Beim letzten IT-Club hat DATEV dazu geraten, dass Thema E-Rechnung bereits früh im Mandantenkreis zu organisieren, damit es keinen Wildwuchs bei den Lösungen gibt. Einen solchen Wildwuchs haben wir jetzt hier in der Community.
Es wäre gut, einen Sammelthread zu E-Rechnungen mit DATEV zu haben. Momentan sind diese verteilt auf viele Einzelthreads, z.B.
E-Rechnung oder ZugFerd und wenn ja, welche Variante . . . und welche Funktionen
IT-Frühjahresrunde:
https://www.datev-community.de/t5/IT-Club/IT-Club-Fr%C3%BChjahresrunde-2024/m-p/407454#M1891
DATEV-E-Rechnung und Datenschutz
https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/E-Rechnung-und-StB-Berufsrecht/m-p/402607#M26157
Empfang von E-Rechnungen
https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/E-Rechnung/m-p/384986#M25118
E-Rechnung vordatieren
https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Datev-E-Rechnung-Service/m-p/399265#M24026
E-Rechnung mehrere Empfänger
DATEV-Idea
Übrigens:@JonathanLindner Volle Zustimmung.
Vielleicht kann ein Mitarbeiter aus der DATEV EO-Welt die bisherigen Fragen und Antworten hier als FAQ zusammenstellen?
Keine Antwort ist manchmal Antwort genug.
Hallo @olafbietz, Danke für Ihre Frage!
Es empfiehlt sich, programmspezifische Fragen zur E-Rechnung im jeweiligen Programm-Bereich Programm-Bereiche - DATEV-Community zu stellen. Kolleg:innen aus dem jeweiligen Programm-Service kümmern sich dann, wenn nicht jemand aus der Community schneller war.
In den übergreifenden Themen gibt es zudem bereits Threads zur E-Rechnung. Z.B. hier E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 - DATEV-Community - 430912.
Wir haben uns daher entschieden, von unserer Seite keinen übergreifenden Thread zu Thema E-Rechnung aufzumachen.
FAQs zum Thema E-Rechnung finden Sie auf unseren Lösungsseiten zur E-Rechnung: FAQ zu E-Rechnung.
Diese erweitern wir, wenn sich neue Themen als „häufig gefragt“ herausstellen.
Richtig ist, dass auch wir noch nicht auf alle Fragen eine Antwort haben (das soll aber nicht heißen, dass wir keinen Plan haben 😀).
Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung ist noch keine 4 Wochen alt und hat ein paar neue Fragen aufgeworfen. Andere bleiben weiter ungeklärt.
Das DATEV E-Rechnungspostfach werden wir noch in diesem Jahr freigeben, die Pilotphase ist aber gerade erst gestartet, so dass es immer noch Änderungen und Nacharbeiten geben kann.
Unsere Seiten unter https://go.datev.de/e-rechnung werden wir jetzt nach und nach überarbeiten und dort alle neuen Informationen und Prozessbeschreibungen bereitstellen.
Eine kleine Anmerkung für die Überarbeitung der Datev Seiten:
Auf der u.a. von Ihnen verlinkten Seite
steht u.a.:
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für nationale B2B-Transaktionen zur Pflicht. Es ist also höchste Zeit für Kanzleien und Unternehmen, sich auf diesen digitalen Wandel einzustellen. Denn: Wie viel Aufwand erforderlich ist, hängt stark davon ab, wie digital Sie bereits arbeiten. Unser Rat an Sie: Kümmern Sie sich frühzeitig um die notwendigen Anpassungen für die elektronische Rechnung. So können Sie direkt Kosten sparen – und Ihre Prozesse rechtlich absichern.
Das hat heute ein Mandant gelesen und war sehr erstaunt, als ich ihm gesagt habe, dass das deutlich übertrieben dargestellt ist. Die Ausstellung einer E-Rechnung ist für ihn (und die meisten unserer Mandanten) erst ab 1.1.2028 (in drei Jahren) Pflicht. Bis dahin ist es ausreichend, wenn die E-Rechnungen, die der Mandant erhält, in seinem Postfach gespeichert werden. Selbst das ist vermutlich nicht unbedingt erforderlich, wenn die Mails in diesem Postfach per Weiterleitung automatisch in DUO hochgeladen werden.
