Ich spreche als Produktverantwortlicher bei GrundsteuerDigital und kann Ihnen versichern, dass wir Zusatzfunktionen, welche Ihnen und Ihren Mandanten die Aufwände in der Informationsbeschaffung erleichtern werden, kostendeckend anbieten werden.
Wir haben kein Interesse daran mit Funktionen dieser Art hohe Margen zu vereinnahmen, sondern wollen das beste Produkt und Nutzerlebnis anbieten, indem Sie und Ihre Mandanten alle erforderlichen Dokumente direkt über unsere Anwendung beziehen können. Gerne zeige ich Ihnen persönlich die Funktion sowie den Nutzen.
LG Christian Heimrich
Die Möglichkeit eine Erklärung direkt abzugeben besteht für Privatpersonen, welche sich direkt bei GrundsteuerDigital registrieren und bspw. eine einfache Erklärung für das Einfamilienhaus abgeben möchten.
1. Diese Funktionalität besteht explizit NICHT in dem Mandantenportal und kann von Ihren angelegten Mandanten nicht genutzt werden.
2. Der Funktionsumfang der Endkundenlösung ist deutlich geringer und zielt auf den oben beschriebenen Sachverhalt hat.
3. Bei einem Privatkunden ohne Steuerberater weisen wir im Prozess aktiv auf Sie (Smartexperts) hin um sogar neue Mandate für Sie zu gewinnen.
Ich hoffe dies hilft die Endkundenlösung besser einzuordnen.
Nun steht bereits der nächsten Anbieter in den Startlöchern: www.hsp-software.de. Zumindest steht auch bei diesem Anbieter nicht gleich auf der Homepage, dass der Mandant das alles doch bitte auch alleine machen kann. Wobei ich damit grundsätzlich kein Problem habe, aber es trotzdem nicht optimal finde.
... mir ist noch der frühere Datev-Softwarepartner "Hamburger Software GmbH" (oder so ähnlich) in Erinnerung
... gibt es da 'Verbindungen' ?
Zitat von der Website: "DATEV ist wichtig – aber nicht alles"
Ohne weiteren Kommentar...
Die Deklaration der Grundsteuer scheint ein lukratives Geschäftsfeld zu sein.
Nur die DATEV sieht das anders. Hier ist man scheinbar schon so satt, dass auch ein fetter Knochen nicht reizt.
Mir wurde die Softwarelösung von HSP vom regionalen Steuerberaterverband empfohlen.
VG M.Vogt
@moeller ,
... die Datev hat ganz allgemein offenbar ...
... bei der Grundsteuerdeklaration geht es aus meiner Sicht fast 'nur' um das Einsammeln vieler Daten aus unterschiedlichen Quellen.
... keine besonderen (steuer)fachlichen Anforderungen
... eigentlich wäre das eine ideale und hochinteressante Aufgabe für die SCHUFA
... überrascht mich, dass die SCHUFA noch nicht (offiziell) bei den Anbietern 'mitspielt' 😁
Sehr geehrter Herr @Cheimrich
die Preislisten für die GrundsteuerDigital sind ja zunächst transparent ausgewiesen und ein "Frühbucher-Rabatt" für "Premium" gibt es auch - erinnert leider an die Werbung eines Telefonanbieters.
Es wird auch deutlich unterstrichen, dass Upgrades mit mehr Leistung immer und sofort möglich sind (was ist eigentlich hier die Mehrleistung?! – die Funktionen sind ja unverändert?). Wie sieht es denn mit den "Downgrades" aus. Ich könnte mir vorstellen, dass zunächst ein erhöhter Bedarf auftritt, der in den Folgejahren geringer ist.
Wie wären denn die Modalitäten, wenn man von „Premium“ nach „Basic“ wechselt (dies geht bei Telefonanbietern ohne Kündigung und neue Nummer häufig nicht)?
Die Gebühren sind übrigens kein Schnäppchen im Vergleich zum sonstigen DATEV-Paket, wenn man bedenkt, dass es sich nur um die Grundsteuer handelt?!
Bin mal gespannt, wie die Mandanten aufnehmen werden, dass sie ggf. nicht nur mehr Steuern sondern auch (abhängig vom Objekt) noch vergleichsweise hohe Gebühren für die Erklärung dafür zahlen müssen. Oder wenn man glaubt eine geringer Steuer zahlen zu müssen und die Erklärung dafür letztlich für höhere Kosten sorgt?
