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Schlussabrechnung Coronahilfen: Auszahlung Guthaben

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letzte Antwort am 21.05.2024 08:37:23 von AKW
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martin65
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Hallo Community,

 

hat jemand schon eine Fundstelle entdeckt, die die Zahlungsfrist der Bewilligungsbehörde auf Auszahlung eines Guthabens bei der ÜH II regelt?

 

Folgender Fall:

 

Aus dem Schlussbescheid zur ÜH II ergibt sich ein weiterer Zahlungsanspruch des Antragstellers.

 

Auf dem Bescheid der Bewilligungsbehörde (IBB - Berlin) ergibt sich aber kein Hinweis darauf, wann das Guthaben an den Antragsteller ausgezahlt wird. Der Bescheid ist vom 4.3.2024. 

 

Ein Anruf bei der "allgemeinen" Hotline brachte keine Erhellung. Die Sachbearbeiterin stellte die Vermutung an, dass es bis 2025 dauern könnte. Da die IBB telefonisch nicht zu erreichen ist/war, habe ich eine E-Mail dorthin gesendet. Allerdings habe ich keine große Erwartung, dass diese innerhalb kurzer Zeit beantwortet wird.

 

Deshalb meine Fragen:

Hat schon jemand Erfahrungen mit der Auszahlung von Guthaben?

Gibt es irgendwo in den Tiefen der FAQ's oder Verwaltungsanweisungen Fundstellen, die diese Fälle regeln?

 

Danke für Erhellung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Heim

 

 

 

dtx
Aufsteiger
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Während sich der Gesetzgeber veranlaßt sah, in § 614 BGB zu regeln, daß die Vergütung bei Dienstverträgen  ausgezahlt werden müsse, hält man sich in den FAQ zu diesem Thema bedeckt ...

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AKW
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Guten Morgen,

 

also ein Mandant von mir hatte mir bestätigt, dass er das Guthaben aus der SAR für die ÜBH 3 ausbezahlt bekommen hat (obwohl das Gewerbe abgemeldet wurde...).

Auf dem Kontoauszug hab ichs nicht gesehen, aber für die Aufgabebilanz hab ich die Info bekommen. 

 

Insofern fließen wohl Auszahlungen. 

 

Grüße

 

AKW 

andrereissig
Experte
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Die Nachzahlungen, die wir bisher beschieden bekamen, wurden innerhalb von einer Woche ausgezahlt - auch bei größeren Beträgen.

Live long and prosper!
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AKW
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Wahnsinn was die L-Bank in den letzten 2 Monaten (vor 2 Monaten hab ich den letzten Bescheid bekommen) an Organisatorischer Meisterleistung gepackt hat:

 

AKW_0-1715927579139.png

 

  Die Verrechnen jetzt tatsächlich Guthaben und Rückzahlung innerhalb eines Paketes... Wahnsinn. 

 

Grüße

 

AKW

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martin65
Meister
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Update:

 

Nachdem wochenlang nichts passiert ist, habe ich Antwort bekommen, dass der Betrag bereits (vor 4 Tagen) ausgezahlt worden wäre.

 

Der Tenor war sehr vorwurfsvoll im Sinne: "Wie können Sie es wagen nach dem Termin der Auszahlung zu fragen?"

 

In Deutschland ist jeder Mist geregelt. Nur die Auszahlung von evtl. mehreren tausend Euro durch den Staat nicht.

 

Gruß

 

Martin Heim

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rschoepe
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Ist das dann pro Mandant oder pro Kanzlei?

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AKW
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Sowohl als auch.

 

Für die Kanzlei Pro weil man nicht 3 verschiedene Bankverbindungen und Zahlbeträge ins Anschrieben packen muss und dann dem Mandanten nochmals telefonisch alles erklären muss.

 

Für den Mandanten, weil er dann versteht was er zu bezahlen hat und sich nicht fragt, warum das nicht verrechnet wird. Und weil er nicht Monatelang auf das Guthaben warten muss, wenn er evtl. die Zahlung schon geleistet hat.

Die Zahlungsmoral der L-Bank lässt immer noch zu wünschen übrig. 

 

Grüße

 

AKW

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rschoepe
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Nee, ich meinte, ob pro Mandant/Unternehmen konsolidiert wird oder alle von der Kanzlei (jeweils in einem bestimmten Zeitraum) zu einem Paket eingereichten SAR (also über mehrere Mandanten hinweg). 😉

Letzteres wäre ja eher doof, wenn die Kanzlei das dann wieder auseinander rechnen muss. Fände ich nach Allem, was ich hier gelesen habe, aber absolut vorstellbar, dass irgendwer bei der L-Bank diesen Hirnfurz hatte.

AKW
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😄 dann hatte ich die Frage doch richtig gelesen. Hab dann den Gedanken verworfen, das es ja völlig unlogisch wäre 😄 Aber L-Bank... da ist alles möglich. 

 

Die Verrechnung erfolgt pro Mandant und über alle in einem Paket abgerechneten Antragsprogramme. 

 

Grüße AKW

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letzte Antwort am 21.05.2024 08:37:23 von AKW
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