Nach der Umstellung der Mandantenaufträgen mit "Bestandsoptimierung Eigenorganisation" sind ehemals rechnungsvorgeschlagen Aufträge (Status vor der Umstellung) jetzt im Status "kalkuliert".
In Vorbereitung auf die Umstellung habe ich weder im geschriebenen Wort (Infodokumente) noch im gesprochenen Wort (Hilfe-Video) einen Hinweis/Info auf diesen Effekt erfahren.
Aus den Gebührenplanwechsel0 der letzten 20 Jahre habe ich so ein Verhalten nicht in Erinnerung.
Aber auch in Zeiten steter Veränderung kann ich keine technisch-organisatorische Zwangsläufigkeit erkennen, das ich diesen Effekt hätte vorhersehen müssen.
Wer ist davon noch betroffen?
Hier. Wir hatten dasselbe Phänomen, was ich ebenfalls nicht so aus dem Hilfedokument/der Anleitung rauslesen konnte. Ist hinterher aufgefallen und hat hier wieder für Chaos gesorgt.
Der ganze Prozess ist grausig umgesetzt.
Was mich interessieren würde: Wenn ich die Bestandspflege für die knapp 2,8k nicht umstellbaren Aufträge nutze, passiert das dort dann auch oder ist das ein Problem der "Bestandsoptimierung Eigenorganisation"?
EDIT: Habe ich hier auch schon kundegetan.
EDIT: Habe ich hier auch schon kundegetan.
gebührenplanwechsel - DATEV-Community - 495169
Hallo Frau Kollegin, den Chat hatte ich gelesen - der Fokus lag mir dort auf das Handling der Teilaufträge.
Meine Frage zielte auf die Menge der Betroffenen für die Prozessgestaltung. Aus meiner Sicht müssen alle Anwendern dann vor der Umstellung fakturieren (was mit der "alten" StBVV abgerechnet werden kann) oder dokumentieren (was wieder abgerechnet werden soll und dazu erneut freigegeben werden muss, was gedanklich schon abgehakt war). So oder so führt es zu einem Mehraufwand, den ich gerne vorher gewusst, kommuniziert und strukturiert hätte. Ich hoffe, dass die Anwender aus dem Verweis auf § 41 nicht eigenverantwortlich hätten erkennen sollen/müssen, dass programmtechnisch mit der Umstellung alle rechnungsfreigegebenen Aufträge automatisch zurück auf "kalkuliert" gestellt werden, um die Chance auf die Berücksichtigung nach StBVV 2025 zu wahren...
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung, ich hoffe auf weitere Wortmeldungen...
Termin beim EO-Support ist gebucht, ich werde berichten.
Guten Morgen,
die Lösung steht im Infodokument 1071276 / Kapitel 2.1:
Auf Grund dieses Hinweises hätten wir Anwender erkennen sollen/müssen, dass Aufträge bei denen Aufwandsbuchungen Vergütungspositionen zugeordnet sind (und damit automatisch kalkuliert werden) bei der Umstellung auf StBVV 2025 im Hintergrund von "rechnungsfreigegeben" auf "kalkuliert" gesetzt werden, damit eine mögliche Anpassung/Nachkalkulation mit Rundungen auf viertel Stunde erfolgen kann.
😮
1. Ich habe die Anpassung der Formulierung erbeten - es wäre für nachfolgend Umstellende hilfreich, wenn konkret steht, dass die Programmroutine im Umstellungslauf mit der automatischen Rücksetzung des Abrechnungsstatus reagiert, um die theoretischen Chancen aus der gesetzlichen Anpassung zu wahren.
Aus meiner Sicht ist es kein Fehler neben dem Anlass auch die Wirkung darzustellen.
Mit einer klaren Sensibilisierung hätte ich die Umstellung zu einem Stichtag organisiert:
2. Für Betroffene prüft DATEV die Datenbanken auf einen Eintrag für eine ehemalige Rechnungsfreigabe. Hier hofft man auf ein Sortierkriterium, mit dessen Hilfe die im Umstellungslauf zurückgesetzten Aufträge gefiltert und massenhaft wieder "rechnungsvorgeschlagen" werden können. Diese Lösung soll ab heute Nachmittag verfügbar sein, ich werde angerufen...