Grundsätzlich und ohne die hier diskutierten Angebote im freien Markt kritisieren zu wollen (können ja durchaus toll sein, auf den Hersteller-Webpages schienen die Personen zumindest alle glücklich zu sein - Frage: Kunde oder Dienstleister zu sehen?) wünschte ich mir dennoch, dass die DATEV als Genossenschaft nicht auf solcherlei sondern eigene Programme und ggf. eigene Unterverträge mit Dienstleistern setzen würde.
Viele Grüße
Moin,
heute habe ich im Forum des StBVs einen Hinweis auf www.grundsteuer.de gefunden. Dort ist u. a. ein Rechner vorhanden, der z. B. diverse Gemeindedaten automatisch mit berücksichtigt.
Wenn das alles wirklich so einfach gehen wird, wie dort dargestellt - ich habe es mir bislang nur mal testweise mit den Daten unseres eigenen Hauses durchrechnen lassen - sollte alles kein Hexenwerk sein.
Warum es möglich ist, Infos und Berechnung (mit den Verbindungen zu Gemeinden etc.) kostenfrei ins Netz zu stellen und DATEV es nicht schafft, Vergleichbares den Genossen zur Verfügung zu stellen, verstehe ich nicht. Die Gemeindedaten sollten doch in der Institutionsdatenbank vorhanden sein, eine Verbindung zu den Verzeichnissen der Bodenrichtwerte dürfte auch machbar sein, denke ich mir als StB und IT-Laie zumindest.
Was spricht denn dagegen, für die - wahrscheinlich meisten - relativ simplen Fälle, ein Programm anzubieten, diese Leistung sollte ein führendes Softwarehaus schon bieten können, wenn es andere kostenfrei schaffen.
Es wird immer Fälle geben, die nicht einfach zu bearbeiten sind. Vielfach sind DATEV-Programme ja so umfangreich und kompliziert, weil alles Exotische mit abgedeckt werden soll bzw. muss. Aber in den letzten Monaten häufen sich ja die Forderungen der DATEV nach Quantität im Vergleich zum Programmieraufwand (nicht nur Telemodul). Da wäre es doch ein sinnvoller Schritt, ein Grundsteuererklärungsundberechnungsprogramm für Normalfälle anzubieten und nur die komplizierteren gesondert zu behandeln.
Dank nochmals an den Kollegen, der auch hier dabei ist, für den Link.
Wenn das, was dort aufgeführt wird und berechenbar ist, nicht ordentlich oder richtig ist, wäre ich den Grundsteuerkennern hier ebenfalls für Hinweise dankbar. Bislang bin ich hoffnungsvoll (oder vielleicht naiv).
Liebe Grüße
WF
@grandfunck schrieb:
... Wenn das alles wirklich so einfach gehen wird, wie dort dargestellt - ich habe es mir bislang nur mal testweise mit den Daten unseres eigenen Hauses durchrechnen lassen - sollte alles kein Hexenwerk sein ...
... ich habe auch ein wenig mit dem "Rechner" gespielt
... sehe aber noch einige "Knackpunkte" im Gesamt-Kunstwerk "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes"
... aus meiner Sicht gibt es noch 'flächendeckenden Bodennebel' bei allen Beteiligten ...
... der sich nicht zwangsläufig in Wohlgefallen auflösen wird
Wir fragen uns: Cui bono?
(posthumer Dank an Cicero für diesen Spruch zur Grundsteuerreform 😉 )
... was bleibt, ist 'German Angst'
Wie wären denn die Modalitäten, wenn man von „Premium“ nach „Basic“ wechselt (dies geht bei Telefonanbietern ohne Kündigung und neue Nummer häufig nicht)?
Warum wird eigentlich hierauf nicht geantwortet? Bleibt hier nur die Kündigung zum Jahresende mit potenziellem Verlust von Daten, wie z.B. Übermittlungsprotokollen, eingereichten Daten ...?
Lieber @Nutzer_8888,
helfen Sie mir bitte etwas. Natürlich können Sie von Premium in Basic wechseln und wir wollen auf keinen Fall, dass Sie kündigen, da uns ja an einer langfristigen Zusammenarbeit gelegen ist.
Welche Modalitäten sind Ihnen noch unklar, damit wir diese besser kommunizieren können?
Herzliche Grüße
Florian Christ
Hallo Herr Christ,
die Fragen sind: Fristen, Kosten, Daten...
Hoffe dies unterstreicht die Unklarheiten (ggf. steht da auch was in AGBs, aber die Upgrades werden ja explizit beworben und sind sofort wirksam, dies motiviert die Frage, wie sich dies beim Downgrade verhält, genauso?!)
