Nun also auch in Hessen:
https://www.stbk-hessen.de/berufspraxis/corona-hilfen
Das Hessische Finanzministerium hat uns hierzu am 17.06.2025 informiert, dass die Unternehmen nun per E-Mail oder Post angeschrieben werden, die die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben. Die Versendung der Anschreiben erfolgt tranchenweise und startet voraussichtlich am 07.07.2025.
Am 07.07.2025 beginnen die Sommerferien in Hessen ... eine wahre Meisterleistung in der Terminierung. 🙄
Der steuerberatende Berufsstand ist hiervon nur mittelbar betroffen, da die Soforthilfen ausschließlich direkt durch die Antragsteller selbst beantragt wurden. Entsprechend sollten die Rückmeldungen an das Wirtschaftsministerium voraussichtlich keine nennenswerten Belastungen für die Berufspraxis darstellen. In Einzelfällen könnten jedoch betroffene Mandanten auf ihre jeweiligen steuerlichen Berater zur Klärung von Fragen (z.B. zur Liquiditätsberechnung etc.) zukommen.
Na dann warten wir mal auf die nicht nennenswerten Belastungen für die Berufspraxis. 😉
Gibt es hierzu irgendeine information wie die Tranche versendet wird?? Alphabetisch oder nach welchem Prinzip??
@MarcelSchmitz schrieb:Gibt es hierzu irgendeine information wie die Tranche versendet wird?? Alphabetisch oder nach welchem Prinzip??
Es gibt bislang nur die Pressemitteilung des RP Kassel vom 04.07.2025:
Corona-Soforthilfe - Rückmeldeverfahren in Hessen startet
geplanter Start: 07. Juli 2025, tranchenweise Aufforderung an die betroffenen Personen, letzte Tranche am 11. August beabsichtigt
Da ich bis heute (17.07.2025) noch nicht eine Aufforderung gesehen habe, gehe ich davon aus, dass die digitale Versendung durch die öffentliche Hand mal wieder vortrefflich funktioniert. 😉
Guten Tag,
über den Steuerberaterverband Hessen wurde bereits eine Rückmeldung des RP kommuniziert:
Fristverlängerungen sollten daher unproblematisch möglich sein.
Beste Grüße,
G.
@gnoll schrieb:
über den Steuerberaterverband Hessen wurde bereits eine Rückmeldung des RP kommuniziert:
Vielen Dank an @gnoll für die aktuelle Rückmeldung des RP Kassel vom 11.07.2024.
Beim Lesen dieser Rückmeldung schwillt mir allerdings der Kamm angesichts der völligen Inkompetenz unserer Verwaltung. 😠
Zunächst möchte ich versichern, dass uns völlig bewusst ist, dass die Versendung der ersten Anschreiben mit Beginn der hessischen Sommerferien zeitliche Schwierigkeiten für die Betroffenen bedeuten kann.
Glückwunsch zu dieser Erkenntnis ! 😉
Aus Gründen der Verfahrensorganisation sowie der zeitlichen Vorgaben des Bundes war eine abweichende Versendung leider nicht möglich - auch wir hätten die Sommerferien gerne vermieden.
Hört Ihr Euch eigentlich selbst mal zu ? ... Ihr hattet seit 2020 sage und schreibe 5 Jahre (in Worten: fünf Jahre) Zeit, das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe einzuleiten ... das sind übrigens auch 5 Sommerferien. 🤔
Unabhängig hiervon wäre ich Ihnen besonders dankbar, wenn Sie Ihre Mitglieder dazu sensibilisieren könnten, die oben genannten, eigens eingerichteten und spezialisierten Kontaktwege zu nutzen. Auf diese Weise kann auch infolge der Entlastung meiner Behörde ein schneller und einfacher Ablauf des Verfahrens gewährleistet werden.
Das schlägt dem Fass den Boden aus ... nun soll also der Berufsstand der Steuerberater, der seit 2020 mit den Corona-Hilfen, etc. extrem belastet war und ist ("Prüfender Dritter" = für mich das Unwort des Jahres seit 2020) dafür Sorge tragen, dass das Regierungspräsidium entlastet wird ???`... mir fehlen die Worte ... 😡
Leider kann ich nicht mehr in die Junge Union eintreten ... bin leider zu alt. 😣
Junge Union fordert Abschaffung der Regierungspräsidien in Hessen
So, genug Dampf abgelassen.
Schönes Wochenende an alle "Friends of Taxes".
Ehrlicherweise muss man auch noch dazu erwähnen das eine solche Rückmeldung noch nicht rechtssicher ist. Da werden Gerichte in den kommenden Jahren noch viel Arbeit mit haben.....
Ich habe übrigends noch von keinem Mandanten gehört, das er Post von dem
Rückmeldeverfahren in Hessen bekommen hat. Ich denke die Sommerferienzeit
macht hier das Chaos noch größer...