Vielen Dank für die Rückmeldung. Das habe ich sehr wohl gelesen, aber die Formulierung "gerundete Zeitgebühren" habe ich nicht auf uns bezogen. Es sind ja 1. nicht nur Zeitgebühren vorhanden und 2. runden wir nicht.
Ein Auftrag JA hat Gegenstandswerte drin, die erfassten Zeiten laufen im Hintergrund und interessieren mich für die Abrechnung des Auftrags null. So meine Denke, die wohl nicht DATEV konform war.
Sorry, aber absolut an uns vorbei formuliert.
Sehr gut, dass du die Anpassung der Formulierung eingefordert hast. Das wird den Meisten helfen. Die DATEV Dokumente sind ja sonst (überwiegend) wirklich Anwenderfreundlich mit Step-by-Step-Schritten formuliert.
Hallo zusammen,
wir hatten für die "alte StbVV" einen Rechner bei DATEV herunterladen können. Diesen kann ich im Shop auch nicht finden. Die Verlinkungen führen auch nicht zum Ziel.
Weiss evtl. jemand von Ihnen wie wir wieder an diesen Rechner kommen (siehe Screenshot).
Ergänzende Informationen:
1. Das Infodokument wurde geändert. Das Datum der letzten Aktualisierung steht zwar weiterhin auf 02.07.2025, aber die Formulierung im Hinweis von Kapitel 2.1 lautet jetzt:
Aus dem Satz "Die betroffenen Gebühren bekommen dadurch wieder den Status kalkuliert." muss erkannt werden, dass der Status "Rechnungsvorgeschlagen" bei der Umstellung mit "Bestandoptimierung Eigenorganisation" vom Programm, automatisch im Hintergrund und nicht filterbar zurückgenommen wird. Aus meiner Sicht sensibilisiert das die Anwender nicht ausreichend für die Konsequenzen der aktuellen Version, ist aber schon mal besser als Nichts und mehr als vorher...
2. Die DATEV-These, dass von diesem Automatismus nur (!) rechnungsvorgeschlagene Mandantenaufträge betroffen sind, die Zeitgebühren mit eine Zuordnung von Aufwandspositionen haben und die deshalb automatisch kalkuliert (theoretisch gerundet) werden, hat sich mit unseren Testdaten NICHT bestätigt.
Lt. Anruf aus der Entwicklung heute Vormittag konnte nachgestellt werden, dass auch andere Aufträge betroffen sind.
3. Auch die DATEV-These, dass die automatisiert von "rechnungsvorgeschlagen" auf "kalkuliert" gesetzten Aufträge beim Datum "kalkuliert" das Datum des Umstellungslaufs erhalten hat sich NICHT bestätigt.
Insofern fehlt ein Attribut zur zielgerichteten Filterung der betroffenen Aufträge. Behelfsmäßig habe ich einen groben Filter erstellt und verteilt, der jeden AV1/AV2 seine abgeschlossen Aufträge zur Prüfung und zum erneuten Rechnungsvorschlag listet.
In der aktuellen Ausprägung der Programmlogik ergibt sich m.E. die Notwendigkeit, die Umstellung mit organisatorischen Maßnahmen zu begleiten:
Wer mit der Umstellung noch warten kann:
In dem o.a. Telefonat kam die Frage auf, ob ein manueller Eingriff über eine Abfrage während der Umstellung hilfreich wäre. Würde die Antwort <JA> auf die sinngemäße Frage "Die StBVV 01.07.2025 erlaubt die Rundung auf viertel Stunden. Möchten Sie die Umstellung fortsetzen und auch auf eine erneute Kalkulation verzichten?" bewirken, dass die Aufträge ohne Änderungen im Status auf StBVV 2025 umgesetzt werden, wäre mir (und auch Anderen) geholfen. Zumindest wurde erkannt, dass die jetzige Form nicht ausreicht, um vollständig und "schmerzfrei" die StBVV-Version zu wechseln.
Möglicherweise gibt es im Laufe dieser Woche eine Entscheidung, wie eine Ergänzung der Software für eine gesetzeskonforme aber auch zielsichere und anwenderfreundliche Abwicklung der Umstellung aussieht.