Ich habe mit AAG Probleme und weiß nicht was ich falsch mache.
Fehlermeldungen: wie oben
Fehlermeldungen Für die Erstattungszeiträume wurden auf Basis der eingegebenen Arbeitszeiten Ausfallstunden ermittelt, es wurden jedoch mehr Stunden abgerechnet.
Fehlermeldungen: Für den genannten Zeitraum liegen keine erstattungsfähigen Bezüge vor.
Moin,
haben Sie bei der Lohnart, mit der die Lohnfortzahlung an den AN geleistet wird auch angegeben, dass es sich um eine Erstattungsfähige Lohnart handelt?
Ja, die Lohnart stimmt
Rechnen Sie mit Lohn und Gehalt oder Lodas ab?
Lodas
Hallo,
handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Stundenlöhner?
Prüfen Sie bitte unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit das Feld Entlohnungsform.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ja es handelt sich um einen Stundenlöhner und ist auch so hinterlegt.
Danke für Eure Unterstützung.
Hallo,
bei einem Stundenlohnempfänger müssen die Ausfallstunden mit der Stammlohnart 145 gebucht und der normale Stundenlohn um die Anzahl dieser Stunden gekürzt werden.
Ist diese Eingabe erfolgt, prüfen Sie ob die Lohnart unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Steuer/SV/UV auf Volle Erstattung Entgeltfortzahlung geschlüsselt ist.
Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument 1003716 - Aufwendungsausgleichgesetz (AAG): Entgeltfortzahlung (Beispiele für LODAS).
Viele Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo
Die Lohnart ist richtig geschlüsselt.
Hallo,
stimmen die erfassten Lohnfortz.-Std. mit den dazugehörigen Arbeitszeiten des Arbeitnehmers Mo-Fr überein?
Bsp
Arbeitszeit Mo-Do 8h Fr 5h
krank Mo-Fr
erfasste Krankstunden 40
--> das würde dann die Fehlermeldung auslösen.
richtig wären dann 37h Lohnfortz.
Nein das stimmt bei uns leider nie überein, Wir haben eine Regelwoche von 35 Stunden, die Arbeiter arbeiten aber mal mehr oder weniger, also muss ich laut IGZ die Stunden für Krank im Durchschnitt der letzen drei Monate rechnen.
Hallo Community,
vielen Dank für Ihre Hilfestellungen.
Ich möchte gerne noch etwas ergänzen:
Bei einem Stundenlohnempfänger werden die gebuchten Krankstunden mit der erfassten Fehlzeit sowie der Arbeitszeit abgeglichen.
Da nur Tage erstattet werden, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hätte, sind auch nur diese in den Fehlzeiten zu erfassen.
Hat der Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitszeit, erfassen Sie bitte unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit, an welchen Tagen, wie viele Stunden gearbeitet wurden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Müller,
heute war ich auch kurz vorm verzweifeln.
Ich habe mich durch die Dokumentennummern gelesen. Leider bin ich zu keinem Ergebnis gekommen.
Nun hatte ich dann Datev Community aufgerufen und nach zwei Minuten ihren Beitrag gelesen.
Tja, es lag an den Register Steuer /SV/SV und Volle Erstattung EFZ :-).
Leider war es hier einfacher zu finden als über die Dokumentennummer.
Vielen Dank an euch Diana 🙂
Hallo zusammen,
ich musste rückwirkend eine Nachberechnung für den Januar 2025 durchführen.
Konkret geht es um einen Krankheitszeitraum des Mitarbeiters vom 20.01.2025 bis 24.01.2025. Die betreffenden Stunden wurden zunächst fälschlicherweise als reguläre Stunden vergütet, was zu einer Fehlermeldung führte. Ich habe die Angaben entsprechend korrigiert, und die Nachberechnung wurde erfolgreich abgeschlossen – es treten nun keine Fehler mehr auf.
Allerdings zeigt der Antrag auf Erstattung weiterhin den alten Stundenlohn aus 12/2024 an, obwohl der korrekte (ab 01/2025 gültige) Stundenlohn bereits im System hinterlegt ist.
Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte oder wie ich das Problem beheben kann?
Vielen Dank!
Hast du dir die zweite Seite für die Berechnung der Erstattung angeschaut? Da fließen ja auch Festbezüge und Gehaltsumwandlungen (für bAV, Rad usw.) ein. Eventuell kommt das dann zufällig auf den alten Stundenlohn raus.
Ja, und an der 2. Seite ist nichts ersichtlich...
Wir haben ursprünglich einen Bruttobetrag in Höhe von 383,24 EUR zu viel abgerechnet (13 EUR x 29,48 Stunden).
Nach der Nachberechnung wurden diese Stunden storniert und erneut unter der Lohnart 145 mit derselben Stundenzahl, jedoch mit dem reduzierten Faktor von 12,41 EUR abgerechnet.
Im Antrag auf Erstattung steht genauso der Betrag mit 12,41 EUR. Verstehe nicht woran es liegen könnte...
Es liegt ich glaube an den Faktorschlüssel der bei der LA 145 auf 22 angelegt ist (Durchschnitt 1 der letzten 3 Monate), soll er geändert werden?
@grgich schrieb:Es liegt ich glaube an den Faktorschlüssel der bei der LA 145 auf 22 angelegt ist (Durchschnitt 1 der letzten 3 Monate)
Daran wird es liegen, ja. Ob du den Faktorschlüssel ändern sollst, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiß, was alles in Durchschnitt 1 einfließt.
Daher wäre meine Empfehlung, die Stunden mit AbwLoF zu erfassen.