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Meine Steuern - mandantengenutzte Beraternummer

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letzte Antwort am 26.01.2023 13:49:34 von Patrick_Veit
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mapex
Fachmann
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Nachricht 31 von 58
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ich habe seit mehreren jahren einschlägige seminare besucht und habe den experten digitale finanzbuchführung 1.0 und 2.o der datenv durchlaufen. ausschließlich wird dazu auf nachfrage von den seminarleitern dazu geraten aus genau dem einen grund.

eine falsch administrierte smartcard auf der unterberaternummer richtet keinen schaden an. auf der haupt nummer haben sie nicht mal kenntnis darüber, außer der mandant ruft an. was dann schon peinlich sein kann. klar, sollte der administratir wissen was er tut. aber alle sind menschen und menschen machen fehler auch adminstratoren. sicherheit und datenschutz geht bei mir vor

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
Michael-Renz
Experte
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Nachricht 32 von 58
1474 Mal angesehen

Liebe DATEV,

jetzt bekomme ich für die bei "meine Steuern" registrierten Mandanten jede Menge DATEV-Post u.a. die Mitteilung der

  • Beraternummer
  • des DFÜ-Kennwortes

Die Beraternummer wurde schon elektronisch übermittelt und steht in "Rechte-Online".

Das DFÜ-Kennwort brauchen solche Mandate in aller derzeit zu erwartender Regel NICHT.

Ich denke, die DATEV muss GANZ SCHNELL für diese Mandate eine andere Logistiklösung finden, sonst produzieren wir jede Menge Fragen Unsicherheiten und Servicepotenzial und unnötigen Papierkrieg.

Auch der Begriff der "(Unter-)oder mandantengenutzte Beraternummer" ist hier alles andere als zeitgemäß und zielführend - eigentlich ist er insgesamt sogar irreführend.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 33 von 58
1475 Mal angesehen

Ist es wirklich notwendig, nun für jeden Mandanten, der diese Funktion nutzen will, eine mandantengenutzte Beraternummer zu vergeben? Bei Unternehmen Online gibt es doch auch die Möglichkeit die Kanzlei-Beraternummer zu verwenden und über die Rechteverwaltung entsprechend einzurichten.

dort geht das, aber ich möchte sie nicht sehen, wenn sie ein mandant anruft und sagt, er hat zugriff auf etwas was er nicht sehen sollte. fehler passieren nunmal, weil sie menschlich sind, deshalb empfielt die datev ja, die DUO-verträge auf unterberaternummern zu verlagern und dort die rechte zu verwalten.

ich bin nur auch ihrer meinung, dass bei meine steuern ja viel mehr mandanten angesprochen werden sollen in zukunft. soll man etwa 90% seiner mandanten mit unterberaternummer ausstatten. wer blickt da noch durch?

Ja, es würde funktionieren, den Mandanten mit der in der Kanzlei verwendeten Beraternummer (die der Kanzlei logischerweise) anzulegen. Dann aber erscheint dieser Mandant unter dieser Beraternummer als neue Person, d.h. bekommt also quasi die Funktion eines Mitarbeiters. Wie viele ESt-Mandanten hat ein Berater? So viele neue "Mitarbeiter" bekommt er dann auch - viel Spaß.

Der Ausweg ist dann die mandanteneigene Beraternummer? Na dann viel Spaß in der Rechteadministration. Es wird dort sehr unübersichtlich werden, weil jede Unterberaternummer auch angezeigt wird. Haben Sie in der Suchmaske der Rechteadministration schon einmal versucht, nach einem Namen zu suchen, um die zugehörigen Rechte zu verwalten? Das funktioniert nämlich nicht.

Folge: So schön es wäre, den Mandanten eine Plattform für die elektronische Übermittlung von Belegen zur Verfügung zu stellen - der Verwaltungsquatsch drum herum muss erst einmal radikal vereinfacht werden.