Ich habe Ende vergangener Woche die erste Rückmeldung von einem Mandanten erhalten:
Mal sehen, ob das mit der Fristverlängerung tatsächlich so unproblematisch geht...
Schöne Grüße
G.
Der Mandant wurde aber postalisch angeschrieben oder??
Der Mandant wurde aber postalisch angeschrieben oder??
Nein, nur per E-Mail.
Das wird das ganze noch chaotischer machen.
Man stelle sich nur vor wenn ein Mandant eine andere E-Mail Adresse als vor 5 Jahren
hat ( was ja durchaus denkbar ist).......
@gnoll schrieb:Ich habe Ende vergangener Woche die erste Rückmeldung von einem Mandanten erhalten
Bei uns ist auch am 23.07.2025 die erste E-Mail von einem Mandanten zum Rückmeldeverfahren in Hessen eingegangen.
Angesichts des angekündigten Starttermins am 07.07.2025 ein forsches Tempo der Verwaltung. 🙄
Hessen vorn ! 😎
Per Mail ist dieses Verfahren als sehr unseriös zu werten.
Wie gesagt was passiert wenn man nach 5 Jahren eine andere Mail hat??
Was passiert wenn die Mail im Spam-Ordner landet und dort nicht nachgeschaut wird??
Ich sehe darin auch ein rechtliches Problem...
Für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich nach den Sommerferien mit den weitergeleiteten Aufforderungen zur Rückmeldung der Mandanten konfrontiert sehen:
Hinweis der Steuerberaterkammer Hessen vom 07.08.2025 zum Rückmeldeverfahren
Nach Auffassung der StBK Hessen sollten die Angaben im Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen durch den Mandanten selbst als Betroffener und Empfänger der Soforthilfe vorgenommen werden.
Es wird empfohlen, dass der beauftragte Steuerberater sich auf die Zulieferung des darin abgefragten Zahlenwerkes zu den Einnahmen und Ausgaben für die Monate März bis Juni 2020, die BWA, ggf. die Eigenmittel beschränkt.
Problem ist, wenn eine EÜR mit OPOS gebucht wird, kann die BWA nur bedingt helfen und liefert keine zufriedenstellende Zahlen. Habe da echt Probleme mit und Verbindlichkeiten müssen die mit einberechnet werden oder außen vor gelassen werden, ebenso Umsatzsteuer oder Vorsteuer. Die FAQs sind da nicht eindeutig, meiner Meinung nach.
@Moonshine schrieb:Problem ist, wenn eine EÜR mit OPOS gebucht wird, kann die BWA nur bedingt helfen und liefert keine zufriedenstellende Zahlen. Habe da echt Probleme mit und Verbindlichkeiten müssen die mit einberechnet werden oder außen vor gelassen werden, ebenso Umsatzsteuer oder Vorsteuer. Die FAQs sind da nicht eindeutig, meiner Meinung nach.
Die FAQ-Liste ist ja eigentlich eindeutig:
4.4. Was dient als Grundlage für die Ermittlung der betrieblichen Daten?
Grundlage sind die im Geschäftsgang anfallenden Unterlagen, wie z. B. Rechnungen, Verträge oder
Kontoauszüge.
Für Unternehmen, die für den Betrachtungszeitraum in 2020 über eine betriebswirtschaftliche
Auswertung (BWA) verfügen oder eine solche BWA erstellen lassen, sind die in dieser BWA für die
Monate März, April, Mai und Juni 2020 ausgewiesenen Daten einzutragen.
Unternehmen, für die keine BWA erstellt wird, geben die erforderlichen Daten aus der Buchführung
für die Monate März, April, Mai und Juni 2020 an.
4.10. Ist der Zeitpunkt des Zahlungsflusses oder der Leistungserbringung/ Rechnungsstellung
ausschlaggebend?
Es gilt das Zufluss- bzw. Abflussprinzip, d.h. es kommt auf den Zeitpunkt der Einzahlung oder
Auszahlung an. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der Rechnungsstellung ist nicht
ausschlaggebend. Die Zuflüsse und Abflüsse müssen im Betrachtungszeitraum erfolgen. Eine
künstliche Verschiebung von Ausgaben in den Betrachtungszeitraum ist nicht zulässig.
Lässt sich das Problem bei einer EÜR mit OPOS-Buchführung nicht über die Einnahmen-Ausgaben-BWA lösen, bei der die Forderungen und Verbindlichkeiten aus der BWA über die Positionen "- Zugang Forderungen" und "- Zugang Verbindlichkeiten" herausgerechnet werden ?
Ich habe bei der entsprechenden Buchhaltung jetzt einfach auf die BE/BA lt. BWA verwiesen. Denke das kommt dem wahren Ergebnis am nächsten.
