Hallo,
ein Mandant von uns hat ein Schreiben der Sparkasse erhalten, in dem steht, dass ältere SEPA-Versionen ab dem 10. Oktober nicht mehr unterstützt werden.
Auf Nachfrage bei der Bank, da das Schreiben sehr allgemein gehalten ist, betrifft dies wohl die aus Lohn und Gehalt zur Verfügung gestellte Zahlungsdatei, die im Bankportal freigegeben wird.
Meiner Recherche nach (Lexinform) nutzt die DATEV derzeit die Version 3.0.
Laut Bank ist die Version aber angeblich älter, denn die Version 3.0 würde weiterhin verarbeitet werden können, aber dann würde das Schreiben für mich keinen Sinne ergeben, wenn DATEV tatsächlich die Version 3.0 nutzt.
"Diese Änderung betrifft auch Sie, da Sie noch Dateien in einem alten Format mit Ihrer Banking-Software übertragen. Bitte nehmen Sie daher bei Ihrer Banking-Software ein Update auf eine aktuelle Software-Version vor, die die Erstellung von SEPA-Dateien mit mindestens einer SEPA-Version 3.0- besser jedoch mit der aktuellen Version 3.3 unterstützt."
Hat jemand evtl. ebenfalls von einem Mandanten schon einmal dieses Schreiben erhalten und hierzu schon eine Lösung? Ich denke nicht dass ich auf die Version hier irgendeinen Einfluss haben kann. Ich hab nur gesehen dass ich auf eine noch ältere Version umstellen könnte, was ich natürlich nicht tue.
Danke schon einmal vorab
Und wie wird gezahlt? Via Zahlungsverkehr / Bank online über DATEV? Wenn ja, ist DATEV top aktuell mit DVD 13.1 und allen Service Releases? Oder wird eine DTA Datei erstellt, die im eigenen Bankingprogramm (S-Firm, ProfiCash, ...) importiert wird?
Der Datensatz wird in L&G erstellt, an DATEV geschickt, von dort an die Bank weitergeleitet.
Dann loggt sich der Mandant im Onlineportal ein und gibt die Datei frei.
Unser L&G ist aktuell (derzeitige Version 11.18)
Hallo,
derzeit erzeugt Lohn und Gehalt die SEPA-Datei in der seit dem 20.11.2016 gültigen SEPA-Version 3.0.
Das Schreiben der Bank können wir uns daher nicht erklären. Wir empfehlen Ihnen, den Sachverhalt nochmals mit der Bank zu klären.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Moin Moin
Ich weiß nicht ob es helfen kann oder überhaupt eine gute Idee ist (eher wohl nicht).
Wie haben einen Mandanten, der ein altes Programm nutzt, dass mit neueren SEPA-Dateien, wie Datev sie ausgibt nicht klar kommt.
Lösungskrücke war, in der Sepa-Datei die Version zu verändern ("pain" irgendwas). Die Datev-Ausgabe war kompatibel zum älteren Format. Auch wenn der Mandant es auf eigene Verantwortung tat, es hat bis jetzt funktioniert (trotz meiner Warnungen).
Für mich folgt daraus, dass die Datev-Ausgabe den Standard von vielen Versionen erfüllt und es eigentlich nur darauf ankommt, welche Version in der Sepa-Datei angegeben wird.
Ohne Wissen, aber meist sind Versionen schon irgendwie abwärtskompatibel, zumindest in einem gewissen Rahmen. In sofern könnte es klappen einfach eine andere Version einzutragen in die Sepa-Datei.
Bauchschmerzen natürlich inklusive.
Es wäre natürlich toll, wenn man einstellen könnte, in welcher Sepa-Version die Datei exportiert wird. Allerdings betroffen ist bei uns halt nur 1 Mandant, der sich weigert sein Uraltprogramm zu ersetzen. Ich fürchte da braucht es mehr und bessere Argumente, damit Datev eine solche Option integriert.
Ich erzähle, was ich herausgefunden habe - obwohl ich nicht die verschiedenen "pain"-versionen kenne. Es kann nur eine Krückenlösung sein und nur auf Risiko des Mandanten (also bestätigen lassen!) und auch dann nur mit extremen Bauchschmerzen.
QJ
... kaum gibt es mal ein Problem mit einem solchen 'Standard-Format', stellt man fest, dass man eine "Büchse der Pandora" öffnet und dass das Thema komplexer als erwartet ist.
... wenn man sich unbedingt in solche Themen hineinknien will, braucht man jedenfalls detaillierte technische Informationen, sonst wäre es ein reines "Try & Error".
... vielleicht hilft ja die folgende Dokumentation:
... keine Ahnung.
Ich werfe lieber keinen allzu tiefen Blick in solche Dokumente, um nicht darin hängen zu bleiben 😀
(das würde bloß eine andere 'pain' verursachen) 😀
Bei dem beschriebenen Weg L&G -> DATEV-RZ -> Bank-RZ bekommt der Sachbearbeiter nie die SEPA-Datei zu Gesicht.
Die Version manuell anzupassen geht also nicht. Bleibt wohl nur der Bank mal auf die Füsse zu treten.
Grüße
Chr.Ockenfels
@chrisocki schrieb:Bei dem beschriebenen Weg L&G -> DATEV-RZ -> Bank-RZ bekommt der Sachbearbeiter nie die SEPA-Datei zu Gesicht.
Die Version manuell anzupassen geht also nicht. Bleibt wohl nur der Bank mal auf die Füsse zu treten.
Grüße
Chr.Ockenfels
der Sachbearbeiter müsste nur im Zahlungsverkehr auf die bereitgestellten Zahlungssätze schauen. Außerdem kann doch jeder Lohnsammler der aus der Kanzlei erstellt wird eingesehen werden? Der Mandant könnte auch die Zahlung, die bereits bei der Bank im Service-Rechenzentrum liegt, zu sich in sein lokales Zahlungsprogramm holen und dort mit seinem Banking-Zugang freigeben.
Der Mandant könnte auch die Kanzlei bevollmächtigen die Löhne ausführen zu dürfen. Bitte Haftungsprobleme in dieser Konstellation beachten!
... habe soeben DTA-Dateien, die mit Lodas erstellt wurden, ausgegeben und an den Mandanten geschickt, zwecks Import und Zahlung über seine eigene Banking-Software.
Dieses Procedere ist Routine.
... hatte schon befürchtet, dass sich hier etwas ändert.
Also... ich habe jetzt noch einmal mit der Bank telefoniert und die haben mal etwas "tiefer" in die Software geschaut.
DATEV arbeitet tatsächlich mit der Version 3.0 und diese wird bis November 2021 unterstützt. Die Bank war etwas vorschnell und hat sich entschuldigt.
Also alles gut 🙂