Hallo Community,
laut Mitteilung und der Info auf
Funktion "LOVOR online in DATEV Unternehmen online"
wird das Produkt Lovor online zum 31. Dezember 2019 eingestellt. Als Alternative wird LOVOR (lokal) und der DATEV Gehaltsrechner online genannt.
Ich selbst arbeite meistens mit der lokalen LOVOR-Variante allerdings bietet LOVOR online ja die Möglichkeit auch frühere Jahre zu berechnen, beispielsweise bei Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen. Mit der lokalen Variante geht das ja im schlechtesten Fall nur für das Vorjahr.
Durch diese Änderung wird eine Berechnung für frühere Jahre gar nicht mehr möglich sein.
Es ist aktuell auch so, dass laut Lauffähigkeit - Altversionen von LOVOR (Tipp) LOVOR online als Alternative zu LOVOR (lokal) für Berechnungen der letzten zehn Jahre angepriesen wird. Irgendwie beißt sich da der berühmte Hund in die eigene Rute...
Im Einzelfall hat mir LOVOR online aufgrund der weiten "Rückrechnungstiefe" schon oft geholfen.
Wie sieht das die Community?
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo,
ich habe in Erinnerung, dass Datev die lokalen Versionen durch die Online-Version ablösen wollte. Das wurde zumindest geäußert, als kritisiert wurde das Lovor lokal nur noch so eine geringe Jahres-Abrechnungstiefe hat.
Hier bin ich auch mal auf eine Aussage der Datev gespannt.
[...] beispielsweise bei Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen.
Vielleicht werden wir jetzt alle, also Lodas- und LuG-Anwender, überracht und ab dem nächsten Jahr können wir in beiden Programmen 10 Jahre zurück rechnen.
Viele Grüße
T. Reich
Ich sehe es wie t.r. und bin auch der Meinung, dass die lokale Variante abgeschafft werden sollte.
LOVOR bietet eigentlich nur einen Vorteil wenn die AN Daten über die Lohnprogramme bereits verfügbar sind, ansonsten gibt es genügend Anbieter, die die Berechnungen komfortabel auch für viele Jahre rückwirkend hinbekommen (mal eben nachgeschaut, bis 2006).
Letztendlich wird auch alles Jammern keinen Erfolg haben.
Wenn DATEV ein Produkt einstellt, dann ist das erledigt.
Wäre es denn besser, wenn man die (anscheinend wenigen Nutzer) dieser Programme frühzeitiger in Kenntnis setzen würde? Und diese sich dann langfristig nach Alternativen umsehen (müssen). Diejenigen, die nicht nutzen, dürfte es egal sein....
Das nun gerade eine Online-Version eingestellt wird, nun ja....
Ich sehe es wie t.r. und bin auch der Meinung, dass die lokale Variante abgeschafft werden sollte.
Dann habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich möchte in jedem Fall weiterhin solche Berechnungen über ein Datev-Programm durchführen, unabhängig ob offline oder online, da ich mich nicht auf irgendwelche "Drittanbieter" aus dem Internet verlassen können möchte.
Ich hatte halt nur damit gerechnet, dass Lovor (lokal) zu Gunsten von Lovor (online) abgeschafft wird. Aber eine Komplettabschaffung...
... bitte nicht.
Ich war über diese Nachricht auch sehr überrascht. Normalerweise wäre mir das egal gewesen. Aber letztens hatte ich den Fall, dass ich rückwirkend ab 2015 SV-Beiträge ermitteln musste und war sehr froh die Online Anwendung gehabt zu haben, da wir nur noch die lokale Version ab 2017 bei uns im Einsatz haben.
Bei der Abschaffung der Online Variante muss aus meiner Sicht entweder der DATEV Gehaltsrechner Online die Möglichkeit bieten bis zu 10 Jahre zurück rechnen zu können oder aber die DATEV muss Ihre Empfehlungen für die Löschung der Datenpfade für die lokale Variante von LOVOR anpassen, sodass hier die 10 Jahre gewährleistet sind.
Wobei ich zugeben muss, dass ich mir den Gehaltsrechner Online von der DATEV bisher noch gar nicht genau angesehen habe.
Wobei ich zugeben muss, dass ich mir den Gehaltsrechner Online von der DATEV bisher noch gar nicht genau angesehen habe.
Der ist auch sehr einfach gehalten.
Ich kann nur aus dem Brutto berechnen lassen, keinen Nettolohn hochrechnen, keine anteiligen Monate rechnen, NICHT ausdrucken oder exportieren,.......
Wobei ich zugeben muss, dass ich mir den Gehaltsrechner Online von der DATEV bisher noch gar nicht genau angesehen habe.
Der rechnet nur für das aktuelle Jahr.
Toll. Also nur ein klassischer Rechner wie es ihn zig-fach im Internet gibt.
Korrekt!