Man wollte doch eigentlich bis 11. August alle Schreiben verschickt haben.
Bei mir sind noch über die Hälfte der Mandanten die gar kein Schrieben bekommen haben.....
Wird dann wohl doch nicht jeder angeschrieben...
Wenn nicht hier, wo dann?
Darf ich hier im Forum mal Luft ablassen. Corona verfolgt uns nun im Steuerbüro etwa 5,5 Jahre. Nach den SAR1 und SAR2 sind wir hier alle auf dem Zahnfleisch gegangen und hatten nach der letzten SAR mal eine Pulle aufgemacht. Wir waren uns sicher, dass war nun endlich der letzte Akt.
Nun kamen von den 26 Mandanten mit Soforthilfeanträgen in der Urlaubszeit tatsächlich 13 von den berüchtigten Mails.
5 Rückmeldungen sind abgearbeitet, 4 davon ohne Überkompensation.
Dann rufen wir heute einen Mandanten an (Friseur).
Er teilt uns mit, die Innung der Friseure empfiehlt ihren Mitgliedern die Fristverlängerung zu beantragen, da die Innung „eine Klage am laufen hat“ bezüglich der Rückmeldungen zur Soforthilfe.
Also gehen wir über und gehen auf die genannte Seite rp-kassel.hessen.de/rmv/kontakt.
Es gibt bei der Auswahl der „Überschrift“ keine Fristverlängerung, also wählen wir „Sonstiges“.
Nach Eingabe der „Stammdaten“ kommt auf Seite 3 ein Textfeld, wo man „sein Anliegen“ vorbringen kann. Auf Seite 3 steht unten rechts „weiter“ und nicht „absenden“, aber wenn man weiter drückt wird sofort gesendet, egal was man im Textfeld eingetragen hat.
„learning by doing“ o.k., die nächsten Fristverlängerungsanträge werden besser laufen.
Das Problem ist natürlich nicht mit einer Fristverlängerung gelöst, aber vielleicht gibt es in den nächsten Wochen Infos, die einem die Sache leichter machen.
Ernstgemeinte Frage: warum machst du/ihr das als Berater und nicht der Mandant selbst?
Ernstgemeinte Frage: warum machst du/ihr das als Berater und nicht der Mandant selbst?
Ich vermute, Du meinst die Anträge auf Fristverlängerung? Das hat bei meinen Mandanten unterschiedliche Gründe. Da sind zum einen die, die dafür "zu alt" sind und sich das einfach nicht zutrauen. Zum anderen sind da die Mandanten, die zwar gute Handwerker sind, aber "von den Zahlen" keine Ahnung haben (oder haben wollen).
Natürlich habe ich allen gesagt, dass sie das auch selber machen können (und sollen). Bei denjenigen, die es aus welchen Gründen auch immer nicht selber erledigen können oder wollen, sehe ich es als Service, das gegen entsprechende Vergütung zu übernehmen.
Bei den "Rückmeldungen" verhält es sich ähnlich: Es ist nahezu derselbe Aufwand, den Mandanten die Zahlen an die Hand zu geben und sie aufzufordern, diese doch selbst auf der Webseite einzutragen, oder das gleich selbst zu erledigen...
Schöne Grüße
G.
In DE ist es einfach so: Geld was man einfach beantragen kann, macht man selbst und mit den Folgen beschäftigt man sich nicht und belastet die Steuerberater damit.
@Moonshine schrieb:In DE ist es einfach so: Geld was man einfach beantragen kann, macht man selbst und mit den Folgen beschäftigt man sich nicht und belastet die Steuerberater damit.
Ja, diese Erfahrung habe ich auch gemacht.
Sobald die Soforthilfe beantragt werden konnte, haben sich alle Mandanten in IT-Spezialisten mit MIT-Abschluss verwandelt und wenn es an die Rückmeldung geht, wissen sie plötzlich nicht einmal, dass man vor der leuchtenden Seite vom Bildschirm sitzen muss.
In DE ist es einfach so: Geld was man einfach beantragen kann, macht man selbst und mit den Folgen beschäftigt man sich nicht und belastet die Steuerberater damit.
Das kann ich bei meinen Mandanten zum Glück nicht bestätigen. Es haben (bisher) nur diejenigen um Unterstützung bei der Rückmeldung gefragt, denen ich auch bei der Beantragung der Soforthilfe geholfen habe.
Von den anderen haben einige wenige nach den BWAen aus 2020 gefragt, weil sie die wohl nicht "so sauber archiviert" haben...
Schöne Grüße
G.
@alexandereckel schrieb:
Dann rufen wir heute einen Mandanten an (Friseur).
Er teilt uns mit, die Innung der Friseure empfiehlt ihren Mitgliedern die Fristverlängerung zu beantragen, da die Innung „eine Klage am laufen hat“ bezüglich der Rückmeldungen zur Soforthilfe.