Beste Grüße

H. Heitschmidt

DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 34 von 58
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Guten Tag,

aktuell haben wir bereits die Benachrichtigung zum Mandanten abgestellt, sodass dieser keinen Brief bzgl. Beraternummer/DFÜ-Kennwort bekommt.
Der Mandant erhält somit nur noch einen Brief, wenn ein neues Authentifizierungsmedium bestellt wurde.
Gerne nehmen wir Ihre Anregung auf, dass dies auch im Kanzleikontext überdacht werden muss. 

Mit freundlichen Grüßen

Robin Meyer
DATEV eG

theo
Meister
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Nachricht 35 von 58
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Ich beschäftige mich gerade mit der Registrierung für Meine Steuern. Ich würde das demnächst gerne im Massenverfahren für alle Mandanten machen. Wenn ich jetzt alle Beiträge richtig studiert habe, kriegt der Mandant im Idealfall eine eigene "Beraternummer". Das mache ich an dieser Stelle:

theo_0-1611921988689.png

Es ist von 'Rechnungsstellung' die Rede. Meine Steuern ist für den Mandanten doch kostenlos und die Abrechnung erfolgt über die Elster-Pauschale an die Kanzlei. Oder bekommt der Mandant dann eine Rechnung über die Pauschale? Sehr verwirrend.

Wir haben Mandanten, bei denen Leistungen über die Kanzlei-Rechnung abgerechnet werden. Was passiert, wenn ich bei der Registrierung 'Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft' auswähle? Ändere ich dann den Abrechnungsmodus für die laufenden Verträge? Sehr verwirrend.

Für Tipps wäre ich dankbar.

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metalposaunist
Unerreicht
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@theo schrieb:

Das mache ich an dieser Stelle:


Nein, an der Stelle legen Sie fest, ob Ihr Mandant von DATEV eine eigene Rechnung erhält (mitgliedsgebundes Mandantengeschäft) oder ob die Kosten auf Ihrer Kanzleirechnung auftauchen mit Beraternummer XY hat Z Euro Kosten verursacht. Dann können Sie manuell weiterberechnen oder einen Teil oder nichts, weil der Mandant von DATEV keine eigene Rechnung bekommt und auch sämtliche vertragliche Angelegenheiten über Sie laufen.

 

Wir machen standardmäßig: Leistungsverbund. 

 


@theo schrieb:

Oder bekommt der Mandant dann eine Rechnung über die Pauschale? Sehr verwirrend.


Kommt ganz drauf an, wo die ESt-Leistung liegt. In unserem Fall zu 99% auf der Kanzleiberaternummer. Zu dem Bestand wird dann auch meineSteuern aktiviert mit der genannten Pauschale. Das Mandant sollte daher keine Rechnung von DATEV bekommen, solange die ESt-Leitung nicht auf der eigenen Beraternummer vom Mandanten liegt. Aber: Bestellen Sie doch noch einen mIDentity, werden die Kosten dazu im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft direkt von DATEV an den Mandanten in Rechnung gestellt. Sie bekommen davon nichts mit. Erst, wenn Sie die Rechnung buchen 😁.

 


@theo schrieb:

Was passiert, wenn ich bei der Registrierung 'Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft' auswähle? Ändere ich dann den Abrechnungsmodus für die laufenden Verträge? Sehr verwirrend.


Nein, weil die Auswahl nur kommen sollte, wenn Sie eine neue Beraternummer für den Mandanten für meineSteuern anlegen. Sie können auch sagen: bereits bestehende Beraternummer nutzen und bei der ist ja schon  festgelegt ob Leistungsverbund oder mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft. Würde ich aktuell so sagen; leider habe ich noch zu wenige meineSteuern Verträge bestellt. Machen alles die Mitarbeiter selber. Ich hoffe auch richtig ... 

 

Und bitte aufpassen, bei Mandanten, die DUO schon haben und der Inhaber z.B. die Steuern bei Ihnen macht aber schon ein SmartLogin / SmartCard für DUO hat. Bestellen Sie eine neue Beraternummer, kann man dort nur meineSteuern machen; sagen Sie: bestehende Beraternummer nutzen und geben jene an, wo auch ein DUO Vertrag läuft, kann der Inhaber mit bestehenden SmartLogin / SmartCard auch zusätzlich meineSteuern machen. Wer meineSteuern sehen/ nutzen kann, muss man dann über die Rechteverwaltung online einstellen. Wir haben meist 1 extra Gruppe pro Mandant "Chef". Hier in der Gruppe den Haken für meineSteuern setzen, fertig. 

