Vielleicht hat jemand hier ja positive Erfahrungen mit Grundsteuer-digital gemacht, aber ich bin ziemlich frustriert:
Auf der Roadmap habe ich heute gelesen, dass seit heute Daten aus der Beratungsliste "Grundsteuerrelevante Daten eingelesen werden können:
Also schnell mal ins Portal und Grundstück hinzufügen gewählt.
Wählt man den Datev-Import geht folgendes Fenster auf:
Erste Zweifel: eine PDF-Datei der Art Datev-ESt? Was auch immer das sein soll!
Naja, kurz die Beratungsliste als PDF-Datei auf der Festplatte gespeichert und Dateien Wählen angeklickt.
Aber jetzt sucht das Programm nur nach rich-text-Dateien. PDF-Dateien werden gar nicht als Auswahl angeboten.
Nur der Vollständigkeit halber: Versuche ich trotzdem eine PDF-Datei hoch zu laden, erhalte ich die Fehlermeldung "invalidfiletype!:
Na gut, immerhin kann man Daten hochladen...
Die Ergebnisse sind aber sehr unterschiedlich und folglich enttäuschend. Während einmal die genaue Adresse erkannt und korrekt eingetragen wird, Während bei einem Grundstück Straßenname und Hausnr. erkannt und in die betreffenden Felder eingetragen werden, wird bei einem anderen Grundstück der Straßenname als Bestandteil der Hausnummer interpretiert und in das Feld "Hausnr." mit übernommen. Bei Zusätzen zu den Hausnummern (z. B. 8a) kann es dazu kommen, dass in das Feld Hausnr. nur der Zusatz "a" eingetragen wird, der Rest der Hausnummer steht im Feld "Straßenname".
Das Einheitswertaktenzeichen wurde - obwohl vorhanden - in keinem Fall eingelesen.
Bei 2 Grundstücken, die beide in München liegen, wurde nur bei einem das Bundesland erkannt. Beim anderen Grundstück musste das Bundesland von Hand eingetragen werden.
Auch wenn das Grundstück in der ESt-Erklärung zu 100% dem Steuerpflichtigen zugeordnet wird, werden in Grundsteuer-digital beide Ehegatten als Eigentümer ausgewiesen.
Alles in allem sind der Kontrollaufwand und die manuellen Nacherfassungen so hoch, dass ich befürchte, dass es schneller geht, die Daten von vornherein per Hand zu erfassen. Ein derart blamables Ergebnis der Datenübernahme kann ich jedenfalls keinem Mandanten zumuten.
Kein Mandant wird auch nur das geringste Verständnis dafür haben, dass wir ihm einen Zugang zum Mandantenportal freischalten, dort Daten zur Verfügung stellen, verbunden mit der Bitte die Daten zu prüfen, zu korrigieren und zu ergänzen, wenn diese Daten zum überwiegenden Fall falsch sind oder sogar fehlen, während in seiner Einkommensteuererklärung die Daten korrekt enthalten sind. Spätestens wenn er von uns eine Rechnung erhält wird sich der Mandant fragen, wofür er uns ein Honorar zahlen soll, wenn er die meiste Arbeit selbst gemacht hat, nur weil die Mitarbeiter der Steuerkanzlei noch nicht einmal in der Lage sind, Daten aus der Einkommensteuererklärung richtig "abzuschreiben".
Kategorie "GrundsteuerDigital" nachträglich ergänzt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@dprobst schrieb:
Ein derart blamables Ergebnis der Datenübernahme kann ich jedenfalls keinem Mandanten zumuten.
Ich nehme da GrundsteuerDigital nicht in Schutz aber wie bescheuert ist das alles in Deutschland 🇩🇪, wo man digital vorliegende Daten mittels OCR von einer PDF wieder auslesen muss 🤔? Oder liegen wichtige Daten in Deutschland wirklich noch nur auf Papier vor? Klar, dass das vor die Wand fährt. Vielleicht nicht so stark wie in den Beispielen aber sich auf KI zu verlassen, wo die Daten doch sicher irgendwo digital in Datenbanken liegen, die man theoretisch abfragen könnte und man dann nur Daten aus Zelle A nach B kopieren müsste?!
