Leider hat man nicht überall ununterbrochen Internet, daher die Frage, ist es möglich Datev Lernvideos offline zu schauen oder ein Video herunter zu laden?
Oder ist dies aus rechtlichen Gründen unterbunden?
MfG
W.Pütz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie möchten also die Videos unter www.datev.de/leon herunterladen?
Ich kann nur sagen: Klappt technisch mit ein paar Tricks 🤓 unter Windows. Da ich, wie Sie schon sagen, mich auch rechtlich nicht auskenne, lasse ich das mal so stehen. Da möge DATEV erst das OK ✔️ geben 😇, bevor ich mehr verrate(n darf).
Danke!
@metalposaunist schrieb:Sie möchten also die Videos unter www.datev.de/leon herunterladen?
Ich kann nur sagen: Klappt technisch mit ein paar Tricks 🤓 unter Windows. Da ich, wie Sie schon sagen, mich auch rechtlich nicht auskenne, lasse ich das mal so stehen. Da möge DATEV erst das OK ✔️ geben 😇, bevor ich mehr verrate(n darf).
Da hat mich doch glatt der Ehrgeiz gepackt. Hat mich mit Chrome 3 Minuten gekostet - und ich zweifle, dass es verboten ist, Quellcode zu lesen und die DevTools zu öffnen.
Hat aber dann nichts mit Windows zu tun. Geht auch auf Mac. Ziemlich easy sogar - ohne Tricks :-).
LG
@nadimb schrieb:
Quellcode zu lesen und die DevTools zu öffnen
Wenn @wolfgangpütz den auch lesen kann? Andernfalls gibt es da schöner zu bedienende Browser AddOns ...
Ich werde mich einmal versuchen, auf jeden Fall vielen Dank!
... viel verstehen muss man tatsächlich nicht.
Es reicht, wenn man die zu Guttenberg-Methode (Copy&Paste) beherrscht
... überrascht mich eigentlich, da die Datev schon immer sehr viel Aufwand getrieben hat, um die nicht vorgesehene Art der Nutzung zu verhindern
... man denke bloß an die permanente Prüfung der Datev-Lizenzen innerhalb der Datev-Anwendungen
... und wehe, wenn das SWM oder der Lizenzmanager gerade nicht erreichbar ist
Wie Sie der dazugehörigen Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung Lernvideo online - DATEV Hilfe-Center) entnehmen können, ist die Nutzung der Lernvideos online ausschließlich auf der DATEV Lernplattform online zulässig. Auch aus urheberrechtlichen Gründen ist ein Download der Lernvideos online nicht gestattet.
@Uwe_Schuller schrieb:
Auch aus urheberrechtlichen Gründen ist ein Download der Lernvideos online nicht gestattet.
Komisch, dass ich Techie dann mit "normalen" Mitteln Probleme habe, Fotos aus instagram herunterzuladen aber die DATEV Videos kann man easy einfach so herunterladen 😅. Da muss man nicht groß um die Ecke denken.
Ist Ihre Aussage also ein Papiertiger? Und wen DATEV erwischt, ist selbst Schuld? Was droht einem dann?
DATEV steht doch für Hochsicherheit 🔒: Kann man da keine technischen Maßnahmen ergreifen, den Download zu unterbinden? Haben wir (@nadimb & ich) jetzt eine Schwachstelle gefunden? Bug & Bounty? Ein Danke für den Hinweis wäre cool gewesen oder wenn DATEV Fragen hat, hätte man auf uns zukommen können 😊.
Sicherheit gestalten. Gemeinsam.
@nadimb schrieb:
Da hat mich doch glatt der Ehrgeiz gepackt. Hat mich mit Chrome 3 Minuten gekostet - und ich zweifle, dass es verboten ist, Quellcode zu lesen und die DevTools zu öffnen.
Ich bin in so etwas totaler Laie und verstehe nur Bahnhof 🙈.