NICHT ausdrucken oder exportieren
Wir wollen digital werden. Drucken geht gar nicht; exportieren kann man gelten lassen . Wobei man ja immer noch die Ansicht des Browsers via Windowstaste+P drucken könnte.
Toll. Also nur ein klassischer Rechner wie es ihn zig-fach im Internet gibt.
Dafür möchte DATEV aber auch keine Kontoverbindung und PIN der Kreditkarte haben und nur das nötigste, was im Internet teilweise echt gruselig ist, was die alles wissen wollen würden, wenn man es denn tatsächlich ausfüllt ...
Hallo Björn,
für schnelle, einfache Berechnungen finde ich den DATEV Gehaltsrechner online schon ganz hilfreich - jedenfalls geht das schneller als mit Lovor oder Lovor online.
Nun ist LOVOR online auch nicht gerade die benutzerfreundlichste und komfortabelste Anwendung, aber jedenfalls geht das bei Bedarf auch für Vorjahre...
Sicherlich gibt es Alternativen im WWW - aber ich finde diese demnächst entfallende Möglichkeit schon etwas schade...vor allem, wenn man mal in die Verlegenheit kommt, Werte in Vorjahren für eine spätere Berechnung speichern zu müssen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Liebe Community,
vielen Dank für die fleißige Beteiligung an diesem Thread.
Gerne möchte ich Ihnen den Hintergrund zu dieser Entscheidung erläutern: Mit LOVOR online und LOVOR werden von uns seit Jahren zwei nahezu funktionsgleiche Produkte auf dem aktuellen Stand gehalten.
Wie in der Diskussion bereits angemerkt wurde, ist LOVOR online nicht die benutzerfreundlichste noch komfortabelste Anwendung. – Das Hauptproblem ist, dass LOVOR online aus der technischen Sicht nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Um die Lauffähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, müsste nun ein erheblicher Entwicklungsaufwand geleistet werden. Aus diesem Grund musste eine Entscheidung her. – Dazu wurden u.a. die Nutzerzahlen von LOVOR online ausgewertet. Da LOVOR online sehr wenig genutzt wird, steht dies unverhältnismäßig zu dem Entwicklungsaufwand, der geleistet werden müsste, um das Produkt allein aus der technischen Sicht auf den aktuellen Stand zu bringen. Deshalb wurde entschieden, dass das Produkt LOVOR online eingestellt wird.
Ich kann Ihre Einwände nachvollziehen, denn LOVOR online war dennoch ein hilfreiches Produkt. Vor allem, wenn es um Nachberechnungen ging, die länger als das Vorjahr zurückliegen. Uns ist bewusst, dass mit der Abschaffung von LOVOR online uns leider auch die Rückrechnungstiefe von 10 Jahren verloren geht. – LOVOR und der Gehaltsrechner bleiben weiterhin bestehen. Und der Gehaltsrechner soll vom Umfang her weiter ausgebaut werden.*
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kleinen Einblick in die Entscheidung geben.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
*Beitrag angepasst
Guten Morgen Frau Schauer,
vielen Dank für die Erläuterungen dieser Entscheidung.
Aktuell ist es in den Lohnprogrammen nicht möglich, eventuelle Prüfzeiträume - in der Regel bis zu 4 zurückliegende Jahre - nachzuberechnen.
Wenn nun die Datev zukünftig für solche Fälle kein Programm mehr zur Verfügung stellt, finde ich das - für den Anspruch der Datev als führender Softwareanbieter für Steuerberater - mehr als schade.
Hier sollte noch einmal "in sich gegangen werden", ob hier Drittanbietern wirklich "das Feld überlasen" wird und die Genossen diesen "ausgeliefert" werden.
Viele Grüße.
T. Reich
Ich fände es auch sehr hilfreich wenn erst die Alternativprogramme im gleichen Umfang freigegeben werden bevor alte Programme ganz vom Markt genommen werden und man in der Zwischenzeit wieder mit anderen Lösungen rumspielen muss.
Hallo Frau Schauer,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Schade finde ich das natürlich trotzdem, kann aber die Beweggründe nun besser nachvollziehen. Wie ich bereits in meinen vorangegangen Beiträgen angerissen hatte, ist LOVOR online für mich nun auch kein Werkzeug des Tagesgeschäfts gewesen - da scheine ich ja nicht der einzige zu sein, gehöre wohl also der Gruppe der eher geringen Nutzerzahl an . Im Einzelfall ist es einfach sehr hilfreich und für bestimmte Sachverhalte die einzige DATEV-Lösung (gewesen).
