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9-Euro-Ticket (Jobticket Hamburg)

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letzte Antwort am 31.05.2022 16:51:14 von bodensee
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mhaas
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Moin,

 

ich bräuchte mal eine Anregung, wie ich am sinnvollsten meinen Arbeitsaufwand bei der zweimaligen Umstellung des Jobtickets im Juni (und zurück im September) minimieren kann, da ich wenig Lust habe, bei meinen über 150 Menschen sowohl den AG-Anteil als auch den Abzugsbetrag zu ändern. (Ja, ich weiß, der Abzugsbetrag ist relativ simpel, zumindest bei der Umstellung auf die 9 €, der Rückweg jedoch komplizierter, da wir verschiedene Tarife haben).

 

VG
Mirko Haas

Lang may yer lum reek
mattistb
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Hallo Herr Haas, hallo Community, hallo Datev,

 

ich sehe hier noch das weitere Problem, dass die Mitarbeiter:innen in den Monaten Juni 2022 bis September 2022 wesentlich weniger Nettolohn bekommen. War das so gedacht? 

 

 Der Aufwand besteht also in:

 

 - Zuschuss auf € 9,00 ändern und

 

 - Diskussionen mit Arbeitgebern ... wird ggf. der Zuschuss als SV/LST-Brutto weitergezahlt, da ansonsten der Ticketvorteil komplett beim AG verbleibt...

 

Und wird dann der Zuschuss im Oktober noch zusätzlich gezahlt, da ja nur Fahrtkostenzuschüsse ab 01/2019 steuerfrei sind, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für folgende Fahrten gezahlt werden:


- Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und
Tätigkeitsstätte,


- Zuschüsse für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Wenn zwischenzeitlich das SV/Steuerbrutto erhöht wird, kann ggf. die Zahlung als nicht mehr zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn angesehen werden. 

 

Alternativ kann die Erstattung dann als Fahrtkostenpauschale LSt-pauschaliert werden. Also nochmal zusätzlich die KM-Pauschale ausrechnen. Aber was ist wenn die KM-Pauschale nicht reicht?

 

- Zuschuss im Oktober wieder auf den korrekten Betrag zurück ändern. (hier könnte der Betrag gleich im Juni in der Historie geändert werden, damit die Änderung gleich im Juni-Lohn erfasst werden. Problem ist dann nur, wenn das 9,-- Ticket um weitere Monate verlängert wird). 

 

Eine Anregung zu weniger Arbeit ist es allerdings nicht. Eher zu mehr Arbeit, aber vielleicht haben ja Kollegen:innen oder die Datev Ideen wie es anders gelöst werden kann oder der Gesetzgeber noch ein einsehen, dass es hier einer schnellen Vereinfachungsregelung bedarf. 

 

 VG M.Vogt

t_r_
Allwissender
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 - Diskussionen mit Arbeitgebern ... wird ggf. der Zuschuss als SV/LST-Brutto weitergezahlt, da ansonsten der Ticketvorteil komplett beim AG verbleibt...

Da der Sachbezug "Ticket" dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden muss, sollte es hier keine Diskussionen geben. Der Arbeitnehmer erhält während der drei Monate weiterhin ein Ticket, welches sogar einen größeren Leistungsumfang hat. Was der Arbeitgeber dafür bezahlt, spielt daher keine Rolle.

 

Die Arbeitnehmer sollen durch das preisgünstigere Ticket bei den Fahrkosten entlastet werden, ist der Sinn des Neun-Euro-Tickets. Die Arbeitnehmer, die das Ticket als Sachbezug erhalten, sind damit ja nicht belastet.

mattistb
Einsteiger
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@t_r_  schrieb:

 - Diskussionen mit Arbeitgebern ... wird ggf. der Zuschuss als SV/LST-Brutto weitergezahlt, da ansonsten der Ticketvorteil komplett beim AG verbleibt...