Noch eine kleine Frage (wir sind SmartIT-Kunden der Datev): Kann dieses Anwendung innerhalb der SmartIT genutzt werden (dort können wohl keine Marketplace-Anwendungen installiert werde)? Dies würde m.E. dann möglich sein, wenn ausschließlich über den Browser gearbeitet wird und keinerlei lokale Software installiert werden muss.
Vielen Dank und schöne Grüße
Hallo @Nutzer_8888 ,
die Kosten haben wir hier transparent dargestellt: https://grundsteuer-digital.de/steuerberater/
Die Daten können Sie perspektivisch ins DATEV System archivieren, sind aber auch weiterhin im System vorhanden.
Fristen verstehe ich noch nicht ganz, helfen Sie mir bitte. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie auch nach 2022 für Ihre Mandanten die Grundsteuerdeklaration machen werden?
Zusätzlich möchte ich anders fragen: was wäre Ihre Wunsch an mich bzgl. Ihrer Fragen?
Zu SmartIT: GrundsteuerDigital läuft vollständig im Browser, Sie können die Software also sorgenfrei nutzen.
Herzliche Grüße
Florian Christ
Hallo @FlorianChrist_fino,
Es scheint mir nicht wirklich zu gelingen, hinsichtlich des von mir thematisierten "Downgrades" die Fragestellung hinreichend klar zu formulieren 😉.
Dann vielleicht mal folgender fiktiver Fall:
Start mit "Premium-Paket" -> monatliche Grundkosten + 1/4 Übertragungsentgeld im Vergleich zu "Basis-Paket" ohne Grundkosten
Nachdem die vielen Erst-Erklärungen erstellt wurden, sagen wir innerhalb von 3 Monaten, fallen nur noch vergleichsweise wenige Erklärungen in der folgenden Zeit an und das "Premium-Pakte" rechnet sich nicht mehr.
Nun würde ich gerne schnellstmöglich ein Downgrade durchführen von Premium auf Basis.
In den STB-AGB auf Ihrer Seite steht hinsichtlich eines Paketwechsels:
§ 2.7 PAKETWECHSEL
Pakete mit mehr Leistungen und weitere Benutzerzugänge, welche in Form von Upgrades gebucht werden, sind jederzeit möglich und stehen dem Kunden direkt nach Aktivierung des neuen Pakets zur Verfügung. Die Preis-Differenz wird anteilig auf die Restlaufzeit nachberechnet und separat abgebucht.
Damit ist ein Upgrade möglich - und sogar sofort - während ein Downgrade nicht erwähnt ist (vergessen?).
Dies lässt mich schlussfolgern, dass ich gemäß Ihrer AGB
2.8.1 Der Saas-Vertrag wird als Jahrespaket mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Eine Kündigung der Nutzung von GrundsteuerDigital ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit im jeweiligen Konto (Menüpunkt/Abrechnung) möglich. Sofern der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Spätestens 30 Tage nach der letzten Abrechnung erfolgt die Löschung des Accounts inklusive aller Daten. Die Kündigung kann durch den Kunden durch Beendigung des Abonnements im Kundenbereich erfolgen.
den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit von einem Jahr kündigen müsste (und weitere 9 Monate die Grundgebühr anfällt), was mit einer anschließenden Karenz von 30 Tagen nach der letzten Rechnung (Wann kommt die Rechnung - notwendigerweise wohl am Monatsende) die Löschung des Accounts und der Daten bedingt. Ein Paketwechsel wird hier in keiner Weise thematisiert.
Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
Ich hoffe nun die Fragestellungen hinreichend präzise formuliert zu haben und Sie können die Abläufe aufzeigen.
Vorab vielen Dank und ebenfalls herzliche Grüße
Sehr schöne Frage.
Da bin ich ja mal auf die Antwort gespannt...
Lieber Herr @Nutzer_8888 ,
danke 🙏 viel einfacher. Klare Fragen bringen klare Antworten:
Zu 1. bei Pro und Premium schließen Sie einen 12 Monatsvertrag ab, danach können Sie downgraden. Dafür erhalten Sie von uns günstige Transaktionspreise!
Nein, Sie können nicht vorher downgraden! Sie haben zu Beginn die Wahl, wir haben versucht faire Angebote zu machen. Keine Grundgebühr und niedrige Transaktionskosten tragen sich nicht.
Denkanstoss: glauben Sie wir helfen Ihnen bei Ihrer Aufgabe und was ist es Ihnen wert diese Hilfe zu bekommen? Geht es Ihnen wirklich darum „nichts“ zu zahlen oder wollen Sie ein Partner und Produkt, dass Ihnen hilft die Aufgaben zu stemmen und ein wow bei Ihren Mandanten zu schaffen.
