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E-Rechnung versenden und Ablegen in DUO

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letzte Antwort am 18.03.2025 18:09:06 von RAHagena
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SKD-Steuer_und_Beratung
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Ich habe meine Rechnungserstellung zum Jahreswechsel auf E-Rechnung umgestellt. 

 

Die Hilfedokumente zum Thema finde ich persönlich verbesserungsfähig. Mich würde interessieren, vielleicht hat dazu jemand aus dem Kollegenkreis aktuelle Screenshots, wie die Rechnungsmail, die beim Mandanten ankommen genau aussehen, wo die Mandanten genau draufklicken müssen  usw.

 

Wenn ich das Update in Rechnungsschreibung richtig verstanden habe, kann man die Ausgangsrechnung direkt beim Mandanten in DUO abgelegen lassen.

Wie funktioniert dieser Prozess genau? Bekommen die Mandanten eine E-Mail "Rechnung Ihres Stb ist in DUO", bekommen die Mandanten eine Mail UND die Ablage in DUO?

 

Wie soll ich meine Mandanten für die Vorteile der E-Rechnung begeistern, wenn ich zu grundlegenden Features selbst keine Informationen habe?

 

Bitte nicht auf das (offenbar veraltete) Info-Dok mit dem "Screenshot" hinweisen. Wenn im Dokument schon steht "So könnte es aussehen und das könnte sich noch ändern", dann ist das Bild nicht aktuell und führt bei Mandanten wieder nur zur Verwirrung.

 

Danke für Ihre Unterstützung.

 

Professionelle Steuerberatung, Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung - Ihr Partner für Steuer & Beratung
metalposaunist
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@SKD-Steuer_und_Beratung schrieb:

Wenn ich das Update in Rechnungsschreibung richtig verstanden habe, kann man die Ausgangsrechnung direkt beim Mandanten in DUO abgelegen lassen.


Das geht schon jahrelang. Zumindest in EOcomfort.  

 


@SKD-Steuer_und_Beratung schrieb:

Wie soll ich meine Mandanten für die Vorteile der E-Rechnung begeistern, wenn ich zu grundlegenden Features selbst keine Informationen habe?


Na dazu gibt's ja die Community oder Steuerberaterkollegen aus dem Freundeskreis, die einem das zeigen können, weil die es schon eingerichtet haben oder Berater für Berater bei DATEV. Wie man sich unbekanntes Wissen in einer sich zur Wissensgesellschaft transformierenden Gesellschaft aneignet, spielt eine immer größere Rolle in Zukunft. 

 

Dass das DHC dazu nicht immer geeignet ist, weiß DATEV. Leider darf DATEV www.miro.com nicht nutzen, womit sich Prozesse visuell super cool darstellen lassen und man den Prozess als Solchen ohne Technik erstmal grob abbilden könnte, damit alle Wissen, wo Anfang und Ende ist. Vielleicht kann man's mit conceptboard auch @Melanie_Koller

 

Bitte dran denken, dass diese Art der Rechnungsübermittlung Berater-exklusiv ist. Heißt, wenn Du z.B. flowwer oder die Belegfreigabe online der DATEV beim Mandanten anpreist, damit die bisherige Rechnungsprüfung ins digitale Zeitalter geholt wird: Eure DATEV Rechnung geht dann zu 100% dran vorbei und taucht nirgendwo im Rechnungsprüfungsprozess auf. Ob das Sinn der Sache ist?! Ja, Ihr schreibt ja nicht 10 Rechnungen für 1 Mandanten im Monat (nehme ich an) aber so wirklich überzeugen würde mich das wieder nicht 😅.

 

Deshalb würde ich die Rechnung an den Mandanten via E-Mail versenden (wie jedes andere Unternehmen auch) und dann kann man beim Mandanten anhand seiner eigenen Rechnung den Prozess mit Upload Mail, Exchange online und Co. bis DUO optimieren 😉. Dann ist man als Berater keine einzelne Ausnahme, sondern Teil des Unternehmensprozesses. Würde mir mehr zusagen. 

