Hallo,
hat jemand schon eine Lösung gefunden, wie ein Gebührenplanwechsel zum 01.07.2025 für bereits teilfakturierte Aufträge vorgenommen werden kann? hier geht es um die Fibu Aufträge. Muss ich sonst tatsächlich neue Aufträge für 2025 anlegen? und die Aufträge bis Juni 2025 auf erledigt setzen?
Nein, ich hänge da auch. Log.Datei nur mit 104er Fehlern = 788 Einträge. Sonst keine Fehlermeldung. Hilfedokument ist für den Po, genauso wie das Video.
Habe aber auch laut Bestandmanagement 2897 Aufträge nicht umgestellt. Also dicke Differenz.
Außerdem haben sich die bereits auf "Rechnung freigegebenen" Aufträge wieder auf Kalkuliert gesetzt. Das habe ich leider in dem Dokument auch nicht raus lesen können/verstanden.
Tag zum Saufen.
Selbes hier.
Habe monatliche Lohnaufträge manuell umgestellt, sie erscheinen dennoch in der Liste der nicht umgestellten.
Auch die Aufträge ohne Fehlermeldung werden nicht umgestellt. Stehe somit noch am Anfang.
Hat schon jemand einen Servicekontakt angelegt?
@schneimo schrieb:Selbes hier.
Habe monatliche Lohnaufträge manuell umgestellt, sie erscheinen dennoch in der Liste der nicht umgestellten.
Auch die Aufträge ohne Fehlermeldung werden nicht umgestellt. Stehe somit noch am Anfang.
Wie denn manuell umgestellt? Unter diesem Punkt in den Rechnungseinstellungen? Hast du das bei jedem Auftrag manuell gemacht?
SK noch nicht. Habe eine Mail an unseren" EO Comfort Umsteller" im Auftrag vom Chef gesendet.
EDIT:
Falls die DATEV hier mitliest noch Mal ergänzend:
Das ist kein Auftrag mit Teilaufträgen. Der wurde nicht umgestellt und taucht auch nicht in der Log.Datei auf.
Nur Mal so, was alles nicht umgestellt wurde, die Liste ist lang und es sind nicht nur Teilaufträge - die Liste ist lang:
das funktioniert nicht. mit der manuellen Umstellung. dann müsste man pro Auftrag noch eine neue Gebührenposition anlegen. hab ich schon getestet.
Ich habe gerade Mal an meinem Mustermandanten in den Rechnungseinstellungen getestet und das hat funktioniert. Zieht sich sogar automatisch in die Folgemonate. Ich will es aber vermeiden knapp 3000 Aufträge manuell anzupacken.
Oder was meinst du mit manuell?
ich habe bei einem Fibu Auftrag die Gebührenverordnung manuell hoch gesetzt. also da aus deinem Bild. wenn ich dann jetzt in einen Teilauftrag reingehe und dort die Wertgebühr anpassen will, steht dort immernoch die alte Gebührenverordnung
Ja super, gerade bei Fibu Auftrag getestet und dasselbe.
Ja, ich meine mit manuell in den Rechnungseinstellungen die Version 01.07.2025 angeklickt.
Habe jedoch keine weitere Überprüfung vorgenommen.
Hallo in die Runde,
da die Prozesse und Auftragsstrukturen in den Kanzleien sehr unterschiedlich organisiert sind, ist es leider nicht möglich, eine pauschale Lösung anzubieten, die für alle gleichermaßen passt. Es gibt jedoch einige systembedingte Einschränkungen, die eine automatische Umstellung der Aufträge verhindern können.
Auf die aktuelle Version der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ... - DATEV Hilfe-Center
Da die bereits teilfakturierten Aufträge nicht umgestellt werden können, besteht die Möglichkeit, für 2025 für die betroffen Aufträge einen Nachfolgeauftrag auf Grundlage der Auftragsvorlage mit Gebührenversion StBVV 2025 anzulegen. Die im alten Auftrag nicht mehr benötigten Teilaufträge können manuell fakturiert werden. Das Gleiche erfolgt dann für die Monate im neuen Auftrag, die bereits im alten Auftrag fakturiert wurden.
Für weitergehende Fragen oder Unterstützung bei der Umstellung bitte ich Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir individuell auf Ihr Anliegen eingehen. Senden Sie uns einfach einen Servicekontakt über das Programm "Service-Anwendungen".
