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Elektronische Belegnachreichung Finanzamt

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letzte Antwort am 21.04.2021 13:55:51 von Jennifer_Hecht
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Schmidt_Kathrin
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben angefangen Rückfragen vom Finanzamt elektronisch zu bearbeiten, sprich im Einkommensteuerprogramm über die Belegnachreichung. 

 

Bisher haben wir unser Anschreiben+Belege immer in der DMS abgelegt, dass nachvollzogen werden kann wer/wann/was an das FA geschickt hat und ein Postausgang angelegt war.

 

Wie ist das jetzt wenn man das elektronisch macht, kann ich irgendwo sehen das ich etwas ans FA geschickt habe, welche Belege angehängt sind etc.?Weil so sehe ich ja erstmal gar nichts und habe auch keinen Postausgang.

 

Danke schonmal für eure Hilfe 🙂

 

 

theo
Meister
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Du kannst unter 'Einstellungen' in der Belegnachreichung / Sonstige Nachricht einstellen, dass automatisch im DMS abgelegt wird.

Die Anwendung 'Kommunikation Finanzverwaltung' hat einen Gesamtüberblick unabhängig davon. Aufrufbar im Arbeitsplatz, Rechtsklick auf Leistung Steuern.

in dubio pro theo
jjunker
Allwissender
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Postausgang bei digitaler Kommunikation mit dem FA - DATEV-Community - 193671 (datev-community.de)

 

Der Thread passt ganz gut dazu. 😉

 

@theo wo sind denn hier die Einstellungen?

 

jjunker_0-1618913496934.png

 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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peter
Meister
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Hallo,

 

wenn man im DAP z.B. die Leistung Einkommensteuer markiert und über das Kontextmenü "Übermittlung Finanzverwaltung" die Sonstige Nachricht öffnet findet sich der Punkt Einstellungen ganz oben.

 

Unbenannt.PNG

Gruß
Peter
jjunker
Allwissender
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jjunker_0-1618915224356.png

 Ich steige hierüber in die Kommunikation ein und bekomme den Punkt Einstellungen nicht angezeigt. 

 

jjunker_1-1618915346109.png

 

Zwei Wege gleiches Ziel einmal First und einmal Eco Class? 🤔 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 


@jjunker  schrieb:

jjunker_0-1618915224356.png

 Ich steige hierüber in die Kommunikation ein und bekomme den Punkt Einstellungen nicht angezeigt. 

 

 


das ist der Aufruf der bereits übermittelten Daten.

 

Die Einstellmöglichkeit gibt es in einem neuen Auftrag, der noch nicht übermittelt ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

jjunker
Allwissender
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🙈🙉🙊 😅 klingt logisch war es aber für mich nicht. Wenn überhaupt kommuniziere ich zum Thema Vollmachtdatenbank mit dem FA. --> Ich muss mehr an die junge Kollegin abtreten welche die Programme aktiv nutzt. 

 

@Uwe_Lutz Danke 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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Schmidt_Kathrin
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Super, das mit der DMS Ablage hat funktioniert, aber wo sehe ich die Gesamtübersicht? Wenn ich in die Kommunikation Finanzverwaltung schaue, sehe ich nur diverse Digitale Bescheide, aber keine Kommunikation bzw. Belege die wir eingereicht haben

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theo
Meister
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Ist evtl. dieser Fehler.
https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Kommunikation-Finanzverwaltung-Nachrichten-werden-nicht/m-p/213445/highlight/true#M7077

Die Anlagen sieht man nur, wenn man die Nachrichten runterlädt. Ist ein Fehler, dessen sich die Datev nicht annimmt. Im DMS werden die Nachrichten mit Anlagen abgelegt.

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Schmidt_Kathrin
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Ok das mit der DMS ist ja schon mal was.

In wie fern kann/muss ich die Nachrichten runterladen damit sie angezeigt werden?

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theo
Meister
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theo_0-1618994097298.png

 

Die Nachrichten sollten da sein, nur die Anhänge nicht. Die sieht man nur anhand der 'leeren Seiten' bzw. in der Download-Datei.

in dubio pro theo
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Schmidt_Kathrin
Beginner
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Bei uns allen inkl. meiner Chefin kommt leider nur die Meldung 😞

DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Hecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

Achtung bitte, hier werden gerade mehrere unterschiedliche Themen angesprochen.