Also ist für Hektik oder Panik kein Grund, oder übersehe ich etwas?
Hallo @Gelöschter Nutzer!
Für dem Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsregelungen und wir wissen, dass viele Unternehmen - insbes. große Rechnungsversender - sich gerade darauf vorbereiten, frühzeitig ab Anfang nächsten Jahres elektronische Rechnungen zu versenden. Es könnte also sein, dass wir nicht über einzelne, sondern viele Rechnungen sprechen.
Das BMF-Schreiben hat dazu noch einmal klar gestellt, dass ein Rechnungsempfänger (von gewissen Ausnahmen abgesehen) kein Recht auf eine sonstige Rechnung hat.
Ein Rechnungsversender hat also mit dem Versand einer E-Rechnung alle seine Pflichten erfüllt.
Ob es dann in der Praxis die Möglichkeit gibt, mit dem Lieferanten zu vereinbaren, weiterhin sonstige Rechnungen zu schicken, mag für einige Fälle funktionieren, aber vermutlich nicht für alle.
Da ab 01.01.2025 der XML-Bestandteil einer Rechnung zählt, wird es nicht ausreichen, die E-Rechnung im E-Mail-Postfach zu speichern (wo ohnehin die GoBD-konformität in Frage steht). Es muss mit den XML-Daten der Rechnung (egal ob XRechnung oder ZUGFeRD) gearbeitet werden. Eine Archivierung in DATEV Unternehmen online ist dabei ein wichtiger Bestandteil, aber nicht der einzige.
Unsere klare Empfehlung ist daher, dass alle Unternehmen die Empfangsbereitschaft sicherstellen und UStG- und GoBD-konforme Prozesse in Bezug auf die E-Rechnung - vom Empfang, über die Rechnungsprüfung bis zur Archivierung - einführen, um keine Überraschungen bei einer späteren Betriebsprüfung zu erleben.
Für den Versand gibt es die von Ihnen genannten Übergangsregelungen. Da könnten sich Ihre Mandanten ggf. Zeit lassen. Wobei E-Rechnung-Prozesse im Versand deutlich günstiger sind als der klassische Rechnungsversand. Warum sollten sie das also tun?
Außerdem ist offen, wie die Übergangsregelungen in der Praxis tatsächlich gelebt werden. Da E-Rechnungen eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen und damit deutlich günstiger sind, könnten große Rechnungsempfänger schon frühzeitig E-Rechnungen einfordern.
Vergessen darf man auch nicht, dass der Empfänger die Vorsteuerabzugsberechtigung verliert, wenn er eine sonstige Rechnung annimmt, ohne angemessen überprüft zu haben, ob der Versender unter eine Übergangsregelung fällt. Das spricht für mich dafür, dass spätestens ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen den Markt sehr deutlich dominieren werden.
Ein Versand über die übliche EMail Adresse / Versandkanal der Kanzlei hätte die Einführung der ERechnung auf Beraterseite sicherlich beschleunigt.
So soll der Versand über Datev erfolgen. Wieder mal gebastel. Alle bisher auf Mandantenseite in Augenschein genommenen Systeme erzeugen und versenden die Rechnungen wie es der Rechnungsaussteller wünscht. Nun können beim RZ Ausfall nicht mal mehr Rechnungen geschrieben werden. Ein echter Fortschritt.
Ich habe das BMF-Schreiben teilweise zumindest anders interpretiert als Sie anscheinend.
Ich kann dem Gesetz und dem Schreiben nur eine Empfangspflicht entnehmen. Es ist klar, dass der XML-Teil die eigentliche Rechnung ist, aber ich kann nicht erkennen, dass man verpflichtet ist, nur mit dem XML-Teil zu arbeiten. Dass das sinnvoll ist, steht außerfrage. Dass man so einem Betrüger aufsitzen kann, dessen XML vom PDF-Teil abweicht auch.
Weiterhin lese ich das BMF-Schreiben so, dass man sich in der Übergangszeit 2027 nicht schlau machen muss, ob der Absender eventuell schon eine E-Rechnung schreiben müsste.