@Andreas_Kiermeier schrieb:Hallo in die Runde,
da die Prozesse und Auftragsstrukturen in den Kanzleien sehr unterschiedlich organisiert sind, ist es leider nicht möglich, eine pauschale Lösung anzubieten, die für alle gleichermaßen passt. Es gibt jedoch einige systembedingte Einschränkungen, die eine automatische Umstellung der Aufträge verhindern können.
Auf die aktuelle Version der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ... - DATEV Hilfe-Center
Da die bereits teilfakturierten Aufträge nicht umgestellt werden können, besteht die Möglichkeit, für 2025 für die betroffen Aufträge einen Nachfolgeauftrag auf Grundlage der Auftragsvorlage mit Gebührenversion StBVV 2025 anzulegen. Die im alten Auftrag nicht mehr benötigten Teilaufträge können manuell fakturiert werden. Das Gleiche erfolgt dann für die Monate im neuen Auftrag, die bereits im alten Auftrag fakturiert wurden.
Für weitergehende Fragen oder Unterstützung bei der Umstellung bitte ich Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir individuell auf Ihr Anliegen eingehen. Senden Sie uns einfach einen Servicekontakt über das Programm "Service-Anwendungen".
Hallo Herr Kiermeier,
vielen Dank für die Rückmeldung. Sie waren schneller als der SK, weswegen wir jetzt zumindest 9 EUR gespart haben.
Ich habe mir die Mühe gemacht und die Aufträge ausgewertet. Es sind nicht nur Teilaufträge, die Gebührenpositionen sind alle auf 2022 und bis auf wenige Ausnahmen wird auch keiner an den Aufträgen gearbeitet haben. Trifft also auf uns nicht zu, was im Dokument steht (was ich übrigens gelesen habe).
Ich soll also jetzt wirklich manuell 2664 Teilaufträge (in der Regel) 6 Monate im alten Auftrag fakturieren und dann 2664 Folgeaufträge anlegen und auch dort noch Mal (in der Regel) die ersten 6 Monate manuell fakturieren + ebenfalls alle nicht mehr benötigten nicht umstellbaren Aufträge manuell auf erledigt setzen.
Ja, vieles geht in der Bestandpflege und über Filter. Aber alleine das Auswerten, Rücksprache halten, vorab abrechnen usw. Wer soll das denn nachhalten?
Und es bleibt dabei, dass die .log Datei definitiv falsch war. Es sind nicht nur 104er Fehler und es sind auch nicht nur 788 Aufträge, sondern wie gesagt insgesamt knappe 2900 Aufträge.
Vermutlich werden wir Aufträge wie z.B. die DATEV-Kosten nicht umstellen, weil da die Steuerberatervergütung gar nicht greift. Aber trotzdem: Sehr unbefriedigend.
MfG
Verena Wied
Auftragsart | Auftragsart | Anzahl Aufträge |
101 | Kein Teilauftrag | 1 |
102 | Teilauftrag | 152 |
104 | Teilauftrag | 26 |
112 | Teilauftrag | 1 |
201 | Kein Teilauftrag | 4 |
202 | Teilauftrag | 127 |
204 | Teilauftrag | 22 |
208 | Kein Teilauftrag | 40 |
321 | Kein Teilauftrag | 176 |
601 | Teilauftrag | 1169 |
602 | Kein Teilauftrag | 5 |
603 | Kein Teilauftrag | 7 |
801 | Teilauftrag | 2 |
805 | Teilauftrag | 1122 |
103 | Teilauftrag | 4 |
105 | Teilauftrag | 14 |
203 | Teilauftrag | 25 |
2897 |
Guten Morgen!
Bei der Umstellung hatte ich auch diese Probleme - konnte dann aber bis auf die Teilaufträge alles lösen.
Letztendlich hat das Programm "Bestandsoptimierung" eigentlich nichts gemacht außer zu sagen was nicht geht - und das waren dann alle Aufträge. Die Existenz dieses Programmes ist mir noch nicht ganz klar.
Über das Programm Bestandspflege konnten dann alle Auftragsvorlagen und alle offenen Mandantenaufträge umgestellt werden. Letzteres, also die Mandantenaufträge, habe ich mir allerdings selber zusammengereimt, war aber anscheinend richtig. Dann waren nur noch die Teilaufträge offen.
