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DS-GVO Datenschutzgrundverordnung - es wird Ernst ab dem 25.5.2018

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letzte Antwort am 05.06.2021 15:53:03 von metalposaunist
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rahagena
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Das Bayerische Landesamts für Datenschutzaufsicht hat für verschiendene Betroffene zusammengestellt, was die DS-GVO für sie bedeutet, sehr zu empfehlen:

https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Baier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, endlich das KOB Forum kostenlos (gerne ohne Seminarflat) für alle Berufsträger mit Smartcardzugang kostenlos zu öffnen. Eine Diskussion gehört nämlich dort hin und nicht in den öffentlichen Bereich.

Schöne Grüße

Willi Müller

Hallo Herr Müller, hallo IT-Clubberer,

aufgrund o.g. Wunsches in diesem Thread hier eine aktuelle Info zum geschützten KOB-Forum: Es ist jetzt auch im Rahmen des neuen Angebotes "KOB-Netzwerk" nutzbar.

In KOB-Netzwerk außerdem enthalten sind die regionalen Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch. In der aktuellen Runde ist das Thema Datenschutz und die DSGVO eines der Top-Themen für den Austausch von Kanzlei-Organisationsbeauftragten (KOB) und Datenschutz-Experten.

In KOB-Netzwerk sind keine Seminare ("Seminarflat") enthalten.

Das KOB-Paket mit Erfahrungsaustauschen, KOB-Forum und über 50 Seminaren, u.a. zum Thema Datenschutz, kostet weiterhin 49 Euro. Mehr Infos in den DATEV-news oder unter www.datev.de/kob.

Viele Grüße

Tobias Baier

DATEV-Produktmanager und Berater
für Kanzlei-Organisationsbeauftragte (KOB)
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agmü
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Alle Begeisterten Chrome-Browser-User sollten sich diesen Artikel ansehen.

Chrome scannt die lokale Festplatte; sehr bedenklich.

mfg.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
willimüller
Fachmann
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Hallo Frau Knödel,

ich wollte mich bei der Datev über das Thema informieren.

Können Sie die verantwortlichen Kollegen einmal fragen, warum die entsprechende Literatur trotz des Termins 25.05. noch nicht erhältlich ist (Erscheinungsdatum Juni bzw. Mai 2018):

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Viele Grüße

Willi Müller

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Baier.

Danke für den Hinweis (leider habe ich das hier nur zufällig gelesen).

Sind die Themen der Erfahrungsaustausche irgendwo abrufbar? Das würde die Entscheidung einfacher machen.

Schöne Grüße

Willi Müller

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Baier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

anders als beim IT-Club (feste Agenda), besprechen wir im Rahmen der sog. Offenen Runden die tagesaktuellen Themen der KOB-Kanzleien. Jeder kann seine Themen einbringen und die Erfahrungen anderer KOB dazu einholen.

Zusätzlichen haben wir Themenschwerpunkte mit Fachreferenten, die sich die KOB individuell für ihren Erfa wünschen.

Folgend eine Übersicht der gewünschten Themenschwerpunkte der noch ausstehenden Termine der laufenden Frühjahrsrunde

  • Braunschweig, 19. April: E-Steuern - Umsetzung in der Kanzlei
  • München, 19. April: Datenschutz - sicher, aber wie?; Lösungen für Unternehmen
  • Augsburg, 20. April: Datenschutz; DATEV-Marktplatz
  • Frankfurt am Main, 24. April: Datenschutz; Lösungen für Unternehmen
  • Bad Nauheim, 25. April: Kreativitätstechniken - Neue Ideen für die Kanzlei; Lösungen für Unternehmen
  • Leipzig, 25. April: Unternehmen online - Aktuelles und Ausblick, Serviceanwendungen - Mehr Zeit für Produkives
  • Berlin, 26. April: Datenschutz - sicher, aber wie?
  • Ulm, 26. April: E-Steuern - Umsetzung in der Kanzlei; Lösungen für Unternehmen
  • Nürnberg, 27. April: Veränderungsmanagement - Neue Wege gemeinsam meistern; Lösungen für Unternehmen
  • Bad Dürrheim, 3. Mai: Zeit- und Selbstmanagement - Umgang mit Störungen
  • Dortmund, 3. Mai: Komplett offene Runde - kein Themenschwerpunkt
  • Münster, 15. Mai: Effizienz im Lohn - vor und nachgelagte Prozesse digitaliseren
  • Bielefeld, 16. Mai: Unternehmen online - Aktuelles und Ausblick
  • Erfurt, 17. Mai: Konfliktmanagement - Unstimmigkeiten meistern; Unternehmen online - Aktuelles und Ausblick
  • Freiburg, 14. Juni: Effizienz im Lohn, Lösungen für Unternehmen

Nach Auswertung der Fragebögen können wir sagen, welche Themen sich dei KOB jeweils für ihren Erfa-Ort im Herbst gewünscht haben. Wichtig ist uns dabei, dass Sie neben dem Top-Thema auch immer IHR aktuelles Thema einbringen und die Erfahrungen anderer KOB dazu einholen können. Der Austausch zwischen den Teilnehmern steht dabei immer im MIttelpunkt.