Ich bin der Meinung, dass die DATEV mit ihren Informationen zumindest leichte Panik unter den kleinen Unternehmen erzeugen will, um schnell möglichst viele an sich zu binden. Wenn in der Überschrift steht E-Rechnungspflicht ab 01.01.25 und erst später im Text die Übergangsfrist für die E-Rechnungsschreibung kommt, ist das meines Erachtens reißerisch.
Warum sollten Mandanten mit der E-Rechnungsschreibung warten? Das ist ganz klar, eine ganze Reihe älterer Mandanten will sich nicht mehr damit auseinandersetzen und wird 27 oder 28 das Unternehmen aufgeben oder abgeben. Außerdem haben wir viele Mandanten, die mit den jetzigen E-Rechnungs-Programmen die bisherige Form ihrer Rechnung nicht mehr abbilden können und hoffen, dass bis zur Pflicht noch branchenspezifische Programme kommen. Eine weitere Gruppe nimmt die Empfangspflicht zum Anlass, digitale Wege durch die Firma für die Belege zu entwickeln. Und die wollen sich nicht noch eine zweite Baustelle aufmachen, denn die normale Arbeit muss ja auch noch gemacht werden.
Ich bin auch der Meinung, dass sowohl die Bürokratieentlastungsberechnungen des Bundes als auch Ihre Berechnungen zu den Ersparnissen übertrieben sind. Die Praxis ist immer etwas trickreicher als die Versuche in Ihrem grünen DATEV-Türmchen.
Hallo Herr Gehle,
Danke für die Rückmeldung.
Ich verstehe das so, dass im Normalfall nur die der E-Mail angehängte XML-Datei aufbewahrungspflichtig ist. In der Mail selbst werden normalerweise keine aufbewahrungspflichtigen Inhalte enthalten sein, so dass diese nicht aufbewahrt werden muss. Für eine alternative Speicherung der E-Rechnungen scheint die Datev außer UO nichts anzubieten (das E-Rechnungspostfach der Datev speichert anscheinend nur temporär).
Es ist richtig, dass die E-Rechnung für den Versender voraussichtlich günstiger als ein Postversand ist. Per Post habe ich allerding schon lange keine Rechnung mehr erhalten (normalerweise liegt die Rechnung der Lieferung bei oder wird per Mail versandt).
Die Kosten für den Empfänger sind allerdings nicht unbeachtlich. Bisher hat das nichts gekostet, die Datev verlangt nun ab 25 Rechnungen pro Monat 50 Cent für die Entgegennahme (nicht Speicherung) einer E-Rechnung.
Viele Grüße Fabian
Hallo @Gelöschter Nutzer,
sehr gerne!
Ich verstehe das so, dass im Normalfall nur die der E-Mail angehängte XML-Datei aufbewahrungspflichtig ist. In der Mail selbst werden normalerweise keine aufbewahrungspflichtigen Inhalte enthalten sein, so dass diese nicht aufbewahrt werden muss. Für eine alternative Speicherung der E-Rechnungen scheint die Datev außer UO nichts anzubieten (das E-Rechnungspostfach der Datev speichert anscheinend nur temporär).
Ja, die E-Mail muss nicht aufbewahrt werden, solange sie nicht weitere Informationen enthält, d.h. nur als Transportmedium dient.
Das E-Rechnungspostfach ist kein Langzeitarchiv und wir empfehlen die Nutzung von DATEV Unternehmen online. Die Daten können dann automatisiert aus dem Postfach nach DUo übertragen werden.
Andere Archivsysteme können sich per Schnittstelle an das Postfach anbinden. Dann wäre auch eine automatisierte Übergabe möglich.
Grds. wäre es aber auch möglich, DMS oder die DokAblage zu nutzen. Der Prozess ist dann allerdings nicht ganz so schön.
Es ist richtig, dass die E-Rechnung für den Versender voraussichtlich günstiger als ein Postversand ist. Per Post habe ich allerding schon lange keine Rechnung mehr erhalten (normalerweise liegt die Rechnung der Lieferung bei oder wird per Mail versandt).
Ja, aber der Eindruck täuscht. Ca. 2/3 aller Rechnungen werden noch per Papier ausgetauscht (Bitkom-Studie). Gerade beginnt der Anteil zu sinken.