 

Oder man muss in der Logistik anrufen und das manuell einmal buchen lassen, wenn man wirklich 2 Beraternummer haben möchte (DUO und meineSteuern getrennt). Ich würde im genannten Fall immer die bestehende DUO Beraternummer nutzen, die dem Mandant "gehört". Macht's deutlich einfacher und man kann alles selber einstellen. 

 

Kompliziert. Ich weiß. Aber dank der eG wüsste ich auch keine bessere Alternative.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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theo
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Danke für die heissen Tipps!

Dann muss ich also für jeden Mandanten manuell suchen, ob bereits eine Beraternummer existiert. Warum geht das nicht automatisch? Name und Kontaktdaten werden doch auch automatisch übernommen.

Immerhin wird mir dadurch die Entscheidung bezüglich der Rechnungsstellung abgenommen, falls eine Nummer vorhanden ist. 

Für die neuen Nummern würden wir dann wahrscheinlich

theo_0-1611925164122.png

wählen. 

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metalposaunist
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@theo schrieb:

Dann muss ich also für jeden Mandanten manuell suchen, ob bereits eine Beraternummer existiert. Warum geht das nicht automatisch? 


Na für jeden nicht. Man weiß ja, ob der Mandant auch DUO hat oder ob es wirklich ein reines ESt-Mandat ist. Und bei reinen ESt-Mandanten muss man ja eh eine neue Beraternummer anlegen, damit auf diese Beraternummer auch das SmartLogin bestellt werden kann, wenn der Mandant selber Belege fotografieren, hochladen und zuordnen soll. 

 


@theo schrieb:

Für die neuen Nummern würden wir dann wahrscheinlich wählen. 


Wie man's macht ist es falsch aber oftmals gibt es dann einige Stolperfallen, die einen mit dem Klick das Leben schwerer machen als nötig. Der Mandant muss so zum Beispiel auch direkt mit DATEV Verträge, Soft- und Hardware kündigen und ich habe bisher noch keinen Mandaten gehabt, der nicht fragte: Wie geht das? Wie mache ich das? Was muss ich tun? Ist auch nicht schlimm aber in der Zeit, in dem ich dem Mandanten das erkläre oder gar eine Kündigung an DATEV vorformuliere, habe ich's via SK oder Service Anwendungen auch eben selbst mit ein paar Klicks erledigt. Was wiederum dem Service zu Gute kommt. Mandant ist happy; muss sich um nichts kümmert; wird alles für ihn erledigt und da ich meistens weiß, was ich tue oder wie tun muss - mehr Zeit für echte Probleme. Allein, wenn man eine Unterschrift vom gesetzlichen Vertreter der GmbH braucht ... kann schon mal dauern. 

 

Pauschal würde ich's nicht aktivieren. Da muss man pro und contra gut abwägen. 

 

Später aktivieren kann man's noch immer mit ein par Klicks: Erklärung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft

 

Formulare zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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@metalposaunist  schrieb:

@theo schrieb:

Dann muss ich also für jeden Mandanten manuell suchen, ob bereits eine Beraternummer existiert. Warum geht das nicht automatisch? 


Na für jeden nicht. Man weiß ja, ob der Mandant auch DUO hat oder ob es wirklich ein reines ESt-Mandat ist.

Also erstmal weiß ich das nicht. Dafür müsste ich ja alle Mandanten kennen und das sind viele. Ich werde mir aber mal einen Überblick verschaffen, die Zahl der UO Mandate ist überschaubar.

 

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theo
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Ich werde mir aber mal einen Überblick verschaffen, die Zahl der UO Mandate ist überschaubar.