So als wenn man statt eines QR-Codes zur Überweisung den vorausgefüllten Überweisungsträger abfotografiert und KI die Zahlen auslesen muss. Kann klappen; muss nicht. QR-Code Daten liegen zu 100% in 0 und 1 schon vor.
Da hat der Staat ebenso versagt. Man kann zwar wohl andere Datentöpfe anzapfen aber auch das fühlt sich eher nach laufen lernen in Deutschland an.
Aber was soll man schon erwarten? Smalltalk: Guten Morgen, Guten Tag, Guten Abend, Gute Nacht
Das viel schlimmere: Der Vorgang muss nach der ersten Feststellung in Zukunft alle 7J gemacht werden. Habe ich Hoffnung, dass in in 7J besser läuft? Leider nicht. Dann geht es los, wie man ggf. die Daten exportieren kann, weil man dann 7J für GrundsteuerDigital / SmartGrundsteuer zahlen muss, obwohl man's nicht mehr exzessiv braucht? Oder wie stellt man einen Systemwechsel sicher, wenn man doch auf eine bisher noch unbekannte Lösung umsteigen will? Fängt man wieder von 0 an? 7J sind eine **bleep** lange Zeit im Bereich IT.
@metalposaunist schrieb:@dprobst schrieb:
Ein derart blamables Ergebnis der Datenübernahme kann ich jedenfalls keinem Mandanten zumuten.
Ich nehme da GrundsteuerDigital nicht in Schutz aber wie bescheuert ist das alles in Deutschland 🇩🇪, wo man digital vorliegende Daten mittels OCR von einer PDF wieder auslesen muss 🤔?
Man kann leider alles noch toppen: Tatsächlich liegen die Daten im Datev-Einkommensteuerprogramm bereits in strukturierter Form vor. Datev erzeugt daraus eine Auswertung. Grundsteuer-digital behauptet zwar eine PDF-Datei einlesen zu wollen. Wenn man dann aber die Auswertung aus Datev als PDF-Datei exportiert um sie dann wieder in Grundsteuer-digital zu importieren, erhält man eine Fehlermeldung "invalidfiletype".
Also die Vorgehensweise sieht so aus:
@metalposaunist schrieb:7J sind eine **bleep** lange Zeit im Bereich IT.
Nicht nur in der IT sind 7 Jahre eine lange Zeit. Ich hoffe doch, dass ich in den nächsten 5-7 Jahren den Generationenwechsel durchführen kann 😁
Mir würde es schon reichen, wenn die Ämter wenigstens die dort vorhandenen Daten in irgendeiner digital auswertbaren Form zur Verfügung stellen würden, in einer Datei anstatt auf Papier (oder noch besser: zusätzlich zu Papier).
Es macht mich immer wieder fassungslos, wenn man Daten auf Papier erhält, sie ausdrucken, scannen und per OCR wieder auslesen soll, um sie dann letztendlich sicherheitshalber wieder händisch in irgendwelche unübersichtlichen Bildschirmmasken einzutragen.
Sämtliche Daten, die auf irgendeinem Blatt Papier stehen, stammen ja aus irgendeiner Datensammlung/irgendeiner Datenbank.
Warum also nicht einfach das in eine Datei speichern, was man hat, ohne Rücksicht auf die Optik, auf die Schriftart, auf das Logo oder auf anderes störendes Beiwerk. Und wer es nicht digital verwenden kann, der soll es eben analog/von Hand verarbeiten.
Dieses unsägliche Gewürge mit den relativ wenigen Rohdaten macht mich wütend.
Es ist pure Lebenszeitvernichtung !
Im Übrigen verlasse ich mich lieber auf die ursprünglichen Rohdaten der Ämter als auf die Anlagen in der ESt-Erklärung, die ja anscheinend nur per OCR herausgelesen werden können.