Wäre aber super, wenn man in den Zeiten wo die Datev wieder mal irgendwelche Störungen hat (was ja nicht gerade wenig ist) sich wenigstens die Lernvideos anschauen könnte und damit die Zeit einigermaßen sinnvoll nutzen kann.
@Uwe_Schuller wäre da was machbar?
@sharanya schrieb:
@nadimb schrieb:
Da hat mich doch glatt der Ehrgeiz gepackt. Hat mich mit Chrome 3 Minuten gekostet - und ich zweifle, dass es verboten ist, Quellcode zu lesen und die DevTools zu öffnen.
Ich bin in so etwas totaler Laie und verstehe nur Bahnhof 🙈.
Chrome = GoogleChrome = Browser 😋
Quellcode = Quelltext = "Programmierung der Webseite" (meist lesbar: HTML, JavaScript, CSS) [ zu öffnen über STRG + U oder "rechte Maustaste -> Seitenquelltext anzeigen ]
DevTools = Entwicklerprogramme, die im Browser zur Verfügung gestellt werden [ in Chrome über die 3 Erweiterungspunkte -> Weitere Tools -> Entwicklertools ]
So könnte das Ganze dann aussehen (und so findet man entsprechende Informationen):
Aber Urheberrecht bleibt Urheberrecht. Und AGB bleiben AGB 😎
@nadimb, super vielen Dank, Chrome habe ich noch verstanden 😂.
Klar, recht hast du mit dem Urheberrecht usw. aber ich sehe das einfach als Entschädigung für verschwendete Zeit die ich durch die Datev nicht nutzen kann. Außerdem habe ich doch schon für die Lernvideos bezahlt... 😅
Klar, recht hast du mit dem Urheberrecht usw. aber ich sehe das einfach als Entschädigung für verschwendete Zeit die ich durch die Datev nicht nutzen kann. Außerdem habe ich doch schon für die Lernvideos bezahlt... 😅
Das finde ich persönlich "daneben". DATEV teilt auf Ihre Anfrage mit, dass die AGB einen Download ausschließen. Regeln sind m. E. dazu da, um sie einzuhalten. Gerade bei langjährigen Geschäftsbeziehungen sollten sich beide Geschäftspartner auch aufeinander verlassen können.
@eliansawatzki schrieb:
Gerade bei langjährigen Geschäftsbeziehungen sollten sich beide Geschäftspartner auch aufeinander verlassen können.
Vertrauen ist gut; Kontrolle ist besser 😉. Heute erst wieder bei der DATEV Rechnung gemerkt 🤐. Warum unterbindet's DATEV dann technisch nicht auch, wenn's so in den AGBs und Co. steht?
So, als wenn Du einem Hund 🐶 einen großen Teller Steaks präsentierst aber ihm sagt: Nein, nicht essen. Man könnte die Steaks auch einfach in den Kühlschrank für den Hund unerreichbar legen. Problem gelöst und für uns Deutsche auf Papier in §§§ festgehalten.
Warum unterbindet's DATEV dann technisch nicht auch, wenn's so in den AGBs und Co. steht?
Weil DATEV vielleicht den Genossen grundsätzlich vertraut und nicht von vornherein negative Ambitionen unterstellt.
Aber mit ein wenig Glück wird es auch hier wie mit der Service-TAN. Eine Hand voll "ganz Schlaue" haben sich als zu einer anderen Beraternummer zugehörig ausgegeben, um vermutlich die Servicegebühr zu sparen. Am Ende wurde die Service-TAN eingeführt um die Identität bzw. Berechtigung sicherzustellen. Den Aufwand, die Ressourcen und die gern gezählten Klicks die dahinter stehen betreffen dann alle Anwender.
So, als wenn Du einem Hund einen großen Teller Steaks präsentierst aber ihm sagt: Nein, nicht essen. Man könnte die Steaks auch einfach in den Kühlschrank für den Hund unerreichbar legen.
Den Button "hier können Sie das Video herunterladen, aber das dürfen Sie wegen den AGB nicht" gibt es nicht. Das wäre der Teller mit dem Steak.