Hups. Doch 3-stellig 🤔

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metalposaunist
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Jupp, bei uns ähnlich und ich hoffe, es nicht alles kreuz und quer, dass wir am Ende nicht den Fall haben mit 2 Beraternummern und DUO & meineSteuern getrennt und dann fängt man wieder an, die Rechte neu zusetzen und muss mit DATEV telefonieren unter Umständen ... we will see. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Muss man bei der Anlage der mandantengenutzten Beraternummer jeweils die Stammdaten manuell eingeben, oder gibt es da eine Möglichkeiten, diese aus den lokalen "Stammdaten" zu übernehmen?

theo
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Name etc. wird automatisch übernommen. Ob bereits eine Beraternummer existiert muss man in der Erfassungsmaske manuell ermitteln.

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metalposaunist
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Stammdaten sind das A & O bei meineSteuern. Wollte am FR vor 2 Wochen noch "mal eben schnell" meineSteuern bestellen und administrieren und bei dem einen Mandanten fehlte eine Telefonnummer; bei dem anderen eine E-Mail-Adresse, ... so lässt DATEV den Assistenten nicht weiter laufen, wenn da Angaben fehlen. Aber prinzipiell wird vieles übernommen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Hmm, über welche Erfassungsmaske legt Ihr die mandantenbezogene Beraternummer an?

Wenn ich über den Datev-Shop oder die Service-Anwendung "Beraternummern verwalten" gehe, habe ich keine Option, die Stammdaten des Mandanten zu übernehmen bzw. die neue Beraternummer mit einem Mandanten zu verknüpfen.

 

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metalposaunist
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Hm? Mandanten im DATEV Arbeitsplatz selektieren und dann via myDATEV Mandantenregistrierung via kontenbezogene Links die Registrierung starten und dann den Prozess durchlaufen: meineSteuern bestellen, Stammdaten kontrollieren, neue Beraternummer anlegen oder bestehende nutzen, SmartLogin User festlegen, ... 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Diana_82
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Wir möchten gerne die Mandanten alle auf "MS" umstellen. Erstmal so, dass der Mandant "nichts davon weiß". 

Was muss hier bei der Registrierung beachtet werden?

 

Vielen Dank im Voraus!!

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noescher
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Idealerweise auf die neue Version von DATEV Meine Steuern warten (August).

Dann funktioniert DATEV Meine Steuern auch ohne mandantengenutzte Beraternummer.

Das neue Programm Basisdaten online erledigt auch die Anlage der Mandantenstammdaten in der DATEV-Cloud für Sie. 

Viele Grüße
Peter Nöscher
SMKM
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@Diana_82  schrieb:

Wir möchten gerne die Mandanten alle auf "MS" umstellen. Erstmal so, dass der Mandant "nichts davon weiß". 

Was muss hier bei der Registrierung beachtet werden?


Einfach ohne SmartLogin bestellen, dann bekommt der Mandant nichts mit.

metalposaunist
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Eine neue mandantengenutzte Beraternummer muss schon angelegt werden aber DATEV schickt dazu meines Wissens nach aktuell kein Schreiben an die Mandanten, wo deren eigene Beraternummer samt Passwort steht. Bitte nicht die Kanzleiberaternummer auswählen, sonst wird die ESt-Leistung mit der Kanzleiberaternummer verknüpft und die Medien der Mandanten laufen dann unter der Kanzlei als Mitarbeiter mit. 

 

Dann muss man nur noch SmartLogins nachbestellen zur existierenden Beraternummer, wenn das Mandat "mitmachen" soll. 

 

Aber ich würde wohl auch auf @noescher hören und auf DVD 15.0 abwarten, womit DATEV das noch weiter vereinfacht.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Felix_Mueller
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Hallo,

 

wird nicht auch bei der Programm-Version 15 weiterhin eine mandantengenutzte Beraternummer angelegt? 

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metalposaunist
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@Felix_Mueller schrieb:

wird nicht auch bei der Programm-Version 15 weiterhin eine mandantengenutzte Beraternummer angelegt?