Das ist wie eine Krawatte von einem Roboter binden zu lassen
Laut Roadmap für Grundsteuer-Digital wurde der Export grundsteuerrelevanter Daten auf heute verschoben. Allerdings konnte das wohl "früher" umgesetzt werden. Cool. *Zwinkersmiley*.
Nicht so cool ist tatsächlich die Umsetzung. Ich muss gestehen ich habe die Beiträge hier gelesen und erst nicht glauben können, was ich da las. Ich habe es soeben selbst getestet und finde einfach keine Worte, die meiner Enttäuschung adäquat Ausdruck verleihen.
Die Anzahl an Klicks, die es braucht, ist viel zu hoch. Das Ergebnis: mangelhaft. In der exportierten .rtf ist der Einheitswert drin, in den "eingelesenen" Daten in Grundsteuer-Digital nicht mehr. Was soll man da noch sagen?
@lukasklein schrieb:
Die Anzahl an Klicks, die es braucht, ist viel zu hoch.
Gut, das zieht sich ja durch nahezu alle DATEV Anwendungen so durch 🖱. Und da DATEV die Mehrheit über 51% hält ... da bleibt sich DATEV treu.
Aber auch hier: Der ASR als weiteres Beispiel hätte von Anfang an durchbuchen können müssen aber DATEV will seinen Genossen nicht zu viel zumuten und man muss erstmal Vertrauen in diese Lösung setzen, sodass man manuell alles bestätigen musste und damit weiß: ohja, das funktioniert wirklich.
Wir ticken anders: Wir wollen von Anfang an zu 100% Automatismus und prüfen dann, ob's passt. Ich vertraue jeder Lösung von vorn herein und stellt sich dann heraus, das ist doof, ist das Vertrauen weg und ich suche eine andere Lösung. Fast 1:1 mit Deiner Beschreibung @lukasklein zu vergleichen.
... bisher ist mir in "GrundsteuerDigital" das Datenfeld "Einheitswert" noch nicht über den Weg gelaufen ...
... vermutlich bin ich beim "Präparieren" des "obskuren Objekts des Begierde" noch nicht bei den 'Innereien' angekommen.
Spielt denn der "Einheitswert" noch irgendeine Rolle ?
Ich ging/gehe davon aus, dass der bisherige "Einheitswert" vollständig durch den neuen "Grundsteuerwert" ersetzt wird, der aber nicht aus dem Einheitswert hervorgeht
Apropos "viele Klicks" :
Ist es heute im SocialMedia-Zeitalter nicht immer genau das Ziel, möglichst viele Klicks zu generieren ? 😎😉
@vogtsburger , ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meinte das Einheitswertaktenzeichen. mea culpa.
@lukasklein schrieb:@vogtsburger , ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meinte das Einheitswertaktenzeichen. mea culpa
Ein Schreibfehler? Das kann passieren.
Fino immerhin präsentiert in der Roadmap stolz, dass in Kürze auch Daten aus der "Anlage V+V" importierbar sein werden.
Wo bekomme ich jetzt nur diese Anlage her? Hat jemand eine Idee, wo dieses Formular zum Download steht? Muss man die Daten von Hand eintragen oder kann man die importieren (vielleicht von Grundsteuer digital 😉)?
@dprobst, das Wichtigste in Kürze:
Ich sage bewusst einlesen lassen, da die Datei scheinbar per OCR nacherfasst wird. Seien Sie deshalb vorsichtig und kontrollieren Sie die Daten.
VG
Ich stimme Ihnen zu: Daten auszulesen, nur damit sie na anderer Stelle wieder manuell eingegeben/eingescannt werden hat wirklich nichts mit Digitalisierung zu tun.
Es muss doch möglich sein, strukturierte Daten von einer Anwendung direkt an eine andere Software weiter zu geben, ohne dass man manuell eingreifen muss:
Datenübernahme Grundsteuer digital
Und jetzt landen wir im Zeitalter der KI doch wieder in der digitalen Steinzeit. Das ist doch nur noch traurig.