Aber auch PDF-Rechnungen sind nicht per se günstig. Es gibt Studien dazu, dass diese durchschnittlich 5 - 7 Tage später bezahlt werden, als E-Rechnungen, weil sie manuell verarbeitet werden (Datenerfassung bzw. Nacherfassung nach OCR, etc.).
Der Mailversand führt außerdem zu höheren Mahnquoten, weil die Mail bspw. im Spam landet. Darum setzen wir beim E-Rechnungspostfach auf Netzwerke.
Die Kosten für den Empfänger sind allerdings nicht unbeachtlich. Bisher hat das nichts gekostet, die Datev verlangt nun ab 25 Rechnungen pro Monat 50 Cent für die Entgegennahme (nicht Speicherung) einer E-Rechnung.
Das es diese Sichtweise gibt, ist uns bewusst. Dabei wird allerdings immer so getan, als sei die Bearbeitung einer Papier- oder PDF-Rechnung oder einer per Mail empfangenen E-Rechnung, die heute ein Mensch macht, kostenlos. Auch hier gibt es Studien, dass sich im Eingang ca. 60% der Kosten sparen lassen. Individuell mag es da Abweichungen geben.
Selbst wenn die Kosten nicht interessieren, werden die Automatisierungsmöglichkeiten von vielen unserer Kunden vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels begrüßt.
Der Kunde erhält beim Empfang
Darüber hinaus ist der Empfang aus dem TRAFFIQX-Netzwerk kostenlos und bietet weitere Vorteile (siehe oben). Jeder Kunde des E-Rechnungspostfachs kann zukünftig das TRAFFIQX-Netzwerk nutzen.
Wenn für die Rechnungserstellung eine DATEV-Lösung genutzt wird, ist außerdem der Versand kostenlos. D.h. es kostet dann für beide Seiten nichts.
Auch wenn ich Ihnen in Teilen zustimme. Bei folgender Passage
@Timo_Gehle schrieb:
Der Kunde erhält beim Empfang
...
- eine Visualisierung der XML-Daten (z.B. für Prozesse, die nicht über Unternehmen online abgebildet werden),
- ...
frage ich mich doch schon wieder: Warum wird nicht ausnahmslos alles, was der Unternehmer für sein Belegwesen braucht in DUO abgebildet?
Warum wird nicht ausnahmslos alles, was der Unternehmer für sein Belegwesen braucht in DUO abgebildet?
Aus DATEV-Sicht wird es einen durchgängigen Prozess vom E-Rechnungspostfach über DATEV Unternehmen online bis Kanzlei-Rechnungswesen geben.
Was ich mit dem Punkt gemeint habe waren Branchen- oder Warenwirtschaftslösungen oder ähnliches, die beim Mandanten noch im Einsatz sind. Im besten Fall arbeiten diese mit den E-Rechnungsdaten, die sie über die Schnittstelle aus dem Postfach erhalten. Geht das nicht, stellen wir die Visualisierung bereit.
@Timo_Gehle schrieb:
Der Kunde erhält beim Empfang
- eine Visualisierung der XML-Daten (z.B. für Prozesse, die nicht über Unternehmen online abgebildet werden),
Der Lieferant schickt eine Zugpferd-Rechnung als PDF-Datei mit XML-Anhang, d.h. die Visualisierung ist hier in der PDF-Datei enthalten. Was muss die DATEV hier zusätzlich visualisieren?
Weil ab 01.01.2025 die XML-Komponente der führende Rechnungsbestandteil ist. Gibt es Abweichungen zwischen PDF und XML geht das XML vor.
Das BMF-Schreiben sagt dann etwas zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen.
Aus unseren Gesprächen mit Softwareherstellern wissen wir, dass sich ca. 2/3 der Rechnungsschreibungsanbieter jetzt erstmalig mit elektronischen Rechnungen beschäftigt. Das birgt ein gewisses Fehlerrisiko.
Aus Erfahrung wissen wir, dass Abweichungen zwischen PDF und XML vorkommen können.
Wir werden daher in unseren System nur mit den XML-Daten arbeiten und unsere klare Empfehlung ist, sich bei manuellen Prozessen nicht auf das PDF der ZUGFeRD-Datei zu verlassen.