Kann man so machen; kostet nichts und man ist gleich vorbereitet, wenn das Mandat mittels SmartLogin doch selbst Belege hochladen soll.   

 

Siehe auch: Silent Mandantenregistrierung Meine Steuern? und in dem Zusammenhang Bereitstellungsszenarien der Basisdaten online für die DATEV-Cloud 

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Felix_Mueller
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Danke, die Beiträge hatte ich auch schon gesehen. Mir wird jedoch nicht klar, wie ich ohne Unterberaternummer den Mandanten anlege.

 

Es gibt doch zwei Szenarien:

 

  1. Nutzung von meine Steuern für den reinen internen Gebrauch. Kanzlei legt die Belege selber ab. Smart Login wird nicht benötigt.
  2. Mandant legt die Belege selbständig via Smart Login ab.

 

Für mich kommt aktuell lediglich das Szenario 1 in Frage, da ich weder die Smart Logins verwalten möchte, noch dem Mandanten die Nutzung erläutern möchte. Das wird sich auch nicht in absehbarer Zeit ändern. Nach Gesprächen mit Kollegen ist das auch das Szenario, welches wohl in den kommenden Jahren in Kanzleien vorherrschen wird.

Was wäre dann der Vorteil hunderte Unterberaternummern anzulegen?

 

Vielleicht liegt das an mir, aber ich finde das mal wieder unnötig kompliziert – wieso gibt es nicht ein Video der DATEV in dem der Prozess erläutert wird, anstatt sich mal wieder durch kryptische Info-DB-Dokumente durchzuklicken.

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metalposaunist
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@Felix_Mueller schrieb:

Das wird sich auch nicht in absehbarer Zeit ändern. 


Dann weiß ich nicht, wo der große Vorteil von meineSteuern sein soll, wenn zu 100% ausschließlich kanzleiintern damit gearbeitet wird: WTF DATEV meine Steuern Begeistert von der Nutzung in der ESt / Arbeitsweise sind PowerUser nicht wirklich. Das ist zu viel EDV zu Fuß. Einzig die Belege liegen in der Cloud statt auf eigenen Servern und verbrauchen damit nicht in der DokOrg / DMS den Speicherplatz und auch beim Beraterwechsel wandern alle Belege (afaik) gleich mit. Kein Export aus der DokOrg oder DMS nötig. 

 


@Felix_Mueller schrieb:

Was wäre dann der Vorteil hunderte Unterberaternummern anzulegen?


Die Kollaboration mit den Mandanten. Die Mandanten scannen alle Belege, laden Sie unterjährig hoch und der StB macht dann die Erklärung aufgrund der Belege fertig oder kann Belege anfordern, ohne, dass die per E-Mail oder anderen Austausch erst mühselig den Weg zum StB finden müssen. App nehmen, abfotografieren, hochladen, fertig. Oder am PC Belege massenweise hochladen, wenn es eh schon PDF Dokumente sind.

 

Sie als Kanzlei brauchen keinen Hochleistungsscanner (scannerbox, scanfabrik, ...) und können damit Zeit einsparen. Auf der anderen Seite muss die Zuarbeit dann auch sauber sein, damit nicht alles wild hochgeladen wird und man dann digital aussortieren muss. Sonst ist der bisherige Weg: Papier > Auswahl > Scan > ESt machen doch einfacher.

 

Und: Die Kommunikation mit dem Mandanten kann via myDATEV Nachrichten erfolgen und nicht via E-Mail. Was nun schöner ist - fraglich, weil es keine App von DATEV gibt, wo das Mandat ähnlich wie WhatsApps Nachrichten verschicken / einsehen kann und daher aktuell ein Browser notwendig ist. Immerhin gibt es aber einen Out of Office Reply (wie aus Outlook bekannt) auch bei myDATEV und 1 Stellvertreter kann Nachrichten für eine andere Person einsehen aber nicht die Konversation fortführen; sondern muss dazu den Mandanten nochmal anschreiben. 