Der Download mit Browser-Bordmitteln ist wie das Steak im Kühlschrank. Es gibt auch Hunde die den Kühlschrank öffnen können.
@eliansawatzki schrieb:
Weil DATEV vielleicht den Genossen grundsätzlich vertraut und nicht von vornherein negative Ambitionen unterstellt.
Das hat mit Vertrauen nichts oder bedingt was zu tun. Wenn man sich in der Kanzlei auf 1 Vorgabe einigt: so wird's gemacht und nicht anders, kann man drauf vertrauen, dass auch so gearbeitet wird - unterbindet man technisch schon alle anderen Wege, kann man zu 100% sicher sein: Anders kann gar nicht gearbeitet werden.
Statt: Jeder macht sich seine eigenen Favoriten im Browser und jeder möge doch uBlock Origin installieren gibt man es als Kanzlei-weite IT-Vorgabe / Standard vor.
@eliansawatzki schrieb:
Eine Hand voll "ganz Schlaue" haben sich als zu einer anderen Beraternummer zugehörig ausgegeben, um vermutlich die Servicegebühr zu sparen.
Wenn DATEV so flexibel wäre und dann den Namen auch unter Personendaten verwalten findet: autorisiert 👍. Steht doch kein Bohle bei Berater Y: Das passt nicht zusammen. Dann wäre auch diese Rubrik vielleicht von vielen anderen Kanzleien deutlich aufgeräumter.
@eliansawatzki schrieb:
Den Button "hier können Sie das Video herunterladen, aber das dürfen Sie wegen den AGB nicht" gibt es nicht. Das wäre der Teller mit dem Steak.
Der Download mit Browser-Bordmitteln ist wie das Steak im Kühlschrank. Es gibt auch Hunde die den Kühlschrank öffnen können.
Warum scheitere ich dann bei instagram mit gleichen Mitteln? Dort hilft noch ein Screenshot. Geht bei Videos eher schlecht 😂.
Und schon mal Telegram genutzt mit der Möglichkeit, Bilder nach der 1. Ansicht zu löschen? Ich smarter Fuchs 🦊 mache einen Screenshot und Telegram meldet an den Absender zurück: Empfänger hat einen Screenshot gemacht 😎. I like 😍. Das sind smarte Systeme. Auch hier galt vor der Einführung des Hinweises: Vertrauen. Kontrolle ist besser.
Und das Auto piept bei einem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Beschleunigen kann ich dennoch weiter. Ist das auch schon "smart"?
Gründe warum etwas nicht optimal ist, wird man immer finden können. Entscheidungen trifft man i. d. R. jedoch nach Abwägen der Vorteile und Nachteile bzw. Pros und Contras.
@eliansawatzki schrieb:
Ist das auch schon "smart"?
Nein, das ist nervig 😂. Wir Deutschen 🇩🇪 lassen uns doch nicht von Technik vorschreiben, wie schnell wir fahren sollen und können und dürfen 🤔? Wir schaffen ja nicht mal ein nicht-technisch-verpflichtendes Tempolimit 😂. Wo kämen wir denn da noch hin? Also Bitte. Nachher geht noch ein Industriezweig der Blitzer den Bach runter! Das muss man verhindern. Um jeden Preis. Da hängen viele Arbeitsplätze dran.
Und wer denkt, dass die Vernetzung und Automatisierung von Autos in Deutschland Staus vermeidet, wenn wir alle 500m andere Tempolimits haben und man das wegen der Schilderindustrie so beibehält: gute Nacht. Erst kürzlich auf der A59, Abfahrt A3 Richtung Köln: 80, dann wieder 100 und danach wieder 80, weil die Brücke kaputt ist. Alle drei Limits auf < 1km 😂.