Nicht ernst gemeinte Ergänzung: die direkte Nutzung von Elster ist kostenfrei. Wenn Kosten das wichtigste sind, kann ich nur jedem dazu raten.
Ein Teil unser DNA besteht darin, Geld zu verdienen, wenn wir Partnern helfen. Wieviel Geld stimmen wir dabei vorab mit Partner ab. Lassen Sie uns gerne telefonieren, wenn Sie unser Angebot nicht fair finden, da ich so lernen kann.
zu 2: wenn sie nach 12 Monaten downgraden (neuer Vertrag ist nicht zwingend erforderlich) bleiben Ihre Daten natürlich bestehen. Wir wollen Sie als Partner langfristig behalten.
zu 3: ist hoffentlich mit 2 beantwortet. Migration ist nicht erforderlich bzw. bisher nicht vorgesehen. Verstehe auch nicht warum das Geld kosten sollte (Siehe Anmerkung zu DNA)
zu 4: hoffe ich habe es auch beantwortet: sie können nach den 12 Monaten downgraden.
Nochmals Danke 🙏 Ich spreche mit dem Team, wie wir das einfacher und klarer formulieren können.
Herzliche Grüße
Florian Christ
Vielen Dank für die nun den Kern des Pudels treffenden Antworten.
Ich denke diese Optionen sollten in der Tat in den AGBs aufgelistet sein. In der Umsetzung wäre charmant, wenn bei Laufzeitende eine Abfrage erscheint, in der man Kündigen oder das gewünschte Paket für das Folgejahr auswählen kann. Die automatische Verlängerung finde ich nicht so "Wow".
Am Rande möchte ich (und das gehört eigentlich in einen anderen Thread, der hier schon existiert) ein paar Dinge erwidern.
Viele Grüße
@Nutzer_8888 schrieb:Persönlich mag ich auch diese ganze oberflächliche Marketingfassade um diese vielen bunten Apps nicht, für mich ist das eher was für das Endkundensegment ... Stattdessen sind im B2B-Geschäft die Verträge wichtig. Ihre AGB beinhalten beispielsweise viele Pflichten der Nutzer und unterstreichen, dass der Dienstleister quasi für nichts haftet.
Nichts gegen die Leute die an der Front stehen und es tun müssen, die müssen halt ihren Job machen. Wobei ich mir immer dann die Frage stelle, ob sie wirklich so überzeugt davon sind.
Aber bei irgendwelchem Marketinggeschwurbel wird mir immer ganz anders. Diesbezüglich hat die Datev ja auch gut zugelegt und versucht mit Marketinggeschwurbel aus dem Ruder gelaufenen Themen wie z.B. Klartax und dem leidigen Thema Telemodul wieder einzufangen.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, je mehr Marketinggeschwurbel, desto mehr haben die Unternehmen zu verbergen.
Mmhhh...
wo hatte Nutzer_8888 denn davon gesprochen, für die Leistung "nichts" zahlen zu wollen? Derjenige, der die Erklärungen ohne weitere Kosten erstellen möchte, befasst sich doch gar nicht erst mit Ihrem Angebot?
Ich möchte auf die Preisgestaltung gar nicht weiter eingehen. Aber hier haben Sie sich tatsächlich bei der Antwort auf eine sachliche Frage doch etwas im Ton vergriffen...
@oaausb69 schrieb:etwas im Ton vergriffen...
Von meiner Seite, alles ok!
... wobei der Hinweis auf ELSTER gar nicht schlecht war
... vielleicht kann sich die Finanzverwaltung ja dazu durchringen, die vorhandenen Daten zu den Immobilienobjekten innerhalb der ELSTER-Plattform zur Verfügung zu stellen, bzw. gleich in die entsprechenden Erfassungsformulare zwecks Kontrolle und Ergänzung zu importieren, etwa so wie man es auch mit bereits übermittelten Steuererklärungen (UStVA etc.) machen kann
Das war jetzt aber ironisch gemeint, oder?
Wenn überhaupt wird das bestenfalls zum nächsten Feststellungsteitpunkt funktionieren, wenn der "Datentopf" zum 01.01.22 von den Grundstückseigentümern bzw. den Steuerberatern üppig gefüllt wurde.
Lieber Herr @oaausb69 und Herr @Nutzer_8888 ,
falls ich mich bei meiner Antwort im Ton vergriffen habe, möchte ich mich dafür um Entschuldigung bitten. Das war nicht meine Absicht!