 

In wie weit das alles nützlich ist, muss jede Kanzlei selbst wissen, damit nicht Chaos am Ende herrscht und ggf. mehrere Mitarbeiter verschiedene Kommunikationskanäle nutzen (A nutzt E-Mail, B myDATEV Nachrichten, C WhatsApp, ...). Das würde mich als Mandant irre machen, weil es bei DATEV aktuell noch immer keine einheitliche Kommunikationsplattform gibt: Session 1 Schaffen wir es eine einheitliche Kommunikationsplattform zu etablieren

 

myDATEV Nachrichten soll aber auch auf DUO ausgebaut werden. Wann, ist aktuell noch nicht absehbar. 

 

Ob das final Lösungen wie https://kanzlei.land oder 5F Software ersetzen kann, muss auch jede Kanzlei selbst entscheiden.  

 


@Felix_Mueller schrieb:

wieso gibt es nicht ein Video der DATEV in dem der Prozess erläutert wird, 


Gibt es bei YouTube. Nicht den ganzen Prozess aber aufgeteilt in kleine Einheiten. Oder HIER nochmal als Werbevideo und @andreashausmann hat dazu auch schon ein Video gemacht. Achtung: Das ist nun 1,5 Jahre her. ES hat sich doch einiges getan und geändert und auch die DATEV Ideas sind voll. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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jjunker
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@theo für alle Mandanten? Diesen Haufen Sch... An Software? Dann könnten wir auch gleich die Rechner nehmen und nen Lagerfeuer im Hof draus machen bevor wir das machen sperren wir lieber zu und arbeiten wo anders.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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Aksana
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Hallo.

Ich bin neu in diesem Thema und auch noch nicht sehr gut mit dem Programm DMS vertraut.

Im Jahr 2022 (für 2021) hatte ich auf der Arbeit einen Pilotfall, den ich "einigermaßen gut hinbekommen habe" 🤔

Das Programm war für mich neu, die Belegverknüpfungen usw. aber es hat erstaunlich gut geklappt.

 

Nun soll ich kanzleiintern das Programm implementieren und benötige bitte eure Hilfe.

Es kann sein dass einige Fragen bereits schon mal gestellt waren, jedoch habe ich auf die Schnelle nichts passendes gefunden. Daher bitte ich um Entschuldigung, falls ich mich wiederhole.

 

Nun zur meiner Frage:

Zunächst ...

Es sich noch nicht viele Mandanten bei uns bereit die Funktion über DMS (auch Anmeldung usw.) zu nutzen.

Und dann gibt es (mittlerweile viele) Mandanten, die ihre Belege einfach per E-Mail an uns senden.

Gibt es eine Möglichkeit im ESt-Programm die als E-Mail zugesandten, oder vorher schon in DMS abgelegte Belege in ESt-Programm mit den Anlagen zu verknüpfen (ähnlich wie DMS - ein Beleg mit eine Zeile im Programm verknüpfen).

 

Für Hilfestellungen und Ideen wäre ich sehr dankbar.

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jjunker
Experte
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Bevor sie das Programm implementieren. Gegenfrage wer hat das auf welcher Grundlage entschieden?

 

Insbesondere da sie die Belegverknüpfung ansprechen... Dazu kann deusex ein Lied singen 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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DATEV-Mitarbeiter
Patrick_Veit
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Aksana

 

in Einkommensteuer können Sie mit dem Programm Digitale Belege Steuern Ihre in digitaler Form vorliegenden Belege mit den Eingabefeldern der Erfassungsformulare verknüpfen und zu den Belegen erfasste Werte in die Eingabefelder übernehmen.

 

Voraussetzung von Digitale Belege Steuern ist, dass der Mandant entweder für Meine Steuern registriert wurde oder die Basisdaten online bereitgestellt wurden.

 

Anschließend haben Sie die Möglichkeit entweder Belege aus DATEV Meine Steuern oder aus DATEV DMS mit einem Erfassungsfeld in Einkommensteuer zu verknüpfen. 

 

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Hilfe-Dokument: 

 

Arbeiten mit Digitale Belege Steuern

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letzte Antwort am 26.01.2023 13:49:34 von Patrick_Veit
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