Hallo zusammen,
ich würde gerne mal nachfragen, wie ihr das handhabt.
Wir haben im Betrieb die Regelung, dass MA erst ab dem 4. Tag eine Krankmeldung haben müssen. Sie können also 3 Tage ohne Krankmeldung krank sein.
Wenn nun ein Mitarbeiter am Freitag 1 Tag Krankheit ohne Krankmeldung hatte und dann am darauffolgenden Montag wieder 1 Tag Krankheit ohne Krankmeldung.
Kann man das als 2 einzelne Tage gelten lassen oder ist der Montag eigentlich schon der 4. Tag der Krankmeldung und der MA müsste am Montag also eine Krankschreibung vorweisen?
Ich danke euch schon im Voraus für euren Input.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das sollte dann betrieblich auch festgelegt werden.
High,
wenn der MA Freitag Halsweh und Montag dann Fussweh hatte, ist die Lösung doch einfach, falls es ihm am Wochenende gut ging😂
Gruss Mike
Hallo,
diese Karrenztage (je Krankheitsfall drei Tage? oder pro Kalenderjahr drei Tage?) zeugen ja von einem sehr großen Vertrauen den Mitarbeitern gegenüber; der Arbeitgeber verzichtet für insgesamt drei Tage auf einen Nachweis, dass und wie lange der Mitarbeiter arbeitsunfähig krank ist. Das macht die Folgebearbeitung nicht einfacher:
- Handelt es sich beim Montag um den ersten (neuen) Tag oder den vierten?
- Handelt es sich um anrechenbare Vorerkrankungen?
- Da auf ärztliche AU verzichtet wird, werden auch die Krankenkassen im EEL-Fall erst dann zahlen, wenn die 42 Kalendertage "amtlich" bescheinigt sind.
Wenn ein Arbeitgeber so großzügig ist und diese Karrenztage gewährt, kann man vielleicht auch davon ausgehen, dass er den Angaben des Mitarbeiters auch im Hinblick auf "es ist der erste Tag einer neuen Krankheit und nicht der vierte der alten" sein Vertrauen schenkt. Mein Fazit: Mitarbeiter fragen! 😉
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Mein Fazit: Mitarbeiter fragen!
High,
und mglw. auch noch den Arbeitgeber,
oft kann man gut unterscheiden zwischen den Fr. und Mo. kranken, denen nach Feiertagen usw.
reden hilft immer😎
Gruss Mike
@lohnexperte schrieb:(je Krankheitsfall drei Tage? oder pro Kalenderjahr drei Tage?)
Als Lohnexperte solltest du doch wissen, dass man für Krankheitszeiten bis zu drei Tagen auch ohne AU eine Erstattung von der Krankenkasse anfordern (und erhalten) kann. 😉
Wenn @Henis Mitarbeiter sich Freitag mit Durchfall krank meldet und Montag noch nicht wieder völlig gefestigt ist, kann man ihn natürlich zum Arzt schicken - oder man trägt es als zwei einzelne Krankheitstage ein. Für die Erstattung macht das keinen Unterschied. Und dass er so lange ausfällt, dass er aus der LFZ rutscht, halte ich für eher unwahrscheinlich.
@rschoepe schrieb:Für die Erstattung macht das keinen Unterschied.
Das hängt ja von der Umrechnungsvariante für Teilmonate ab. Bei Umrechnung nach Kalendertagen erhalte ich bei einer Erkrankung Fr-Mo für vier Tage die Erstattung (benötige aber eine AU-Bescheinigung). Bei zwei Einzeltagen habe ich 2 x einen Tag Erstattung.
High,
und wenn er/sie Samstag/ Sonntag gesund war?
Gruss Mike
@MikeWHerbs schrieb:High,
und wenn er/sie Samstag/ Sonntag gesund war?
Gruss Mike
Hätte ja Samstag/Sonntag arbeiten kommen können. 😉
Hätte ja Samstag/Sonntag arbeiten kommen können.
ok, gewonnen😎
Gruss Mike
Nachtrag:
aber Freitag und Montag krank, dann Samstag und Sonntag Überstunden mit Zuschlägen bekommen?
Muss ich mal meinen Chef fragen, da wird er weinen😪
Hallo rschoepe,
tatsächlich wusste ich nicht, dass man für Krankheitszeiten bis zu drei Tagen auch ohne AU eine Erstattung von der Krankheitskasse anfordern kann ... Ich bin eben nur Lohnexperte und kein Allwissender ;-).
Diese Unkenntnis - nach immerhin fast 30 Berufsjahren - liegt wahrscheinlich daran, dass ich immer nur Mandanten hatte, die die Vorlage einer AU-Bescheinigung arbeitsvertraglich stets ab dem ersten Tag vereinbart hatten und daran, dass ich seit fast 15 Jahren in mittelständischen Unternehmen arbeite, die aus der U1-Pflicht raus sind.
Aber ich bitte freundlich um Aufklärung bzw. Fortbildung: Wenn ich als Arbeitgeber die AU-Bescheinigung erst ab dem 4. Tag verlange, erhöht sich dann meine Lohnfortzahlungspflicht auf 42 Kalendertage plus 3 Kalendertage (Karrenzzeit) = 45 Kalendertage? Oder akzeptiert die Krankenkasse auch die drei "fiktiven anrechenbaren" Krankheitstage ohne AU-Bescheinigung, so dass nach insgesamt 42 Kalendertagen die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet und die Krankenkasse nahtlos mit Krankengeldzahlung beginnt?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße! 🙂
Die KK kann die 42 Tage natürlich nur anhand der AUs prüfen. Wenn einem AN also vorn vornherein (oder am 2./3. Tag) klar ist, dass er länger krank ist, sollte er beim Arzt dann direkt sagen, dass er bereits seit gestern/vorgestern AU ist und die AU dementsprechend bitte ein anderes Beginndatum tragen möchte.
High,
noch was zur Fortbildung:
Drei Karenztage bedeutet:
Der AG zahlt die ersten drei Tage der Krankheit nichts😁
Ist hier in Deutschland aber nicht statthaft
Gruss Mike
Vielen Dank für den ganzen Input!
ich weiß wir sind da recht kulant. Muss aber auch noch ergänzen, dass wie auch @lohnhilfe geschrieben hat, es auch bei uns üblich ist, dass wenn klar ist, dass es länger als 3 Tage dauert mit der Krankheit, dass dann die ersten Tage rückwirkend mit der AU abgedeckt werden.
Bei mehreren einzelnen Tagen ist das natürlich anderes, die kann man dann für eine Vorerkrankungsprüfung nicht mit ranziehen, da keine AU vorhanden.
Viele Grüße
High,
wie hast du denn deine Freitag/Montag frage gelöst?
MA/AG gefragt?, selber nach Gutdünken?
Sorry, ist keine hilfreiche Antwort 😎
ich habe so etwas immer nach eigenem Ermessen gelöst, wir hatten aber auch eine coole Firma.
Gruss Mike
Hi,
in dem Fall hab jetzt mit dem VG gesprochen und wir haben zusammen nach Gutdünken entschieden.
Und der MA war ab DI auch wieder auf Arbeit.
Viele Grüße
High,
prima, alles gelöst, erfreut mich, danke für die Antwort😀
Gruss Mike