Nun also auch in Hessen:
https://www.stbk-hessen.de/berufspraxis/corona-hilfen
Das Hessische Finanzministerium hat uns hierzu am 17.06.2025 informiert, dass die Unternehmen nun per E-Mail oder Post angeschrieben werden, die die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben. Die Versendung der Anschreiben erfolgt tranchenweise und startet voraussichtlich am 07.07.2025.
Am 07.07.2025 beginnen die Sommerferien in Hessen ... eine wahre Meisterleistung in der Terminierung. 🙄
Der steuerberatende Berufsstand ist hiervon nur mittelbar betroffen, da die Soforthilfen ausschließlich direkt durch die Antragsteller selbst beantragt wurden. Entsprechend sollten die Rückmeldungen an das Wirtschaftsministerium voraussichtlich keine nennenswerten Belastungen für die Berufspraxis darstellen. In Einzelfällen könnten jedoch betroffene Mandanten auf ihre jeweiligen steuerlichen Berater zur Klärung von Fragen (z.B. zur Liquiditätsberechnung etc.) zukommen.
Na dann warten wir mal auf die nicht nennenswerten Belastungen für die Berufspraxis. 😉
Gibt es hierzu irgendeine information wie die Tranche versendet wird?? Alphabetisch oder nach welchem Prinzip??
@MarcelSchmitz schrieb:Gibt es hierzu irgendeine information wie die Tranche versendet wird?? Alphabetisch oder nach welchem Prinzip??
Es gibt bislang nur die Pressemitteilung des RP Kassel vom 04.07.2025:
Corona-Soforthilfe - Rückmeldeverfahren in Hessen startet
geplanter Start: 07. Juli 2025, tranchenweise Aufforderung an die betroffenen Personen, letzte Tranche am 11. August beabsichtigt
Da ich bis heute (17.07.2025) noch nicht eine Aufforderung gesehen habe, gehe ich davon aus, dass die digitale Versendung durch die öffentliche Hand mal wieder vortrefflich funktioniert. 😉
Guten Tag,
über den Steuerberaterverband Hessen wurde bereits eine Rückmeldung des RP kommuniziert:
Fristverlängerungen sollten daher unproblematisch möglich sein.
Beste Grüße,
G.
@gnoll schrieb:
über den Steuerberaterverband Hessen wurde bereits eine Rückmeldung des RP kommuniziert:
Vielen Dank an @gnoll für die aktuelle Rückmeldung des RP Kassel vom 11.07.2024.
Beim Lesen dieser Rückmeldung schwillt mir allerdings der Kamm angesichts der völligen Inkompetenz unserer Verwaltung. 😠
Zunächst möchte ich versichern, dass uns völlig bewusst ist, dass die Versendung der ersten Anschreiben mit Beginn der hessischen Sommerferien zeitliche Schwierigkeiten für die Betroffenen bedeuten kann.
Glückwunsch zu dieser Erkenntnis ! 😉
Aus Gründen der Verfahrensorganisation sowie der zeitlichen Vorgaben des Bundes war eine abweichende Versendung leider nicht möglich - auch wir hätten die Sommerferien gerne vermieden.
Hört Ihr Euch eigentlich selbst mal zu ? ... Ihr hattet seit 2020 sage und schreibe 5 Jahre (in Worten: fünf Jahre) Zeit, das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe einzuleiten ... das sind übrigens auch 5 Sommerferien. 🤔
Unabhängig hiervon wäre ich Ihnen besonders dankbar, wenn Sie Ihre Mitglieder dazu sensibilisieren könnten, die oben genannten, eigens eingerichteten und spezialisierten Kontaktwege zu nutzen. Auf diese Weise kann auch infolge der Entlastung meiner Behörde ein schneller und einfacher Ablauf des Verfahrens gewährleistet werden.
Das schlägt dem Fass den Boden aus ... nun soll also der Berufsstand der Steuerberater, der seit 2020 mit den Corona-Hilfen, etc. extrem belastet war und ist ("Prüfender Dritter" = für mich das Unwort des Jahres seit 2020) dafür Sorge tragen, dass das Regierungspräsidium entlastet wird ???`... mir fehlen die Worte ... 😡
Leider kann ich nicht mehr in die Junge Union eintreten ... bin leider zu alt. 😣
Junge Union fordert Abschaffung der Regierungspräsidien in Hessen
So, genug Dampf abgelassen.
Schönes Wochenende an alle "Friends of Taxes".
Ehrlicherweise muss man auch noch dazu erwähnen das eine solche Rückmeldung noch nicht rechtssicher ist. Da werden Gerichte in den kommenden Jahren noch viel Arbeit mit haben.....
Ich habe übrigends noch von keinem Mandanten gehört, das er Post von dem
Rückmeldeverfahren in Hessen bekommen hat. Ich denke die Sommerferienzeit
macht hier das Chaos noch größer...
Ich habe Ende vergangener Woche die erste Rückmeldung von einem Mandanten erhalten:
Mal sehen, ob das mit der Fristverlängerung tatsächlich so unproblematisch geht...
Schöne Grüße
G.
Der Mandant wurde aber postalisch angeschrieben oder??
Der Mandant wurde aber postalisch angeschrieben oder??
Nein, nur per E-Mail.
Das wird das ganze noch chaotischer machen.
Man stelle sich nur vor wenn ein Mandant eine andere E-Mail Adresse als vor 5 Jahren
hat ( was ja durchaus denkbar ist).......
@gnoll schrieb:Ich habe Ende vergangener Woche die erste Rückmeldung von einem Mandanten erhalten
Bei uns ist auch am 23.07.2025 die erste E-Mail von einem Mandanten zum Rückmeldeverfahren in Hessen eingegangen.
Angesichts des angekündigten Starttermins am 07.07.2025 ein forsches Tempo der Verwaltung. 🙄
Hessen vorn ! 😎
Per Mail ist dieses Verfahren als sehr unseriös zu werten.
Wie gesagt was passiert wenn man nach 5 Jahren eine andere Mail hat??
Was passiert wenn die Mail im Spam-Ordner landet und dort nicht nachgeschaut wird??
Ich sehe darin auch ein rechtliches Problem...