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Anzahl der Zeichen freigeben oder definitiv begrenzen

Idee aufgenommen
letzte Antwort am 09.12.2020 08:50:33 von Robin_Meyer
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Thomas_Kassner
Einsteiger
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403 Mal angesehen

Als Steuerberater möchte ich, dass entweder bereits bei der Beschriftung der Belege in DATEV Meine Steuern eine Begrenzung auf eine bestimmte Zeichenzahl eingerichtet wird oder, noch besser, die Zeichenzahl für die Belegnachreichung freigegeben wird(bitte bei der Finanzverwaltung intervenieren :-), um damit erhebliche Nacharbeiten zu vermeiden.

 

Ein Mandant mit vielen Belegen hat sich die Mühe gemacht, die Belege in DATEV Meine Steuern gewissenhaft ausführlich zu beschriften. Bei dem Versuch, diese Belege jetzt an die Finanzverwaltung nachzureichen, kam der Fehler "Dieser Beleg kann auf Grund seiner Länge des Dateinamens nicht selektiert werden. Seitens der Finanzverwaltung ist die maximale Länge des Dateinamens auf 46 Zeichen beschränkt." Jetzt ändern wir die Beschriftungen.

Status: Idee aufgenommen

Hallo Community,

 

Ab der DVD 14.1 werden in der Anwendung Belegnachreichung zu lange Dateinamen bei Belegen aus DMS und Meine Steuern automatisch auf die vom Finanzamt zugelassenen Gesamtzeichen gekürzt.

In Digitale Belege Steuern können derzeit Belege, deren Dateiname 46 Zeichen überschreiten, nicht selektiert werden.

Die Anwendung Belegnachreichung öffnet sich trotzdem und Sie können über Belege auswählen, den Beleg erneut auswählen. Die Kürzung des Dateinamens erfolgt dann automatisch in der Anwendung Belegnachreichung.


Wir planen in 2021 für Digitale Belege Steuern die Möglichkeit Belege mit langem Dateinamen übergeben zu können, hierbei wird auch die Eindeutigkeit des Dateinamens sichergestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Robin Meyer

DATEV eG

5 Kommentare
deusex
Experte
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Herr Kassner, wird die Länge des Dateinamens nicht vom Programm auf 46 Zeichen gekürzt, wenn mehr Zeichen verwendet wurden?
Ich meinte mich daran erinnern zu können, könnte es aber auch geträumt haben.

 

Wenn eine automatische Kürzung  NUR FÜR DIE Übermittlung erfolgt, wäre dies ja nicht weiter tragisch.

 

Grade getestet. Wohl doch "geträumt" 😉

rlueke
Aufsteiger
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Hallo Herr @Thomas_Kassner ,

 

sehr guter Vorschlag, ist mir auch direkt bei meinem ersten Versuch der Belegübermittlung passiert.

 

Besser wäre es noch, wenn der Dateiname direkt bei der Bereitstellung "angepasst" werden könnte, da manche Bezeichnungen eher für die interne Verwendung als für die Übermittlung an das Finanzamt taugen.

 

Auch die Begrenzung auf 10 MB macht das Arbeiten nicht einfacher!

quantenjoe
Erfahrener
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Moin Herr Kassner

 

Ich kann dies gut nachempfinden. Die Limitierung auch 46 Zeichen ist natürlich willkürlich. Man kann genauso gut 250 oder 65000 Zeichen erlauben. Es gibt dafür m.E. auch keine wirklichen Grund. Jedenfalls nicht aus programmiertechnische Sicht.

UndsSpeichermäßig, sind 200 Byte kein Kostenfaktor! Auch nicht für die FV. Auch 65000 Zeichen wären nicht wirklich ein Problem ( zumal, man muss den Speicherbereich ja nicht konstant vorgeben, wenn jemand wirklich meint Speicherplatz sparen zu müssen). 

 

Wäre ein Beschwerde wert!

 

QJ

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

mit der Jahreswechselversion 2020/2021 sollen Dateinamen auf die zulässige Länge gekürzt werden:

 

https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Startschuss-NachDiGal-Eure-ersten-Erfahrungen-Digitale-Belege/m-p/187795/highlight/true#M6321

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Idee aufgenommen

Hallo Community,

 

Ab der DVD 14.1 werden in der Anwendung Belegnachreichung zu lange Dateinamen bei Belegen aus DMS und Meine Steuern automatisch auf die vom Finanzamt zugelassenen Gesamtzeichen gekürzt.

In Digitale Belege Steuern können derzeit Belege, deren Dateiname 46 Zeichen überschreiten, nicht selektiert werden.

Die Anwendung Belegnachreichung öffnet sich trotzdem und Sie können über Belege auswählen, den Beleg erneut auswählen. Die Kürzung des Dateinamens erfolgt dann automatisch in der Anwendung Belegnachreichung.


Wir planen in 2021 für Digitale Belege Steuern die Möglichkeit Belege mit langem Dateinamen übergeben zu können, hierbei wird auch die Eindeutigkeit des Dateinamens sichergestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Robin Meyer

DATEV eG