Viele Grüße,

Tobias Baier

DATEV-Produktmanager und Berater
für Kanzlei-Organisationsbeauftragte (KOB)
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liess
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Die Hinweise der Datenschutzbehörden sind sehr allgemein, mit Konkretem hängen wir in der Luft...

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liess
Einsteiger
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So wie meine Recherchen ergeben haben, muss in der Tat jede Kanzlei ihr (Datenschutz-)Rad neu erfinden - das ist lästig und mühsam, wir können/müssen uns dafür zwei Wochen "Urlaub" eintragen und diesen dafür nutzen - Augen auf bei der Berufswahl (als Kanzleiinhaber ist man selbst und ständig; und der Aufwand für die korrekte Umsetzung des DS ist fast gleich hoch, egal ober man eine kleine oder große Kanzlei ist - bzw. in der kleinen ist er größer, weil man da alles alleine machen "muss" - schon aus finanzieller Hinsicht lohnt da keine externe Beauftragung).
Ich befürchte, wir bekommen - schon gar nicht fristgerecht - keine allgemein nutzbaren "Vorlagen" bzw. "Muster".
Bezüglich der Dokumentation der Umsetzung der DS-GVO werde ich

  • in meinem Datenschutzleitfaden (den ich neu erstelle - da muss auch jeder für seine Kanzlei selbst machen, da jeder andere Arbeitsweisen in organ. und techn. Hinsicht hat) beim Thema Datev auf die Datenschutz-Steckbriefe und die Leistungsbeschreibungen der von mir genutzten Programme verweise,
  • meine AAB ändern (das habe ich erfolgreich schon getan - darin habe ich einen langen Punkt mit allgemeinen Informationen zum DS aufgenommen, das sollte aus meiner Sicht genügen),
  • die AAB werde ich jedem Mandanten mit ein paar weiteren, konkreteren Infos zum DS schicken und eine Annahmeerklärung unterzeichnen lassen.
  • Bzw. mit Mandanten, mit denen es noch keine schriftlichen Aufträge gibt, schließe ich diesen nun und dazu gehören auch die neue AAB. Die Aufträge sind die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und -Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. b bzw. c DS-GVO), dazu bedarf es aus meiner Sicht keiner weiteren Einwilligung durch den Mandanten (eigene Grundlage nach Buchst. a).

Viel "Spaß" jedem in seinem "DS-Urlaub"...

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wittrachuba
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Wer Pro Check nutzt, kann sich von der DATEV ein Paket mit Checklisten für die Datenschutz-Dokumentation bestellen. Die sind sehr hilfreich, teilweise mit Beispielen und sehr vielen Hintergrundinfos bestückt. Kostet natürlich.....aber spart viel Zeit. Man bekommt auch noch eine Online-Beratung dazu.

bfit
Meister
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Hallo,

hätten Sie eine Artikelnummer für mich? Ich habe schon mal im DATEV-Shop danach gesucht, finde aber nichts.

Vielen Dank im Voraus.

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schwettscher
Beginner
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Hallo,

eine Artikelnummer gibt es im DATEV-Shop dazu nicht.

Es handelt sich dabei um eine Datenschutz-Dokumentation von DATEV.

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Hierüber gibt es weitere Informationen und auch eine Leistungsbeschreibung.

Am besten eine E-Mail schreiben.

Ariane Schwettscher

DELTA Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bad Segeberg
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bfit
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Vielen herzlichen Dank!

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andreashofmeister
Allwissender
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Danke!, Mail ist raus!

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Gelöschter Nutzer
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Sehr geehrter Herr Baier,

vielen Dank für diese Übersicht. Ich überlege auch, an KOB Seminarer teilzunehmen. Leider wird in Köln erst im November wieder ein Seminar angeboten. Gibt es die Möglichkeit, einen Gastzugang für das KOB Forum zu erhalten, um den Mehrwert gegenüber der normalen Community feststellen zu können?

