Hallo Community,
hat jemand schon eine Fundstelle entdeckt, die die Zahlungsfrist der Bewilligungsbehörde auf Auszahlung eines Guthabens bei der ÜH II regelt?
Folgender Fall:
Aus dem Schlussbescheid zur ÜH II ergibt sich ein weiterer Zahlungsanspruch des Antragstellers.
Auf dem Bescheid der Bewilligungsbehörde (IBB - Berlin) ergibt sich aber kein Hinweis darauf, wann das Guthaben an den Antragsteller ausgezahlt wird. Der Bescheid ist vom 4.3.2024.
Ein Anruf bei der "allgemeinen" Hotline brachte keine Erhellung. Die Sachbearbeiterin stellte die Vermutung an, dass es bis 2025 dauern könnte. Da die IBB telefonisch nicht zu erreichen ist/war, habe ich eine E-Mail dorthin gesendet. Allerdings habe ich keine große Erwartung, dass diese innerhalb kurzer Zeit beantwortet wird.
Deshalb meine Fragen:
Hat schon jemand Erfahrungen mit der Auszahlung von Guthaben?
Gibt es irgendwo in den Tiefen der FAQ's oder Verwaltungsanweisungen Fundstellen, die diese Fälle regeln?
Danke für Erhellung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heim
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Während sich der Gesetzgeber veranlaßt sah, in § 614 BGB zu regeln, daß die Vergütung bei Dienstverträgen ausgezahlt werden müsse, hält man sich in den FAQ zu diesem Thema bedeckt ...
Guten Morgen,
also ein Mandant von mir hatte mir bestätigt, dass er das Guthaben aus der SAR für die ÜBH 3 ausbezahlt bekommen hat (obwohl das Gewerbe abgemeldet wurde...).
Auf dem Kontoauszug hab ichs nicht gesehen, aber für die Aufgabebilanz hab ich die Info bekommen.
Insofern fließen wohl Auszahlungen.
Grüße
AKW
Die Nachzahlungen, die wir bisher beschieden bekamen, wurden innerhalb von einer Woche ausgezahlt - auch bei größeren Beträgen.