@lukasklein Die Vorgehensweise kenne ich (s. o.) mir ging es um die Bezeichnung "Anlage V+V". Die gibt es nämlich nicht. Ich kenne nur eine Anlage V.
@dprobstSie haben vollkommen Recht. Sie sind ja auch derjenige, der diesen Thread erstellt und eine Vorgehensweise präsentiert hat. Da war ich nicht auf der Höhe, Entschuldigung.
@dprobst ,
ich vermute, dass man den Programmierern die korrekte Bezeichnung der "Anlage V" nicht mitgeteilt hatte.
Man hätte auch einfach eine Handgeste verwenden können, wie damals der Deutsche Bank-Chef Ackermann 😎
😂🤣
Hallo DATEV-Community,
ich möchte gerne von Seiten GrundsteuerDigital einen kurzen Überblick über die Möglichkeit der Übernahme von Daten aus den DATEV ESt Programmen geben:
Die GrundsteuerDigital Lösung bietet 2 Wege, welche für den Import zur Verfügung gestellt sind/werden:
1. Übernahme von strukturierten Daten über die Liste "grundsteuerrelevante Daten", welche Sie als rtf-Export aus der DATEV ESt exportieren und anschließend in GrundsteuerDigital importieren können.
2. Übernahme von Daten aus dem Formular Anlage V (pdf-Datei) bei Import durch eine sogenannte OCR-Erkennung.
Aktuell ist die Funktion 1 durch uns freigegeben worden. Die Funktion 2 befindet sich in abschließenden Tests.
Leider sind uns bei der Importmöglichkeit der strukturierten Daten (Szenario1) Fehler unterlaufen, die sich auch in Ihren Beiträgen wiederfinden. Hierfür möchte ich mich entschuldigen.
Wir arbeiten gerade intensiv an der Behebung der Fehler, so dass der Import der strukturierten Daten schnellstmöglich fehlerfrei erfolgen wird.
Das Release ist noch für diese Woche geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Natürlich ist uns allen bewusst, dass auch Ihre Tätigkeit unter erheblichem Zeitdruck steht. Aber als Steuerberater haben wir hier eine Masse an Daten zusätzlich zum Tagesgeschäft zu bewältigen und freuen uns über jede Erleichterung und ärgern uns natürlich auch über jede zusätzlich notwendige Tätigkeit, die uns Zeit kostet.
Hallo Herr Vos,
die RTF Datei können wir nun problemlos importieren. Allerdings wird das Einheitswert-Aktenzeichen nicht mit übernommen.
Des Weiteren wird automatisch bei jedem Grundstück als Art "unbebautes Grundstück" hinterlegt, obwohl in der Datei "Bebautes Grundstück" angegeben ist.
Gibt es da schon Lösungsansätze ?
Einfach und kostengünstig die Grundsteuer ermitteln lassen:
Ich weiss gar nicht, was ich sagen soll. Im Steuerberaterportal wird jetzt vollmundig die Möglichkeit des Imports der Beratungsliste bekanntgegeben. Aber tatsächlich sind die Fehler immer noch da !!!
Bei der Eingabe der Miteigentumsanteile einer Eigentumswohnung (z. B. 15,92/1000 fällt auf, dass man zwar den Zähler korrekt eingeben kann, beim speichern werden aber einfach die Nachkommastellen abgeschnitten (gespeichert wird 15/1000).
Die Zuordnung zum Eigentümer stimmt immer noch nicht (Grundstück gehört zu 100% der Ehefrau, Zuordnung erfolgt zu 100% beim Ehemann).
Die Stammdaten der Ehefrau werden offensichtlich nicht von Datev übernommen, sondern müssen komplett manuell eingegeben werden.
Ist das wirklich euer Verständnis von Digitalisierung und Arbeitserleichterung?
Langsam frage ich mich, wofür Ihr eigentlich Geld von verlangen wollt?!?
UNS LÄUFT DIE ZEIT DAVON !!!
