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Elektronisch Anpassungsanträge Vorauszahlungen - Vorschau

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letzte Antwort am 07.12.2020 10:57:43 von theo
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0 Personen hatten auch diese Frage
agnieszka_pohlmann
Beginner
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Nachricht 1 von 15
548 Mal angesehen

Bei den Anpassungsanträgen wird immer häufiger (ich kann aber keine Regel feststellen) die Vorschau mit der Begründung nicht angezeigt, dass das "Dokument nicht gefunden werden konnte".

 

In der Liste ist alles korrekt dargestellt. Ablage in Doku funktioniert aber ohne Probleme. Hat jemand das Problem auch bzw. sogar eine Lösung?

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 15
533 Mal angesehen

@agnieszka_pohlmann  schrieb:

Hat jemand das Problem auch bzw. sogar eine Lösung?


1) ja

2) nein

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DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Perout
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 15
500 Mal angesehen

Guten Tag,

 

eines vorweg:

Die Übermittlung des Antrags und die Ablage in der Dokumentenablage funktionieren weiterhin.

 

Die Vorschau ist allerdings momentan leider nicht nutzbar (meist begleitet von der Meldung "PDF-Dokument nicht gefunden").

 

Die Behebung des Problems ist für die DATEV Programme 14.1 vorgesehen (Start ab 30.12.)

 

Weitere Information zu Auslieferungszeitpunkten finden Sie hier

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Philipp Perout

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

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hm
Erfahrener
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Nachricht 4 von 15
492 Mal angesehen

Hallo Herr @Philipp_Perout ,

 

hängt der folgende Fehler auch mit dem Problem von @agnieszka_pohlmann zusammen:

 

Erstellung eines elektronischen Einspruches mit einem Dateianhang aus der DMS. In der Vorschau wird der pdf-Dateianhang angezeigt. Anschließend wird der Einspruch über das automatisch erscheinende "DMS-Ablage-Fenster" in der DMS abgelegt.

 

Problem: Wenn ich dieses Einspruch aus der DMS heraus öffne, ist der Anhang nicht mehr vorhanden. Wenn ich den Einspruch "online" über das Prg./Verknüpfung "Kommunikation Finanzverwaltung" öffne, ist der Anhang vorhanden.   

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 15
475 Mal angesehen

Hallo Meyer, 

 

wir haben folgende Entwicklungsvorgaben umgesetzt:
Ein Dokumentenmanagementsystem ist ein zentrales Archivierungssystem. Die Belege und Dokumente sind dort im Idealfall ein Mal zentral archiviert.
Beim Senden von Anlagen mit Ablage in DMS würde die Belege/Anlage doppelt in DMS archiviert werden. Das Vorgehen ist intransparent und benötig auch mehr Speicherkapazität. Die gesendeten Belege können in der Übersicht Anpassungsanträge / Einsprüche über die Vorschau angesehen werden.

 

Wir werden die Nennungen beobachten und die Anforderung ggf. neu priorisieren. Wenn es sich als notwendig zeigt, werden wir den Wunsch zur nächstmöglichen Version umsetzen.

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

 

Birgit Lehner 

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 15
461 Mal angesehen

Hallo Frau Lehner,

es geht dabei nicht um Speicherkapazität und mit Intransparenz hat das m.E. auch nichts zu tun. Es geht vor allem um ein vernünftiges Handling. Wenn ich einen Einspruch eingelegt habe und Anlagen mitgeschickt habe, möchte ich diese schnell griffbereit haben und mir diese nicht wieder mühsam zusammensuchen müssen. Wenn Sie Redundanzen befürchten, würde ja auch eine Verknüpfung zum Originaldokument reichen. Schöner fände ich aber die Dokumente direkt beigefügt.

Ein schönes Wochenende

Karl Schmidt

 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Hallo Frau Lehner,

 

die Anlagen sollten auf jeden Fall in dem DMS-Dokument mit gespeichert werden, in dem auch der Einspruch bzw. die Mitteilung enthalten sind.

 

Belege zu einer Steuererklärungen liegen im DMS in einem Dokument. Das FA fordert nun einzelnen Unterlagen an, so dass nur einzelne Seiten aus diesem Dokument an die Belegnachreichung angehängt werden. Das gleiche gilt ggf., wenn ein Einspruch erfolgt und auch dazu nur einzelne Seiten aus einem Gesamtdokument angehängt werden.

