Hallo,
die RV-Befreiung gilt für 2 Monate nicht, es muss was nachgezahlt
werden und der Mdt. meinte, er übernimmt die Kosten, d.h. der AN
soll KEINEN Abzug dadurch haben.
Wie kriegt man das jetzt in den Lohn rein?
Vielen Dank im voraus.
Du erstellst z.B. eine Nettolohnart, machst damit eine Probeabrechnung, und nimmst dann den hochgerechneten Bruttobetrag für deine finale Abrechnung.
@Tanja534 schrieb:Hallo,
die RV-Befreiung gilt für 2 Monate nicht, es muss was nachgezahlt
werden und der Mdt. meinte, er übernimmt die Kosten, d.h. der AN
soll KEINEN Abzug dadurch haben.
Wie kriegt man das jetzt in den Lohn rein?
Vielen Dank im voraus.
In einem Monat mit RV-Befreiung als Sonderzahlung. Oder schon einmal über die "Allzweckwaffe" Inflationsausgleichsprämie nachgedacht?
Inflationsausgleichsprämie
Dann stellt sich aber die Frage:
Was ist, wenn der Prüfer fragt, wieso der eine die IAP kriegt und alle anderen nicht?
Dann lieber als kleine NZ rein, damit der Prüfer keine Fragen stellt.
Ist das dann ein zu versteuernder geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitgeber das trägt?
Gleichbehanldungsgrundsatz ist kein steuerrechtliches Thema sondern ein Arbeitsrechtliches und wenn kein AN den AG deswegen angeht hat der Prüfer aus meiner Sicht keine Chance.
Daher IAP möglich.
Ja dem ist so wenn es nicht über eine steuer und sv freie Lohnart z. Bsp. IAP ausbezahlt wird.
Ich würde den Betrag auch mit der Inflationsausgleichsprämie ausgleichen. Das birgt auch nicht die Gefahr die Minijobgrenze zu überschreiten
Das Gleichbehandlungsgesetzt ist wie geschrieben eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Das hat nichts mit Steuer- und SV-Recht zu tun.
@Tanja534 schrieb:Was ist, wenn der Prüfer fragt, wieso der eine die IAP kriegt und alle anderen nicht?
Man muss es nur objektiv begründen können. 😉
@Lohnnutzer schrieb:
Das birgt auch nicht die Gefahr die Minijobgrenze zu überschreiten
Ein Überschreiten um maximal eine Verdienstgrenze (d.h. bis 1040 Euro gesamt) ist erlaubt, wenn es gelegentlich und unvorhersehbar ist. Könnte man eventuell so verargumentieren, dass das hier der Fall ist.
Ich würde den Betrag auch mit der Inflationsausgleichsprämie ausgleichen. Das birgt auch nicht die Gefahr die Minijobgrenze zu überschreiten
die gefahr besteht nicht.
das ist ne aushilfe, die nur 150-200 EUR im monat bekommt.
wegen 20.-EUR mach ich da sicher nicht die IAP rein.