21.06.2023 11:57
Als Mitarbeiter einer Steuerkanzlei möchte ich ohne Bindung an ein Steuerprogramm digital mit dem Finanzamt kommunizieren können, um Situationen wie die nachfolgend beschriebene zu vermeiden.
Es wird z. B. Einspruch gegen einen Grundsteuerwertbescheid eingelegt. Wir sagen X. Das Finanzamt sagt Y. Wie können wir jetzt auf das Finanzamt antworten? Es besteht keine Möglichkeit, zu diesem Sachverhalt eine “Sonstige Nachricht” anzulegen. Eine Art “Weitere Antwort” zum ursprünglichen Einspruch ist auch nicht möglich.
Weil das nur ein Beispiel ist und solche Situationen sicherlich in Zukunft öfter vorkommen werden, bitte ich um Abhilfe. Es wäre viel vorausschauender gewesen, von Anfang an keine Verknüpfung an ein Steuerprogramm als Voraussetzung zu definieren.
Danke
Hallo in die Runde,
vielen Dank für die vielen Gedanken zum Thema. Es ist im Kontext "Ideen zu DATEV DMS" themenfremd aber ich gebe den Link auf diesen Community-Beitrag intern weiter.
Gerne könnte der Vorschlag hier in die normale Community eingestellt werden: Steuern und Expertisen - DATEV-Community
Beste Grüße - Nicola Teich
21.06.2023 13:35
Unter Digitale Kommunikation mit Institutionen|Elektronische Einsprüche kann man doch unabhängig vom Steuerprogramm einen Einspruch einlegen. Oder hab ich Sie jetzt mißverstanden?
21.06.2023 14:13
@wwinkelhausen Es ging um Korrespondenz zu dem Einspruch, nachdem dieser bereits eingelegt ist. Und das ist auf jeden Fall nicht "hübsch" gelöst.
Man kann die sonstige Nachricht zwar über irgendeine Steuerart anlegen und dies kommt beim FA auch ohne Zuordnung zur Steuerart an - aber eine Kopie für den Mdt. hat dann immer den Bezug zur Steuerart auf dem Protokoll stehen. Und das ist einfach sehr unprofessionell.
22.06.2023 11:43
Da man keine Vorschläge editieren kann -
Man sollte im selben Zug eine Möglichkeit schaffen, solche Nachrichten auch ohne Vorlage einer Steuernummer zu versenden. Steuererklärungen können auch ohne diese Angabe übermittelt werden.
In Baden-Württemberg haben wir immerhin die Möglichkeit, über ein Kontaktformular der Finanzämter Kontakt mit diesen aufzunehmen. Hier muss ebenfalls keine Steuernummer angegeben werden, wenn keine vorhanden ist (z. B. in Fällen von Umzug, Neugründung).
23.02.2024 10:12
Es geht hierbei ja nicht nur um Einsprüche. Ich finde das für die grundsätzliche Kommunikation mit dem Finanzamt gut.
Wenn ich Belege zur UStVA nachreichen will oder irgendein allgemeines Schreiben an das Finanzamt. Jedes Mal über ein Steuerprogramm zu laufen, finde ich nicht so wirklich sinnig.
24.02.2024 19:20
Also den Einspruch für die Grundsteuer ist jederzeit über das GrundsteuerDigital Programm elektronisch möglich.
Dort sind auch sonstige Nachrichten an das FA möglich.
Im DATEV Arbeitsplatz sind doch sonstige Nachrichten mit einem Mausklick ohne Probleme möglich. Im Zweifel immer über die ESt schreiben und im Betreff schreiben um welches Anliegen es geht. Alle elektronisch übermittelten Schreiben werden im FA in der eAkte gespeichert, der MA/SB sortiert dies an die richtige Stelle.
Sollte keine Steuernummer vorhanden sein und keine Leistung angelegt sein, empfehle ich dies kurz über das Kontaktformular zu tun und nach versenden den Text entweder in PDF umwandeln oder ausdrucken.
28.02.2024 12:07
Hallo in die Runde,
vielen Dank für die vielen Gedanken zum Thema. Es ist im Kontext "Ideen zu DATEV DMS" themenfremd aber ich gebe den Link auf diesen Community-Beitrag intern weiter.
Gerne könnte der Vorschlag hier in die normale Community eingestellt werden: Steuern und Expertisen - DATEV-Community
Beste Grüße - Nicola Teich
28.02.2024 14:31
@Nicola_Teich Bitte stellen Sie direkt das ganze Thema dort ein, vielen Dank
29.02.2024 17:23
Guten Tag @xyzmic,
nach Rücksprache mit meinen Steuern-Kollegen werde ich von einer Verschiebung absehen.
Das Thema "Sonstige Nachricht ohne Steuern-Leistung" wurde schon in mehreren Threads in der Community intensiv besprochen (z.B. hier). Es ist bekannt, dass hier etwas getan werden muss. Der Umsetzungszeitpunkt ist aber im Moment offen.
Beste Grüße - Nicola Teich