...und welchen Sinn macht das Eingabefeld "Komplexität der Feststellungserklärung" ? Erspart euch doch um Himmels willen derartigen Unfug. Konzentriert euch auf wichtige Dinge!!!!
Hallo @dprobst ,
vielen DANK für Ihre Hinweise auf die ich nachfolgend gerne eingehen möchte.
Die Importmöglichkeiten für das Dokument "Grundsteuerrelevante Daten" also die von Ihnen angesprochene *.rtf Datei wurden korrigiert und teilweise bereits released. Ich gehe davon aus, dass wir heute Abend den finalen Release freigeben werden.
Tatsächlich erhalten wir über die Schnittstelle der DATEV ausschließlich die Adressatendaten des Adressaten, der direkt dem Mandanten zugeordnet ist. Die Daten der Ehefrau sind nicht Bestandteil der Basisdaten online Schnittstelle. Wir haben allerdings eine Möglichkeit geschaffen, so dass Sie die Grundstücke der Ehefrau und des Ehemannes unter einer Mandantennummer abbilden können.
Weitere Informationen finden Sie dazu in unserem Hilfecenter.
Noch eine Anmerkung zum Feld "Komplexität der Feststellungserklärung":
Dieses Feld ist auf vielfachen Wunsch von Kanzleien eingebaut worden. Die Kanzleien möchten hierüber die Fälle an bestimmte Sachbearbeiter delegieren, daher ist es auch filterbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
@ChristianVosfino Damit ist leider nur ein Teil meiner Fragen beantwortet. Die Probleme werden aber noch immer mehr.
Ich habe heute versucht über das Mandantenportal die Ehefrau als "abweichenden Eigentümer" anzulegen.
Also man setzt den Haken bei "Abweichender Eigentümer", gibt die Daten der Ehefrau ein, klickt auf Speichern, erhält eine Erfolgsmeldung UND ....
... die Daten, die man soeben eingegeben hat, sind weg !!! futschikato, verschwunden, verdunstet, verpufft, was auch immer.
Wann kann man den die Übersicht Grundsteuerrelevanten Daten aus der GuE nach Grundsteuer Digital übernehmen? Ich habe heute mit meiner Chefin als Musterfall die Erklärung für Ihr Mietshaus das Sie mit Ihrem Mann als Grundstückgemeinschaft hat bearbeitet. Als wir zum Punkt "Liste der grundstücksrelevanten Daten aus Datev hochladen" gekommen sind, lies sich diese in der GuE erzeugte Liste nicht hochladen, da diese angeblich fehlerhaft ist. Spasseshalber zum Testen ein V+V Objekt eines Mandanten aus der ESt gewählt und diese konnte problemlos hochgeladen werden.
Hallo @glasi ,
wir (fino taxtech und DATEV) haben den Import der Beratungsliste aus DATEV GuE (Gesonderte - und einheitliche - Feststellung) nach fino GrundsteuerDigital soeben nachgestellt. Tatsächlich funktioniert der Import von Beratungslisten aus GuE aktuell nicht.
@ChristianVosfino oder ich melden uns, wenn der Import funktioniert.
Die Inhalt der DATEV Beratungsliste sind korrekt. D. h. als aktueller Workaround bleibt, die entsprechenden Werte manuell zu erfassen.
Der Import von Beratungslisten aus DATEV Einkommensteuer (Anlage V oder Anlage L) funktioniert.
Viele Grüße
Bernd Meyer
@Bernd_Meyer schrieb:Hallo @glasi ,
wir (fino taxtech und DATEV) haben den Import der Beratungsliste aus DATEV GuE (Gesonderte - und einheitliche - Feststellung) nach fino GrundsteuerDigital soeben nachgestellt. Tatsächlich funktioniert der Import von Beratungslisten aus GuE aktuell nicht.
...
Der Import von Beratungslisten aus DATEV Einkommensteuer (Anlage V oder Anlage L) funktioniert.
