Liebe Kollegen,
wir stehen vor der Problematik wie wir die anfallenden Arbeitnehmer online - Gebühren mit wenig Aufwand an unsere Mandanten weiterberechnen können. Wir nutzen das Programm Übernahme DATEV-Kosten, aber damit kommen wir nicht wirklich weiter. Hat jemand Erfahrungen mit der Weiterberechnung von Arbeitnehmer online - Kosten? Wie handhaben Sie das? Rechnen Sie die Kosten im laufenden Lohn-Auftrag mit ab? Oder in einem separaten Auftrag?
Über eine Rückmeldung freuen wir uns.
Vielen Dank, beste Grüße
Britta Kück
Ist zwar nicht wenig Aufwand aber wenn das Mandat eine eigene Beraternummer hat schieben Sie alle Lohndaten auf diese Beraternummer und vereinbaren das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft. Dann bekommt das Mandat von DATEV direkt die Rechnung über alle Leistungen, die zu seiner Beraternummer anfallen.
Alternativ kann ich zwecks Auswertung der Datev Rechnungsdaten ein fast automatisiertes Excelltool anbieten. Da wir keine Mandantengeschäfte haben berechne ich damit die Kosten für DUO weiter. Geht aber auch mit allen anderen Kostenarten.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten aber wir sind eigentlich auf der Suche nach Lösungsvorschlägen für unser Problem bzw. Erfahrungsberichten wie andere Kanzleien die Weiterberechnung in der Praxis umsetzen.
Wenn ich heute Zeit finde schaue ich den genauen Prozess mal nach.
Wie kommt denn überhaupt eine Gebührenposition "DATEV-Kosten" StBVV-konform auf eine Honorarrechnung?
Individuelle Vereinbarung. Außerdem dürfen Kosten die über die Pauschale für Post und Telekommunikation hinaus gehen weiter berechnet werden.
Es wird weiterberechnet, indem die Unterberaternummer direkt mit der DATEV abrechnet (MigMag, mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft).
Ist dass in Ihrem Sinne?
Bedingt , dass das Mandat auf der Unterberaternummer läuft und die Freigabe zum MigMag durch die Kanzlei.
Dann bekommt der Mandant (mit der Unterberaternummer) eine Rechnung direkt für die (ausgewählte Leistung LOHN) eine "Weiterberechnung".
@b_kück , meinten Sie das?
Die DATEV-Kosten kann man mit entsprechender Einrichtung in die Aufträge "fliessen" lassen....dann werde die entsprechend weiterberechnet.
Unsere meisten Mandanten mit AN haben keine Unterberaternummer. Bei einer vorhandenen Unterberaternummer ist der Prozess klar.
Ist Teil automatisiert im Einsatz warum?