 

Soweit ich bei EOcomfort weiß, kann man sogar die Rechnung direkt nach DUO ablegen lassen und zusätzlich gleichzeitig eine normale E-Mail mit der PDF im Anhang versenden. Dann muss man als Mandant aufpassen, die Rechnung nicht 2x im DUO final zu haben, weil eine Dublettenprüfung im DUO nur mittels Belegfreigabe online funktioniert und hier nicht mal greifen würde, oder @Nina_Naßler🤔

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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SKD-Steuer_und_Beratung
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Wie man sich unbekanntes Wissen in einer sich zur Wissensgesellschaft transformierenden Gesellschaft aneignet, spielt eine immer größere Rolle in Zukunft. 

(Ironie ein) Danke für diesen sehr hilfreichen Tipp. (Ironie aus)

 

@metalposaunist 

Ihr Beitrag bringt mich leider keinen Schritt weiter. Sie bezieht sich noch nicht einmal auf das von mir verwendete Produkt. 

 

Bei unbefriedigenden und unzureichenden Info-Dokumenten, in der Gewissheit, dass auf eine Anfrage bei Datev wie immer nur ein bereits bekanntes Info-Dok für 9,00 EUR verlinkt wird und dann so getan wird, als wären alle Probleme beseitigt und alle Fragen beantwortet, ziehe ich meine Anfrage hiermit zurück.

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

ich freue mich über jeden konkreten Verbesserungsvorschlag zu unseren Hilfe-Dokumenten und bin tatsächlich gerade etwas betrübt.

 

Den Input bezüglich Prozess bei Upload der E-Rechnung in DUo werde ich ergänzen in  1018466  und 1028064 . Vielen Dank für diesen Hinweis.

 

Ansonsten gerne weiteren konkreten Input, damit wir Ihnen die Informationen zur Verfügung stellen können, an die wir noch nicht gedacht haben, die Sie aber benötigen.

 

Die Rechnung wird in den Mandantenbestand in DATEV Unternehmen online bereitgestellt. Ihr Mandant erhält keine E-Mail. Ihr Mandant kann sich eine Benachrichtigung über neue Belege einrichten 1071484 .

 

Detaillierte Informationen zu allen Neuerungen finden Sie in DATEV MyUpdates: z. B. Eigenorganisation classic

 

Ich habe eine Testrechnung erstellt. Die E-Mail sieht aktuell so aus, das Dokument aktualisieren wir:

 

Kerstin_Schulz_0-1704473046006.png

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

deusex
Allwissender
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Oha, grade gesehen, aber da müsst ihr jetzt aber fix an die Sache ran, denn die Sache gefällt mir im Moment noch nicht so ganz und der Beitrag zu den Docs von @SKD-Steuer_und_Beratung ist wertvoll (Danke an der Stelle) . . . dennoch ist der ganze Ablauf m.E. noch etwas unbefriedigend; hier "beißen wohl den Ersten die Hunde".

 

E-Rechnung oder ZugFerd und wenn ja, welche Varian... - DATEV-Community - 385464

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
deusex
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Hi Daniel, @SKD-Steuer_und_Beratung hat hier schon recht und Du liegst etwas daneben. Die E-Mail-Übermittlung an den Mandanten aus dem eigenen Mail-Account entfällt und ist schon mal ein Schritt in die datenschutzrechtliche Richtung.

 

Kein Dublettenproblem oder sonstige Barrieren !

 

Insofern kann ich die Umstellung gut verstehen und es gibt eben noch kaum Kollegen, die hier Rat wissen, weil erst seit dem letzten Rechnungswesen-Update vom Dezember überhaupt die Möglichkeit besteht, die E-Rechnung an Unternehmen online automatisiert übermitten zu lassen.

 

Insofern sind die angebrachten Bedenken absolut nachvollziehbar.

 

Die Rechnung erhält man nach wie vor nach dieser "blinden" Übersendung als "hardcopy" in die DokOrg und bei Bedarf kann man "irgendwo" 😞 auch die übermittelten Rechnungen einsehen; ist halt schwer zu finden 😉  und weiß grade nicht mehr genau wo . . .

 

. . . ahja da wars: In der Rechnungsschreibung in der Versandübersicht, aber hallo, das ist versteckt. Zuerst "alle Rechnungen" auswählen, dann erscheint das Menü tatatataaaa

 

deusex_0-1704481618206.png

 

und unter Versandübersicht findet man auch seine E-Rechnungen mit Linke zum Dokument. Das passt schon.

 

 

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
deusex
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Hallo Frau Schulz,


@Kerstin_Schulz  schrieb:

 

Die Rechnung wird in den Mandantenbestand in DATEV Unternehmen online bereitgestellt. Ihr Mandant erhält keine E-Mail. Ihr Mandant kann sich eine Benachrichtigung über neue Belege einrichten 1071484 .