 

Hierfür muss es im DMS nachvollziehbar sein, was das Finanzamt erhalten hat, ohne hier die Anlagen manuell anhängen zu müssen oder dies in der Online-Variante der elektronischen Kommunikation nachgucken zu müssen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

hm
Erfahrener
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Nachricht 8 von 15
443 Mal angesehen

Hallo @Birgit_Lehner ,

 

ich kann mich da @Gelöschter Nutzer und @Uwe_Lutz  nur anschließen. Was ist wenn ich eine pdf-Datei aus einem externen Programm zum Einspruch anfüge. Diese pdf Datei möchte ich dann in meiner lokalen DMS gerne (mit Volltexterkennung) wiederfinden.   

 

Auf wie vielen Hochzeiten soll ich denn noch tanzen..... DATEV-Dokumentenablage, altes DATEV-Saperion-DMS-classic, neues Datev-DMS,  online Anwendung "Kommunikation Finanzverwaltung", Digitale Kommunikation mit Institutionen mit den elektronischen Übermittlungen, Einsprüchen und Anpassungsanträgen, MyDATEV, Meine Steuern? 

 

 

 

theo
Meister
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Nachricht 9 von 15
412 Mal angesehen

Was ist wenn ich eine pdf-Datei aus einem externen Programm zum Einspruch anfüge. Diese pdf Datei möchte ich dann in meiner lokalen DMS gerne (mit Volltexterkennung) wiederfinden. 

 


Beim Einspruch wird kein Beleg abgelegt, bei der Belegnachreichung schon. 

in dubio pro theo
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theo
Meister
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Nachricht 10 von 15
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Ein Dokumentenmanagementsystem ist ein zentrales Archivierungssystem. Die Belege und Dokumente sind dort im Idealfall ein Mal zentral archiviert.
Beim Senden von Anlagen mit Ablage in DMS würde die Belege/Anlage doppelt in DMS archiviert werden.

Im Idealfall würde man wahrscheinlich sagen, füge zum Einspruch Seiten x und y aus Dokument z hinzu.

Weil das mit DMS nicht geht, sieht es in der Praxis doch eher so aus, dass man ein mehrseitiges Dokument mit externer Anwendung öffnet, ein neues Dokument erzeugt und dieses dann zum Einspruch hinzufügt.

in dubio pro theo
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 11 von 15
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@theo  schrieb:

 

Beim Einspruch wird kein Beleg abgelegt, bei der Belegnachreichung schon. 


Wenn das dann bei Belegnachreichung und Einspruch unterschiedlich gehandhabt wird, führt dies nur dazu, dass wieder niemand durchsteigt...

hm
Erfahrener
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Hallo @theo ,

 

aber warum habe ich dann beim elektronischen Einspruch das Feld "Beleg auswählen".

 

hendrikmeyer_0-1607333700308.png

 

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theo
Meister
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Ich verstehe die Frage nicht ganz 🤔

in dubio pro theo
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hm
Erfahrener
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Nachricht 14 von 15
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Hallo @theo ,

Sie hatten geschrieben, dass beim Einspruch kein Beleg abgelegt wird, bei der Belegnachreichung schon.

 

Das ist m.E. das Problem. Wenn der elektronische Einspruch schon die Möglichkeit bietet, einen Beleg hinzuzufügen, und anschließend in einem weiteren Menü die Ablage dieses Einspruches in die DMS vorschlägt, dann verstehe ich nicht, warum nicht auch dieser Beleg (ggf. nochmals) zusammen mit dem Einspruch in der lokalen DMS abgelegt wird.

 

 

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theo
Meister
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Genau. Das sehe ich auch so.

Ich wollte auch eigentlich nur darauf hinweisen, dass die Datev-Programme zur elektronischen Kommunikation sich in diesem Fall ganz unterschiedlich verhalten. Einige legen die Belege im DMS ab, andere nicht. Damit läuft obige Argumentation der Datev dann m.E. ins Leere.

in dubio pro theo
14
letzte Antwort am 07.12.2020 10:57:43 von theo
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