Das Thema Preisgestaltung ist oft ein Wertschätzungsthema, da habe ich vielleicht überreagiert. 🙏 Wann machen wir gute Arbeit: wenn das Produkt keine Arbeit macht, unspektakulär ist, vielleicht sogar im Hintergrund ohne Aufmerksamkeit läuft. Wir (das Team) zieht die Wertschätzung vor allem aus der Nutzung unser Produkte, damit einher geht der Wert für den Partner/Kunden/Nutzer. Aus diesem Grund setzen wir auch auf Bezahlmodelle, wo man für jede Nutzung zahlt. Das Team gibt Vollgas, um das Produkt stets besser zu machen und so die Nutzung anzukurbeln. Das Team partizipiert und denkt/handelt unternehmerisch. Aus meiner Sicht eine ideale Grundlage, um mit tollen Menschen, herausragende Produkte zu bauen.
Vielleicht hilft meine Darstellung meine/unsere Motivation zu erklären. Sicher kein Grund dafür sich im Ton zu vergreifen 🙏 und auch nicht als Kritik etc gemeint.
Herzliche Grüße
Florian Christ
Lieber Herr @vogtsburger
Hab ich versucht, wird leider nicht passieren. Ich kann die Gründe nachvollziehen, u.a. dass Privatkunden die Daten einfach ohne Kontrolle übernehmen könnten und so Haftungsprobleme entstehen.
Herzliche Grüße
Florian Christ
@vogtsburger schrieb:
... wobei der Hinweis auf ELSTER gar nicht schlecht war
... vielleicht kann sich die Finanzverwaltung ja dazu durchringen, die vorhandenen Daten zu den Immobilienobjekten innerhalb der ELSTER-Plattform zur Verfügung zu stellen, bzw. gleich in die entsprechenden Erfassungsformulare zwecks Kontrolle und Ergänzung zu importieren, etwa so wie man es auch mit bereits übermittelten Steuererklärungen (UStVA etc.) machen kann
@FlorianChrist_fino schrieb:
Hab ich versucht, wird leider nicht passieren. Ich kann die Gründe nachvollziehen, u.a. dass Privatkunden die Daten einfach ohne Kontrolle übernehmen könnten und so Haftungsprobleme entstehen.
... nur zur 'Sicherheit' und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
Hier können ja nur Haftungsprobleme auf Seiten der Finanzverwaltung gemeint sein, weil die Finanzverwaltung in ELSTER ja genau diejenigen Daten direkt an die authentifizierten Grundbesitzer übermitteln würde, die bisher Grundlage für die Grundsteuerbescheide waren.
... und letztlich müssen die Steuerpflichtigen sowieso immer selbst für ihre Erklärungen haften.
Die StBs, "GrundsteuerDigital", "TAXY.IO" etc. wären ja an diesem direkten Datenaustausch gar nicht beteiligt und hätten also hier kein Haftungsrisiko.
In vielen Fällen bräuchten die Grundbesitzer sowieso noch fachliche Hilfe, aber zumindest hätten sie eine Datenbasis, auf der sie starten und aufbauen könnten
... und falls die betreffenden Daten nicht direkt und ohne Kontrolle zu 'postwendenen' neuen Erklärungen dienen sollen, könnte man die Daten den Steuerpflichtigen ja analog und wie üblich auf Recycling-Papier zustellen, um die bequeme Datenübernahme zu boykottieren.
... die Weigerung der Finanzverwaltung, die vorhandenen, bisherigen Deklarations-Daten zur Verfügung zu stellen, kann also aus meiner Sicht nur bedeuten, dass man von Seiten der Finanzverwaltung Angst vor falschen eigenen Daten und falschen bisherigen Bescheiden hat und dass das bei dieser Gelegenheit massenhaft auffallen würde.
... man will wohl lieber 'durch die Hintertür' die vielen Fehler korrigieren und Gras darüber wachsen lassen
... sehr ärgerlich und sehr teuer für die Grundbesitzer, dass die Finanzverwaltung hier 'mauert'
... die Zuordnung des Einheitswert-Aktenzeichens zu einem oder mehreren Flurstücken wäre schon mal eine Erleichterung, aber es wäre nur 'ein Tropfen auf dem heißen Stein'
Die Flurstücknummern und Flurstückgrößen gehören zu den Daten, die man am einfachsten und am schnellsten herausfinden kann, auch ohne weitere 'Sachverständige' einschalten zu müssen.