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 


Dies wäre zu präzisieren !

 

Der Mandant richtet entweder sein Empfangspostfach für E-Rechnungen ein, in welches diese zugestellt werden.

Wenn der Mandant ein solches nicht besitzt, erhält der Mandant IMMER eine E-Mail mit der Rechnung in der Anlage !

Wird E-Rechnung mit Unternehmen online ausgewählt, erhält der Mandant eine E-Mail mit der Rechnung in der Anlage UND eine Benachrichtigung, dass er neue Belege in Unternehmen online hat.

 

Können Sie dies so bestätigen ?!

 

Oder ist es tatsächlich vielmehr so, lt. Ihrer Aussage, dass der Mandant, wenn er die E-Rechnung mit Unternehmen online auswählt, keine Rechnung mehr per E-Mail erhält, sondern lediglich die Bereitstellung in Unternehmen online derselben und eine Benachrichtigung dazu.

 

Würde also E-Rechnung mit Unternehmen online in Rechnungsschreibung ausgewählt werden und der Mandant aktiviert nicht die Beanchrichtigung gem. 1071484 , würde er also nicht aktiv erfahren, dass er eine Rechnung erhalten hat. Ob dies schuldrechtlich so abgedeckt wäre, würde ich bezweifeln.

 

Wenn Sie den Sachverhalt bitte noch präzisieren könnten. Vielen Dank.

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erzix
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Ich habe das Spiel diese Woche mit einem Mandant gemacht.

E-Rechnung mit DUO Verbindung.

Ich habe die E-Mail Adresse den Mandanten korrekt in den Stammdaten hinterlegt und dann eine E-Rechnung geschrieben. Nach einer Minute war diese auch im DUO zu sehen und konnte verarbeitet werden.

 

Heute habe ich den Mandant angerufen und habe gefragt, ob der meine Rechnung erhalten hat.

Er sagte "nein"

Dann habe ich ihn kurz über die Umstellung informiert. Er war damit grundsätzlich einverstanden, jedoch wäre ihm eine kurze Infomail über eine neue Rechnung vom Steuerberater lieb.

 

Die Benachrichtigung über den Belegzugang halte ich nur für bedingt sinnvoll, weil der Mandant ja dann trotzdem schauen muss, von wem denn da jetzt ein Beleg eingegangen ist.

Und verstehe ich das richtig, dass bei der Belegbenachrichtigung dann jedes mal eine Mail raus geht, wenn von irgendwo her ein neuer Beleg da ist ? (Upload-Mail, Beleg Upload, Rechnung vom STB) 

metalposaunist
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@erzix schrieb:

Und verstehe ich das richtig, dass bei der Belegbenachrichtigung dann jedes mal eine Mail raus geht, wenn von irgendwo her ein neuer Beleg da ist ?


Korrekt bzw. x Mails in einer bestimmten Zeit. 

 


@erzix schrieb:

Er sagte "nein"


Wie geschrieben: Weil der Berater an der gängigen Praxis anderer wie 1und1, Telekom, Vodafone, ... als "Lieferant" dran vorbei geht. 

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deusex
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Du hattest selbst das Problem der Dubletten ins Spiel gebracht und nach einer Nacht drüber, ist mir noch das ein oder andere in den Sinn gekommen.

 

Für die Erstellung, Übermittlung und Empfang einer E-Rechnung gibt es im Prinzip zwei Alternativen:

 

Plan A:

Der Rechnungsempfänger richtet ein Empfangspostfach ein und erhält die Rechnungen in dieses Postfach und nicht zusätzlich per E-Mail.

Datenschutzrechtlich natürlich vorteilhafter, als die Rechnungen weiterhin einfach per E-Mail zu versenden.

Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung in seinem persönlich eingerichteten Postfach, kann die Rechnung einsehen und natürlich direkt weiterverarbeiten. So der ideale Vorgang.

 

Plan B:

Plan B auch aus dem Grund, weil die Zustellung per E-Mail einer E-Rechnung nur einen Auffangtatbestand darstellt, da eben die Wenigsten ein solches besitzen. Mangels E-Rechnung-Postfach muss dann die Rechnung zwangsläufig via E-Mail zugestellt werden.

Das ist keine echte Option, sondern tatsächlich nur die Notlösung, wie ich das sehe.