Viele Grüße
Bernd Meyer
@Bernd_Meyer @ChristianVosfino
in der Beratungsliste aus Einkommensteuer sind auch die Grundstücke aufgeführt, die als Wohnadresse des Mandanten erfasst sind. Allerdings können nur Grundstücke aus der Anlage V nach Grundsteuer digital importiert werden. Heisst das, dass die privaten Wohngrundstücke aller Mandanten manuell erfasst werden müssen?
Ich hoffe, dass meine Befürchtung nicht zutrifft!!!
Guten Morgen @dprobst ,
die privaten Wohngrundstücke der Mandanten müssen nicht manuell erfasst werden, allerdings ist eine automatische Übernahme aus der Beratungsliste "Grundsteuerrelevante Daten" aus unserer Sicht nicht sinnvoll.
Begründung:
In der Beratungsliste "Grundsteuerrelevante Daten" ist oben die private Adresse des Mandanten aufgeführt (s. Anlage), welche in der Einkommensteuer im Mantelbogen ESt1A eingetragen wird.
Ob es sich hierbei um Eigentum handelt, oder der Mandant in einer angemieteten Wohnung lebt ist aus der ESt nicht entnehmbar.
Um die Erfassung des privaten eigenen Grundstücks des Mandanten zu vereinfachen, haben Sie in GrundsteuerDigital bei der Anlage eines Grundstücks die Möglichkeit die Daten des Mandanten mit einem Klick zu übernehmen.
Hierbei beziehen wir uns auf die private Adresse, welche über den DATEV-Import aus den Stammdaten der DATEV-Anwendungen in GrundsteuerDigital importiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
Gefunden !
Diese Lösung ist wirklich super!
Schöner wäre es zwar, wenn diese Option auch bei den Stammdaten des Mandanten angeboten wird, denn die Stammdaten des Mandanten überprüfen wir nach Übernahme aus Basisdaten online ohnehin nochmals kurz auf Aktualität. Aber wichtig ist, dass es diese Funktion überhaupt gibt.
Hallo zusammen,
eine vielleicht banale Frage: ich bekomme die Anlage V aus ESt nur im DOC Format raus:
ich kann zunächst bei der Ausgabe zwischen pdf oder Word/RTF auswählen, aber wenn ich den Weg Word/RTF gehe, dann habe ich beim Speichern nicht mehr die Möglichkeit ein RTF zu erstellen.
Mein Versuch, das DOC dann zu öffnen und als RTF zu speichern scheitert beim Import in GrundsteuerDigital: "ungültiges Dokument".
Weiß jemand von euch wo der Fehler liegt beim Export? DATEV Ausgabeeinstellungen im Hintergrund? Irgendwas mit Office?
Danke euch!
Hallo,
beim Import der Beratungslisten "Grundsteuerrelevante Daten" aus der DATEV GuE nach GrundsteuerDigital habe ich in der rtf. Datei die Bezeichnung "ESt 1 B" in "ESt 1 A" und die Zeile "Bezeichnung der Gesellschaft...." in "Name" geändert. Dann funktioniert der Import.
Viele Grüße
Hallo Renee, leider habe ich beim Mandanten keine GuE sondern nur ESt.
Bei GrundsteuerDigital heißt es auch konkret: "aus DATEV ESt hochladen".
Dort sollte es laut anderen Anleitungen/Kommentaren die Anlage V sein. Jedoch schaffe ich es nicht diese als rtf zu exportieren.
Eine Umwandlung in RTF wird auch nicht genommen, und als PDF heißt es auch "ungültiges Format" (wobei ich gedacht hatte gelesen zu haben dass pdf auf geht und dann mit OCR drüber gefahren wird).
Danke trotzdem!
Hallo P_G,
Sorry, ich habe nicht Ihnen sondern auf einen früheren Text von Bernd_Meyer geantwortet. Dies habe ich leider in der Anrede nicht gekennzeichnet.
Die 'Umwandlung in rtf. funktioniert bei mir problemlos.
Ich gehe in der Einkommensteuererklärung unter Beratung in die Auswertung Grundsteuerrelevante Daten, öffne diese zum Bearbeiten und speichere sie dann als rtf. Datei.
Beste Grüße