12/2026? Die Mandanten zahlen fleißig für DATEV Personal und die wirklich hilfreichen Dinge funktionieren nicht. Sehr schade. 

 

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letzte Antwort am 20.11.2025 10:05:30 von Simmi-Ulm
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