 

Nun kommt DATEV mit Unternehmen online und bietet quasi mit Belege online ein Postfach für E-Rechnungen für die Mandanten einer Kanzlei, was grundsätzlich ja schon mal sehr gut ist, da dieses auch gleich in die Arbeitsumgebung der übrigen Belege integriert ist. Die Grundidee (wenn sie dann so aussehen soll) ist damit schon ganz gut gelungen.

 

Du hattest da m.E. schon einen Riecher in Bezug auf diese "Dubletten".  Würde man die Rechnung nun direkt nach Unternehmen online übermitteln und nochmals via E-Mail liefe man Gefahr, dass die Rechnung im zweiten Fall manuell oder per Regel via Upload mobil nochmals übermittelt wird. Es könnte natürlich durchaus sein, dass dies der Gedanke bei der DATEV war, aber dem stünde entgegen, dass wir jetzt nach über zehn Jahren Unternehmen online diese Fälle an einer Hand abzählen können; also hat hier jemand eine Schutzfunktion in die Praxis interpretiert, die im Prinzip nicht nötig ist.

 

Ich habe noch keine Praxiserfahrung mit der Zustellung der E-Rechnung und wie sich dies in der Folge beim Mandanten abspielt, aber jedenfalls wäre es grotesk, diese Benachrichtigungsfunktion so auszuführen, dass bei jedem Belegzugang eine Benachrichtigungs-Mail ausgelöst wird.

Insbesonder dann, wenn der Mandant selbst seine Belege einscannt und hochlädt; das wäre ja eine stümperhafte Vrogehensweise (mit Verlaub); sofern eine Mitteilung jedoch dann erfolgt, wenn bspw. eine Rechnung via Upload Mail von Dritten übermittelt wird oder per Regel weitergeleitet würde, sähe das schon anders aus, hilft aber nur bedingt weiter.

Ich persönlich und ein paar Mandanten sind längst dazu übergegangen eingescannte Rechnungen nicht mehr hochzuladen, sondern auch direkt via Upload Mail an UO weiterzuleiten, da dies der effizientere Weg gegenüber dem herkömmlichen Hochladevorgang darstellt.

Gerade wenn kein Belegfreigabe eingerichtet ist, sieht der workflow so aus:

 

1. Rechnung geht ein und wird geprüft.

2. Rechnung wird via Upload Mail weitergeleitet.

3. Rechnung wird via Online-Banking-App direkt mit dem Smartphone bezahlt, womit auch der Umweg über Bank online nicht mehr nötig ist; insbesondere dann, wenn der Mandant, dank Automatisierungsservice, im Prinzip gar nicht mehr in Belege online oder Bank online rein muss.

 

Im Prinzip muss der Mandant für das Hochladen einer Rechnung sowie der Bezahlung derselben NICHT einmal Unternehmen online, Belege online, Bank online ... öffnen. Schnell, gerade, zielgerichtet.

 

Wenn die Beschreibung von @erzix so zutreffend ist, wäre das ja ein Schritt zurück.

 

Wenn eine Benachrichtigungs-Mail mit Link erfolgt, sollte dieser direkt auf die betreffende Rechnung führen, aber nicht nur einfach in den Posteingang, wo sich ggf. schon dutzende andere Belege "tummeln".

 

Ich bin noch sehr gespannt, wie sich das Thema E-Rechnung, Zustellung, Kenntnisnahme, Verbuchung etc. entwickelt, aber im Moment muss ich leider insgesamt einen Rückzieher machen, obwohl ich die Umstellung kanzleweit auch für 01/2024 geplant hatte, da eine Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt eine Verschlechterung der Arbeitsabläufe darstellt.

 

Grundsätzlich wäre es m.E. zu begrüßen, wenn eine Rechnung nicht mehr per üblicher E-Mail an den Adressaten gesandt wird, aber er sollte dann zumindest zielsicher und barrierefrei, aus seiner Benachrichtiungs-Mail, zu seiner Rechnung geführt werden und nicht in einem "Wust" von sinnlosen Benachrichtigungs-Mails die Richtige suchen zu müssen.

Wie das aktuell gelöst ist, kann ich mangels Praxiserfahrung nicht sagen, aber mir fallen spontan ein Dutzend Mandanten ein, die nicht "amused" werden, wenn sie Ihre Rechnung nicht "aktiv" zu Gesicht bekommen würden.