Aus Erfahrung wissen Datev Anwender, dass es recht häufig zum Ausfall des gesamten oder von Teilen des Rechenzentrums kommen kann. Dann ist gar kein Rechnungsversand möglich. Wie soll das mit der schnelleren Bezahlung klappen? Ein QR Code in der Gebührenrechnung des Steuerberaters könnte die Zahlung der Privatkunden schon seit Jahren beschleunigen. Wird auch erst seit Jahren von Steuerberatern gewünscht.
Ich will ja die Probleme, die bei einem RZ-Ausfall entstehen garnicht klein reden und weiß auch, dass das mind. in dem Moment sehr frustrierend ist.
Aber mal rational betrachtet:
Wieso sind (bezogen auf den Rechnungsversand, etwas anderes meine ich jetzt garnicht) ein paar Stunden RZ-Ausfall schlechter als 5+X Tage Postlaufzeit (heutzutage!) oder wenn die Rechnungen wochenlang im Spam liegen und garnicht bezahlt werden?
Ist Zustand: Eigener lokaler Mail Server mit Uptime deutlich über DATEV RZ. Freie Wahl der Absender / Empfänger Adresse. System funktioniert - Ich bekomme eine BCC ins System, damit Nachweis, dass die Rechnung über das Mail System raus ist.
NEU: Versand über Datev. Empfänger erhält Nachricht mit irgend einer Datev Absender Adresse. Das führt zu Nachfragen und erfüllt definitiv nicht meinen Anspruch an meine Ausgangspost. Das rudimentäre Layout der neuen elektronischen Rechnung rundet das "professionelle" Bild ab. Bis der Spaß ein eigenes Preisschild bekommt ist auch nur eine Frage der Zeit. Die Entwicklung der Übermittlungsgebühr für ESt zeigt das sehr schön auf.
Und warum genau soll die über Datev versandte Rechnung nicht im Spam landen?
Hallo @d_z_,
Sie können die Rechnungen über das Postfach per E-Mail rausschicken. Das wird Ihnen im Versand aber keine großen Mehrwerte bringen - da sind wir uns einig.
Wie weiter oben geschrieben setzen wir auf den Netzwerkversand.
Nachdem was wir wissen - das können Sie anders sehen - gehen wir davon aus, dass der Versand von E-Rechnungen per E-Mail nur noch bis 2028 zulässig sein wird.
Vielen Dank @Timo_Gehle für die Erläuterungen.
Im Ergebnis ist festzuhalten:
- Datev ignoriert Anwenderwünsche mit Verweis auf eine ferne Zukunft (vgl. Datev PRO).
- Datev geht wieder einmal einen Sonderweg mit Einschränkungen bisher bestehender Programmfunktionalitäten. Nach der aktuellen Rechtslage ist ein Versand per EMail zulässig. Das ist die Maßgabe - mit meiner Absenderadresse.
Natürlich empfehle ich sofort allen Mandanten das E-Rechnungspostfach - wo sonst kann ich derzeit 0,25 EUR pro Rechnungsempfang (natürlich erst ab der 25. Rechnung) bezahlen und bekomme dafür nicht einmal eine Archivierung. Zum Vergleich: Offizielle Aussage Bundesregierung: EMail Adresse reicht - das ist in den Köpfen der Unternehmer.
Die Plattformgeschichte wird hoffentlich nicht so ein durchschlagender Erfolg wie Klartax.
Ich werde das Thema mal per Postbrief und den Vorstand schicken.
PS: Wenn ein Mandant Sofortzahler ist, ist es egal, auf welchen Weg ihn die Rechnung erreicht. Ebenso wenn er per se später zahlt. Wir arbeiten hier im kleinen Mittelstand und nicht auf Konzernebene.
@Timo_Gehle schrieb:Hallo @d_z_,
Nachdem was wir wissen - das können Sie anders sehen - gehen wir davon aus, dass der Versand von E-Rechnungen per E-Mail nur noch bis 2028 zulässig sein wird.
Dann würde ich mal vorschlagen, dass Sie dieses Wissen und vor Allem die Rechtsquellen mit uns teilen.
Gerne!
Verbändeanhörung des BMF vom 17.04.2023:
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze;
Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Diskussionsvorschlag einer Gesetzesänderung
Seite 8 - 9
Beschreibung des Ziels, ein nationales Meldesystem auf Basis von E-Rechnungsplattformen einzuführen.
