Hallo, ich habe mehrere Kandidaten für die Aktivrente, die auch überwiegend richtig abgerechnet werden.
Ausnahme: Ein Rentner im Midi-Job.
Im Hinweisfeld sieht alles schick aus:
Aber im Brutto sollte es eigentlich anders aussehen, oder?
Bei allen anderen Rentnern ist im Steuerbrutto nur der zu versteuernde Betrag über die 2.000,00 € hinausgehende Betrag ausgewiesen, was m. E. auch korrekt ist.
Warum hier aber nicht?
Vergleichsrentner auch im Übergangsbereich:
Bei allen Rentner bin ich identisch vorgegangen:
Die Aktivrente anwenden: Ja wurde erfasst mit Bearbeitungsmonat Jan/2026. Alle schick, bis auf dieser eine...
Vorsichtshalber habe ich dann eine Nachberechnung mit 01/96 ab 01/2026 in den Bewegungsdaten angestoßen, es ändert sich nichts.
Hab ich irgendetwas übersehen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hat dieser Rentner das Alter für die Regelaltersgrenze ggf. erst im März 2026 erreicht, so dass die beiden vorhergehenden Monate noch steuerpflichtig sind?
Gibt es hierzu eine Meldung im Fehlerprotokoll?
@Korrekturphobikerin schrieb:Hallo, ich habe mehrere Kandidaten für die Aktivrente, die auch überwiegend richtig abgerechnet werden.
Ausnahme: Ein Rentner im Midi-Job.
Im Hinweisfeld sieht alles schick aus:
Aber im Brutto sollte es eigentlich anders aussehen, oder?
Also hier sieht es schon mal richtig aus.
Bei allen anderen Rentnern ist im Steuerbrutto nur der zu versteuernde Betrag über die 2.000,00 € hinausgehende Betrag ausgewiesen, was m. E. auch korrekt ist.
Warum hier aber nicht?
Vergleichsrentner auch im Übergangsbereich:
Bei allen Rentner bin ich identisch vorgegangen:
Die Aktivrente anwenden: Ja wurde erfasst mit Bearbeitungsmonat Jan/2026. Alle schick, bis auf dieser eine...
Vorsichtshalber habe ich dann eine Nachberechnung mit 01/96 ab 01/2026 in den Bewegungsdaten angestoßen, es ändert sich nichts.
Hab ich irgendetwas übersehen?
Das Steuerbrutto fehlt. Warum ist eine gute Frage. Kannst du die Abrechnung als ganzes (ohne persönliche Mitarbeiterdaten) mal einstellen? Sonst kann man gar nichts nachvollziehen.
Nein, die Lösung wäre zu einfach.
Er ist bereits seit 2015 Regelaltersrentner und im Fehler-/Hinweisprotokoll kommt gar nichts.
Ich hatte zuerst gedacht, es liegt am PGS 119, da die meisten anderen PGS 120 haben, aber daran kann es auch nicht liegen, denn das Vergleichsbeispiel im Brutto ist auch ein PGS 119.
Welche Lohnarten werden abgerechnet in welcher Höhe? Hier wäre die ganze Lohnabr. ab Brutto sinnvoll.
Sorry, das dauerte jetzt etwas. Scan der kompletten Probeabrechnung ist angehangen.
Das das Steuerbrutto fehlt ist m. E. korrekt, da ja kein Steuerbrutto mehr vorhanden ist, wenn das Gehalt unter 2.000,00 € liegt. Gesamtbrutto ja, aber Steuerbrutto = 0.
Sicher das er Aktivrentner, ab 01/26 ist?
Sieht aus als wenn er erst in 03/26 als Aktivrentner abgerechnet wurde.
Wie sehen die anderen Monate aus?
*facepalm*
Ja, das war es...
Bin bei der Eingabe unterbrochen worden und habe dann scheinbar irgendwie unbemerkt auf aktuellen Bearbeitungsmonat umgestellt, bevor ich die Änderung beim letzten Rentner eingab.
Danke, jetzt passt auch dieser Rentner:
Sorry, stimmt das die fehlenden Beiträge von Januar bis März erst mit der Steuer Jahresausgleich bezahlt Werden? Wenn so wäre müssen wir bis Sommer 2027 warten, danke
Nein es fehlt die Korrektur für 1 und 2/ 26, dann geht das steuerbrutto auf 0 und die zuviel bezahlte Lohnsteuer wird via Lohn an den aktivrentner ausbezahlt.
Er muss nicht warten bis die ERkl. 2026 eingereicht wird.
Exakt so war es.
Nach der Korrektur Jan + Feb 2026 wurde der Betrag gleich steuerfrei gesetzt:
Gesamt-Brutto 1.818,00
Steuer-Brutto
Es wird also jetzt sofort berücksichtigt, kein Warten bis zum Jahresausgleich.
@Gaspare schrieb:Sorry, stimmt das die fehlenden Beiträge von Januar bis März erst mit der Steuer Jahresausgleich bezahlt Werden? Wenn so wäre müssen wir bis Sommer 2027 warten, danke
Ich glaub, dieser Beitrag ist eine neue Frage zum Thema und hat mit der Ausgangsfrage nichts zu tun.
Aber die Antwort bleibt dieselbe. Der Steuerfreibetrag für die Monate Januar bis März kann als Korrekturabrechnung auch jetzt noch erfasst und abgerechnet werden. Man muss halt nur im Januar die entsprechenden Daten erfassen.
Vorausgesetzt, der Mitarbeiter ist bei dem Arbeitgeber noch beschäftigt. Oder falls nicht, ist der ehemalige Arbeitgeber vielleicht trotzdem so nett, und macht eine Korrekturabrechnung (was er nicht muss). Dann bliebe wirklich nur noch der Weg über die Einkommensteuererklärung.
Danke