 

Womöglich stehe ich da noch nicht tief genug im Thema und würde gerne mehr Informationen, insbesondere von der DATEV konkret dazu haben; ggf. gibt es auch bereits Dokumente zu den Arbeitsabläufen (aber bitte nur die, die auch konkret den Sachverhalt behandeln). Vielen Dank vorab.

 

Leider hat sich bereits mit einer "Testumstellung" eines kleineren Mandanten bereits ein Problem aufgetan, der keine SEPA erteilt hat und immer mal wieder eine Rechnung per E-Mail übersehen hat, was sich jetzt natürlich noch steigert, wenn er mehrfach täglich Benachrichtigungen zu Belegzugängen erhält und ihn das nach kurzer Zeit "betriebsblind" macht.

 

 

edit:

 


@metalposaunist  schrieb:
Wie geschrieben: Weil der Berater an der gängigen Praxis anderer wie 1und1, Telekom, Vodafone, ... als "Lieferant" dran vorbei geht. 

Was ist gängige Praxis ?

 

Die Telekom sendet mir nach wie vor die Rechnungen per E-Mail zu.

Bei Congstar, als Teil der Telekom, kann man seinen Rechnungen nur noch aktiv aus dem Portal abholen (nach Benachrichtigungs-Mail), sofern man keinen "invoice-fetcher" o.ä. einsetzt.

 

edit2: Möglicherweise ist hier (mal wieder) ein workaround notwendig, in dem man die Rechnung eben nicht mehr nach Unternehmen online senden lässt und nur noch den 

deusex_0-1704542239396.png

nutzt, womit zwangsläufig wieder eine E-Mail an den Mandanten generiert wird. Der Mandant leitet diese dann manuell oder per Regel an die Upload-Mail-Adresse weiter und der Mandant wird dann eben die Steuerberaterrechnung ebenso behandeln müssen, wie alle anderen auch.

Herr rahagena präferiert bspw. dieses Modell, was nun wohl zwangsläufig in greifbare Nähe gerückt wird.

 

Aber nun allen Mandanten nach Jahren der Gewohnheit diese Hiobsbotschaft zu überbringen . . . hmm, semioptimal und habe da große Zweifel und ich weiß nicht, wovor ich meist Angst habe: Vor den Fragen meiner Mandanten hierzu oder vor meinen Antworten darauf.

 

Ist also momentan für mich persönlich eine Zwickmühle und stelle mal definitiv nicht um.

 

Im Prinzip sollte auch mit Ablage in Unternehmen online weiterin eine Rechnung per E-Mail zugestellt werden; hat bisher auch immer tadellos funktioniert...

 

 

 

 

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deusex
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edit2: Einblick in E-Rechnungsschreibung Eigenorganisation classic (datev.de)

 

Im Video bei 1:10 ist allerdings ersichtlich, dass an er E-Mail auch die Rechnung angehängt ist. Leider ist nicht ersichtlich ob mit oder ohne UO.

 

edit3:

 

Beispiel: E-Rechnung im ZUGFeRD-Format als E-Mail via DATEV E-Rechnung Service - DATEV Hilfe-Center

 

deusex_0-1704549633087.png

 

Insofern haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Schade. Das war es dann wohl . . . 😞 

 

Nur nochmals der Vollständigkeit halber:

Der Mandant kann sich selbst also eine Benachrichtigung einrichten, wenn neue Belege in Unternehmen online sind.

Neben der Rechnung vom Steuerberater erhält er dann immer eine Benachrichtigung über Belegzugänge, die er entweder selbst hochgeladen hat, per invoicefetcher o.ä. holen ließ oder manuell oder per Regel selbst an die Upload Mail - Adresse weitergeleitet hat.

 

Respekt ! Finde den Fehler !

 

Ich muss das Thema an der Stelle so lange für mich schließen und auf eine Erklärung und Programmumsetzung warten, die mir das Ganze in einer Sinnhaftigkeit wieder plausibilisiert.

 

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deusex
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Weitere Infos im Parallelbeitrag zum Thema 

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Kerstin_Schulz
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Hallo,

 

die Beschreibung von mir zielte nur auf die Einstellung "E-Rechnung/Unt.online /E-Rechnung Service", weil speziell nach Unternehmen online gefragt wurde.