Da der Sachbezug "Ticket" dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden muss, sollte es hier keine Diskussionen geben. Der Arbeitnehmer erhält während der drei Monate weiterhin ein Ticket, welches sogar einen größeren Leistungsumfang hat. Was der Arbeitgeber dafür bezahlt, spielt daher keine Rolle.

 

Es gibt auch auch die Konstellation, dass der Mitarbeiter die Ticketkosten erstattet bekommt. In diesen Fällen erhält er definitiv weniger Netto... hat zwar auch weniger Kosten weil das Ticket ja nur

€ 9,-- kostet. Eine Entlastung verbleibt aber nur beim Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer.  

 

Die Arbeitnehmer sollen durch das preisgünstigere Ticket bei den Fahrkosten entlastet werden, ist der Sinn des Neun-Euro-Tickets.

Genau, aber dies passiert beim Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten des öffentlichen Nahverkehr gerade nicht.

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t_r_
Allwissender
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Genau, aber dies passiert beim Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten des öffentlichen Nahverkehr gerade nicht.

Der Arbeitnehmer hatte bereits vor dem Neun-Euro-Ticket keine Kosten, hat während der drei Monate keine Kosten und hat danach auch keine Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte, da der Arbeitgeber ja die Kosten für das Ticket trägt.

 

Der Arbeitnehmer hat somit dafür keine Belastung. 

 

Es gibt auch auch die Konstellation, dass der Mitarbeiter die Ticketkosten erstattet bekommt. In diesen Fällen erhält er definitiv weniger Netto... hat zwar auch weniger Kosten weil das Ticket ja nur

€ 9,-- kostet. Eine Entlastung verbleibt aber nur beim Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer.  

Auch hier handelt es sich "nur" um einen Kostenersatz. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein belegtes Brötchen kauft und es bei Bäcker A EUR 2,00 und bei Bäcker B EUR 2,30 kostet, gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch keine 30 Cent, wenn er das Brötchen mal bei Bäcker A kauft.

 

Sollte ein Verkehrsbetrieb wider Erwarten einmal seine Ticketpreise senken, würde der Arbeitnehmer ja auch weiterhin nur sein Ticket bezahlt bekommen.

 

Ergänzung:

 

Sollte es hier tatsächlich Probleme geben, würde ich ggf. über eine Eimalprämie nachdenken. Vielleicht nicht gerade in der gleichen Höhe, aber da kann man dann ja etwas kreativ werden. 

t_r_
Allwissender
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So gut kenne ich mich jetzt in Lodas nicht aus, aber wäre es nicht eine Möglichkeit, das Ganze über die Bewegungsdaten abzuwickeln. Daly die betroffenen Mitarbeiter holen, in Excel die Differenzen ermitteln, csv-Datei erstellen und dreimal importieren. Stammdaten wurden somit nicht angerührt und es bleibt alles gleich.

 

Ich weiß nur nicht, ob das mit den Lohnarten in den Bewegungsdaten funktioniert. 

 

 

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quantenjoe
Erfahrener
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Moin Moin

 

Eine Frage dazu: Wenn der Arbeitnehmer eine Jahreskarte hat, muss da nicht doch der normale Monatspreis gezahlt werden?

 

Ich bin nicht firm darin, aber ich meine, die Jahreskarte ist ein Vertrag und da bleiben die Kosten sicherlich gleich.

 

QJ

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

die lokalen Verkehrsverbünde, die hierfür letztlich zuständig sind, weisen im Allgemeinen darauf hin, dass die Reduzierung auch auf Jahres- bzw. Abokarten gilt und diese (anteilig) reduziert/erstattet werden.

 

Hier zum Beispiel die Info des Hamburger Verkehrsverbundes:

 

Uwe_Lutz_0-1653564198808.png

 

Ob dies alle machen, ist mir nicht bekannt. Aber letztlich wird es vermutlich darauf hinauslaufen, da sonst Kündigungen zum 31.05. erwartet wurden, damit man dann die 9-Euro-Tickets nutzen kann.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

bodensee
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@mattistb  schrieb:

@t_r_  schrieb:

 - Diskussionen mit Arbeitgebern ... wird ggf. der Zuschuss als SV/LST-Brutto weitergezahlt, da ansonsten der Ticketvorteil komplett beim AG verbleibt...