 

Zur ursprünglichen Anfrage von @Schmidt_Kathrin:

Wie meine Vorredner schon richtig beschrieben haben, gibt es zwei Möglichkeiten eine übermittelte Belegnachreichung / Sonstige Nachricht im Nachhinein einzusehen.

1. Sie stellen in der geöffneten Belegnachreichung / Sonstigen Nachricht oben unter Einstellungen die 'Ablage im Dokumentenmanagement der DATEV' für alle zukünftigen Übermittlungen ein.

2. Da es jedoch auch Kanzleien gibt, die kein Dokumentenmanagement nutzen, werden davon unabhängig die Übermittlungen in der Onlineanwendung Kommunikation Finanzverwaltung abgelegt. Diese lässt sich über z.B. die Programmsuche 'Kommunikation Finanzverwaltung' öffnen. 

Achtung: Voraussetzung sind die entsprechenden Rechte in der Rechteverwaltung online zur 'Digitalen Kommunikation mit Finanzverwaltung'.

 

Antwort von @theo

Der hier genannte Link

https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Kommunikation-Finanzverwaltung-Nachrichten-werden-nicht/m-p/213445/highlight/true#M7077

führt zu einem Fehler, bei dem Anwender (die vorher ihre Belegnachreichungen und Sonstigen Nachrichten in der Kommunikation Finanzverwaltung schon einmal einsehen konnten) nur noch Digitale Bescheide sehen konnten.

Dieser Fehler wurde am selben Tag noch behoben. 

 

 

Was von @theo beschrieben wurde, ist eine andere Problematik. Da kann die Kommunikation Finanzverwaltung geöffnet werden und es können Belegnachreichungen und Sonstige Nachrichten gesehen werden (links in der Liste der Ordnungsbegriffe), nur die Vorschau dieser Belegnachreichungen / Sonstigen Nachrichten lässt sich bei manchen Übermittlungen nicht anzeigen. Dies ist ein Darstellungsproblem, welches scheinbar mit dem aktuellen Viewer zusammen hängt, wir jedoch noch nicht lösen konnten.

Als Abhilfe können Sie diese Übermittlung dann über den Button image.pngoben rechts herunterladen und erhalten so eine PDF der Übermittlung inkl. der übermittelten Belege. Damit können Sie ggf. nachweisen, dass die Übermittlung stattgefunden hat.

 

 

Sie sehen keine Belegnachreichungen / Sonstige Nachrichten in der Kommunikation Finanzverwaltung:

Wenn Sie die Kommunikation Finanzverwaltung öffnen können und keine Fehlermeldung wie z.B.  "Zugriff verweigert" oder "Sie haben keine Berechtigung..." kommt, haben Sie zumindest für eine Komponente der Digitalen Kommunikation mit Finanzverwaltung in der Rechteverwaltung online ein Recht erhalten.

 

Im Fall von @Schmidt_Kathrin setzte ich voraus, dass Sie das Recht 'Digitale Bescheide abrufen' haben, weil Sie Digitale Bescheide sehen. Ich tippe aber darauf, dass Sie die Rechte 'Belegnachreichung einreichen' und 'Sonstige Nachricht einreichen' nicht erhalten haben. (Idealerweise bietet sich an beide Rechte zusammen zu vergeben.)

 

Sollten Sie aktuell schon Rechte dazu haben, prüfen Sie bitte auch die Beraternummern für die Sie berechtigt wurden. Sind es auch wirklich die Beraternummern unter denen die Übermittlungen bisher stattgefunden haben? Wenn nicht, ist es logisch, dass Ihnen keine Übermittlungen angezeigt werden.

 

 

TIPP: Alle Mitarbeiter einzeln zu berechtigen ist aufwendig. Hierbei kann ich empfehlen die Administration über Gruppen zu regeln. Dabei legt man eine Gruppe an (z.B. Gruppe Mitarbeiter oder Gruppe Kanzleiinhaber) und fügt den entsprechenden Personenkreis (inkl. SmartCards sowie DATEV-Benutzer) der Gruppe hinzu. Anschließend vergibt man die Rechte einmal für die Gruppe - fertig. 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jennifer Hecht

 

DATEV eG

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letzte Antwort am 21.04.2021 13:55:51 von Jennifer_Hecht
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