 

Die von mir genannten Dokumente sind jetzt aktualisiert. Ich hoffe es geht jetzt deutlicher hervor, was mit welcher Einstellung passiert:

 

Ablauf E-Rechnung - 1028604

 

Kerstin_Schulz_0-1704887883396.png

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

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Hallo Frau Schulz,

 

ich hatte das tatsächlich letztens entdeckt und der Status Quo ist bekannt, aber der Workflow mit der Kanzleirechnung als E-Rechnung doch nicht praktikabel oder gar zielführend, sondern hinderlich.

 

Mir ist nun auch immer noch nicht klar, warum DATEV hier wieder eine praxisferne Lösung verlangt, die unsere Bemühungen in schnell, kurze, direkte, digitale Arbeitsprozesse behindert.

 

Um folgelogisch den effizientesten Arbeitsablauf abzubilden, wurden bei unseren allen Unternehmen online Mandanten (97%) der Automatisierungsservice in Rechnungswesen aktiviert und damit in UO bzw. Belege online bei der Bearbeitungsform von "erweitert" auf "standard" geändert.

 

Unsere Mandanten müssen also lediglich ihre Rechnungsein- und ausgänge hochladen und wenn keine UO-Kasse geführt wird, ist der Mandant damit fertig und muss/soll gar nicht mehr in UO, wenn er nicht mal seine Auswertungen anschauen muss oder den Zahlungsverkehr über Bank online erledigen will; letzteres machen drei Mandanten !

 

Einen aktiven Mandanten habe ich auf E-Rechnung umgestellt, der seine Rechnungen überweist.

 

a) Nehme ich E-Rechnung ohne UO, bekommt er mangels Portal eine E-Mail, sieht die Rechnung, prüft Sie oder nimmt sie zur Kenntnis und überweist sie. Aber: Wir müssen diese nun manuell nach Unternehmen online zu dem Mandanten hochladen. Zu sagen: Sie müssen das jetzt hochladen oder an Upload Mail MANUELL weiterleiten ist Rückschritt.

 

b) Nehme ich E-Rechnung mit UO wird die Rechnung nach UO hochgeladen, aber der Mandant erhält darüber proaktiv keine Nachricht. Er wird die Rechnung zu 100% übersehen und damit nicht überweisen, womit unser Verwaltungsaufwand auch steigt.

Aktiviert der Mandant dann seine Benachrichtigung in 

deusex_0-1704891312641.png

erhält er bei jedem Belegzugang eine Benachrichtigung, selbst wenn der Belegzugang von ihm selbst veranlasst wurde. Das ist Nonsens.

Die Benachrichtigung über die Zustellung der Kanzleirechnung geht schlichtweg unter.

 

Insbesondere wenn der "Rechnungsüberlassungsprozess" nicht über das Hochladen der Rechnung durch den Mandanten hinausgeht und der Arbeitsablauf unmittelbar nach Hochladen von der Kanzlei in Rechnungswesen fortgesetzt wird.

 

Ich wiederhole mich hier weitgehend, aber hoffe, Sie haben den Sachverhalt entsprechend aufgenommen und erkennen selbst, dass der vorgesehene Arbeitsablauf keine Lösung ist, sondern das Problem.

 

Ich möchte an der Stellen die Programmverantwortlichen nochmals eindringlich bitten, die Arbeitsabläufe zu überdenken, denn einen effiziente Nutzung des ASR steht den Abläufen diametral gegenüber.

 

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
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Hallo,

 

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Ihr Input ist vollkommen berechtigt und auch andere Anwender haben uns diese Anforderung schon gemeldet. Unsere Produktverantwortlichen wissen schon bescheid und sind auch intern schon aktiv geworden. Sobald ich neue Informationen habe, informiere ich.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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@deusex schrieb:

Aber: Wir müssen diese nun manuell nach Unternehmen online zu dem Mandanten hochladen. Zu sagen: Sie müssen das jetzt hochladen oder an Upload Mail MANUELL weiterleiten ist Rückschritt.


Verstehe ich nicht? Und wie erhält der Mandant sonst seine Rechnungen? Nicht via E-Mail? Wenn doch, greift ein Automatismus, den man auch als Kanzlei nutzen kann, weil die Kanzlei wie 1und1 auch ein Lieferant einer Dienstleistung ist.  

 

Bin mir sicher, Du löst den Knoten in meinem Kopf @deusex 😊.