Nun bin ich mal gespannt, wie sich der DATEV Gehaltsrechner online weiterentwickelt.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Um die Lauffähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, müsste nun ein erheblicher Entwicklungsaufwand geleistet werden. Aus diesem Grund musste eine Entscheidung her. – Dazu wurden u.a. die Nutzerzahlen von LOVOR online ausgewertet. Da LOVOR online sehr wenig genutzt wird, steht dies unverhältnismäßig zu dem Entwicklungsaufwand, der geleistet werden müsste, um das Produkt allein aus der technischen Sicht auf den aktuellen Stand zu bringen. Deshalb wurde entschieden, dass das Produkt LOVOR online eingestellt wird.
Guten Morgen Frau Schauer,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
LODAS und auch LuG sind ja nun auch schon "in die Jahre gekommen"......LOVOR online war da ja schon ein wenig jünger....., oder?
Gibt es denn da eine "PWS-Roadmap"? Hin und wieder "sickern" da ja schon mal Gerüchte durch....
Z.B. Sofortmeldungen mit DATEV anstatt z.B. SVnet....
Danke für ein gelegentliches Feedback.
VG,
Andreas Hofmeister
Gibt es denn da eine "PWS-Roadmap"? Hin und wieder "sickern" da ja schon mal Gerüchte durch....
Z.B. Sofortmeldungen mit DATEV anstatt z.B. SVnet....
Das läuft unter Lohn Vorerfassung Online und ist aktuell in der Testphase
Hallo Andreas,
Herr Eß hatte da in Beitrag 26 Expedition Zukunft DATEV-Lohn-Lösungen einen Ausblick gegeben. Nach meiner Kenntnis ist die Vorerfassung online in der Pilotierung mit der Möglichkeit die Sofortmeldung darüber abzugeben.
Im Beitrag 78 des gleichen Beitrags erwähnt mosachse das dort in der Kanzlei Lohn Vorerfassung online pilotiert wird.
Aber über frischere Infos von Frau Schauer freue ich mich natürlich auch.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Thomas, danke nochmal für die genaue Quelle. Den Beitrag hatte ich auch im Kopf
Aber: das steht sehr häufig das Wort "geplant" oder auch schon mal Q3/2019 ...
Von daher ...
VG, A. Hofmeister
Hallo Frau Schauer,
Uns ist bewusst, dass mit der Abschaffung von LOVOR online uns leider auch die Rückrechnungstiefe von 10 Jahren verloren geht.
Wäre dann die Verwendung der letzten funktionierenden LOVOR-Version (edit: LOVOR-Online-Version) auch in den nächsten Jahren noch möglich, um z.B. die Jahre 2010-2019 zurückrechnen zu können ?
VG
Michael Vogtsburger
es geht aber um LOVOR online.......
Sorry, Herr Hofmeister,
ja, ich spreche natürlich auch von LOVOR Online
Vielleicht kann trotzdem die jetzige LOVOR Online-Version noch weiter benutzt werden, zur Not evtl. als RZ-Dienstleistung
Ähm....
Funktion "LOVOR online in DATEV Unternehmen online"
Leistungsänderung zum: 31.12.2019
Alternative: LOVOR, DATEV Gehaltsrechner online
LOVOR online ist Bestandteil von DATEV Unternehmen online. LOVOR online steht ab dem 01.01.2020 nicht mehr zur Verfügung.
Ich mache jetzt die Verwirrung komplett:
Wäre dann die Verwendung der letzten funktionierenden LOVOR-Version (edit: LOVOR-Online-Version) auch in den nächsten Jahren noch möglich, um z.B. die Jahre 2010-2019 zurückrechnen zu können ?
Die Frage, ob dann nicht die Nutzung der letzten funktionierenden LOVOR-Version (lokal) auch in den nächsten Jahren noch möglich wäre, ist korrekt.
Wenn ja LOVOR online ab 2020 nicht mehr genutzt werden kann, es aber weiterhin Jahresversionen von LOVOR (lokal) gibt, dann sollten die Versionen so lang wie möglich vorgehalten werden können.
Wenn ja LOVOR online ab 2020 nicht mehr genutzt werden kann, es aber weiterhin Jahresversionen von LOVOR (lokal) gibt, dann sollten die Versionen so lang wie möglich vorgehalten werden können.
Dem kann ich nur zustimmen.
.. das sollte funktionieren.
Bei uns genießen auch mehrere alte lokale LOVOR-Versionen ihren Ruhestand und werden nur bei Bedarf reaktiviert.
LOVOR-Versionen sind ja immer Neuinstallationen und keine Updates
VG
Michael Vogtsburger
"Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah ?"
Was ist aber mit ASP- und Smart-IT--Kunden?
Cloud-Kunden müssen dann eben 'eine geringe Gebühr' bezahlen
... oder jemanden kennen, der jemanden mit alten lokalen LOVOR-Versionen kennt ...
... einen Mr. Lovor, Lovor ...
Super. Ich setze zukünftig einfach meine Lovor-Anfragen hier in die Community. Vielleicht erbarmt sich dann jemand und stellt mir die entsprechenden Berechnungen hier ein.