Auch mit smarten Autos, die dann exakt danach fahren wird das Stau geben. Nachher sagt die KI im Auto noch: Wie bescheuert war das denn bitte? 😂
Stelle mir gerade vor, wie sich ein Deutsches 🇩🇪 Auto mit einem Niederländischen 🇳🇱 unterhält 😂. Popcorn dazu 🍿.
@eliansawatzki schrieb:
Entscheidungen trifft man i. d. R. jedoch nach Abwägen der Vorteile und Nachteile bzw. Pros und Contras.
Oder einfach: Geht technisch nicht anders umzusetzen mit der aktuell verwendeten Technologie.
EDITH: @Uwe_Schuller: Plant DATEV das denn zu ändern? An unserem super Internet in DE wird sich ja jetzt plötzlich nichts ändern. Da wäre doch so eine DATEV LEON App gut, die wie Spotify und NETFLIX funktioniert 🤓. Download der Videos ist möglich aber nur in dem Container der App, sodass man nicht die Möglichkeit hat, den Download als MP4 nach YouTube hochzuladen.
Im Übrigen wären dann auch Benachrichtigungen möglich: Zu Video X gibt es ein Update / eine neue Version. Video X ist nur noch bis [DATUM] nutzbar (so ein bisschen wie amazon prime 😎).
@metalposaunist , lustige Diskussion.
Der Aufwand allerdings, ein Video außerhalb der Lernplattform mit diesen "Mittelchen" anzuschauen, wäre mir zu hoch. Danke aber, @nadimb , für das Aufzeigen der Möglichkeit!
"Früher" (habe ich den Kolleg:innen immer den Tipp gegeben) sich den Film auf dem Handy anzuschauen. Weiterleitung ging ja... Und war möglich.
Wäre ja heute auch ohne weiteres möglich, wenn man sich mittels DATEV-Benutzernamen zum Anschauen des Videos anmelden könnte, oder @metalposaunist ?
Damit wären die AGBs doch dann eingehalten, oder?
Wäre ja heute auch ohne weiteres möglich, wenn man sich mittels DATEV-Benutzernamen zum Anschauen des Videos anmelden könnte, oder @metalposaunist ?
Auf der Lernplattform können Sie sich (schon immer) mit einem DATEV Benutzerkonto anmelden.
@wielgoß schrieb:Wäre ja heute auch ohne weiteres möglich, wenn man sich mittels DATEV-Benutzernamen zum Anschauen des Videos anmelden könnte, oder @metalposaunist ?
Auf der Lernplattform können Sie sich (schon immer) mit einem DATEV Benutzerkonto anmelden.
Na sicher doch, @wielgoß !
Wäre aber schicker, sich das Video im Handy anzuschauen, ohne sich auf irgendeiner LEON-Plattform anzumelden. Kein Benutzerkonto, kein Video. Auch ohne LEON.
Aber wer will schon eine DATEV-APP?
Finde aber auch, dass es Problem gibt, die vielleicht dringender zu lösen wären. Von daher: lustige Diskussion...
Hallo Herr Hofmeister,
naja - das ist eher eine Diskussion um:
Lösungen für: Probleme, die keine sind 😉
Beste Grüße
Christian Wielgoß
@wielgoß schrieb:Hallo Herr Hofmeister,
naja - das ist eher eine Diskussion um:
Lösungen für: Probleme, die keine sind 😉
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Oder so. Lustig halt...
@wielgoß schrieb:
Lösungen für: Probleme, die keine sind 😉
Danach gegangen gibt's erst gar keine Probleme. Alles super so 😅. Bis man mit DRACOON spricht und erfährt, was bei denen technisch für schicke Lösungen und Gedanken aufkommen. In der eigenen Blase ist immer alles super 😉.
Nachher erwischt DATEV doch einen und man kommt ins Gefängnis. Alles super 😄.
Und BTW: DATEV stellt aus den genannten Gründen des schlechten Internets in Deutschland nicht die Originale in Belege online dar, sondern macht ja ein JPG Abbild, damit's schneller geladen wird. OK. Dieser Spirit hat's dann nicht bis nach LEON geschafft. Schade - so unterschiedlich können die Gedanken und Lösungen bei DATEV sein.