 

Vielleicht auch ein Fall von Digitalisierung braucht Standards gepaart mit deutscher digitalen Verzettelung🤔

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deusex
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Haja, gerne doch !

 

Wenn Du aktuell im Format ZugFerd 1.0 eine Rechnung versendest, geht die an den Mandanten per E-Mail und sogleich nach Unternehmen online. Sowohl, als auch !

 

Wenn Du jetzt nach Umstellung eine Rechnung mit der Einstellung

deusex_1-1704898780490.png

versendest, bekommt der Mandant keine Rechnung mehr per E-Mail, sondern nur noch in UO hinterlegt.

 

Wenn Du jetzt nach Umstellung eine Rechnung mit der Einstellung

deusex_0-1704898715894.png

versendest, bekommt der Mandant eine Rechnung per E-Mail, aber diese wird dann nicht mehr automatisch auch nach Unternehmen online zugeführt.

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@deusex schrieb:

aber diese wird dann nicht mehr automatisch auch nach Unternehmen online zugeführt.


Klar? Wenn der Mandant rechnung@mandant.de hat & eine Weiterleitung zum Berater, passt doch alles? Oder druckt der auch sonst alle digitalen Rechnungen aus? Dann verhält sich DATEV wie andere Lieferanten. 

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Klar, könnten nun ein paar Dutzend Mandanten Weiterleitungsregeln an Ihre Upload-Mail-Adresse einrichten; "könnten", wenn sie es "könnten". Denn es 

 

1. praktizieren Upload Mail noch geschätzt nicht mal die Hälfte, sondern "draggen&droppen" oder "scanloaden" ihre digitalen Rechnungen über den UO-Upload hoch.
Müssten also erst eine Rechnungs-Mail in UO generieren und damit umgehen können. Macht m.W. nur ein Bruchteil.

2. müssen beim "Mail-Modell" alle eine Weiterleitungsregel einrichten, wofür Sie natürlich erstmal 1. erfüllen müssten.

3. darf 1. und 2. dann weitgehend bei eine paar Dutzend Mandanten per Fernbetreuung der einrichten, der Dir gerade diese Antwort schreibt 😉.

4. darf derselbe noch erklären, warum das jetzt so umständlich mit den Kanzleirechnungen sein muss.

 

Alles nur, weil die Rechnung nicht mehr automatisch von der Rechnungsschreibung in der Kanzlei nach Unternehmen online transportiert wird.

 

Rechnungstellung per E-Mail ist für E-Rechnungen m.E. künftig sowieso nur noch Auffangtatbestand, damit eine Rechnungszustellung gesichert wäre und im b2b nur noch eine übergangsweise Lösung, da die Rechnung grundsätzlich nicht mehr E-Mail, sondern via "Portale" ausgetauscht wird.

 

DATEV betrachtet UO bzw. Belege online als ein solches Portal, aber m.E. ist dies im Moment noch keine Lösung, weil aktuell mit der Benachrichtigungsfunktion der Rechnungszugang beim Mandanten nicht sichergestellt ist; ich hätte da sogar rechtliche Bedenken in Bezug auf eine Fälligkeitstellung der Rechnung auf dem Weg.

 

Schreibe ich also eine E-Rechnung wird mein E-Mail-Account damit nicht mehr genutzt, sondern die Rechnung wird über den Server der DATEV versandt.

Mit der Option "UO" dann nur mit Zustellung ins "Rechnungsempfangsportal UO"; das ist zu wenig.

 

Von Ausdrucken keine Rede.

 

edit:

Ja, die Aussage war natürlich irritierend:

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Hätte natürlich dahingehend formuliert werden müssen, dass er hier das einstellen muss, dort jenes und/oder generell tätig werden muss.

 

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metalposaunist
Unerreicht
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@deusex schrieb:

darf 1. und 2. dann weitgehend bei eine paar Dutzend Mandanten per Fernbetreuung der einrichten, der Dir gerade diese Antwort schreibt 😉.


Na darf ja, müssen: nein. Die Arbeit kann man ja abgeben an jemanden, der rechts und links noch ganz andere Dinger findet, weil sein Anliegen nicht nur die Kanzleirechnung muss automatisiert von A nach B kommen, ist. Vielleicht ergibt sich da in Zukunft was 😉.

 


@deusex schrieb:

Alles nur, weil die Rechnung nicht mehr automatisch von der Rechnungsschreibung in der Kanzlei nach Unternehmen online transportiert wird.