Viele Grüße aus Köln

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rahagena
Meister
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Eine weitere sehr gute Seite zu dem Thema haben wir vom Deutschen Anwaltsverein: https://anwaltverein.de/de/praxis/datenschutz

U.a. gibt es dort eine Muster - Datenschutzerklärung für eine Anwalts-Website. Das lässt sich für Steuerberater genauso verwenden.

Für Verwender: Es fehlt ein Hinweis auf Google Maps

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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wkoerdel
Einsteiger
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Soll denn jeder Steuerberater das Rad neu erfinden?

Ich erwarte einfach eine komplette und rechtssichere Lösung.

Ob von Datev oder dem Steuerberaterverband oder der Steuerberaterkammer ist mir egal.

Auch wenn es 100 € kosten sollte.

Ich will mir kein Buch mit den Gesetzen und Vorschriften kaufen.

Ich will zu keinem Seminar gehen, ob vom Verband oder Datev.

Die Steuerberaterkammer bietet kostenlose Seminare Ende Juni an.

Für ein Gesetz, das es seit zwei Jahren gibt.

Eine Lösung, die ich einfach in die Dokumentenorganisation kopiere, ausdrucke, abhefte und jedem Mandant das erforderliche Formular gebe.

Gruß Werner Kördel

steuerlotse
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Oh ja, ich würde auch gern wissen was und wie ich da bestellen kann ...

Danke für Ihre Hilfe Frau Witt-Rachuba

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Baier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo StB Köln,

ein Gastzugang zur geschützten Gruppe "KOB helfen KOB" ist leider nicht möglich.

Wir bieten Ihnen jedoch an, einmalig als Gast an einem KOB-Erfahrungsaustausch Ihrer Wahl teilzunehmen. Hier können Sie u.a. die Erfahrungen der Teilnehmer mit der KOB-Community einholen.

Da die Frühjahrsrunde gerade zu Ende geht, käme tatsächlich zeitnah nur Bielefeld am 16. Mai in Frage - wissend, dass es wohl nicht gleich um die Ecke ist.

In Düsseldorf sind wir am 13. September.

Viele Grüße

Tobias Baier

DATEV-Produktmanager und Berater
für Kanzlei-Organisationsbeauftragte (KOB)
andreashofmeister
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Sehr informatives und hilfreiches Seminar dazu:

Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis - DS-GVO im Lohnbüro mit DATEV umsetzen

Artikelnummer/Bestellnummer: 78065.0013

Viele Praxisfälle. Sich super ergänzende Dozenten!

t_r_
Allwissender
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Kann ich voll zustimmen. War gestern dort.

andreashofmeister
Allwissender
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Wahrscheinlich nachmittag in D´dorf?

Gut, nicht wahr? Vor allem mal gute Umsetzungshinweise.

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t_r_
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Ja, genau. Warst Du vormittags da?! Wenn ja, schade...knapp verpasst.

Ja, ich fand es sehr interessant, mit nützlichen Tipps, lustigen Beispielen, leider einem sehr verstörenden Thema, aber überhaupt nicht trocken vorgetragen. Ich habe natürlich Herrn Beck auch noch mal wegen der "nur" Lohnbuchhaltung durch einen Steuerberater gefragt und er ist der Ansicht, auch als herrschende Meinung, dass ein Steuerberater in der Regel dabei kein Auftragsbearbeiter seien kann.

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andreashofmeister
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Ich habe natürlich Herrn Beck auch noch mal wegen der "nur" Lohnbuchhaltung durch einen Steuerberater gefragt und er ist der Ansicht, auch als herrschende Meinung, dass ein Steuerberater in der Regel dabei kein Auftragsbearbeiter seien kann.

Na die Frage musste er morgens schon mal einem Herren in der hinteren Reihe beantworten.

Von daher hat sich das "KOB-Seminar" schon gelohnt....

Hier noch ein kleiner Hinweis: DATEV.de/Barcamp

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rahagena
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Gibt es auch online für alle, denen die Termine des Vortrags nicht so gut passen: https://shop.teletax.de/start/teletax-datev/pg-teletax-dialogseminare-online/pg-teletax-dialogseminar-online-arbeitsrech…

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heitschmidt
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Werte Frau Knödel,

das Dokument richtet sich an Auftragsverarbeiter - StB sind aber gerade keine Auftragsverarbeiter, wenn ich die Informationsflut zum Thema richtig gefiltert habe.