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Ermächtigung Deutschlands, eine von den Artikeln 218 und 232 der
Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende
Sondermaßnahme einzuführen
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52023PC0340
Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Einführung verpflichtender E-Rechnungen, mit dem Ziel ein Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungssystem einzuführen. U.a. wird hier auch auf einen schnelleren Datenzugriff eingegangen.
BMF-Schreiben vom 15.10.2024
Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG;
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
Tz. 1: zeitnahe Einführung eines USt-Meldesystems
Tz. 41: Für den Austausch von Rechnungsdaten im Rahmen des zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich einzuführenden Meldesystems werden E-Rechnungsplattformen von Bedeutung sein. Die
technisch möglichen und rechtlich zulässigen Übertragungswege werden daher im Rahmen
des Meldesystems neu zu definieren sein.
ViDA-Entwurf der EU-Kommission nach "allgemeiner Ausrichtung"
eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_14961_2024_INIT
U.a. Art. 273: Erlaubnis nationaler Meldesysteme, die mit den Vorschriften der MwSysRL harmonieren. D.h. es braucht zukünftig keine Ausnahmegenehmigung mehr, um ein nationales Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungssystem einzuführen.
Im ViDA-Entwurf wird außerdem darauf eingegangen, dass es sich um Echtzeitdaten handelt, die auch von Dritten (also Plattformen) übermittelt werden können.
In den Erwägungsgründen 11 und 12 wird für innergemeinschaftliche Umsätze darauf eingegangen, dass diese mit schneller und detaillierter gemeldet werden sollen; vom Steuerpflichtigen, von Dritten oder über ein öffentliches Portal.
--> D.h. hier wird die rechtliche Möglichkeit für Plattformen geschaffen.
Darüber hinaus basieren die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungssysteme in den anderen großen europäischen Volkswirtschaften (z.B. Frankreich, Italien) ebenfalls auf dem Plattformgedanken, wenn auch insbes. in Italien die Ausrichtung im Moment noch eine andere ist. E-Mails zum Rechnungsversand spielen hier keine Rolle. Teilweise nicht einmal im B2C-Bereich.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit...
Zu Vida gibt es inzwischen eine Einigung
eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_14961_2024_INIT
Das EU-weite Übermittlungsverfahren wird erst zum 1.7.2030 eingeführt werden (bislang geplant 1.1.2028)
Absolut richtig. Das meint "allgemeine Ausrichtung" im EU-Sprech.
Der finale Beschluss zur Änderung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie steht m.W. noch aus, dürfte aber nur Formsache sein.
Die Regelungen werden dann sofort wirksam (die o.g. Ausnahmegenehmigung wird unnötig) und Deutschland könnte jederzeit auf Basis der MwStSysRL ein nationales Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungssystem einführen.
Auch schon vor dem 01.07.2030.
Aber konkret ist da noch gar nichts. Geschweige denn 01.01.2028 auf nationaler Ebene. Und selbst wenn das konkret wäre:
Würde DATEV bitte zuerst die korrekte und komfortable E-Rechnungsschreibung und den korrekten und komfortablen E-Rechnungsempfang umsetzen? Und das bitte übersichtlich und geordnet? Das brauchen wir 2025, also in anderthalb Monaten.
Das ganze Portalgedöns, was derzeit von DATEV so sehr forciert wird, brauchen wir FRÜHESTENS 2028. Ich erwarte eher 2030. Zu Erinnerung: wir befinden uns im Jahr 2024.
DATEV hätte so richtig punkten können:
E-Rechnungsempfang mit übersichtlicher Validierung in DUO bereits jetzt.
E-Rechnungsschreibung in allen Varianten in Auftragswesen next bereits jetzt.
Assistenten für Initialrechnungen bei Dauerschuldverhältnissen usw. in Auftragswesen next ab 01.01.2025.
Portallösungen ab 2026 oder 2027.
Stattdessen muss ich das Chaos für die Mandanten ordnen. Hier in der Com melden sich Kollegen zu Wort, die nicht mehr durchblicken. @DATEV: damit könnt ihr doch nicht wirklich zufrieden sein.