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Vollmachtsdatenbank - Vollmacht löschen - Kenntnis

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letzte Antwort am 12.05.2025 08:59:09 von StB_in
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stbchrira
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

wenn ich eine Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank lösche, muss ich das Finanzamt trotzdem noch schriftlich darüber informieren oder bekommen die Sachbearbeiter automatisch eine Information darüber?

StB_in
Beginner
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@stbchrira  schrieb:

... oder bekommen die Sachbearbeiter automatisch eine Information darüber?


Wenn die Sachbearbeiter automatisch eine Information bekommen sollten, wäre ich der Datev bzw. den StB Kammern sehr dankbar, wenn wir als StB auch automatisch eine Information erhalten würden, wenn eine Vollmacht durch die FV geändert wurde (neue Steuernummer oder erloschen) oder auch als Bestätigung dafür, dass wir eine Vollmacht gelöscht oder geändert haben (das gibt es nämlich bislang tatsächlich nicht; geht nur hilfsweise über einen Screenshot)

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Interceptor
Aufsteiger
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@stbchrira 

Die EDV ist heutzutage in der Lage, das automatisiert zu erledigen.

 

@StB_in 

Schnellinfo/Vollmachten ... da braucht man doch keinen Screenshot!?! *Achselzuck*

 

mfg

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Interceptor  schrieb:

 

Vollmachten ... da braucht man doch keinen Screenshot!?! *Achselzuck*

 


Wie dokumentieren Sie denn, WANN eine Vollmacht gelöscht wurde?

Interceptor
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
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Ah, jetzt verstehe ich. Danke für den Denkanstoß. 

Auf die Idee einen Screenshot zu machen bin ich bisher nicht gekommen.

Ich gehe über die im DMS abgelegte Vollmacht in die Eigenschaften und lege eine Notiz dazu an, wenn bzw. wann eine Vollmacht erloschen ist.

 

Viele Wege führen nach Rom.

 

mfg

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StB_in
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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@Interceptor ... also demnächst ein  *Achselzuck* weniger. Das empfinde ich als eine überhebliche Art der "Kommunikation".

 

Zu Thema: Es geht vor allem auch darum, wie man überhaupt erfährt, dass die Finanzverwaltung eine Vollmacht gelöscht oder geändert hat. Ich kann nicht ständig alle 500 Vollmachten durchblättern, um zu erfahren, ob eine Änderung/Löschung erfolgt ist. "Und warum", weiß ich dann immer noch nicht. Da dem Betreiber der Vollmachtsdatenbank meine Mailadresse bekannt  ist, wäre eine Mail zur Information bei Veränderungen in der Vollmachtsdatenbank durch Dritte notwendig. Wenn ich das erst merke, wenn ich Daten abrufen will, ist der Zeitdruck zu groß.

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letzte Antwort am 12.05.2025 08:59:09 von StB_in
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