Interessante Info ... vielen Dank dafür ! 👍
Gibt es hierzu schon etwas Konkretes ? ... z. B. die Info der Innung an ihre Mitglieder ?
Aus meiner (amateurhaften) juristischen Einschätzung kann ich nicht erkennen, wie ein Klageverfahren gegen das Rückmeldeverfahren zur Corona Soforthilfe Erfolg haben sollte ... 🙄
Hier mal ein Link zu einem Artikel aus der hiesigen Presse von heute:
HNA Wolfhager Allgemeine vom 14.08.2025
Ein paar Dinge aus dem Artikel verstehe ich nicht so ganz. 🙄
„Dann kommt dieses Schreiben vom Regierungspräsidium, in dem es heißt, dass die ermittelte Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Jahr 2020/2021 keinen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass aufzeige“, die Zahlung daher unberechtigt gewesen sei. Aber der Betrachtungszeitraum dieser Berechnung beruhe auf den Geschäftstätigkeiten aus 2019.
Ich dachte bisher immer, der Betrachtungszeitraum für die Soforthilfe ist vom 11.03.2020 bis 10.06.2020 und die Rückmeldung ist anhand der Daten aus den BWA März, April, Mai und Juni 2020 zu erstellen ?
Für Investitionen in Material hätte jetzt die betriebliche Abschreibung gegolten, „Personalkosten sind davon bekanntlich ausgeschlossen, alle Mittel sind aufgebraucht, jetzt sollen wir zahlen, die Frist läuft am 15. August ab“.
Nach der Rückmeldung des Regierungspräsidiums Kassel vom 11.07.2025 sollten doch unproblematisch Fristverlängerungen beantragt werden können, welche auch positiv beschieden werden sollten.
Eine Ratenzahlung sei von der Behörde bisher nicht angeboten worden.
Ich habe es bisher so verstanden, dass eine Ratenzahlung nicht von der Behörde angeboten wird, sondern von dem Zahlungspflichtigen für einen Zeitraum bis zu 48 Monaten beantragt werden kann.
Der Gartenbauverband gab Härtl auch den Tipp, die vom Bund angebotene Corona-Überbrückungshilfe in Anspruch zu nehmen. Den Antrag dazu habe der Steuerberater gestellt, und die Summe von 31.132,89 Euro, die Anfang dieses Jahres zurückgezahlt worden sei, half wiederum, ausschließlich die ausstehenden Löhne auszuzahlen. ... Mit letzter Kraft habe in zwei Raten die Corona-Überbrückungsleistung zurückgezahlt werden können, „die zweite belief sich Anfang dieses Jahres auf 18.400 Euro“, ...
Ich habe ja nun auch einige (um nicht zu sagen viele) Anträge auf Überbrückungshilfe stellen dürfen, aber eine solch hohe Rückzahlung ist mir bei den Schlussabrechnungen nicht untergekommen. Da muss wohl bei den Prognosen in der Antragstellung einiges schief gelaufen sein.
@Diederich schrieb:
Der Gartenbauverband gab Härtl auch den Tipp, die vom Bund angebotene Corona-Überbrückungshilfe in Anspruch zu nehmen. Den Antrag dazu habe der Steuerberater gestellt, und die Summe von 31.132,89 Euro, die Anfang dieses Jahres zurückgezahlt worden sei, half wiederum, ausschließlich die ausstehenden Löhne auszuzahlen. ... Mit letzter Kraft habe in zwei Raten die Corona-Überbrückungsleistung zurückgezahlt werden können, „die zweite belief sich Anfang dieses Jahres auf 18.400 Euro“, ...
Ich habe ja nun auch einige (um nicht zu sagen viele) Anträge auf Überbrückungshilfe stellen dürfen, aber eine solch hohe Rückzahlung ist mir bei den Schlussabrechnungen nicht untergekommen. Da muss wohl bei den Prognosen in der Antragstellung einiges schief gelaufen sein.
Die Überbrückungshilfe war doch ein Darlehen - unabhängig von der Soforthilfe - und musste damit eh zurückgezahlt werden. Oder täusche ich mich da?
@Thomas_Kahl schrieb:Die Überbrückungshilfe war doch ein Darlehen - unabhängig von der Soforthilfe - und musste damit eh zurückgezahlt werden. Oder täusche ich mich da?
Ich fürchte ja. 😉
Die Überbrückungshilfe war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen.
z. B. Überbrückungshilfe III
Ich haue das mit dem Darlehen durcheinander, das es neben der Soforthilfe gab. Da konnte man doch auch bis zu 50.000 EUR eben als Darlehen bekommen. Wie hieß das nochmal? Eventuell meinen die das in dem Artikel auch. Wenn da wirklich 30k aus Überbrückungshilfen zurück gezahlt werden musste, ist das schon enorm ...