Hier noch mal für mich zur Klarstellung: Ich muss jetzt jeden Teilaufträge als Nachfolgeauftrag neu anlegen und jeden "alten" Teilauftrag manuell auf fakturiert und erledigt setzten bis Dezember, damit dieser dann nicht mehr angezeigt? Und das gleiche in den neuen Aufträge bis Stand Juni 2025? Ist ja nicht so, dass wir steuerliche Probleme und Arbeiten zu bewältigen hätten.
Hierzu Anmerkung an die Datev: Ärgerlich ist, dass der Hinweis mit der Umstellung der offenen Mandantenaufträge über die Bestandspflege für mich nicht ersichtlich war. Wir nutzen seit etwas über einem Jahr EO-Comfort, sind also noch eher Anfänger in der Nutzung und mussten uns da doch sehr alleine durchkämpfen. Für mich ist nicht verständlich, warum der Hinweis zu den offenen Mandantenaufträgen und zum Umgang mit den Teilaufträgen nicht in der Anleitung stand. Nur ein Hinweis was nicht geht - Dokument Nr. 1037713 - ist für uns Nutzer einfach nicht ausreichend. Wir sind in erster Linie Steuerfachleute und keine Software-Spezialisten für die Datev.
Hallo zusammen,
auch ich bin gerade mit der Umsetzung der neuen StbVV 2025 beschäftigt und mir sind noch ein paar Dinge zur der von der DATEV genannten "Lösung" aufgefallen:
- Folgeaufträge anlegen und manuell fakturieren ist schön und gut, wir arbeiten mit Honorarvereinbarungen; d.h. bevor ich einen Teilauftrag manuell fakturieren kann muss die Gebührenposition auf nicht rechnungsrelevant gestellt werden. Wenn ich das in zusammen allen 12 Teilaufträgen bei allen Aufträgen machen muss bevor ich überhaupt manuell fakturieren kann?
- Wir nutzen die Kapazitätsplanung; nachdem ich das ganze mit einem Auftrag getestet habe stellen wir fest, das wir hier dann die Aufträge doppelt drin haben werden, hinzu kommt, dass die Aufträge (bei uns) für die Monate 1-6 die ersten Planungswerte enthalten; die Aufträge für die Monate 7-12 dann die restlichen Monate
Die Antwort auf meinen SK kam per Mail, mit Hinweis auf 2.2.1 § 41 Berechnung der Vergütung bei Änderungen dieser Verordnung und dem Hinweis, wenn eine Umstellung trotz des genannten Hinweises durchgeführt werden soll, dass im Auftrag auch die Gebührenpositionen massenhaft hinzugefügt und/oder gelöscht werden können und eine entsprechende Anpassung hierdurch erfolgen kann.
Aber was passiert mit der gepflegten Honorarvereinbarung, wenn ich die darauf basierende Gebührenposition für die restlichen 6 Monate aus dem Auftrag lösche; muss ich dann mit der neuen Gebührenposition auch eine neue Honorarvereinbarung anlegen?
Nachtrag: Ja muss ich, denn selbst wenn ich die Positionen massenhaft ergänze, diese ist ja leer, ohne Wert. Also muss ich diesen als neue Honorarvereinbarung eintragen und die alte Honorarvereinbarung als auch die Gebührenpositionen händisch rausnehmen. Glückwunsch.
Ich freue mich auf Rückmeldungen.
Viele Grüße
@VerenaWied schrieb:Außerdem haben sich die bereits auf "Rechnung freigegebenen" Aufträge wieder auf Kalkuliert gesetzt. Das habe ich leider in dem Dokument auch nicht raus lesen können/verstanden.
Da ich deinen Beitrag vor der Umstellung gelesen hatte, habe ich mir eine Excel-Liste gezogen. Die habe ich dann auch gebraucht, weil ich nach der Umstellung das gleiche Problem hatte.
Tag zum Saufen.
