Zitat: "Man könnte die E-Rechnung, die per e-mail zugestellt wird, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen."
Ja, wenn ich die Eidas (hoffentlich richtig geschrieben) richtig verstanden habe. Danach soll eine elektronische Unterschrift - sprich Signatur - der handschriftlichen gleichwertig sein und dass hat in der EU so zu gelten. Vermutlich mit einigen Ausnahmen ... die aber die Verordnung nur marginal verändern sollten. Wenn die EU das marinal nicht durchsetzen, dann passiert in Deutschland halt das Paradox. Was dann die Gerichte wohl zu klären haben. Wird dann am Ende beim EuGH landen. Kostet aber viel Zeit, Nerven und Geld!
In Deutschland gilt aber, solange der Konflikt nicht behoben wird: Es geht bestenfalls mit einer hanschriftlichen Unterschrift und gleichzeitig einer E-Rechnung, also Snailmail UND digital.
Behelfen kann man sich wirklich nur, in dem man sich vom Mandanten die papierunterschriftslose Rechnung erlauben läßt. Bei uns übrigens seit einigen Jahren im Vertrag bereits mit drin
Realer Irrsinn und wirklich Extra 3 würdig!
QJ
@metalposaunist schrieb:@deusex schrieb:
Da müsstest Du doch wieder Hoffnungs schöpfen können.
Zumal dein Screenshot wirklich Bull**bleep** erzählt und man heute schon Arbeitsverträge digital schließen kann, wenn mich nicht alles täuscht.
Ging mir nur darum, zu zeigen, dass manches Mal hier und da vielleicht doch was vorangeht . . .
Der Screenshot ist übrigens der aktuellen Mai-Broschüre "Mandanten-Informationen" der DATEV und diesbezüglich kann man noch nichts "schon lange" !
Möglicherweise kannst Du das rechtlich nicht ganz einordnen, was dann auch die einzige Erklärung wäre, wenn Du eine Verbesserung, die eigentlich dem folgt, was Du forderst, als bs abtust.
Es ist doch auch kein Geheimnis, dass die meisten Verträge mündlich geschlossen werden können (um das ging es auch gar nicht), aber wenn man von "Schriftform mit persönlicher Unterschrift" zur "einfachen Textform" (also E-Mail) übergeht, ist dann schon ein Quantensprung. Das lässt doch auf Weiteres hoffen !
Hier nochmals Details, die z.T. bereits im Beitragsverlauf erwähnt wurden.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Regierung-plant-digitale-Arbeitsvertraege~.html
He, da hast Du mir ein Zitat untergejubelt, denn der Satz war von "agmü".
@deusex schrieb:
spart in der Regel Zeit und Nerven.
Aber kein Geld 😜.
Gerade das, sonst würde ich das nicht seit Jahren nutzen ! In den Angelegenheiten in den letzten zehn Jahren, ging meine Forderung nebst Nebenkosten "fristgerecht" ein, nachdem der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde.
Bei Zweien war allerdings nichts mehr zu holen, aber man hat "einen Titel" und die Verjährung der Ansprüche erhöht sich von drei auf dreißig Jahre; vielleicht geht da später dann wieder was . . .
Die Gerichskosten für den Online-Mahnbescheid trägt der Schuldner und werden in den Mahnbescheid aufgenommen und eine Viertelstunde für das Formular wäre zu investieren, welches weitgehend selbsterklärend ist und Dir akive Hinweise liefert, wenn eine Eintragungen fehlen oder nicht statthaft sind (bspw. Mahnkosten zu hoch).
So mancher denkt, dass wegen "dieser Summe" sowieso niemand zum Anwalt geht und "reisen auf diese Tour"; mit dem Online-Mahnverfahren durchkreuzt man diese Haltung recht effektiv.
Stelle Dir aber vor, Du überlässt die Angelegenheit einem "Profi" und beim Schuldner ist nichts mehr zu holen, das Honorar ist bereits verloren und wer zahlt dann letzlich die Anwaltskosten ?
Sofern es tatsächlich zum Widerspruch kommen und vor Gericht gehen sollte, steht der Weg zum Rechtsbeistand immer noch offen.
Ist letztlich nur ein Tipp aus der Praxis Nicht mehr. Nicht weniger.
Mich führte das Vorgehen sog. "Profis" in der früheren Vergangenheit erst dazu, das selbst in die Hand zu nehmen. ( @agmü ).
Der Tipp mit der QES war lediglich an Bedenkenträger gerichtet, um die E-Mail-Rechnung "offiziell" zu machen.
Ich persönlich habe dies mit Änderung der AAB 07/2020 gelöst, da ich keine gesonderten Steuerberaterverträge schließe.
Realer Irrsinn und wirklich Extra 3 würdig!
Um einigermaßen aktuell bleiben zu können, um dann täglichen Irrsinn darzustellen, müsste Extra 3 wohl dreimal wöchentlich á 180 Minuten Sendezeit haben....
Weil die Gesetze und Vorgaben untereinander nicht mehr harmonieren oder korrespondieren, aus der Zeit gefallen sind oder Sachverhalte nicht mehr abdecken und auch die Rechtssprechung und Finanzverwaltung heillos überfordert sind, geht der Trend eindeutig zu "praxisorientierten Lösungen" 😉 .
Mich persönlich interessieren dann "was-wäre-wenn-Annahmen", ob etwas final nun rechtlich einwandfrei, auch nicht (mehr) sonderlich.
Darum kümmere ich mich dann, wenn es IM EINZELFALL dann soweit ist.
den Weg über den Online-Mahnantrag
werde ich (endlich) auch mal ausprobieren ...
... natürlich 'zum Einstieg' nur in Fällen, die aus meiner Sicht 'wasserdicht', 'glasklar', beweisbar und unkompliziert sind.
In der Vergangenheit gab es immer wieder mal Fälle, wo entweder 'nichts zu holen' oder nach Abzug der Kosten 'nichts zu gewinnen' war.
... außerdem lassen sich auf diese Weise relativ preisgünstig "Titel" sammeln 😁
Per berittenem Boten - mit einer dringenden Depesche aus Berlin 😜
Hat sich hierzu eigentlich jetzt etwas getan?
Das Viertes Bürokratieentlastungsgesetz ist ja in 10/2024 verkündet worden aber die Änderung in § 9 StbVV war wohl kein Teil davon.
Wird sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 20.12.2024 mit dem Vorschlag der Bundesregierung auseinandersetzen?
ja, aber da ist die Änderung des § 9 StBVV m.E. nicht enthalten; oder sehe ich das falsch?
Danke, aber das war der Entwurf.
Die tatsächliche Verordnung ist aber nun wesentlich schlanker (s. Anlage).
Oder bin ich hier auf dem Holzweg?
@bl schrieb:Danke, aber das war der Entwurf.
Die tatsächliche Verordnung ist aber nun wesentlich schlanker (s. Anlage).
Oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Im Bundesratsbeschluss sind nur die Änderungen gegenüber dem Entwurf aufgeführt.
Vielen dank, aber ich kann die Verordnung mit der Änderung des § 9 StBVV nicht finden...?
Ist sie tatsächlich bereits in Kraft?
Moin,
heute ganz frisch im BGBl veröffentlicht:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank, dann können wir ja jetzt loslegen.
Viele Grüße
@bl schrieb:Hallo Herr Lutz,
vielen Dank, dann können wir ja jetzt loslegen.
Viele Grüße
gilt ab morgen 😉