Beste Grüße

H. Heitschmidt

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Für mich steht ein ganz wesentlicher Punkt in Verbindung mit der praktischen Sichtweise und des Risikos des Datenschutzes und der Rechte der betroffenen Personen auf dem Tableau: Das Identifizieren und Löschen nicht benötigter Daten.

Insbesondere sehe ich hier die (praktische) Schwierigkeit bei den DATEV-Stammdaten. Angaben zum Geburtsdatum, Kindern, Geschlecht, Religion, Bankverbindung etc. gehören ggf. nicht zu den Daten, die aus eigenem Schutzbedürfnis oder übergeordneten Gesetzen bei z.B. inaktiven Mandanten aufbewahrt werden müssen/sollten. Diese sollten dann - je nach Entscheidung des Berufsträgers - gelöscht werden!

Nur wie? Sollen die Angaben bei jedem einzelnen Mandanten in den Stammdaten gelöscht werden? Wo ist das Tool der DATEV und somit die praxisnahe Umsetzung?

heitschmidt
Fortgeschrittener
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Werter Herr Kolberg,

im Moment sieht es nach meinen Recherchen immer noch nicht danach aus, dass man irgendwo Hilfestellung mit Mustern bekommt. Einen - wenn auch nicht sehr weitführenden - Eindruck von den notwendigen Dokumenten kann man immerhin z. B. unter https://www.dstv.de/fuer-die-praxis/arbeitshilfen-praxistipps finden. Das Gelbe vom Ei ist das nun auch noch nicht. Das kann man dann vielleicht noch ergänzen durch die Dokumente der DATEV zum Stichwort "Datenschutz-Steckbrief" für die einzelnen Anwendungen (beispielhaft LODAS).

Hilfreich kann aber auch sein, sich die Ideen der anderen mal anzuschauen. Die international tätigen WPgs liefern hier mit den eigenen Datenschutzerklärungen auf den Websites zumindest einmal Anregungen, wie das inhaltlich gestaltet werden könnte (https://www.pwc.de/de/rechtliche-hinweise/datenschutzerklaerung.html ; https://home.kpmg.com/de/de/home/misc/privacy.html ; https://www2.deloitte.com/de/de/footerlinks1/privacy.html?icid=bottom_privacy )

Viel Spaß weiter als Erfinder

H. Heitschmidt

liess
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Ich "erfinde" auch gerade das Rad der Verfahrensdok. in Sachen Datenschutz "neu", und in Sachen "Muster" und Vorlagen findet immerhin der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten, dass man mit den Datev-Datenschutz-Steckbriefen arbeiten "darf".
Frägt sich nur, wie das Kollegen/Innen in der Praxis machen: Würde man die Inhalte aller Datenschutz-Steckbriefe in einen kanzleiseitigen "Datenschutz-Leitfaden" einbinden, für alle Datev-Programm-Module, würde ja ein dickes "Buch" bzw. eine Riesendatei entstehen?! Kann man nicht einfach auf die Steckbriefe verweisen? Könnte es nicht ausreichen, alle genutzten Programmbausteine zu benennen und auf die Datev-DS-Steckbriefe zu verweisen? Muss man die alle extra abspeichern oder kann man erwarten, dass der DS-Behörde im Ernstfall der Zugriff darauf reicht?

rahagena
Meister
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Auch bei den vermeintlich Großen kann man sich nicht auf eine saubere Umsetzung verlassen: So hat die KPMG Google Analytics ohne die "Anonymize IP"-Funktion eingebunden, was datenschutzrechtlich schon seit langem unzulässig ist...

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
agmü
Meister
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Sehr geehrter Herr Heitschmidt,

wie kommen Sie darauf, dass StB - generell - keine Auftragsdatenverarbeiter seien?  Sobald Sie für Ihren Mandanten die Lohnbuchhaltung machen, werden Sie nach meiner Lesart des Art. 28 DSGVO zum Auftragsdatenverarbeiter, der ggf. seinerseits die DATEV als "Subauftragsdatenverarbeiter" einschält.  Zumindest in der Lohnbuchhaltung verarbeiten Sie für den Mandanten die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter. Selbst in der "normalen" Buchhaltung, wenn etwa ein MA über einen Firmenwagen verfügt kommen Sie mit personenbezogenen Daten Dritter, die Sie vom Mandanten für die Buchhaltung benötigen in Kontakt und müssen diese "verarbeiten".

Ich wäre daher bis, die ersten belastbaren Entscheidungen veröffentlicht sind, etwas vorsichtig bei der Annahme dass keine Auftragsdatenverarbeitung vorliegt.

mit freundlichen Grüßen

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 05.06.2021 15:53:03 von metalposaunist
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