@metalposaunist schrieb:@wielgoß schrieb:
Lösungen für: Probleme, die keine sind 😉
Danach gegangen gibt's erst gar keine Probleme. Alles super so 😅. Bis man mit DRACOON spricht und erfährt, was bei denen technisch für schicke Lösungen und Gedanken aufkommen. In der eigenen Blase ist immer alles super 😉.
Aber DRACOON greift auch "nur" auf die Daten aus dem "DATEV-Vorsystem DMS" zurück. Schick ist´s aber allemal.
@metalposaunist schrieb:
Und BTW: DATEV stellt aus den genannten Gründen des schlechten Internets in Deutschland nicht die Originale in Belege online dar, sondern macht ja ein JPG Abbild, damit's schneller geladen wird. OK. Dieser Spirit hat's dann nicht bis nach LEON geschafft. Schade - so unterschiedlich können die Gedanken und Lösungen bei DATEV sein.
Sind eben immer die gleichen Missstände, die übelst aufstoßen. Die einen haben LWL, die anderen ne ISDN-Anbindung. Und beharren auf DATEV DVDs. Und DATEV muss den Spagat schaffen. Und holt sich das Thema "Nachhaltigkeit" auf die Agenda....
Machste halt nix. Freu Dich aufs Wochenende....
@andreashofmeister schrieb:
Aber DRACOON greift auch "nur" auf die Daten aus dem "DATEV-Vorsystem DMS" zurück.
Quatsch. Also ja, ist schick mit DATEV aber wenn man mit den Herren spricht und DATEV mal außen vor lässt ... da kommen Gedanken und technische Entwicklung zur Sprache - da denkt man wirklich, DATEV ist technische Steinzeit 😶. Was die neben DATEV noch alles machen: abgefahren 😎!
Hallo zusammen,
unsere Lernvideos sind als Streams konzipiert. Nach dem Erwerb der Nutzungsrechte stehen sie aktuell mindestens 24 Monate auf der Lernplattform online zur Verfügung. Natürlich haben wir auch den Umfang der Nutzungsrechte geregelt, hier: Leistungsbeschreibung Lernvideo online - DATEV Hilfe-Center.
Natürlich wären da auch andere Möglichkeiten denkbar. Wir haben uns aber bewusst für diesen Weg entschieden, weil wir glauben im Zusammenspiel von Streaming und Lernplattform den auch für Sie besten Weg zu wählen. Beispiel: Bei einem heruntergeladenen oder auf DVD 🤔 ausgelieferten Video wäre keinerlei nachgelagerte Korrektur möglich. Natürlich beruht auch die Preiskalkulation auf dieser Nutzungsform.
Technische Hürden, die ein "abfilmen" oder "herunterladen" oder wie auch immer ein Speichern von einem Lernvideo oder auch einem Online-Seminar verhindern, haben wir nicht eingebaut. Und ganz ehrlich: Mir ist es auch lieber wir im DATEV Kolleg beschäftigen uns mit dem Erschaffen von neuen für Sie interessanten Weiterbildungsangeboten als Präsenz- /Online-Seminare sowie als Lernmedien - als dass wir uns überlegen, wie wir hier technische Hürden wir hier einbauen könnten. Es ist wie immer im Leben: Nicht alles was (technisch) möglich ist, ist auch erlaubt. Das gerade Musik, Filme, Software, Weiterbildungsangebote,.... "schwer zu schützen" sind, ist uns doch allen bewusst.
Daher: Was die Nutzung unserer Angebote betrifft, weiß ich, dass wir uns auf unsere Kunden verlassen und ihnen vertrauen können. Ich bin mir sicher, dass man fair ist und sich an die Nutzungsbedingungen, denen man beim Kauf zustimmt, auch hält. Wir im DATEV Kolleg konzentrieren uns weiter auf die Inhalte und Lernformate.