Würde ich, wie gesagt, eh nicht wollen, dass mein Berater sich an gängigen Standards vorbei mogelt und nein, würde ich auch nicht wollen, wenn es nur 1 E-Mail zu 1 Rechnung gibt, weil man dann schon 2 Standards in seinem Unternehmen hat: (1) sein Berater und der Rest (2). 

 


@deusex schrieb:

sondern via "Portale" ausgetauscht wird.


Ob wir das noch erleben dürfen? Bin da skeptisch. DATEV macht jetzt in 2024 Werbung für Komplett digital im Rechnungswesen. Da waren wir wohl schon 5J früher 😅. Unsere Probleme sind dagegen von einem anderen Stern. 

 


@deusex schrieb:

sondern die Rechnung wird über den Server der DATEV versandt.


Bei Auftragswesen next ist das so, korrekt. Wie zuverlässig DATEV diese Tage mal wieder ist, stellen wir erneut fest. Bin mir unsicher, ob ich DATEV meine Rechnungen schreiben lassen würde. Habe da ein komisches Bauchgefühl mit. Am Ende gibt's einen Fehler und man darf Manuela anrufen: can you help me do something manually? thank you!

 

Auf der einen Seite willst Du alles digital machen aber bei den Mandanten soll/darf/kann sich nichts ändern? Wie soll das gehen? Wir können nicht von E-Rechnung reden, wenn "nur ein paar Dutzend" heute in 2024 schon E-Mails mit Regeln nutzen und korrekt anwenden. Da prallen zwei meiner Meinung nach unverbindliche Welten aufeinander. 

 

One Step By Another. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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deusex
Allwissender
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Warum soll ich für meine Mandanten durch die Digitalsierung zum Schlechteren verändern? Das ist doch kein Option, sorry.

 

Die E-Mail Zustellung für "E-Rechnungen" im b2b ist bzw. wird eben nicht DER Standard, sondern die "Portalüberlassung".

Die Zustellung von Rechnungen per E-Mail  ist lediglich eine Notlösung für "Portallose" und im b2c.

 

E-Mails erhält der Rechungsadressat nur dahingehend, dass er neue Post in seinem Portal hat; damit wird auch dem Datenschutz mit der Zustellung von Rechnungen per E-Mail Rechnung getragen.
Das kenne ich bereits zur Genüge von Versicherungen etc. und genau so sollte es auch bei Unternehmen online, dem "Portal für die Rechnungsstellung des Steuerberaters", sein.

 

Also ich plädiere hier NICHT dafür, dass ich meine E-Rechnung per E-Mail übermitteln kann, sondern dafür, dass der Rechnungsempfänger die Rechnungen nur nach Unternehmen online hochgeladen bekommt und hierfür dann eine KONKRETE Hinweismail bekommt und nicht: "es sind 37 neue Belege in Unternehmen online eingegangen" unter denen dann irgendwo die Rechnung von mir ist.

 

Wie das heute in der Praxis ausschaut, gerade bei öffentlichen Ausschreibungen, willst du gar nicht wissen 😉

 

 

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RAHagena
Meister
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@Kerstin_Schulz  schrieb:

Hallo,

 

ich freue mich über jeden konkreten Verbesserungsvorschlag zu unseren Hilfe-Dokumenten und bin tatsächlich gerade etwas betrübt.

 

Den Input bezüglich Prozess bei Upload der E-Rechnung in DUo werde ich ergänzen in  1018466  und 1028064 . Vielen Dank für diesen Hinweis.

 

[...]

Die Rechnung wird in den Mandantenbestand in DATEV Unternehmen online bereitgestellt. Ihr Mandant erhält keine E-Mail. Ihr Mandant kann sich eine Benachrichtigung über neue Belege einrichten 1071484 .


Und ich wundere mich, warum meine Mandanten meine Rechnungen nicht erhalten... 

 

Warum brauche ich denn trotzdem die E-Mail als Pflichtfeld, wenn keine Mail verschickt wird?

Warum steht da

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nicht "ausschließlich nach DUO hochladen", warum steht es nicht in https://apps.datev.de/help-center/documents/1018463 unter 3.3? 

 

Ich habe lange gesucht und wollte hier einen Thread eröffnen, die eingebaute Suche hinderte mich zum Glück daran. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
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letzte Antwort am 18.03.2025 18:09:06 von RAHagena
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