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Zwei Empfangsvollmachten mit elektronischer Bekanntgabe --> Wer "gewinnt"?

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letzte Antwort am 23.05.2025 10:49:19 von jjunker
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jjunker
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Servus Community,

 

ich hatte gerade ein aufschlussreiches Telefonat mit der Elster Fachstelle des FA München. (Falls jemand von der Abteilung mitlesen sollte: Danke!)

 

Hintergrund war eine Frage von mir was bei einer bestimmten Konstellation von Empfangsvollmacht Mahnungen und Bescheide getrennt voneinander passieren würde.

 

------------

Dabei sind wir auf eine ganz andere Fragestellung gestoßen.

Mandant hat ein eigenes Elster Zertifikat und hat sich als Empfangsbevollmächtigt für sich und seine gemeinsam veranlagte Frau eingetragen inkl. elektronischer Bekanntgabe.

 

--> Was passiert wenn ich uns jetzt als Empfangsbevollmächtigt eintrage und ebenfalls die elektronische Bekanntgabe auswähle?

 

1) Reihnnfolgeprinzip: Die zuletzt eingetragene Vollmacht überschreibt die vorherige. --> die letzte Empfangsvollmacht wird Empfänger.

2) Absenderprinzip: Übermittelndes Elsterzertifikat ist Empfänger

3) Ober sticht Unter: Steuerberater ist immer Empfänger

4) Fehl gewinnt: Steuerpflichtiger ist immer Empfänger. (Fehl gewinnt aus dem Doppelkopf..)

....

 

Das sind die vier möglichen Szenarien welche mir einfallen.

 

Bei 1) und 4) bestünde die reale Gefahr, dass Bescheide in Elsterpostfächern von Mandanten "liegen" bleiben. 

z.B. weil eine uralte zwar noch gültige aber nicht mehr verwendete Mailadresse zur Benachrichtigung hinterlegt ist.

 

Hat jemand eine Idee wie das ab dem 01.01.2026 laufen wird?

Elektronische Bekanntgabe ist "Pflicht". (Opt out) Wir übermitteln elektronisch, haben eine eigene Empfangsvollmacht (inkl elektronsicher Bekanntgabe), Das Mandat hat ebenfalls ein Elsterzertifikat und gleichsam die Empfangsvollmacht, inkl. elek. Bekanntgabe angekreuzt.

 

1) und 2) halte ich für am wahrscheinlichsten, wäre trotzdem interessant zu wissen wie sich das ab dem 01.01.2026 verhalten wird.

 

Vielleicht hat jemand von den Kammern (Betreiber der VDBs), oder auch aus Erfahrung aus der Praxis eine Idee?

 

 

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flange
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Hallo @jjunker 

 

Hat jemand eine Idee wie das ab dem 01.01.2026 laufen wird?

Elektronische Bekanntgabe ist "Pflicht". (Opt out)

Interessant! Hab ich da was verpasst?

 

Vielleicht hat jemand von den Kammern (Betreiber der VDBs), oder auch aus Erfahrung aus der Praxis eine Idee?

Na da bin ich mal gespannt, ob da ne belastbare Info kommt.

 

Sollte sowas nicht eigentlich gesetzlich geregelt sein?

 

MfG, F.Lange

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martin65
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Ich könnte mir vorstellen, dass der Eintrag in der Steuererklärung selbst absoluten Vorrang hat.

 

An zweiter Stelle würde ich die zeitliche Komponente wählen, da eine aktuellere Vollmacht die ältere „löscht”, sofern sie nicht auf bestimmte Steuererklärungen beschränkt ist.

 

Trotzdem interessant. Deutschland wäre allerdings kein Bürokratiemonster, wenn es dazu keine Verordnung gäbe. Ein gutes Beispiel ist die Reihenfolge der Auswahl (Person 1 und 2) bei der ESt-Erklärung bei gleichgeschlechtlichen Ehepartnern.

 

Gruß

 

Martin Heim

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theo
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[irrelevant]

in dubio pro theo
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T_Ahmad
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Einen ähnlichen Fall hatte ich tatsächlich mal in der Praxis. Mandant erstellt seine EStE selbst über Elster, uns liegt eine Empfangsvollmacht vor. Ergebnis war, dass wir eine E-Mail bekommen haben, dass ein Bescheid zum Abruf bereit stehe, ich jedoch keinen Bescheid abrufen konnte. Ich habe also eine Menge Zeit investiert um einen vermeintlichen Technischen Fehler zu finden. Nachdem ich jeden in der Kanzlei gefragt habe, wer die Erklärung erstellt hat, habe ich Rücksprache mit dem Mandanten gehalten es hat sich dann geklärt.

 

Ich glaube das aktuell keines der 4 Szenarien zu 100 % zutrifft und es hierzu keine wirkliche Regelung gibt. Daher sollte der Mandant seine eigene Vollmacht löschen, sobald der StB bevollmächtigt wird. 

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Interceptor
Aufsteiger
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@martin65  schrieb:

Ich könnte mir vorstellen, dass der Eintrag in der Steuererklärung selbst absoluten Vorrang hat.

[...]


Wo, an welcher Stelle kann man noch eine Einzelbekanntgabevollmacht in der Steuererklärung (ESt ab 2023) eintragen !?! 😁

 

mfg

martin65
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Wo, an welcher Stelle kann man noch eine Einzelbekanntgabevollmacht in der Steuererklärung (ESt ab 2023) eintragen !?! 😁

 


 

OMG. das stimmt. Nirgends!

 

Ist mir bislang nicht aufgefallen, weil wir nur noch auf den Bildschirm und die Darstellung der Zahlen im EDV-Programm vertrauen:

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jjunker
Allwissender
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@martin65 

Trotzdem interessant. Deutschland wäre allerdings kein Bürokratiemonster, wenn es dazu keine Verordnung gäbe. Ein gutes Beispiel ist die Reihenfolge der Auswahl (Person 1 und 2) bei der ESt-Erklärung bei gleichgeschlechtlichen Ehepartnern.

 

 

"Wenn ich zeitnah, zu der Frage was Neues erfahre gebe ich Ihnen Bescheid. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Groß..., dass das Gesetz verabschiedet wird und niemand sich über solche Details Gedanken macht."

 

Das war der Kommentar das Mitarbeiters der Elster Fachabteilung.

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letzte Antwort am 23.05.2025 10:49:19 von jjunker
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