Ein schönes Wochenende!
Markus Hubner
@Markus_Hubner schrieb:
Nach dem Erwerb der Nutzungsrechte stehen sie aktuell mindestens 24 Monate auf der Lernplattform online zur Verfügung.
Weil sie danach technisch veraltet sind oder welchen Grund hat das? Andernfalls auch hier: DATEV "löscht" automatisch nach 24M aber an sehr vielen anderen Stellen gibt DATEV den Genossen kein Werkzeug an die Hand in der Kanzlei zu automatisieren, sodass sehr sehr viel manuell erledigt werden muss.
@Markus_Hubner schrieb:
Das gerade Musik, Filme, Software, Weiterbildungsangebote,.... "schwer zu schützen" sind, ist uns doch allen bewusst.
Stimmt. Was man sich vorher illegal durch Filehsharing Programme besorgt hat, hat heute Spotify, NETFLIX und Co. erfolgreich ersetzt 😉. Dass das für die Künstler im Fall von Spotify nicht das Beste ist - dafür ist die DATEV eG eine eG und kein Konzern und könnte es sozial besser lösen.
@Markus_Hubner schrieb:
Wir im DATEV Kolleg konzentrieren uns weiter auf die Inhalte und Lernformate.
Gibt es denn Kollegen, die sich technisch Gedanken darüber machen? Die sich ausmalen, wie bei Chloé und Alex, was in 10J sein könnte? In einer Welt, die nahezu jeden Tag etwas technisch Neues bereithält, ist die Konzentration rein auf Inhalte meiner Meinung nach nicht genug. Ist super, wenn man viele Inhalte hat - wenn man die aber nicht technisch up2date an den Genossen bekommt, ist das wenig hilfreich. Da gibt es eine Abhängigkeit zwischen.
Sonst müssten wir uns Genossen und DATEV mal in der Politik einmischen, damit wir mal aus dem Quark kommen und flächendeckend schnelles Internet zur Verfügung stellen. Aber wenn man der ZDF Reportage glaubt, wird das selbst dann nichts, weil wir ein seltsames Volk sind, dass Mobilfunk ohne Grund nicht will 😅.
@Markus_Hubner schrieb:Hallo zusammen,
unsere Lernvideos sind als Streams konzipiert. Nach dem Erwerb der Nutzungsrechte stehen sie aktuell mindestens 24 Monate auf der Lernplattform online zur Verfügung. Natürlich haben wir auch den Umfang der Nutzungsrechte geregelt, hier: Leistungsbeschreibung Lernvideo online - DATEV Hilfe-Center.
Diskussion mittlerweile insgesamt etwas albern - aber: wo steht in der Leistungsbeschreibung bitte etwas zu den "Nutzungsrechten"? Da muss ich schon eine ganz üble Lupe hervorzaubern und sehr pingelig genau sein.
Ich kann auch (überwiegend) die Meinung von @eliansawatzki mitgehen und grundsätzlich auf "Vertrauen" seitens aller Mitglieder abstellen.
Das steht aber gar nicht zur Debatte.
Für Netflix bezahle ich ebenfalls. Da wird mir ebenfalls "verboten" etwas zu vervielfältigen. Dort ist es aber zeitgleich technisch derart anspruchsvoll, dass ich gar nicht erst auf doofe Ideen kommen kann. Im vorliegenden Fall von LEON habe ich dafür in der Theorie keine 3 Minuten benötigt - ohne Browser-Erweiterung!
Egal: es ist "verboten" - und dennoch technisch möglich. Kann also jeder draus machen, was er für richtig hält.
Guten Morgen,
wie gesagt, wir konzentrieren uns lieber auf den Inhalt unserer Weiterbildung (Themen, Formate, Didaktik, Lernplattform, Lernmedien,...) als dass wir Energie in einen "Downloadschutz" oder "Kopierschutz" usw. stecken. Wir vertrauen unseren Kunden. 😇
Schönen Wochenstart - Markus Hubner