03.12.2020 10:48
Als Steuerberater möchte ich, dass entweder bereits bei der Beschriftung der Belege in DATEV Meine Steuern eine Begrenzung auf eine bestimmte Zeichenzahl eingerichtet wird oder, noch besser, die Zeichenzahl für die Belegnachreichung freigegeben wird(bitte bei der Finanzverwaltung intervenieren :-), um damit erhebliche Nacharbeiten zu vermeiden.
Ein Mandant mit vielen Belegen hat sich die Mühe gemacht, die Belege in DATEV Meine Steuern gewissenhaft ausführlich zu beschriften. Bei dem Versuch, diese Belege jetzt an die Finanzverwaltung nachzureichen, kam der Fehler "Dieser Beleg kann auf Grund seiner Länge des Dateinamens nicht selektiert werden. Seitens der Finanzverwaltung ist die maximale Länge des Dateinamens auf 46 Zeichen beschränkt." Jetzt ändern wir die Beschriftungen.
Hallo Community,
bei der Weitergabe von Belegen aus Digitale Belege Steuern in die Anwendung Belegnachreichung wird die Dateibezeichnung automatisch auf 46 Zeichen (50 Zeichen inklusive Dateiextension) gekürzt.
Der Status der Idea wird somit auf "Umgesetzt" aktualisiert.
Viele Grüße aus Nürnberg
Miriam Heinritzi
DATEV eG
03.12.2020 10:53 zuletzt bearbeitet am 03.12.2020 10:56
Herr Kassner, wird die Länge des Dateinamens nicht vom Programm auf 46 Zeichen gekürzt, wenn mehr Zeichen verwendet wurden?
Ich meinte mich daran erinnern zu können, könnte es aber auch geträumt haben.
Wenn eine automatische Kürzung NUR FÜR DIE Übermittlung erfolgt, wäre dies ja nicht weiter tragisch.
Grade getestet. Wohl doch "geträumt" 😉
04.12.2020 17:42
Hallo Herr @Thomas_Kassner ,
sehr guter Vorschlag, ist mir auch direkt bei meinem ersten Versuch der Belegübermittlung passiert.
Besser wäre es noch, wenn der Dateiname direkt bei der Bereitstellung "angepasst" werden könnte, da manche Bezeichnungen eher für die interne Verwendung als für die Übermittlung an das Finanzamt taugen.
Auch die Begrenzung auf 10 MB macht das Arbeiten nicht einfacher!
05.12.2020 00:12
Moin Herr Kassner
Ich kann dies gut nachempfinden. Die Limitierung auch 46 Zeichen ist natürlich willkürlich. Man kann genauso gut 250 oder 65000 Zeichen erlauben. Es gibt dafür m.E. auch keine wirklichen Grund. Jedenfalls nicht aus programmiertechnische Sicht.
UndsSpeichermäßig, sind 200 Byte kein Kostenfaktor! Auch nicht für die FV. Auch 65000 Zeichen wären nicht wirklich ein Problem ( zumal, man muss den Speicherbereich ja nicht konstant vorgeben, wenn jemand wirklich meint Speicherplatz sparen zu müssen).
Wäre ein Beschwerde wert!
QJ
06.12.2020 14:52
Moin,
mit der Jahreswechselversion 2020/2021 sollen Dateinamen auf die zulässige Länge gekürzt werden:
Viele Grüße
Uwe Lutz
09.12.2020 08:50
Hallo Community,
Ab der DVD 14.1 werden in der Anwendung Belegnachreichung zu lange Dateinamen bei Belegen aus DMS und Meine Steuern automatisch auf die vom Finanzamt zugelassenen Gesamtzeichen gekürzt.
In Digitale Belege Steuern können derzeit Belege, deren Dateiname 46 Zeichen überschreiten, nicht selektiert werden.
Die Anwendung Belegnachreichung öffnet sich trotzdem und Sie können über Belege auswählen, den Beleg erneut auswählen. Die Kürzung des Dateinamens erfolgt dann automatisch in der Anwendung Belegnachreichung.
Wir planen in 2021 für Digitale Belege Steuern die Möglichkeit Belege mit langem Dateinamen übergeben zu können, hierbei wird auch die Eindeutigkeit des Dateinamens sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Meyer
DATEV eG
28.02.2025 07:25
Hallo Community,
bei der Weitergabe von Belegen aus Digitale Belege Steuern in die Anwendung Belegnachreichung wird die Dateibezeichnung automatisch auf 46 Zeichen (50 Zeichen inklusive Dateiextension) gekürzt.
Der Status der Idea wird somit auf "Umgesetzt" aktualisiert.
Viele Grüße aus Nürnberg
Miriam Heinritzi
DATEV eG
28.02.2025 08:46
Das ist ja unfassbar toll. Meine Anregung vom Dezember 2020 wurde bearbeitet! Ich sage bewußt, bearbeitet, den "umgesetzt" wäre etwas anderes. Die Zeichenzahl wurde nicht etwa erhöht, nein, die Bezeichnung wird automatisch gekürzt!
Ich bin begeistert!