Da bin ich dabei🍺
Die Lösung habe ich letzte Woche auch selber vorgenommen, damit wir voran kommen. Es ist nur wirklich sehr unbefriedigend, wenn man zig Aufträge auf erledigt setzen muss - vorher auf Einzelauftrag abändern, damit sie nächstes Jahr nicht wieder auftauchen - alle Aufträge neu anlegen und die Teilaufträge bis Juni manuell auf fakturiert zu setzen. Klappt bei kleinen Kanzleien vllt ganz gut, aber nicht bei großen mit zig Aufträgen. Also das muss eigentlich besser gelöst werden.
wir lassen die "alten" aufträge und teilaufträge bis jahresende bei der alten version und stellen erst zum jahreswechsel um. die paar kröten rechtfertigen nicht die personalkosten, die man zur umstellung aufwenden müsste. haben wir schon immer so gemacht.
Danke für den Hinweis mit dem Einzelauftrag. Wie gesagt, wir noch noch EO-Comfort Anfänger, das wäre beim nächsten Jahreswechsel lustig geworden...
@Hildebrand schrieb:Die Lösung habe ich letzte Woche auch selber vorgenommen, damit wir voran kommen. Es ist nur wirklich sehr unbefriedigend, wenn man zig Aufträge auf erledigt setzen muss - vorher auf Einzelauftrag abändern, damit sie nächstes Jahr nicht wieder auftauchen - alle Aufträge neu anlegen und die Teilaufträge bis Juni manuell auf fakturiert zu setzen. Klappt bei kleinen Kanzleien vllt ganz gut, aber nicht bei großen mit zig Aufträgen. Also das muss eigentlich besser gelöst werden.
Kurze Frage:
Wieso auf Einzelauftrag ändern? Wenn ich einen Nachfolgeauftrag anlege sollte doch beim Jahreswechsel alles glatt laufen oder nicht?
ich weiß nicht wie bei Ihnen der Ablauf von Nachfolgeaufträgen ist. ich wähle z.B. alle Aufträge Fibu Monat über Bestandsdienste aus und lass den Folgeauftrag anlegen. Das funktioniert nicht bei Einzelaufträgen. Damit habe ich bei uns in der Kanzlei sichergestellt, dass ich fürs nächste Jahr auch nur die Aufträge fürs Folgejahr anlegen werde, die die neue StbVV haben.
Also wie das bei uns läuft, weiß ich noch nicht, weil erstes Jahr EO Comfort. Aber wenn ich das Thema richtig verstanden habe, dann eben über Nachfolgeaufträge. Bei mir funktioniert das. Automatik-Auftrag und ist neu angelegt mit allen Honorarvereinbarungen.
zur Erklärung : Wenn ein Auftrag als Einzelauftrag angelegt ist, kann man zwar die Auswahl treffen, dass ein Folgeauftrag angelegt werden soll, aber nach Bestätigung kommt eine Meldung, dass kein Auftrag angelegt werden konnte. Daher habe ich die Altaufträge alle abgeändert. die neuen Aufträge sind wieder als Dauerauftrag angelegt. Hier lege ich jedes Jahr die Aufträge an. automatische Daueraufträge nutzten wir nur bei Aufträgen wie lfd. Beratung, welcher unterjährig mehrmals fakturiert wird.
Jetzt habe ich dazu mal noch zwei Fragen. Für mich ist das sehr verwirrend obwohl ich eigentlich der Meinung war das mich EO-Comfort nicht mehr überraschen kann:
1. Von was legt ihr einen Nachfolgeauftrag an? Von dem bisherigen „alten“ 2025 Fibu Auftrag? Dann fehlt doch die Verknüpfung zum Vorjahr 2024? Oder als neuen Nachfolgeauftrag von 2024?
2. Muss ich jeden Nachfolgeauftrag einzeln anlegen oder kann ich das z. B. über die Bestandspflege einmal für alle Fibu-Aufträge durchlaufen lassen?
zu 1 - es wird ein Nachfolgeauftrag für den alten Fibu Auftrag 2025 für 2025 nochmals angelegt.
zu 2 - genau über Bestandspflege einfach die Auftragsart oder Gruppe wählen und alle Aufträge markieren und in einem Zug den Nachfolgeauftrag anlegen
Jetzt wird ein Schuh draus, danke. Ich habe es erst genau andersherum verstanden und war gerade panisch. 😅
Vielen Dank für die Erläuterungen hat jetzt noch einwandfrei funktioniert!
Geschafft!