Da der Sachbezug "Ticket" dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden muss, sollte es hier keine Diskussionen geben. Der Arbeitnehmer erhält während der drei Monate weiterhin ein Ticket, welches sogar einen größeren Leistungsumfang hat. Was der Arbeitgeber dafür bezahlt, spielt daher keine Rolle.

 

Es gibt auch auch die Konstellation, dass der Mitarbeiter die Ticketkosten erstattet bekommt. In diesen Fällen erhält er definitiv weniger Netto... hat zwar auch weniger Kosten weil das Ticket ja nur

€ 9,-- kostet. Eine Entlastung verbleibt aber nur beim Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer.  

 

Die Arbeitnehmer sollen durch das preisgünstigere Ticket bei den Fahrkosten entlastet werden, ist der Sinn des Neun-Euro-Tickets.

Genau, aber dies passiert beim Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten des öffentlichen Nahverkehr gerade nicht.


Natürlich darf man nicht nur auf den Auszahlungsbetrag achten, hier gebe ich Herrn Reich ausdrücklich Recht, der AN hat vorher keine Kosten und hinterher auch nicht. Und in der Tat ist es das von der Reduzierung ausschließlich der AG profitiert wenn er das Jobticket zu 100% übernommen hat. 

 

Die Diskussion habe ich mit meinen Mitarbeiter - ich zahle das Jobticket, ich denke schon seit mehr als 10 Jahren zu 100% , weil ich die Fortbewegung mit dem ÖPNV fördere.  Daher habe ich das jetzt beim wöchentlichen Meeting abgesprochen , weil ich will an der Reduzierung nicht verdienen wären so überschlägig in 3 Monaten ca. 750 EUR. 

Variante 1 war die Differenz in Bruttolohn umwandeln für 3 Monate auch nicht so schick, weil netto bleibt da ja nur die Hälfte übrig, Variante 2 Gutscheine je 50 EUR für die 3 Monate für jeden der Mitarbeiter, sie müssen sich nur schlüssig sein bei wem, damit ist dann allen geholfen.  Zumindest gab es keine Widersprüche sondern Zustimmung. 

 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bodensee
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wie haben Sie das bislang erfasst ? Unter Fahrtkostenzuschuss oder quasi händisch bei den Festbezügen ? 

 

Bei ersterem bleibt befürchte ich nur das manuelle ändern, wenn es über Festbezügen gelöst ist , hier können Sie ja einen Intervall anlegen Monate 6-8 9,00 und danach wieder das alte. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Ja Herr Reich, 

 

ich hab's heute schon kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen. 

 

Können wir denn nicht einfach mal was einfach machen.  Jetzt auf das KJ hochrechnen bzw. verteilen und wenn zu viel bezahlt wird haben wir wieder Steuer und SV Pflicht.  

 

Bei den Ausgaben die Vater Staat derzeit wälzt wo wäre das Problem gewesen Steuer und SV frei umzuwandeln. Ja ich weiß das wäre jetzt wieder ungerecht gegenüber denen die das nicht erhalten. Aber vlt. sollten die entscheidenden Stellen einfach mal zu einfachen Lösungen zu kommen und endlich weg von der Einzelfallgerechtigkeit die es ohnehin nicht gibt und aus meiner Sicht nur ein Scheinargument ist. 

 

Diese Diskussion habe ich mit der BP permanent, bei der Minifirma muss jeder Bewirtungsbeleg stimmen, sobald die Firmen entsprechend groß sind und ich spreche noch nicht einmal von den Konzernen, da spielt solch ein Einzelbeleg überhaupt keine Rolle mehr geschweige denn das er geprüft oder bemängelt würde. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
11
letzte Antwort am 31.05.2022 16:51:14 von bodensee
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